Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 44 (31.10.1913)
- Date
- 1913-10-31
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 800 Dr. Bkochs Wochenschrift. Nr. 44 Aus dem vom Kardinal-Staatssekretär Merry bei Val in seinem Briefe an Lord Rothschild bestätigten Gutachten des Kardinals Lorenzo GanganeNi (als Papst Clemens XIV.) . Es ist schmachvoll, im öffentlichen Rechte privatem Hpsse Raum zu geben. . .; sobald aber der Hatz unterm Mantel des Religionseifers sich birgt, dann kann man vom Richter alle Vorsicht verlangen, jede boshafte lleberrumpelung zu vermeiden." r.Gott behüte mich davor, einfach zu argwöhnen, daß die zwei Bischöfe von Polen und der apostolische Nuntius künstlich die Wahrheit verbergen wollten oder dah sie hier falsche Information mitgeteilt haben. Es ist jedoch möglich, datz sie nicht die Betrüger gewesen seien, vielmehr die Betrogenen, und in diesem Falle muß man sich nicht darüber wundern, ebenso wie der große Papst Gregor, indem er mit seinem Peter spricht, im ersten Buche seines Dialogs zum IV. Kapitel sagt: Warum wunderst du dich, o Peter, über unsere Fehler, da wir doch Menschen sind? .... „Gehen wir jetzt über zu den Darstellungen des Königs von Frankreich und der Fürsten von Deutschland, das Verbrechen der Juden betreffend, daß sie nämlich bei derselben Feier (der ungesäuerten Brote) mit dem Herzen eines gelöteten Kindes das Nachtmahl halten . . . und sie der Tötung eines Menschen beschuldigen — und es ist gerade dasselbe Verbrechen, welches jenen in Polen beigemessen wird. Um über die Sache dieser Beschulgung richtig zu urteilen, will ich mich eines Richters bedienen, welcher von niemandem verdächtigt werden wird. Innocenz IV., Pontifer i. I. 1247, wurde von den Juden selbst angegangen, da sie an Geld und an Person in Deutschland und Frankreich wegen der erwähnten Beschuldigung gepeinigt wurden. Wir sehen, wie sich der ermähnte Pontifer in dieser Angelegenheit verhielt. Ich werde indeb den Brief des Innocenz IV. selbst übertragen, der von Reinaldo zitiert wird und der sozusagen als sicherer Führer dienen wird für das Verfahren, welches man über die gegenwärtige Angelegenheit . der Juden Polens wird einschlagen können. Er schreibt also an die Erzbischöfe und Bischöfe, die für Deutschland eingesetzt sind, in folgender Form: »Oie tränenreiche Klag« der Juden Deutschlands (und man konnte hier richtig sagen, auch Polens) haben wir vernommen, daß einige sowohl geistliche Personen als auch weltliche Fürsten und andere Adelige und Mächtige eurer Staaten und Diöcesen sowohl die Güter derselben auf eine widerrechtliche Weise an sich reißen als auch sich anmassen, gegen sie selbst boshafte Ratschläge zu ersinnen und mancherlei Aussagen zu erdichten, ohne weislich zu überlegen und zu erwägen, daß den Juden gleichsam die Hut des christlichen Glaubens anverlraut war. Die heilige Schrift sagt unter anderen geoffenbarten Gesetzen: Du sollst nicht töten, und indem es ihnen gesetzlich verboten ist, irgend etwas Totes znr Passahfeier zn berühren, behauptet man in fälschlicher Weise, daß sie zu derselben Feier das Herz eines gemordeten Knaben gemeinschaftlich verzehren; indem man glaubte, also sei es in ihrem Gesetz vorgeschrieben, was doch dem Ge_ setze eigentlich entgegen steht, und ihnen legt man es zur Schuld, wenn irgendwo eines Menschen Leichnam gefunden wird.« r.Dies eben ist es, was in der Bittschrift, welche dem Heiligen Stuhle im Namen der Juden Polens unterbreitet worden ist, auseinandergesetzt worden ist. Wenn nun Innocenz IV. die Bittschriften der Juden Deutschlands so ausgenommen und sie gegen die falsche Anschuldigung verteidigt hat, indem er die Prälaten und die christlichen Machthaber für die Schadloshaltung derselben beauftragt, so scheint es, dah die Vernunft gebietet, der heilige Stuhl entschließe sich, die Juden Polens gegen die Belästigung, welche durch die erwähnte falsche Beschuldigung ihnen auferlegt werden könnte, zu verteidigen. Nun werde ich den Rest des Briefes von Innocenz IV. Mitteilen: »Unter diesen und dergleichen Erdichtungen bedrückt man sie in Dingen, worüber sie weder gehörig angeklagt, hoch deren sie geständig oder überführt sind, und ungeachtet der ihnen vom apostolischen S'.uhle gnädigst verliehenen Privilegien, ja gegen göttlich und menschliches Recht, werden sie all’ ihrer Habe beraubt, so daß genannte Juden, in einer drückenderen Lage als ihre Väter unter den Pharaonen in Aegypten, sich gezwungen sehen, die seit undenklichen Zeiten von ihnen und ihren Vorfahren bewohnten Gegenden jammervoll zu verlassen. In dieser Furcht vor ihrer Ausrottung haben sie ihre Zuflucht zu der Fürsorge des apostolischen Stuhles genommen. Wir aber verbieten hiermit jede ungerechte Kränkung besagter Juden, deren Bekehrung der Rarmherzigkeit Gottes anheimgegeben ist, nach dem Zeugnis des Propheten, daß auch der Ueberrest derselben gerettet werden solle, und empfehlen Euch, unsern Brüdern, durch diesen apostolischen Brief, daß Ihr um deswillen Euch denselben günstig und gewogen zeigt und insofern sie freventlich eingezogen werden, zu ihrem Rechte verhelft, und dass Ihr überhaupt nicht zugebet, dass sie um erwähnter oder ähnlicher Ursachen willen unverschuldet beleidigt werden. Die aber so dergleichen tun, sind durch Kirchenbusse mit Hintansetzung der Berufung zu bestrafen. Gegeben zu Lyon, den 3. Juli, im 5. Jahre unseres Pontifikats«. Eanganelli fährt dann fort: Also Innocenz IV. glaubte nicht, daß man den Juden dieses Verbrechen zumuten könne, welches inan auch heute denen von Polen angedichtet hat. Ich würde sehnlichst wünschen, daß Monsignore der Bischof von Lucoria zur Hebung seines Irrtums die Dekretale Innocenz IV., welche, wie von mir mitgeteilt wurde, bei Reinaldo, dem Fortsetzer Baronios, sich finden, lesen möchte, dort würde er genau dieselben Anklagen betrachten können, mit denen er die Juden beschwerte, und zugleich, würde er die volle. Rechtfertigung finden, welche der oben erwähnte Pontifer dafür hat. Was würde aber der Fiskus von Lucoria sagen, wenn bewiesen würde, daß ein gleiches entsetzliches Verbrechen, mehrere Male (Gott wollte nicht, daß immer) von anderen begangen worden ist, sogar vom Vater selbst, und daraus den unglücklichen Juden zugeschoben wurde? Ich schäme mich, den Verdacht ausMprechen, aber viel mehr bringt es mich, außer Fassung, hierfür den authentischen Beweis, bezeichnet Lei. D., darzubieten. Dort lese man, daß ein Vater eine seiner zarten Töchter an verschiedenen Teilen verstümmelte, nach tödlicher Verwundung zwischen Tücher einwickelte und in eine Krippe im Stalle eines Wirtshauses, das nach der Sitte in Polen von Juden gehalten wird, zurückließ! Dort lese man, daß dasselbe Kind, welches durch göttlichen Willen langer Ieftte, mit eigenem Munde bekannte, vom eigenen Vater mit vielen Wunden und Verstümmelungen übel zugerichtet worden zu sein. Und doch hatte sich schon der Verdacht gegen die Juden gebildet, schon wollte man gegen die Juden Vorgehen! Es ist nicht nötig, daß ich mich mit dem Mitteilen dessen aufhalte, was der Prälat von Kiew sagt, weil der größere Teil seiner Informationen eine Apologie seines Betragens genannt werden kann, indem er sich gegen die schreckliche Gier des Goldes verteidigt. Ich werde nur hinzufugen, daß wir Christen uns erinnern sollten, daß dieses. Geschwätz vom Kindermord in den ersten Jahrhunderten von den Heiden unserer Religion zugeschrieben worden ist. Hören wir Tertullian in seiner Apologetik im 4. Kapitel: Man sagt, daß wir für das Sakrament des Kindermordes sehr ruchlos seien. . . Aber ihr (spricht er zu den Heiden),, sorgt nicht dafür, was man so lange von uns sagt, zü erforschen. Daher ergründet es, wenn ihr es glaubt, oder glaubet es nicht/ wenn ihr nicht geforscht habt.