Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 44 (31.10.1913)
- Date
- 1913-10-31
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 44 Dr. Blschs Wochenschrift. Seite^799 Gin Kriefwechset Mische« Lord Rothschild und Kardinai-Ktairrosekretär Merry dei Uai. , London, 27. Oktober. Das Reutersche Bureau veröffentlicht folgenden Briefwechsel zwischen Lord Rothschild und dem Kardinal-Staatssekretär Merry del Val: New-Court, 7. Oktober 1913. Seiner Eminenz Raphael Kardinal-Staatssekretär Merry bei Val rc. rc. Eure Eminenz! Es ist Eurer Eminenz gewiß nicht unbekannt geblieben, daß kürzlich gewisse übelgesinnte Menschen in Kiew, einer Stadt im Kaisertum Rußland, die entsetzliche Anklage auf Ritualmord gegen die Juden erhoben und damit einen Aberglauben zu neuem Leben erweckt haben, welchen mehr als einmal die Weisheit und allumfassende Fürsorge der heiligen Väter als solchen gebrandmarkt und dessen Wiederauftauchen im verflossenen Jahre viele der bedeutendsten Männer des westlichen Europas zu-entrüsteten Protesten veranlagt hatte, darunter auch Mitglieder des heiligen Kollegiums, dem Cure Eminenz zu so hervorragender Zierde gereichen. Die Wiedererweckung dieses Aberglaubens ist mit ernster Gefahr für das Leben der so großen Judengemeinde in Rußland verbunden. Sie ist aus einem Kriminalfall hervorgegangen, in dessen Mittelpunkt ein des Mordes angeklagter Jude steht. Meine Glaubensgenossen haben mit großem Schrecken beobachtet, daß der Staatsanwalt sich bemüht, diesen Fall als Ritualmord zu qualifizieren, der in einer angeblichen Geheimlehre des Judentums begründet sei, und auf diese Weise der jüdischen Religion und dem ganzen jüdischen Volke die Verantwortung für dieses verabscheuungswürdige Verbrechen aufzubürden. Die Beweise fteilich, welche man nach dieser Richtung des Prozesses dem Gerichtshöfe vorzulegen beabsichtigt, wird die Verteidigung unschwer zu widerlegen wissen. Aber da gibt es ein „Gutachten", bezüglich dessen das Zeugnis der Römischen Kurie nützlich, ja sogar notwendig sein wird. Oberwähntes „Gutachten" rührt von einem Justinus Elisejewitsch Pranaitis her, der sich als Magister der Theologie und römisch-katholischer Diözefan der Provinz Turkestan bezeichnet. Er wiederholt die bekannten Beweisgründe, auf welche in früheren Zeiten ähnliche Ritualmordbeschuldigungen gestützt wurden, und welche ebenso oft berühmte Theologen und Juristen widerlegt haben. Es wird Eurer Eminenz wohl bekannt sein, daß zahlreiche Päpste bei verschiedenen Anlässen ihren barmherzigen Schutz meinen verfolgten Glaubensgenossen haben angedeihen lassen und daß wenigstens einer von ihnen. Seine Heiligkeit Papst Innozenz IV., eine Enzyklika oder ein Breve erlassen hat, worin er die Beschuldigung des Ritualmordes, soweit sie gegen das Judentum gerichtet ist, ausdrücklich als eine grundlose und gottloseErfindung bezeichnete. Andere große Würdenträger der Kirche sind ebenso vorgegangen, namentlich Giovanni Battista de Martinis, Ordensgeneral der Donffnikaner im Jahre 1664, und Kardinal Ganganelli, dessen ausführlicher Bericht über diese Materie unter dem Titel „Polonia" an das Tribunal des Lanctum Officium gerichtet, über Veranlassung Seiner Heiligkeit des Papstes Benedikt XIV. im Jahre 1758 verfaßt und von seinem verehrungswürdigen Nachfolger, dem Papste Clemens XIII., als richtunggebend bestätigt wurde. Nun erwähnt der Zeuge Pranaitis diese Zeugnisse in seinem „Gutachten" und bemerkt in seiner Aussage, daß es ihm nicht möglich gewesen sei, dieselben in den gebräuchlichen Nachschlagewerken aufzufinden. Er schließt daraus, daß sie nicht authentisch und daß die veröffentlichten Terte aller Wahrscheinlichkeit nach eine Fälschung seien. Hinsichtlich dieses Punktes gestatte ich mir, die gütige Intervention Eurer Eminenz anzurufen. Es handelt sich um A u t h e ntifizierung der veröffentlichten Terte des Breve Seiner Heiligkeit des Papstes Innozenz IV. und des von Kardinal Ganganelli verfaßten Berichtes, deren Urschriften oder amtliche Registrierung zweifellos in Eurer Eminenz Obhut sich befinden. Soweit mir die Terte bekannt sind, beehre ich mich, sie in Abschrift beizuschließen. Ich zweifle nicht, daß Eure Eminenz, getreu den erleuchteten und edlen Traditionen des Heiligen Stuhles, an welcher Stätte so oft die Stimme sich erhob zum Schutze der Bedrückten und zur Verteidigung der Wahrheit und Gerechtigkeit, die Gewogenheit haben werden, mir bald das gewünschte Zeugnis zu gewähren, das ich namens meiner jüdischen Glaubensgenossen von Eurer Eminenz erbitte. Genehmigen Eure Eminenz die Versicherung meiner ehrfurchtsvollsten Ergebenheit Rothschild m. p. Das Zeugnis der Kurie. 18. Oktober 1913. Eure Lordschast! In Beantwortung Ihres Schreibens vom 7. Oktober bin ich in der Lage, zu bestätigen, daß die in Maschinschrift mir zugegangene Kopie von Ganganellis Bericht an die Räte des öauctum Oiilcium inhaltlich authentisch ist. Ich kann Ihnen diese Versicherung auf Grund meiner Nachforschungen im Sanctum üfticiiun geben, woselbst das Originaldokument verwahrt ist. Was den Auszug des Breves Innozenz' IV. betrifft, kann über die Richtigkeit des Zitates von Raynald kein Zweifel obwalten: denn diese bestätigt sich auch in der Tatsache, daß Ganganelli in seinem Berichte das nämliche Zitat anführt. In der bestimmten Erwartung, daß diese Erklärung Ihren Zwecken dienlich sei, zeichne ich als Ihr ergebener R. Kard. Merry del Val m. p. An Se. Hochwohlgeboren Lord Rothschild. Das Reutersche Bureau fügt dieser Meldung hinzu: Die Dokumente, welche Lord Rothschild seinem Briefe beischloß und welche der Kardinal-Staatssekretär in seiner Erwiderung authentifizierte, sind Kopien einer Enzyklika des Papstes Innozenz IV. aus dem Jahre 1247 und eines ausführlichen Berichtes, den Kardinal Ganganelli, der spätere Papst Clemens XIV., im Jahre 1758 verfaßte und in welchem derselbe alle bekannten Fälle behaupteten Ritualmordes behandelte. Die Enzyklika erklärt ausdrücklich die gegen die Juden gerichtete Anschuldigung für falsch und weist darauf hin, daß der Glaube, daß eine solche Anschuldigung in den jüdischen Lehren gerechffertigt sei, total unbegründet ist. Der Bericht des Kardinals Ganganelli wurde durch einen Prozeß veranlaßt, der dem des Beilis überaus glich und an dem, merkwürdig genug, die damaligen Kirchenbehörden von Kiew beteiligt waren. Der Kardinal entschied in seinem Berichte nicht allein gegen die öffentliche Anklage in dem gegebenen Falle, er prüfte auch eine Anzahl anderer Fälle und gab der Meinung Ausdruck, daß mit Ausnahme von zwei Fällen (?) absolut kein Beweis für eine Juden treffende Schuld vorlag.