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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-10-24 · 43 (24.10.1913) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
43 (24.10.1913)
Date
1913-10-24
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 43 Dr. Blochs Wochenschrift Seite 783 Wie immer auch clas Verdikt ausfalleu möge, so werden die Folgen des Falles lange fühlbar sein in der russischen Politik. Die Oeffentlichkeit, ermüdet durch die nichtssagendo Beweisführung, harrt nunmehr der Entscheidung der Bauerngeschworenen. Heute morgen haben diese zwölf Bürger unter Eskorte vieler Polizisten einen Spaziergang unternommen auf dem Platze außerhalb des Gerichtsgebäudes. Es wird allgemein angenommen, daß nach der Beendigung des Prozesses in jedem Falle die .,Schwarzen Hundert“ einen Pogrom anordnen werden. Die Juden von Kiew sind*in sehr schlechter Stimmung. „Nowoje Wremja" fordert im Zusammenhang mit dem Kiewer Prozeß die sofortige Schaffung eines Gesetzes, welches allen Juden in Rußland das Schächten verbietet. Die LÄßen Mer Rabbiner Dr. I. Ziegler. Das „Berl. Tageblatt" schreibt: „Die ritualmordgläubige „Kreuzzeitung" hatte kürzlich einen Satz aus einem Artikel des Rabbiners Dr. Ziegler dahin verdreht, als habe Dr. Ziegler behauptet, daß man selbst im Judentum von einer Sekte munkle, die Christenblut gebrauche: jetzt sieht sich das konservative Blatt genötigt, die nachstehende Berichtigung zu bringen: „Es ist unwahr, daß der Satz meines Aufrufes in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums": „man liebt ja auch bei uns von einer solchen zu munkeln" mit den Worten „bei uns" auf die Juden sich beziehe. Wahr ist vielmehr, wie es der Zusammenhang klar ergibt, daß die Worte „bei uns" Oesterreich und Deutschland meinen: wie man in Rußland von einer Sekte munkelt, so auch bei uns in Oesterreich und Deutschland." Obwohl das alles für jeden Denkfähigen von vornherein feststand, bringt es die „Kreuzzeitung" doch fertig, jetzt noch zu schreiben: „Rabbiner Dr. Ziegler wird sich bei objektiver Prüfung seiner Zuschrift selber sagen, daß seine Worte keine „Berichtigung", sondern lediglich seine eigene, hoch st persönliche und subjektive Ausdeutung des in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" enthaltenen Passus darstellen. Er will die kritischen Worte „bei uns" auf Oesterreich und Deutschland bezogen wissen — von denen im übrigen in dem ganzen Artikel nicht gesprochen wird; mir -haben sie auf das Judentum selbst bezogen und uns in dieser Auffassung daraus gestützt, daß sie von einem Juden geschrieben und in einer ausschließlich für jüdische Kreise bestimmten Zeitschrift veröffentlicht, gleichsam also iutia muros gesprochen worden sind. Auffassung steht hier gegen Auffassung, und Dr. Ziegler wird nicht bestreiten können, daß er sich zum mindesten außerordentlich unklar und durchaus mißverständlich ausgedrückt hat, wenn er seine von ihm nachträglich gegebene Ausdeutung als die geltende anerkannt wissen will." Muß man der „Kreuzzeitung" Wirklich erst sagen, daß es sich hier weder um eine „Ausdeutung", noch um eine „Auffassung" handelt, sondern daß hier der Verfasser eines Satzes eine authentische Erklärung darüber gibt, was er geschrieben hat und was er damit hat sagen wollen? Darauf allein kommt es doch an, und wahrlich nicht darauf, was böser Wille daraus zurechtdestilliert." So weit des „Berl. Tageblatt". Das Wiener „Alldeutsche Tageblatt" hat sich nicht moralisch verpflichtet gefühlt, das Dementi Dr. Zieglers zur Kenntnis seiner Leser zu bringen. Es geht nichts über germanische Treue und Wahrheitsliebe. Die Broschüre des Vezirksrichters Martinow. Sehr lehrreiches Material über die Entwicklung der Ritualmordlegende enthält eine Arbeit des Warschauer Bezirksrichters Martinow. Der genannte Richter hielt vor längerer Zeit in der Warschauer juristischen Gesellschaft einen Vortrag über die geschichtliche Entwicklung der Blutbeschuldigungen im allgemeinen und die Blutbeschuldigungen gegen die Juden im besonderen. Der Autor hat in anerkennenswerter Weise das gesamte historische Material eingehend studiert und zu seiner Arbeit objektiv benützt. Aus Grund dieses Materials, insbesondere aber auf Grund der früheren Ritualmordprozesse in Rußland, weist Martinow nach, daß die Blutbeschuldigungen in allen Fällen sich als grundlos erwiesen haben. Es sei daher nur erklärlich, daß sowohl die bedeutendsten Kirchenfürsten, als auch Monarchen und nicht zuletzt die berühmtesten Orientalisten sich durch Publikationen gegen die Blutlüge gewendet haben. Es erscheine vollständig unbegreiflich, daß in Rußland abermals eine Blutbeschuldigung die Gemüter in Erregung bringen könne. Er als Jurist und als prattischer Richter könne es kaum begreifen. wie heutzutage eine Blutbeschuldigung die Grundlage eines regelrechten Prozesses bilden könne. Richter Martinow schließt mit dem Hinweis daraus, daß laut der landläufigen Beschuldigung die Juden das Blut angeblich für rituelle Zwecke oder für Zwecke der Zauberei brauchten. Aber gerade diese Beschuldigung birgt gleichzeitig ihre Haltlosigkeit in sich, denn das Blut ist nach mosaischem Gesetze ungenießbar und die Zauberei auf das strengste verboten. Graf Witte gegen die Rttuakmordküge. Anläßlich, des Beilis-Prozesses wird folgendes in Erinnerung gebracht: Vor nicht langer Zeit fand in Kiew eine Sitzung der dortigen Gesellschaft der Friedensfreunde statt, in welcher unter anderen Gegenständen auch die Beilis-Affäre zur Diskussion kam. Bei diesem Anlasse kam auch ein Brief des Grafen Witte zur Verlesung, den dieser an den kurz vor jener Sitzung verstorbenen Schriftführer der Kiewec Gesellschaft der Friedensfreunde, Glinko, gerichtet hat. Glinko hatte seinerzeit eine Broschüre gegen die Ritualmordlegende veröffentlicht und ein Exemplar derselben auch dem Grafen Witte zugeschickt. Graf Witte teilte nun in dem oben bezeichneten Briefe dem Verfasser mtt. daß er die Broschüre gelesen habe und mit deren Inhalt vollständig übereinstimme. Die Ritualmordlegende, an welche kein ehrlicher Mensch glauben könne, so wie die in ihrem Gefolge auftauchenden Verhetzungen und Ausschreitungen entstammen gewöhnlich den niedrigsten politischen Motiven, die auf die rohesten Instinkte des ungebildeten Volkes spekulieren. E^bischos Sergei gegen den Ritualmocd. Der russische Erzbischof Sergei sagte, wie „Birschewija Wjedomostt" melden, einem Journalisten folgendes: „Wir wissen, daß die Glaubenslehre der Juden keinen Boden für wilde Verdächtigungen bietet. Auch in der rabbinischen Literatur ist nichts vorhanden, was diese Verdächtigungen bestätigen könnte. Somit ist zur Blutbeschuldigung der Juden keine Stütze vorhanden. Man sollte also anuehmen, daß jede Grundlage für wilde Legenden, die die Menschheit beschämen, für immer verschwunden sei, leider hat der Beilis-Prozeß diese Annahme zerstört. Man muß aber mit Bedauern konstatieren, daß der Beilis-Prozeß auf rein politische Motive zurückzuführen ist. Das Wesen der Anklage liegt nicht in der Ritualmordbeschuldigung, sondern im politischen und ökonomischen Hasse zu den Juden. Doch wir wollen hoffen, daß der Beilis-Prozeß die mittelalterliche Legende einmal für immer zerstören wird." Protest eines Kieler Professors gegen das Sachoerftändigen-Gutachten. Der Kieler Professor Ziemke veröffentlicht in der „Deutschen medizinischen Wochenschrift" ein Gutachten über den angeblichen Ritualmord und übt Kritik namentlich an den Auslassungen des medizinischen Sach verständigen. Ziemke behauptet, daß das Gutachten des Sachverständigen so ungeheuerlich ist, daß man nur annehmen könne, er habe diese Arbeit verrichtet, indem er die Tatsache auf sich wirken ließ, daß es einen Ritualmord gebe, und habe dann sein Gutachten konstruiert. Ziemke erklärt, er müsse gegen dieses Gutachten protestieren, und zwar nicht bloß im Namen der Menschlichkeit. sondern auch als Arzt im Namen der medizinischen Sachverständigen der ganzen Welt.

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