Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 41 (10.10.1913)
- Date
- 1913-10-10
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3020846-3022035-3022077--22537-3047688- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Sk. 41 Dr. Blochs Wochenschrift Seae 741 ist ein Zeitgenosse des Herenprozesses, mit ihm auf eine Stufe zu stellen, einer wie der andere beruhend auf Suggestion, auf Wahnideen. Gegen diese Ritualmordlüge haben im Laufe der Jahrhunderte katholische und protestantische Gelehrte, weltliche und kirchliche Fürsten, Päpste und Kaiser ihre Stimme erhoben und so ist, um eines Wiener Ereignisses zu gedenken, von der Kanzel der Stefanskirche, vom Domprediger Veith feierlich verkündet und mit erhobenem Kruzifix beschworen worden, daß die Meinung, es gebe einen jüdischen Ritualmord, ein Irrwahn sei. Domprediger Veith, der jüdischer Abstammung war, berief sich hier, im Gegensätze zu dem von mir früher genannten Archimandriten Ambrosius, auf seine genaue Kenntnis des jüdischen Schrifttums, der jüdischen Gebräuche und Tradition und — ich erinnere mich dessen aus meinen Kinderjahren — es wurde damals allgemein gesagt, daß jene Predigt in der Stefanstirche über Anregung einer edlen erlauchten Frau gehalten worden sei. And erst in den jüngsten Tagen hat, wie ich bereits erwähnte, ein wissenschaftlicher Areopag Europas, haben. Bischöfe und Minister gegen die Ritualmordlüge ihre Stimme erhoben^ Es hat — ich zitiere wörtlich: „im Namen der slavischen Humanität, im Lebensinteresse der ungerecht verfolgten Juden" die geistige Elite des tschechischen Volkes, Universitätsprofessoren, Landtags- und Reichsratsabgeordnete, Mitglieder des Herrenhauses ihre Stimme erhoben und bittere Klage geführt, „daß ihr Volk trotz seiner großen Tradition von Religionsfteiheit und Demokratie, von dieser sittlichen Katastrophe nicht verschont geblieben ist. Die Polnaer Affäre, welche jm böhmischen Volke solche.Verheerungen anrichtete, ist noch in lebhafter Erinnerung." Dieser Aufschrei der slavischen Intelligenz in Böhmen mag und wird, so hoffe und wünsche ich, nicht ohne unmittelbare Folgen bleiben, möge er allenthalben, möge er auch in Rußland gehört werden. In diesem Sinne wollen wir am Schlüsse unserer heutigen Versammlung in einer solennen Protestkundgebung unserer tiefinneren Ueberzeugung feierlich Ausdruck geben. Ansprache des Obermbbmers Dr. Moritz Güdemann. Geehrte Versammlung! Der Anlaß, der uns hier zusammenführt, ist zugleich traurig und empörend. In zwei Tagen soff in Kiew gegen einen der Ermordung eines Christenknaben beschuldigten Juden verhandelt werden. Aber die Anklage lautet nicht auf Mord, sondern auf Ritualmord, d. h. auf einen Mord im Dienste der jüdischen Religion. Es handelt sich daher in diesem Prozeß nicht bloß um den angeklagten Juden, ja man könnte sagen, es handle sich überhaupt nicht um ihn, wenn man nicht zu dem Ritualmord einen Ritualmörder brauchte. In Wahrheit aber kommt übermorgen unsere Religion auf die ^Anklagebank und die Juden der ganzen Welt müssen, sie mögen wollen oder nicht, neben ihr Platz nehmen. Ich bezeichne diesen Vorgang als traurig. Er ist es wegen des Opfers, wegen der Rückständigkeit dieser aller Aufklärung spottenden Anklage, endlich wegen unserer russischen Glaubensbrüder, deren Leiden, wenn die auf Ritualmord lautende Anklage obsiegen sollte, sich ins Unabsehbare vermehren werden. Der Vorgang ist aber auch im höchsten Grade, empörend, weil dadurch unsere Religion aufs Gröblichste beschimpft wird. Wir können diesen Schimpf nicht auf ihr sitzen lassen, deswegen protestieren wir dagegen, und das ist der Zweck dieser außergewöhnlichen Versammlung. Hiermit könnte ich meine Ansprache schließen und brauchte nur um Eure Zustimmung zu diesem feierlichen Protest zu ersuchen, die Ihr ja ohne Zweifel erteilen werdet. Aber ich sage mir: Rußland — und die Kundgebung sittlicher Entrüstung! Welche eo .traäietio in adjeeto! Welche Ungereimtheit! Wann hat jemals sittliche Entrüstung, und wenn die ganze Welt davon ergriffen war, auf Rußland einen Eindruck gemacht? Es soll aber wenigstens der Welt nicht Vortäuschen können, als ob es sich ihm um die unbefangene und objektive Entscheidung einer zweifelhaften Rechtsfrage handle. Diese Maske müssen wir ihm, wie immer der Erfolg sein mag, vom Gesichte reißen. Deshalb füge ich zu den beiden Prädikaten, die ich der Ritualmordanklage beigelegt habe, noch. ein drittes hinzu. Sie ist nicht bloß traurig und empörend, sondern sie ist auch unsinnig. Ich werde das an der Hand einer geschichtlichen Reminiszenz beweisen. Im Mittelalter hat es bekanntlich eine Zeit gegeben, in der man die Juden der Brunnenvergiftung beschuldigte. Der Anlaß war die Pest des schwarzen Todes im Jahre 1348. Ueber diese Anklage äußert sich nun ein christlicher Zeitgenosse, Konrad von Megenberg, der damals Schulrektor in Wien war, folgendermaßen: „Wahrlich, ob etliche Juden das täten (nämlich die Brunnen vergiften), das weiß ich nicht. Jedoch weiß ich das wohl, daß ihrer zu Wien so viel waren, wie in Feiner Stadt, die ich wüßte in deutschen Landen, und daß sie da so sehr starben, daß sie ihren Friedhof um vieles erweitern mußten und zwei Häuser dazu kaufen. Hätten sie sich nun selber vergiftet, das wäre eine Torheit gewesen." Der Mann, der dies geschrieben hat, war kein Iudenfreund, denn er fügt hinzu: „Jedoch will ich der Juden Bosheit nicht färben." Aber diese Gesinnung hat ihn nicht gehindert, die Anklage auf Brunnenvergiftung mit Rücksicht auf die obwaltenden Umstände als unsinnig hinzustellen. Machen wir nun hievon die Nutzanwendung. Jede Anklage, die auf einem inneren Widerspruch beruht, ist unsinnig. Das hat schon Konrad von Megenberg zugestanden. Den Juden ist in dem Grundbuche ihrer Religion, in der Thora, der Mord ohne Ausnahme bei Todesstrafe verboten. Den Juden ist durch dasselbe Gesetzbuch auch der Blutgenuß aufs strengste untersagt. Ist es nun nicht ein Unsinn sondergleichen, einen Juden anzuklagen, er habe aus Religion einen Christenknaben ermordet, um aus Religion sein Blut zu gebrauchen. Es mag einen Juden geben, der gegen die Religion einen Mord begeht, wie er gegen die Religion stehlen, rauben und plündern kann. Aber hat man schon je gehört, daß ein jüdischer Dieb, Einbrecher oder Räuber zur Entschuldigung seines Verbrechens auf die jüdische Religion sich berufen habe? Jeder Gerichtshof, auch in Rußland, würde einen jüdischen Verbrecher wegen solcher Ausrede auslachen und es würde keinem Gerichtshof, auch in Rußland, einfallen, eine Umfrage darüber anzustellen, ob nicht etwa eine jüdische Sekte existiere, die da glaube, daß die jüdische Religion das Stehlen, Rauben, Plündern, sei es bei wem immer, gestatte oder Zar gebiete. Also der Unsinn einer solchen, sogar auf Mord sich erstreckenden Annahme bleibt nur der Ritualmordanklage Vorbehalten, und ohne zu lachen, ja mit feierlichem Ernste wird in diesen Tagen ein russischer Gerichtshof sich mit der Frage befassen, ob es nicht eine jüdische Sette gebe, die aus Religion Christenkinder morde und ihnen das Blut abzapfe, und es kann vielleicht so weit kommen, daß der Angeklagte wie Talbot in der „Iungftau von Orleans" wird ausrufen können: „Unsinn, du siegst, und ich muß untergeh'n, Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens." Wie kommt es dann nun aber, daß Rußland den Unsinn der Ritualmordanklage unter seine Fittige nimmt, trotzdem —, daß seit Jahrhunderten dis höchsten christl'chen