Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 41 (10.10.1913)
- Date
- 1913-10-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Rr. 41 Sette 740 Dr. Vlochs Wochenschrift. abscheuen, wird es aus Gottesfurcht als das scheußlichste Verbrechen ansehen, einen Mord zu begehen oder gar eine rituelle Handlung durch einen Mopd zu schänden^ Und in diesem Sinne haben die Rabbinen dieser Chassidim in Rußland anläßlich des letzten Neujahrsfestes ein Gebet verfaßt und die Verrichtung dieses Gebetes in allen ihren Gotteshäusern angeordnet. In diesem Gebete wird Gott nicht um Milde und Schonung, sondern um Aufklärung und Wahrheit angerufen. In diesem Gebete wird aus tiefster Seele, in wahrer Seelennot Gott angerufen, er mögedieLüge und Verleumdung entlarven, der Wahrheit und dem Rechte zum Siege verhelfen, er Möge .die Richter erleuchten, auf daß sie ein wahres und. ge?« rechtes Urteil fällen, denn Gott, der das Verborgenste sieht, wisse es, daß in dem gesamten jüdischen Schrifttum keine Stelle vorkomme, die den Genuß des Blutes überhaupt, am allerwenigsten aber den Genuß und die Verwendung des Menschenblutes gestatte. Aus dem Prozeßmateriale des Beilis-Prozesses, über welches, wie ja bekannt, zu wiederholten Malen Untersuchungsrichter und Gerichtspräsidenten stolperten und welches mir, soweit als es zur öffentlichen Kenntnis gelangte, bekannt ist, möchte ich nur 2 Aktenstücke hervorheben, welche aber geeignet sind, blitzartig den ganzen Prozeß zu beleuchten und zu zeigen, daß derselbe seinem Wesen nach von dem bekannten Typus der Ritualmordprozesse nicht abweicht. Das eine ist ein Protokoll, aufgenommen mit dem Archimandriten Ambrosius, der seine Aussage mit der Erklärung beginnt, er habe persönlich die Quellen, die Lehre über die rituelle Ermordung von Christen durch Juden, nicht studiert und dann fortsetzt, daß er von verschiedenen Personen, die er aber nicht nennt; darunter auch von zwei getauften Juden, die Mönche geworden, die er aber ebenfalls nicht nennt, allerlei über die Mazzothbereitung der Chassidim und das dazu erforderliche Blut gehört habe und nun all das zum Vesten gibt, was in den verschiedenen mittelalterlichen Ritualmordprozessen vorgebracht und tausendfach widerlegt wurde. Zum Schluffe wiederholt er die Bemerkung, daß er den Gegenstand speziell nicht studiert habe, sondern ihn nur aus mehrfachen Unterhaltungen mit den genannten, recte ungenannten Personen kenne. Fürwahr, schon in einem gewöhnlichen Prozeffe, in welchem es sich um ganz geringe Werte, um Mein und Dein handelte, müßte eine solche Aussage als wertlos erachtet und verworfen werden! Das zweite Protokoll ist ausgenommen mit dem emerit. Professor der St. Wladimir-Universität in Kiew, Sikorski, notabene Professor der Psychiatrie, der an der Hand des Obduktionsbefundes eine Reihe der merkwürdigsten Folgerungen zieht. So z. B., daß bei der Ermordung des 12 jährigen schwächlichen und unterernährten Knaben, der gefesselt war, eine ganze Reihe von Personen mitgewirkt haben müsse, weil, so heißt es wörtlich im Gutachten, „bei der Zwangsfütterung Geisteskranker, welche glauben, daß sie vergiftet werden und sich der Fütterung als einem Morde widersetzen, zum Gelingen der Operation nicht weniger als sechs Mann erforderlich sind", daß die große Anzahl der Verwundungen dem Knaben nur zu dem Zwecke beigebracht worden sei, um reichliche Ausblutung 311 bewirken und in größeren zeitlichen Zwischenräumen, weil, wie es wieder wörtlich in diesem famosen Gutachten heißt, „im allgemeinen Plane der mörderischen Handlungen ein Zwischenprogramm zwischen der Entblutung und der Beifügung qualvoller Reizungen vorgesehen war". Damit soll der Glaube erweckt werden, daß irgend welche Gebete und rituelle Handlungen in der Zwischenzeit vorgenommen worden seien und daß insbesondere vor dem letzten tätlichen Stiche eine Art Schlußgebet verrichtet werden mußte. Er konstatiert, daß der Knabe die Mütze aushatte, daß die Stiche in den Kopf durch die Mütze hindurch geführt worden waren und wirft hieran anknüpfend die Frage auf, „ob dieser Umstand nicht eine religiöse oder andere Bedeutung für den Mörder besaß. . ." Der Direktor einer Irrenanstalt in Riga, einer der ausgezeichnetesten psychiatrischen Aerzte, gelangte in den Besitz dieser Gutachten und legte sie den bedeutendsten Kapazitäten Europas auf dem Gebiete der Psychiatrie vor, es seien hier genannt Professor Ziemke in Kiel, der bekanntlich bei dem jüngst in Wien stattgehabten Kongresse der Naturforscher und Aerzte hierüber einen Vortrag hielt. Das verdammende Urteil dieses wissenschaftlichen Areopags, das in allen Zeitungen zu lesen war, dürfte Ihnen noch erinnerlich sein. Er legte diese Dokumente ferner den französischen Professoren Lacassagne, Thoinet, Professor Forel, weiters den Professoren Pepper, Mercier und Willcor in London, Bleuer-Zürich. Bönhoffer-B erlin, Boedecker-Zehlendorf, Mayer-Königsberg und unseren Wiener Autoritäten Professor Haberda, Wagner-Iauregg und Obersteiner vor. Ich muß bemerken, daß, um jeder konfessionellen Verdächtigung aus dem Wege zu gehen, jüdische Autoritäten, und wir besitzen solche, ausgeschlossen wurden. Ich kann selbstverständlich nicht alle diese Gutachten verlesen. Aber es möge Ihnen genügen, wenn ich Ihnen sage, daß einige der Herren es überhaupt in Zweifel zogen, ob ein solches Gutachten, das Gutachten Sikorski, von einem Arzte herrühren könne, ob es überhaupt ernst zu nehmen sei. Der Kürze wegen lese ich Ihnen nur das sehr summarisch gehaltene Gutachten der Profes oren v. Wagner- Iauregg und O b e r st e i n e r vor, in welchem es wörtlich lautet: „ . . . daß wir uns in eine Kritik des Gutachtens des Herrn Professor Sikorski nicht einlassen können, weil das gar kein psychiatrisches Gutachten ist und daher für eine Kritik von psychiatrischer Seite keinen Anhaltspunkt bietet. Es scheint uns nach der Lektüre des Gutachtens überhaupt zweifelhaft, ob dieses Gutachten einen Psychiater zum Verfasser haben kann." So weit, geehrte Anwesende, über den Prozeß, über den Sie in den nächsten Tagen leider noch gar Vieles hören und lesen werden. So vieles ich auch noch auf dem Herzen hätte, ich darf Sie nicht ermüden und so eile ich zum Schlüsse. Aus dem 15. Jahrhundert datiert ein Buch, „Der Malleus maleficorum", der „Herenhammer", und wenn wir dieses Buch zur Hand nehmen und bedenken, daß auf Grund dieses Buches, welches, man kann sagen beinahe Gesetzeskraft besaß, Tausende und Tausende von Heren und Hexenmeistern aus dem brennenden Scheiterhaufen ihr Leben endeten, so ergreift uns Schaudern und Entsetzen. Durch drei Jahrhunderte und länger wütete der Herenprozeß, und da erscheint inmitten dieses Unheils die geradezu rührende, herzerquickende Gestalt eines katholischen Priesters. Er hatte den Verurteilten die Beichte abzunehmen, er hatte sie zum Marterpfahle zu begleiten und er gewann die Ueberzeugung, daß er Unschuldige zum Tode führe, daß der Herenglaube ein Wahn ser. Er schrieb ein herrliches Buch gegen diesen Wahn, anonym, denn hätte man den Verfasser gekannt, er hätte sein Werk mit dem Tode büßen müssen. Bor Gräm über all das Elend, das er sah, bleichte sich ihm ,das Haar und er starb in jungen Jahren. So sage ich mir, wenn ich Richter wäre und zum Bewußtsein käme, daß ich ein Wahnurteik gefällt, daß ich, einem Hirngespinste, einem Jrrwahne folgend, eine Verurteilung ausgesprochen hätte, mir mein Gewissen nicht Ruhe ließe, der Schlaf, jeder Lebensgenuß mich fliehen würde, ehe ich nach Möglichkeit das Unrecht gesühnt oder gutgemacht hätte. Der Ritualmordprozeß