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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-10-03 · 40 (3.10.1913) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
40 (3.10.1913)
Date
1913-10-03
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 40 Dr. Blochs Wochenschrift Sette 7*3 worden ist. Man folgert hieraus, daß alles, was in Kiew anläßlich des Beilis-Prozesses geschehen wird, mit genauer Kenntnis, man könnte sagen mit Einverständnis des Kaisers von Rußland geschieht. Em jüdisches Kunstwerk im ..Weißen Hause". Präsident Wilson hat, wie aus Newyork berichtet wird, dieser Tage ein interessantes Kunstwerk erworben. Es ist das eine Statue, die einen Juden darstellt, wie er aus seinem Heimatsorte, in welchem er, seine Ellern und schon seine Ureltern geboren wurden, vertrieben wird. Mit dem Wanderstabe in der Hand, zieht er in die große weite Welt ins Ungewisse. In der einen Hand den Wanderstab, aus dem anderen Arm ein kaum dem Säuglingsalter entwachsenes Kind und — die Thora. Sein Gesicht verrät Elend, Not und Schrecken. Dieses Kunstwerk stammt von dem Bildhauer Butensky, einem aus dem Minsker Gouvernement in Rußland vor zwölf Jahren nach Newyork ausgewanderten Juden. Die Statue wurde ursprünglich für den reichen Finanzier I. Goldberg angefertigt und hat solchen Beifall gefunden, daß der Künstler selber auch für die Sammlung des Jakob H. Schiff und für die Pribatsammlung der Gattin des gegenwärtigen Präsidenten der Vereinigten Staaten Mrs. Wilson, die selbst eine anerkannte Malerin ist, anfertigen mußte. Nun hat auch die Direktion der Kunstsammlungen des Weißen Hauses ein Eremplar dieses berühmten Kunstwerkes vom Künstler anfertigen lassen und erworben. Butensky hat vor ungefähr 4 Jahren auf Bestellung des Bankiers Jakob H. Schiff eine andere, gleichfalls berühmt gewordene Statue angefertigt, welche die bekannte Prophezeiung Iesaias, daß der Wolf mit dem Schäflein in Frieden Zusammenleben werde, darstellt. Dieses Kunstwerk wurde seither von Jakob H. Schiff dem Newyorker Metropolitan kunsthistorischen Museum ZUM Geschenke gemacht.^ Erinnerungen an einen russischen Ritualmordprozeß. (Sied«« Wotjaken auf der Anklagebank. — Zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft. — Schuldspruch und Berufung. — Tendenziöse Sachverständigengutachten. — Der Schriftsteller als Verteidiger. — Freigesprpchen! — Tolstoi über den Prozeß^ Das Septemberheft des „Wjestnik Jewropy" bringt aus der Feder des ehemaligen Landschaftsmitgliedes Baranow Erinnerungen an den Prozeß gegen sieben Wotjaken des Dorfes Stary Muttern im &ouvernment Wjatka, die unter der Anklage standen, einen armen Bauern „zu rituellen Zwecken" ermordet zu haben. Der berühmte Justschmski-Prozeß, um den so viel Lüge und Haß emporgewuchert ist und für den soeben der entscheidende Augenblick naht, läßt diese Erinnerungen zeitgemäß erscheinen. Die Leiche des ermordeten Bauern wurde im Mai 1892 entdeckt. Die Untersuchung gegen die unglücklichen Wotjaken (ein im Gouvernement Wjatka wohnender finnischer Volksstamm, der im 18. Jahrhundert zur russischen Kirche übergetreten ist, aber heute noch hin und wieder heidnischen Gebräuchen huldigen soll), gegen welche nichts als unbedeutende und oberflächliche Indizien Vorlagen, dauerte 21/> Jahre. Die erste Gerichtsverhandlung fand im Winter 1894 in Malmysch statt und die angeklagten Wotjaken wurden schuldig befunden Und zu langjähriger Zwangsarbeit verurteilt. Alles, was im Gebiete nur die geringste Unabhängigkeit und Bildung besaß, begann sich zu regen; hatte doch die Verurteilung der sichen unwissenden Bauern das Vorhandensein periodischer Menschenopferungen bei einer unter der russischen Bevölkerung lebenden friedlichen Nationalität als unumstößliche Tatsache hingestellt. Die Verurteilten legten gegen das Urteil Berufung ein, und es wurde im Oktober 1895 in Jelabuga eine zweite Verhandlung anberaumt. Hier zeigte sich, daß die Voruntersuchung in geradezu empörender Weise geführt worden war. Besonders tendenziös war die Aussage des medizinischen Sachverständigen gewesen. Der Kreisarzt war mit der vorgefaßten Meinung über die Sache, die sich in dem geschlossenen Zirkel der Kreist obrigkeit gebildet hatte, an.die Leiche des Ermordeten herangetreten; in dem Netze seiner 'medizinischen Darlegungen nahm das Wort „man sagt" eine sehr hervorragende Stelle ein. Bei der zweiten Verhandlung hatte der Sachverständige aber wenigstens den Mut, zu bekennen, daß er eine vorgefaßte Meinung gehabt und sich geirrt habe; er müsse jetzt allen besonderen Merkmalen an der Leiche eine natürliche und nicht im geringsten kriminalistische Auslegung geben. Schon glaubte man, daß infolge dieser Selbstberichtigung des Kreisarztes ein für die Wotjaken sehr günstiger Umschwung eintreten werde, als ein anderer Sachverständiger, der Kasaner Universitätsprofessor Ssmirnow, sie durch sein Gutachten von * neuem ins Verderben stürzte. Ohne eine Ahnung von der Wotjakensprache zu haben, berief er sich auf Stellen aus der Literatur des Volkes, um nachzuweisen, daß sie mindestens in früheren Zeiten Menschenopfer dargebracht hätten und daß ihnen „infolgedessen" (!) auch jetzt noch derartiges zuzutrauen sei. Daraufhin wurden die Wotjaken abermals verurteilt. Am 3. Januar 1896 gelangte die Kassat-onsklage, die von den Verteidigern der Angeklagten angemeldet worden war, vor der Kriminalabteilung des Senats zur Verhandlung. Nach einem glänzenden Gutachten des Oberstaatsanwalts Koni hob der Senat das Urteil der Geschwornen auf und verwies den Prozeß zu nochmaliger Verhandlung an das Bezirksgericht von Kasan. Hier trat als Verteidiger neben dem Rechtsanwalt Karabtschewski der bekannte Schriftsteller Wladimir Korolenko, der schon vorher in Zeitungsartikeln für die Wotjaken eingetreten war, auf. Karabtschewski hielt eine glänzende, schwungvolle, nur etwas theatralische Rede. „Und nun," schreibt Baranow, „trat Wladimir Korolenko auf. Mit zum Herzen dringender Stimme, tiefer Aufrichtigkeit und Herzlichkeit begann er seine Rede und fesselte sofort die Aufmerksamkeit aller. Die Rede war so kraftvoll, daß wir alle, die Berichterstatter und die Stenographistinnen, die Bleistiffte hinlegten und das Nachschreiben vergaßen, um ja kein Wort zu verlieren. Unter Korolenkos ergreifenden Worten wurde die ganze Unwahrheit, in die man die gemarterten, gequälten Wotjaken in so empörender Weise gehüllt hatte, schonungslos bloßgelegt und über den Haufen geworfen. Aus den Worten des Verteidigers wehte tiefer Unwille gegen die offenbar gewordenen Mißhandlungen, Wahrheitsentstellungen und Verletzungen der elementarsten Gerechtigkeit, Zorn gegen die systematischen Vergewaltigungen der Rechtspflege und gegen das wilde, dunkle Vorurteil .. . . „Gepriesener, großer Gott, höchstes Licht und höchste Reinheit, mit unberührtem Brot und unberührten Speisen ehren wir dich und gedenken deiner . . .", also begann das rührende Gebet der Wotjaken, das von Korolenko mit erregter Stimme verlesen wurde. „Großer, lieber Gott, höchstes Licht," heißt es weiter, „du, der du das himmlische Wasser gibst und die Erde pn- Regen befruchtest, sei uns nicht böse und zürne uns nicht. Wie kleine Kinder, wissen wir nichts und begreifen wir nichts. .Möge dir alles gefallen nach deinem Willen, großer, lichter Gott!" Die Erregung Korolenkos wurde immer größer; schließlich konnte er sich nicht mehr bemeistern und verließ weinend den Eerichtssaal . . . Alles war ergriffen und erschüttert . . . Die Geschwornen erschienen schon nach kurzer Beratung wieder im Saal; sie hatten alle acht Fragen, die ihnen vorgelegt worden waren, mit: „Nein, nicht schuldig!" beantwortet . . .'r „Und eine halbe Stunde später," schließt Baranow seine Erinnerungen, „sah ich im Verteidigerzimmer, wie der alte Akmar, der seines Sträflingskittel bereits mit dem selbstgewebten Kaftan vertauscht hatte, ein siebzigjähriger, weißhaariger Greis mit naiven Kinderaugen, Korolenko umarmte und ihm liebevoll, gerührt, unter Tränen mit der zitternden Hand die Schulter tätschelte. Und dieser kindlich-offenherzige Greis war zweimal wegen „Ritualmordes" zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden! Wie die Wotjaken nachher erzählten, sprach Korolenko lange mit den Richtern, warf das Buch hin und sagte: „Ich will nicht weiter reden" und ging fort . . . Darnach gingen sie daran, zum Andenken an Korolenko ein Bild des heiligen Wladimir zu bestellen, um es in der Kirche anzubringen. Ms ich von der Gerichtssitzung heimkehrte, fand ich einen Brief von Tolstoi vor; er schrieb: „Ihren Brief und das Material über den Prozeß habe ich erhalten. Ich wußte schon früher davon und las, was die Zeitungen brachten. Ich glaube nicht, daß meine Ansicht über die Sache die Richter oder die Geschwornen beeinflussen könnte, besonders deswegen» weil sie dahin geht, daß die unglücklichen Wotjaken freigesprochen und freigelassen werden müßten, . ohne Rücksicht darauf, ob sie das, dessen sie beschuldigt werden, getan oder nicht getan haben. Außerdem hoffe ich, daß diese Freisprechung mit Hilfe der vernünftigen und humanen Menschen, die über diesen Prozeß empört sind, erfolgen wird ober bereits erfolgt ist . . ." Die interparlamentarische Konferenz und der Berliner Vertrag. Dem „Jewish Chronicle" wird aus Paris berichtet: In einer der Sitzungen der interparlamentarischen Konferenz im Haag hat sich ein sehr bemerkenswerter Zwischenfall abgespielt. Der rumänische Senator Lahovacy hielt ein eingehendes Referat über die Kriegsgreuel während des jüngsten Balkankrieges und stellte den Antrag, daß die Verletzungen der Haager Konvention vom Oktober 1907 auf die Tagesordnung der nächsten Friedenskonferenz gesetzt werden mögen. Graf Goblet de Allviella,

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