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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-09-26 · 39 (26.9.1913) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
39 (26.9.1913)
Date
1913-09-26
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 702 Nr. 39 Dr. Blochs Wochenschrift In der Nachmittagssitzung vom 22. entwickelte sich eine interessante Debatte über den in nächster Zeit in Kiew zur Verhandlung gelangenden Ritualmo'rdprozeß Just sch in ski. Professor Ziemke, der Direktor des Instituts für gerichtliche Medizin an der Universität in Kiel und Vorsitzender der Gesellschaft, schilderte auf Grund der in Kiew hergestellten Aktenkopien die Einzelheiten in dem Prozesse wegen.der Ermordung des Knaben Justschinski. Er reflektierte insbesondere auf das Gutachten, welches dem Untersuchungsrichter von dem Kiewer Professor S i k o r s k i abgegeben worden war und in welchem dieser zu Schlüssen kam, die für den Beschuldigten außerordentlich belastend waren. Professor Ziemke setzt auseinander, wie durch eine merkwürdige Fragestellung des Untersuchungsrichters einzelne Sachverständige dazu gekommen sind, ihre Gutachtertätigkeit zu überschreiten und Behauptungen aufzustellen, die nicht aufrechtzuerhalten sind. Insbesondere war Professor Sikorski von dem Untersuchungsrichter gefragt worden, ob der Mord an dem Knaben nicht etwa von einein Geisteskranken ausgeübt wurde, ferner ob die Obduktion nicht auf die Zwecke und Absichten der Mörder hindeutet, sowie ob der Tatbestand nicht einen Hinweis betreffs der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Volke enthalte. Sikorski antwortete, daß es nicht ein einfacher Mord, sondern ein kompliziertes und qualifiziertes, sorgfältig durchdachtes und planmäßig verübtes Verbrechen gewesen sei, ferner daß an dem Mord nicht weniger als sechs Personen beteiligt waren. Ferner hat der russische Gutachter die Zufügung qualvoller Wunden und reichen Vlutabflusses aus dem Körper konstatiert. Alle Verletzungen seien mit ruhiger Hand ausgeführt, die nicht aus Vorsicht gezittert oder aus Zorn übertrieben habe. Schließlich wurde ganz deutlich darauf hingewiesen, daß der Professor an einen Ritualmord glaube. Professor Ziemke widerlegt diese Behauptungen, indem er die einzelnen Verletzungen bespricht, die Obduktion kritisiert und die Behauptung Sikorskis bestreitet, daß Zwecke oder Absichten der Mörder aus der Obduktion , erkannt werden konnten. Das Urteil über die Gemütsart der Mörder hält er für das Ergebnis einer ausschweifenden Phantasie, nicht aber der kühlabwägenden Vernunft. Wenn in dieser Richtung überhaupt Schlüsse aus dem anatomischen Befunde gestattet sind, dann gehen sie eher dahin, daß hier blindlings in leidenschaftlicher Erregung zugestoßen wurde, da man sich sonst geeignetere Körperstellen ausgesucht hätte. Den Schluß, daß mehrere Verbrecher mitwirkten, hält er für völlig verfehlt, und-der Hinweis, daß ein Ritualmord deshalb zu vermuten sei, weil vielleicht auch anderswo solche angenommen wurden, ist deshalb irrig, weil bekanntlich auch in keinem anderen Fall der Nachweis erbracht wurde, daß ein Mord aus rituellen Gründen vorliege, so insbesondere in dem ungarischen Fallj von Tisza-Eslar oder bei dem Könitz er Falle des Gymnasiasten Winter. Gerade die Merkmale, die Sikorski als besonders charakteristisch für.seine Behauptungen anführt, nämlich die langsame Entblutung, die Peinigung des Opfers vor der Tötung, seien in dem Kiewer Falle überhaupt nicht vorhanden. Auch die Hinweise auf religiöse Gebräuche seien rein persönliche Meinungsäußerungen, nicht aber eine Begründung seiner Behauptungen. In der Diskussion sprach Professor Hab erda, der in dieser Sache gleich anderen bekannten Gelehrten gleichfalls sein Gutachten abgegeben hat und der im wesentlichen sich den Ansichten des Professors Ziemke anschloß. Professor Ungar (Bonn) erklärt das Zustandekommen der russischen Gutachten durch eine Art von seelischer Ansteckung, einer Suggestion, der sich auch die Gutachter nicht entziehen konnten. Auch Professor Frankel (Berlin) sprach im gleichen Sinne. Professor Troitzky an der Expertise im Beilis-Prozetz gehindert. Bekanntlich hätte der hervorragende Professor an dem Priester-Seminar in Petersburg Dr. Troitzky in dem Beilis-Prozeß als Sachverständiger einvernommen werden sollen. Professor Troitzky, der zu den größten Gelehrten Rußlands zählt und ein genauer Kenner der hebräischen Sprache und Literatur ist, war entschlossen, sein Gutachten gegen das Ritualmordmärchen abzugeben. Nun kommt die Nachricht, daß das Rektorat des Priesterseminars, an welchem Professor Troitzky wirkt, diesem die Uebernahme einer solchen Expertise verboten hat. Somit werden weder Professor Strack, den das Kiewer Gericht zur Expertise nicht zuließ, noch Professor Troitzky als Experten fungieren. Der Zionistenkongreß und die Araber. Das zionistische Organ „Hazefirah", dessen Redakteur und Herausgeber Nachum Sokolow ist, bringt in seiner Nummer vom 19. September die folgende Meldung: Der Wiener Zionistenkongretz hat mit einem Male in den arabischen Zeitungen Syriens einen großen Sturm hervorgerufen. Fast sämtliche arab.sche Blätter in Damaskus und Beiruth haben, wie auf Befehl, große Artikel ver- ~ öffentlicht, in welchen auf die große Gefahr hingewiesen wird, die dem arabischen Volke vom Zionistenkongreß droht, der gekommen sei, um ihr, der Araber Land, Palästina. zu erobern. Diese Artikel, besonders diejenigen der Zeitung „Muktabas" in Damaskus, sind voll von Lügen und Verleumdungen, die beweisen, daß ihre Schreiber keine großen Kenner der zionistischen Bewegung, und ihret Gründungen sind^ Diese Tatsache schwächt allerdings nicht den schweren Eindruck ab, den diese verhetzenden Artikel ausüben. Die Zeitung „Karmel" schlägt much die Abhaltung eines antizionistischen Kongresses in Sichem vor. Dieser Vorschlag wurde' in den Kreisen der Araber mit großem Enthusiasmus ausgenommen und wird auch, vorausgesetzt, daß die Regierung hiezu die Erlaubnis erteilt, zur Durchführung gelangen. Der Korrespondent des „Jewish Chronicle" in Konstantinopel sendet dem Blatte einen aussehenerregenden Bericht über die bösen verhängnisvollen Folgen der Versöhnung zwischen den Türken und Arabern für die Juden in Palästina und Mesopotamien. Als klassisches Beispiel hiefür wird der folgende Fall angeführt: Vor einigen Monaten machte Baron Edmond de Rothschild im Wege des Großrabbinates die größten Anstrengungen, um einiges Land in Palästina zu erwerben, das er für seine wissenschaftlichen Ausgrabungen benötigte. Der Baron beabsichtigte, wie bekannt, daselbst die Errichtung eines großen Museums, in welchem jüdische Altertümer gesammelt und bewahrt werden sollten. Die ganze Angelegenheit hatte eigentlich nichts Außerordentliches an sich, denn der Regierung kommen sehr häufig ähnliche Gesuche von Ausländern und auswärtigen wissenschaftlichen Gesellschaften zu, und die Regierung pflegt solchen Gesuchen ausnahmslos stattzugeben. Der Großrabbiner hat denn auch vom Kabinett bereits eine günstige Antwort erhalten und die Angelegenheit schien schon glatt erledigt zu sein, als die Regierung eines schönen Tages von der Verwaltungsbehörde und von verschiedenen arabischen Gesellschaften, Journalisten und einflußreichen Häuptlingen mit gefährlichen Drohbriefen überflutet wurde, in denen die Ablehnung, beziehungsweise die Widerrufung der Stattgebuyg des Ansuchens des Barons

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