Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 37 (12.9.1913)
- Date
- 1913-09-12
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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Sette 670 Dr. Blochs Wochenschrift Nr. 37 Iudengemeinde von Saloniki gar nicht daran denke, sich an die spanische Regierung oder jemand anderem außerhalb Griechenland mit Klagen zu wenden und zwar schon deshalb nicht, weil sie keinen Anlaß hat, über die Haltung der griechischen Regierung und ihrer Organe in Saloniki Klage zu führen. Man kennt in hiesigen Kreisen genau den Ursprung dieser Ausstreuungen und man weiß auch, daß bestimmte antisemitische Kreise das größte Interesse haben, zwischen den Juden und den Griechen Zwietracht zu säen, den Haß der Griechen gegen die Juden aufzustacheln und der Aktion der griechischen Negierung betreffend die Ausgleichung der Interessen der einzelnen Elemente in Mazedonien im allgemeinen und in Saloniki im besonderen Hindernisse in den Weg zu legen und die Verantwortung hiesür den Iuden auszuhalsen. \ {!! Die erste RitualmordWge in Neugriechenland. Aus Saloniki wird uns geschrieben: Dieser Tage ereignete sich hier ein Fall, der wieder beweist, in welcher Unsicherheit Iuden von Saloniki sowie von anderen Ortschaften, welche infolge des Balkankrieges Griechenland zugewiesen wurden, jetzt leben. Zwei griechische Damen haben während ihrer Spaziergänge ein vierjähriges Mädchen verloren. Jemand sagte ihnen, daß das Kind von der Familie Abraham Dassa aufgegriffen und in ihre Wohnung gebracht wurde. Die Damen begaben sich nun in die Wohnung des Herrn Dassa und forderten dort unter Schreien und Toben ihr Kind, indem sie drohten, die ganze Familie verhaften zu lassen, um, wenn es noch nicht zu spät sei, das Leben des Kindes zu retten. Dassa protestierte energisch gegen diesen Hausfriedensbruch und erklärte, das Kind nicht herausgeben zu können, da es nicht in seinem Besitze ist. Die Damen entfernten sich und kamen nach einiger Zeit — es war inzwischen 10 Uhr abends geworden — mit drei Gendarmen zurück, die nun gleichfalls von dem Iuden Dassa das Kind forderten. Abermals protestierte Dassa und erklärte, gegen die Gendarmen, die, wie sich herausstellte, überhaupt keinen Auftrag zum Einschreiten hatten, bei der Vorgesetzten Behörde die Anzeige zu erstatten. Die Gendarmen entfernten sich, aber damit war die Sache noch nicht zu Ende. Gegen Mitternacht klopfte es an der Wohnungstür des Dassa. Ein Offizier mit zehn Gendarmen mit aufgepflanztem Bajonett waren in die Wohnung eingedrungen. Der Offizier fordertenun kategorisch die unverzügliche Herausgabe des Kindes, indem er gleichzeitig hinzufügte, daß, wenn Dassa das Kind nicht freiwillig herausgebe, er, der Offizier, sich genötigt sehe, eine genaue Hausdurchsuchung vorzunehmen und selbst den Fußboden aufzureißen, um auf die Spur des Kindes, das wahrscheinlich zu rituellen Zwecken eingesangen wurde, zu kommen. Der Drohung folgte bald die Tat. Zwei Stunden lang hausten die Hüter des neugriechischen Gesetzes. die Mutter des Kindes verfolgte mit begreiflicher Aufregung den ganzen Akt, der, wie ja nicht anders vorauszusehen war, resultatlos verlief. Um 2 Uhr nach Mitternacht enffernte sich der Offizier mit seinen Leuten, das Haus des Dassa wurde unter Bewachung gestellt und der Offizier stellte für den nächsten Morgen weitere „Recherchen" in Aussicht. Am anderen Morgen hat die ganze. Affäre glücklicherweise die übliche Lösung gefunden. Das Kind, das sich infolge unachtsamer Beaufsichtigung verlaufen hatte, wurde von einer christlichen Familie ausgenommen und am nächsten Morgen der Polizei überstellt. Der Vorstand der Saloniker Iudengemeinde trat gleich nach Bekanntwerden der Affäre zu einer Beratung zusammen, beschloß die Entsendung einer Depesche, in welcher gegen diese Art der Behandlung einer gewöhnlichen Abgängigkeitsanzeige Protest erhoben wird, an König Konstantin nach Athen und die Einleitung der nötigen Schritte bei dem Gouverneur von Mazedonien Dragoumis. Dragoumis sprach sein Bedauern über den Vorfall aus, gab die Versicherung, daß eine strenge Untersuchung eingeleitet und der Schuldige der verdienten Strafe zugeführt werden würde. Die Vertreter der Gemeinde hoben dem Gouverneur gegenüber mit Recht hervor, daß wenn dieser Fall nicht mit aller Strenge geahndet würde, die öffentliche Meinung, besonders die griechische, darin eine Aufmunterung erblicken würde, gegen die Iuden jeden Augenblick mit den lächerlichsten Beschuldigungen aufzutreten und die Bevölkerung gegen sie zu hetzen. Auf die Depesche nach Athen, welche, wie uns von anderer Seite gemeldet wird, zuerst inhibiert und zwei Tage lang nicht befördert worden sei, kam vom Ministerpräsidenten Venizelos die telegraphische Antwort, daß den Iuden von Saloniki die vollste Satisfaktion geleistet werde. Der Offizier, der sich diesen Mißbrauch der Amtsgewalt hat zu schulden kommen lassen, wurde in Verwahrungshaft genommen und eine strenge Untersuchung eingeleitet. Verfolgung bis ins dritte Geschlecht. Aus Petersburg wird uns berichtet: Durch kaiserlichen Erlaß wurde die Verordnung des Ministeriums, wonach nicht nur getauften Iuden selbst, sondern auch ihren Kindern und Enkelkindern der Eintritt in die Pawlower Nikolajewer und Alerandrower Kavallerie-Militärakademie verboten wird. Diese Verfolgung bis ins dritte Geschlecht hat den Zweck, die Taufen zum Zwecke eines Eindringens in diese vornehmen Militärinstitute in Zukunft unmöglich zu machen. Vermischtes. Gratulationen anläßlich des tWPla Festes zugunsten der Chewra-Kadischa. Einem seit Jahren eingebürgerten Brauche folgend, laden wir unsere p. t. Leser ein, Neujahrsgratulationen durch eine Anzeige in der „Oesterreichischen Wochenschrift" an Stelle der direkten Gratulationen per Post erstatten zu wollen. Auf diese Weise verbindet der Gratulant mit der Erfüllung einer Formalität gleichzeitig die Förderung einer unserer ältesten und würdigsten jüdischen Anstalten. Die Einschaltung solcher Anzeigen erfolgt in der dem Roschhaschanah-Feste vorangehenden Nummer unseres Blattes vom 26. September l. I. gegen Einsendung einer Spende von mindestens Kr. 4.—, zu Gunsten der Chewra-Kadischa Wien. Letzter Termin zur Einsendung solcher Anzeigen 23. September 1913. Wien. Herr Dr. Johannes Wertheim wurde zunr Direktor der Unterrichtsanstalt für die Reifeprüfung über das Gymnasium und Reformrealgymnasium, Wien, VIII., Langegasse 50, bestellt. Direktor Dr. Wertheim, der in Oesterreich und England als Professor wirkte, ist in Fachkreisen als tüchtiger Pädagoge anerkannt und wird auch diese Anstalt in seiner sachkundigen, vornehmen Weise leiten. Jüdischer Schulderem für den IX. Bezirk Wien, IX., Seegasse 16 (XIV. Vereinsjahr). Der Vorstand gibt bekannt, daß die Einschreibungen Sonntag den 14. d. M., Vormittag 10—V21 Uhr, Montag den 15. bis inklusive Mittwoch den 17. d. M., Nachmittag 4—V27 Uhr, stattfinden.