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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-08-29 · 35 (29.8.1913) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
35 (29.8.1913)
Date
1913-08-29
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Dr. Blochs Wochenschrift. Seite bis Nr.?5 mitteilen. Resultate sind aber — man denke beispielsweise an Geschichte, Geographie, Grammatik u. s. f. :— etwas Abgeschlossenes, sozusagen Erledigtes. Religion ist aber gerade im Gegenteil etwas sich' immer Erneuerndes, etwas, das nur durch Betätigung erfaßt und erlebt wird. Kann man aber Betätigung mitteilen und lehren? Ich glaube, daß gerade in diesem Unterschied des Religionsunterrichtes gegenüber den anderen Lehrfächern und in ihrer häufig fälschlichen Vermengung der Schwerpunkt des ganzen Problems zu suchen ist. Nun kann natürlich sofort gefragt werden: wenn Religion nicht schulmäßig unterrichtet werden kann, wozu der Religionsunterricht überhaupt? Darauf wäre zu erwidern: wenn die religiöse Betätigung vorausgesetzt werden muß — gelehrt kann sie ja nicht werden — so bleibt dennoch eine so reiche Bulle von festen Tatsachen 'zurück, wie eben die Entwicklung des jüdischen Volkes', die Geschichte seiner großen Männer und vor allem die direkte Kenntnis des Bibeltextes1, die sehr gut Gegenstand eines Unterrichtes sein können, deren Bedeutung aber nur vom Gesichtspunkt des religiösen Empfindens beim Kinde geahnt wird. Kehlt aber das Gefühl der religiösen Betätigung, dann hat das kindliche Gemüt zu all den Dingen kein Verhältnis. Ich glaube daher, daß das ideale Ziel des Religionsunterrichtes nichts anderes sein kann, als die Bereicherung und Vertiefung des religiösen Bühlens und Empfindens. "Wenn wir bei dem Religionsunterricht — namentlich der Volks- und Bürgerschulen — von diesem Grundsätze ausgehen, geraten wir mit unserem Zweistundenausmaß auch am wenigsten in Kollision. — Nun erhebt sich sogleich der Ein wand: ja, wie selten können wir aber auf häusliche religiöse Betätigung heutzutage rechnen! Sollte da nicht wenigstens ein Surrogat von der Schule geboten werden? Darauf wäre zu antworten: Zunächst dürfen wir uns darüber nicht hinwegtäuschen, daß der Religionsunterricht bei der scheinbaren Durchsetzung seines eigentlichen, ihm naturgemäß zukommenden Inhaltes mit solchen Surrogaten sein wirkliches Ziel nie wird erreichen können. Denn wie bereits betont: religiöse Betätigung läßt sich nicht lehren. Das einzige, was wir, die herrschenden Verhältnisse im Auge behaltend, tun können, wäre meiner Erfahrung nach folgendes: Es müssen aus den lehrbaren Elementen solche Partien ausgewählt werden, welche auch in dem Kinde, bei dem man eine jüdisch-religiöse Betätigung im Hause nicht voraussetzen kann, das Minimum an allgemein religiösem Empfinden, das in jedem Menschen und insbesondere im Kinde liegt, zu erhalten und soweit wie möglich zu nähren imstande sind. Daß dieselben Partien auf ein religiös erzogenes Kind unvergleichlich tiefer wirken werden, braucht kaum gesagt zu werden. Es fragt sich also, welche Materie auszuwählen wäre. Dabei habe ich, wie erwähnt, vor allem das Augenmerk auf Volks- und Bürgerschulen gerichtet und muß betonen, daß diese Anstalten für die Mehrheit der Schüler nicht als Vorbereitungen für die Mittelschulen anzusehen sind. Ich glaube, im Zusammenhang mit dem Gesagten, daß nur die Bibel die Grundlage des Religionsunterrichtes bilden soll, nicht aber, wozu einige der Herren hinneigen, das Gebetbuch. Denn 1. dadurch, daß die Kinder das Gebetbuch richtig auf schlagen lernen, werden sie nicht religiöser, und ihr religiöses Gemüt wird absolut nicht bereichert, wenn sie wissen, daß man z. B. am Sabbath noch besondere Psalmen einfügt; dazu finden nichtreligiös erzogene Kinder auch nicht das geringste Verhältnis. 2. Das bloße Einlernen der Gebetfolgen wäre für das Kind, wenn es keine Vorstellung von Selbsterlebtem damit verbinden könnte, etwas Oedes und nur rein Abstraktes. 3. Wichtiger ist es allerdings, nach dem stofflichen Wert des Siddurs zu fragen. Allein auch hier hält der Liddur als Lehrbuch nicht einen Vergleich mit der Bibel aus. Wir wissen es ja alle aus Erfahrung, was auf das kindliche Gemüt den stärksten Eindruck macht. Es ist unzweifelhaft das, was seine Phantasie am meisten mitarbeiten läßt. Nun ist der Stoffkreis des Siddur rein ethisch oder lyrisch abstrakt. Rein ethische Lehren aber sagen dem Kinde wegen ihrer scheinbaren Selbstverständlichkeit nicht gar viel, und die lyrischen Hymnen entziehen sich entweder völlig seiner Fassungskraft oder sie erscheinen ihm; immer und immer wiederholt, allzu süßlich und schal. Abgesehen davon, ist die Uebersetzung sprachlich schwerer als die mir vorschwebenden Stellen im Pentateuch. Man würde also schon den Volks - Schülern das gedanklich und sprachlich Schwerere vorlegen. Ganz anders ist die Bibel und besonders der Pentateuch mit seinen schlicht-volkstümlichen Erzählungen und Berichten, ein wahrhaft göttlicher Lebensbrunnen für die Phantasie der Jugend, in die ganz unbewußt auch die großen ethischen Grundsätze des Judentums eindringen. Hier arbeitet beim Kinde Verstand und Herz gleicherweise mit, und die Weihe des göttlichen Wortes in seiner Erfassung macht das Dureharbejten des Pentateuchs zu einem' religiösen Erlebnis. Das, was sich für das Gebetbuch als Lehrbuch anführen ließe, ist die Annahme, daß die Kinder, wenn sie später einmal ins Gotteshaus kommen, wenigstens aufschlagen und verständnisvoll mitbeten könnten. Ich will zugeben, daß es nach jahrelangen Mühen gelingen könnte, einen Knaben der Volks¬ oder Bürgerschule so weit zu bringen. Aber dennoch stehe ich den Resultaten skeptisch gegenüber. Denn wird der Junge zu religiöser Betätigung vom Hause aus angehalten, so erlernt er praktisch das Aufschlagen und Beten in allerkürzester Zeit, beharrt er aber in seiner religiösen Passivität, so kommt er nur sehr selten ins Bethaus, und dann hat er sicherlich — das kann jeder erfahrene Lehrer bestätigen —: bald alles Angelernte und nur mühsam, mechanisch sich Angeeignete wieder vergessen. Freilich wird er auch den Text des Pentateuchs vergessen, aber hier wird doch ein unverwischbarer Niederschlag, der Inhalt der seine Phantasie erregt und bewegt hat, als formaler religiöser Sinn Zurückbleiben. Und darum bin ich der Ansicht, daß auch weiterhin und gerade auf den untern Erziehungsstufen die Bibel und vor allem der Pentateuch den Grundstock des Religionsunterrichtes bilden solle. Per KrmrirrerZeulirrstreil vam Jahre 1753. Nach den Quellen dargestellt von Dr. Josef Mieses-Przemysh Der Neophyt Franz Joseph Neumann hat im Jahre 1753 eine mit einem besonderen Privileg für zehn Jahre von der Kaiserin Maria Theresia versehene hebräische Buchdruckerei mit Einschluß der jüdischen Uebersehungen der hebräischen Terte gegründet. Nach dessen Tode übernahm seine Witwe Anna Franciska die Druckerei, derselben folgte ihr Sohn Joseph Karl im Jahre 1779 auf Grund eines Kaufvertrages. Das Privilegium privativum wurde noch im Jahre 1769 bestätigt, im Jahre 1779 jedoch nicht mehr?) Aus Grund dieses Privilegiums verlegte er nun einige hebräische Bücher für den täglichen Gebrauch der mährischen und österreichisch-schlesischen Juden, die von nun ab aus den anderen Provinzen unter der Pön von 6 Pfund lötigen .Goldes nicht mehr importiert werden durften.-) Neumann hat, ob zufällig oder tatsächlich infolge nicht vorher eingeholter Zensurerlaubnis, auf der Titelseite seiner Drucke den Zensurvermerk nicht angegeben. Bald flössen bei der mährischen Repräsentation zwei Anzeigen ein wegen verschiedener angeblich anstößiger Stellen, welche in diesen nichtzensurierten Editionen enthalten sein sollen. Die eine rührte her von der „Böhmischen kaiser-königl. Repräsentation und Kammer", die andere von „dem hiesigen lsc. Brünner) Regente Seminarii P. Joseplio Langer, S. I. auf Anhandlassung des zu Prag sich befindlichen Prvt6880ri8 Linguae hebraicae P. Haselbauer". Die Angelegenheit ist hierauf „der in Zensursachen aufgestellten Gremialkommission" zwecks Untersuchung übergeben worden. Natürlich sind diese Bücher sogleich beschlagnahmt worden. Einzelne Exemplare der in Betracht kommenden Druckwerke schickte man zur Begutachtung an den „hierländigen Pater-Zensor Pater Milota, S. 3. als den zweitbestellten Professor Linguae Sacrae bev der Olmützer Universität", durch die Vermittlung des ..Pater Rector Univrersitatis”in Olmütz". dies umso eher, als eben Neumann selber zu seiner Verteidigung angegeben hat, er hätte diese Bücher vor der Drucklegung dem genannten Professor der hebräischen Sprache in Olmüß zur Durchsicht vorgelegt. Dort wären dieselben „für tüchtig befunden" worden, allein der Zensurvermerk wäre lediglich aus dem Grunde ausgeblieben, weil P. Milota von „dieser Euer Mayestätt treu-gehorsamsten Stelle, als censurant nicht benennet worden". Das Gutachten des P. Milota, abgegeben am 29. Oktober 1755, fiel für Neu- 9 B:rgl. die Akten des Archives der Vereinigten Oesterreichischen und Böhmischen Hofkanzlei: 113 ex Oktober 1789, 76 ex Mai 1791, sowie das Protokoll der Studienhofkommission vom 19. November 1782. [ i 2) Vergl. über die ganze Sache das Aktenconvolut Nr. 42 ex Februario 1756 der Verein. Oesterreichisch-Böhmischen Hofkanzlei. ' . ..;

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