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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-07-25 · 30 (25.7.1913) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
30 (25.7.1913)
Date
1913-07-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 534 Dr. Blochs Wochenschrift 311. 30 „Der Abgeordnete Schneider wird ein Einsehen haben. Er ist Reichsratsabgeordneter und weiß, daß auch der Reichsrat nicht in der Lage ist, unbequeme Individuen zu beseitigen". (Heiterkeit und Sehr gut!) Eines Tages erhielt Ernst Schneider im Abgeordnetenhause einen voluminösen Brief. Da ihm derselbe verdächtig vorkam, öffnete er ihn in Gegenwart des Briefträgers und eines antisemitischen Abgeordneten. Der Brief enthielt einen recht netten Strick und daran einen Zettel befestigt, auf dem in lakonischer Kürze geschrieben stand: „Stambiglius, häng' Dich auf!" „Das kann doch nur ein Jude geschrieben haben!" sagte er. Als darauf in der Weihnachtswoche 1887 Prinz Liechtenstein im Prater seine gewohnten Hetzversammlungen mit dem Refrain: Kauft nur bei Christen! veranstaltete. rief Ernst Schneider, man möge für jeden Juden einen Strick bereit halten, mit dem er sich aufhängen könne. Dann kam die Pointe: Der Einsender des Strickes und des Wunschzettels war ein veritabler Antisemit. Die Geheimnisse der Agitation Schneiders plauderten nämlich seine Gesinnungsgenossen aus, wenn er sich gelegentlich mit ihnen entzweit hatte. Am 17. Oktober 1886 schrieb einer der Führer der Wiener Antisemiten, der Steindrucker Leopold H o l - lo m ay: „Was sagt Herr Schneider dazu, wenn ich ihm Eines ins ins Gedächtnis rufe: Es war voriges Jahr, zirka vier Wochen vor den Oster n, wo er mir ein Bild brachte, welches die A bschlachtung eines Christenkindes durch Juden vorstellte, welches ich für gewisse Zwecke in 20.000 Exemplaren ansertigen sollte und Herr Schneider den erläuternden Text schrieb, was ich jedoch rundweg verweigerte. Hätte mich da Herr Schneider nicht ans Messer geliefert, wenn ich mich dazu hergegeben hätte?" „Ich glaube aber, ein Spitzbube ist der, der sagt: „Falls ein Judenkrawall einmal ausbricht, erfahre ich es sechs Stunden vorher (jedenfalls bezeichnend als Regierungsfceund). Da fahre ich ab!" Haben Sie das gesagt, Herr Lord Schneider?" Der gewesene Gemeinderat Cornelius B e t t e r klagte in einer eigenen Broschüre Herrn Schneider an, daß er ihn ins „Unglück", ins „Kriminal" bringen wollte, weil er ihm den Antrag gestellt und ihn zu bereden versuchte, er möge die Arbeiter von Floridsdorf zu einem Attentate gegen Doktor Bloch veranlassen. „Heute noch zittere ich vor gerechter Entrüstung und Erregung über die Bosheit, Schlechtheit und kalte Berechnung, mit der Sie einem Unschuldigen die Wege mindestens zu einer langwierigen Untersuchung gebahnt hätten", schrieb Cornelius Vetter. „Bloch wußte die Arbeiter von Floridsdorf zur Ueberzeugung zu bringen, daß die Beglücker und Wohltäter der Menschheit, besonders die des Arbeiterstandes, ausschließlich Juden und jüdische Fabrikanten seien." „Dieser Anschauung mußte entgegen getreten werden, doch wie? Etwa in einer Versammlung offen und ehrlich den Anschauungen des Wunderrabbi zu begegnen, die Arbeiter eines Besseren zu belehren? Weit gefehlt! Nein, heimtückisch, hinterlistig." < So trat denn Schneider an Herrn Cornelius Vetter mit dem Anträge heran, die Arbeiter gegen den „Rabbi Bloch" aufzureizen: er soll durch ein — Attentat unschädlich gemacht werden. Herr Cornelius Vetter tat sich darauf zugute, daß er auf das Ansinnen des Mechanikus nicht einging. Er hielt Schneider vor, daß er mit seinem Antrag ihn und seine — Familie habe ins Verderben bringen wollen. „Eine unschuldige Familie hätten Sie aber herzlos ins Unglück gestürzt, wenn nicht treue Freundschaft noch rechtzeitig warnend eingegrissen hätte," ruft er Herrn Schneider zu. Nach dem Ausscheiden Dr. Blochs aus dem Abgeordnetenhause warf sich Schneider mit geradezu fanatischer Verbissenheit auf die Propaganda des Ritualmordmärchens, und die Zeit der Polnaer Affäre war ein Höhepunkt seiner verhetzenden Tätigkeit. Die Verbreitung des Blutmärchens veranlaßte ihn zu vielen Reisen im In- und Auslande, führte ihn bis nach Kiew und Korfu. Neben Hans Arnold Schwer war es Ernst Schneider, der die Verurteilung des unschuldigen Hilsner herbeigeführt — und Ernst Schneider rühmte sich öffentlich dieses seines Werkes. An eine Episode aus dem Hilsner-Prozeß soll hier ausführlich erinnert werden. Am 11. Dezember 1899 fand eine Gerichtsverhandlung gegen den verantwortlichen Redakteur des „Deutschen Volksblattes" August Schreiber wegen Vergehens gegen Artikel 7 und 8 der Preßnovelle st.att, und zwar auf Grund mehrerer Artikel, welche das genannte Blatt über die Polnaer Prozeßaffäre noch vor der Kuttenberger Schlußverhandlung gebracht hatte. Staatsanwalt Dr. B o b i e s führte damals in seinem Plaidoyer aus, daß die inkriminierten Aufsätze tendenziös abgefaßt und gegen die israelitische Religions-Genossenschaft gerichtet - waren. Es sei bekannt, daß eine private Kommission sich zusammcnsetzte, um in einer der Strafprozeß-Ordnung nichr vorhergejehenen Weise Tatsachen zu erheben und das gerichtliche Verfahren einer journalistischen Kontrolle zu unterziehen, daß man so weit ging, einen eigenen Emissär hiefür zu entsenden und daß die Nachforschungen in parteipolitischer Weise gepflogen wurden. Diese Untersuchung war überflüssig und ungehörig. Es wurde der Umweg gewählt, die Zeugen, welche bei Gericht ausgesagt hatten, durch die private Rommission nochmals zu vernehmen und dadurch zu erfahren, was sie vor Gericht aussagten. Die Wiedergabe dieser Zeugenaussagen bilde den Tatbestand nach Artikel 7 der Preßnovelle. Es wurde jedoch durch diese Veröffentlichungen auch das Vergehen gegen Artikel 3 der Preßnovelle begangen. Kürzlich hat in einer Versammlung ein Haupt der Antisemiten (Schneider) gesagt, er wünsche nur, daß ihm Gottes Gnade Gesundheit verleihe, um es zu erleben, daß der Ritualmord durch ihn erwiesen werde, damit dann endlich die Ausscheidung der Juden aus der menschlichen Gesellschaft erfolge. Es sind dies gewiß nicht die Prinzipien dieser politischen Partei in tolo, aber jedenfalls sind es die Prinzipien einiger politischer Parteigänger. Auch der Zweck dieser Publikation war es, die Juden auszuscheiden aus der menschlichen Gesellschaft. Denn in der Tat, wer überzeugt wäre, daß ein Verbrechen, wie es scheußlicher nicht gedacht werden kann, von den Juden bei ihren religiösen Hebungen begangen wird, der müßte selbst die Ausscheidung der Juden aus der menschlichen Gesellschaft. Denn in der Tat, wer überzeugt wäre, daß ein Verbrechen, wie es scheußlicher nicht gedacht werden kann, von den Juden bei ihren religiösen Hebungen begangen wird, der müßte selbst die Ausscheidung der Juden aus der menschlichen Gesellschaft wünschen. Solche Wünsche zu erregen, waren die inkriminierten Artikel bestimmt. Nicht um die Ermordung eines jungen Mädchens handelte es sich, das war Nebensache. Nicht darum handelte es sich, ob der Mörder erst nach vier Tagen dingfest geniacht wurde, das war Nebensache. Die Hauptsache war, daß ein Jude als Täter genannt wurde, und daß dies Gelegenheit gab, dem gesamten Judentum die Tat des Einzelnen aufzubinden. Und wenn die abgelegten Aussagen, wenn die fetten Lettern nicht genügten, den beabsichtigten Zweck zu erreichen, dann wurde appretiert und ausgeschmückt. Der Staatsanwalt hob sodann aus den inkriminierten Aufsätzen jenen Inhalt hervor, welcher Entstellungen enthalte, die geeignet waren, auf die öffentliche Meinung und damit auch auf den richterlichen Spruch einen vorgreifenden Einfluß zu nehmen. Aus der bürgermeisterlichen Sittennote über Hilsner wird erwähnt, dieser habe sich stets im Walde umhergetrieben und das Mädchen zu vergewaltigen versucht. Das kommt darin nicht vor, das ist einfach erdichtet worden. Es wird ferner gesagt, das Gericht habe nach der Entdeckung des Mordes vier Tage ungenützt verstreichen lassen; das ist eine Entstellung der Ergebnisse des Prozesses. In den ersten vier Tagen wurden neunzehn Zeugen vernommen, und Hilsner wurde sodann schon bei seinem ersten Verhöre verhaftet. Es wurde gesagt, es sei nachgewiesen worden, daß die ermordet ausgefundene Klima ebenso wie Agnes Hruza von drei Juden geschlachtet worden; „wir haben nachgewiesen", wurde gesagt. Ein solcher Beweis würde aber nicht geführt. Der Gerichtshof unter Vorsitz des Vize-Präsidenten Dr. v. Holzinger sprach den Angeklagten der Vergehen nach Artikel 7 und 8 der Preßnovelle schuldig und verurteilte ihn zu einem Monate Arrests. In der Sitzung des Reichsrates vom 12. Dezember 1899 ging darauf ein wohl vorbereiteter Spektakelsturm gegen den Staatsanwalt los. Die antisemitischen Bluthetzer brachten eine Interpellation wegen der Verurteilung des Herrn Schreiber ein und verabredeten mit dem Schriftführer, daß er sie recht laut vorlese.

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