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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-07-18 · 29 (18.7.1913) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
29 (18.7.1913)
Date
1913-07-18
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 29 Dr. Blochs Wochenschrift. Sette 525 mitgeteilt, wird Ihnen ermöglichen, zu sehen, „warum ich diesen Kongreß, welcher der Degradation der Frau Vorbeugen will, begrüße. Dieser Kongreß kann, mit Gottes Hilfe, eine öffentliche Meinung schaffen, die mächtig genug ist, selbst den Zynismus des Kofaken-Bureautraten zu überwinden und ihn niederzuringen, denn dieser Kongreß ist das organisierte und ausgesprochene Gewissen der zeitgenössischen Menschheit, insbesondere was die Frage des Mädchenhandels anbetrifft. Männer und Frauen des fünften Internationalen Kongresses zur Unterdrückung des Mädchenhandels! Möge Gott Euer Werk segnen und möge Euere Arbeit von Erfolg gekrönt sein!" (Minutenlanger Beifall.) Amerikanische Parlamentarier für die Emanzipation der rumänischen Juden. In einem Massenmeeting, das vor kurzem im Waldorf-Astoria-Saale in Newyork stattfand, wurde die Bildung eines amerikanischen Komitees für die Emanzixanon der rumänischen Juden beschlossen. Auf dem Meeting hielten verschiedene amerikanische Parlamentarier, Richter und sonstige angesehene Männer des öffentlichen Lebens flammende Reden für die Rechte der rumänischen Juden. Die Bildung des Emanzipationskomitees wurde sogleich in die Wege geleitet, und der Speaker des amerikanischen Repräsentantenhauses, Mr. Champ Clark,, wurde zum Vorsitzenden gewählt. Dem Komitee gehören ferner Mr. Frank Tilford, Mr. Edward Lauterbach und eine Reihe angesehener amerikanischer Politiker an. Die rumänische Judenfrage im amerikanischen Parlament. Auf -Veranlassung des I.mer can-R manian Emancipation Committee, über dessen Gründung bereits berichtet wurde und an dessen Spitze der Sprecher des Repräsentantenhauses, Mr. Champ Clark, steht, richtete dieser Tage der Abgeordnete von Pennsylvanien. I. Hampton Moore, im Repräsentantenhaus zu Washington eine Anfrage an die Regierung wegen der Lage der rumänischen Juden. Mr. Clark fragte den Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten, ob die Interesse der Vereinigten Staaten es nicht als wünschenswert erscheinen ließen, daß die Regierung in Verfolg früherer Vorstellungen in Bukarest nunmehr weitere Schritte unternehme, um die rumänische Regierung an die im Berliner Vertrag übernommenen Verpflichtungen gegenüber den jüdischen Landesbewohnern zu erinnern. Mr. Clark führte u. a. aus, daß infolge der rechtlosen Lage der rumänischen Juden und ihrer systematischen Bedrückung tausende von rumänisch-jüdischen Familien alljährlich nach den Vereinigten Staaten auswandern, das amerikanische Volk also an der Lösung der Judenfrage in Rumänien erheblich interessiert sei. — An die Anfrage des Abgeordneten Moore knüpfte sich eine lebhafte Debatte. Das antisemitische Buch eines Geistlichen auf dem Inder. Aus Paris wird uns geschrieben: Große Ueberraschung rief die Meldung des „Matinhervor, wonach die Kongregation des Inder in Rom dieser Tage das Buch des Paters Coube „Arnes juives" (Jüdische Seelen) in die Liste der verbotenen Bücher aufgenommen hat. Diese Mitteilung ist aus mehrfachen Gründen beachtenswert. erstens weil das Buch bereits im Jahre 1909 erschien und bisher geduldet wurde, zweitens weil der Inhalt des Buches ein gefährlich antisemitischer ist, in dem auf Grund gefälschter historischer Daten und unter dem Vorwände der Verherrlichung des Begründers der christlichen Religion, in jeder Zeile die Christenheit gegen die Juden aufgehetzt wird. Beachtenswert ist auch die Begründung dieser seltsamen Verurteilung. Sie erfolgte, wie es ausdrücklich heißt, deshalb, weil ein Geistlicher der Versuchung verfiel, diesen heiklen Stoff zu behandeln, ohne jene spezielle Rücksichtsnahme walten zu lassen, die die Pflicht seines Standes ist. Also nicht die Tatsache, daß sein Buch ein Sammelsurium historischer Fälschungen ist, das den offenkundigen Zweck verfolgt, das Judentum zu verleumden, war die Veranlassung des Urteiles in Rom. sondern daß Pater Coube dumm genug war, das Verleumdungswerk mit seinem Namen zu decken, anstatt es .vielleicht durch einen Laien bewerkstelligen zu lassen. Die ganze Begründung des Urteiles macht den Eindruck, daß Pater Coube bloß für seine Ungeschicklichkeit bestraft wurde.- Folgen des neuen Balkankrieges für die Juden. Aus Saloniki wird uns geschrieben: In der denkwürdigen Nacht, in welcher die in Saloniki stationiert gewesenen bulgarischen Truppen nach heftigem Widerstande von den Griechen entwaffnet und gefangen genommen wurden, hatten auch die Juden viel zu leiden. Besonders hart mitgenommen wurden jene 30 jüdischen Familien aus Jstip, welche in der unmittelbar neben der Militärschule, die den Bulgaren als Kaserne gedient hatte, gelegenen Häusern untergebracht waren. Diese Häuser fielen zum Teile dem Bombardement zum Opfer. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde veranlaßte am anderen Morgen die Unterbringung dieser abermals obdachlos gewordenen jüdischen Familien in den Räumen der großen Talmud-Thora-Schule. Durch den Ausbruch des neuen Balkankrieges mußte auch die Aktion der Repatriierung der zur Zeit des ersten Krieges geflüchteten oder gefangen genommenen Juden eine unliebsame Störung erfahren. Das Hilfskomitee hat demzufolge den Beschluß fassen müssen, die Heimbeförderung der seinerzeit hauptsächlich nach Saloniki und Konstantinopel geflüchteten Juden erst nach der Beendigung dieses zweiten Balkankrieges und vollständiger Demobilisierung der Balkanstaaten vorzunehmen. Die nächste interparlamentarische Konferenz. Aus Newyork kommt die Meldung, daß der bekannte Kongreßmann Goldfogle zum Delegierten für die im Dezember d. I. stattfindenden interparlamentarischen Konferenz gewählt wurde. Goldfogle hat dieses Mandat angenommen und die Ermächtigung erlangt, in der Konferenz auch die traurige Lage der Juden in Rußland und Rumänien zur Sprache zu bringen und eine Diskussion, eventuell auch die Fassung einer Resolution, durchzusetzen. Aus diesem Grunde wird dieser Wahl eine ganz besondere Bedeutung beigemessen. Das Wohnrecht jüdischer Soldaten in Rußland. Der russische Senat wird demnächst wieder eine feiner berühmten und hundertfach verklausulierten „Erklärungen" über das Wohnrecht der Juden erlassen müssen. Veranlaßt wir dies dadurch, daß der Kiewer Polizeimeister und nach ihm auch andere Polizeichefs in Rußland seit einiger Zeit sich auf dem Standpunkt stellen, daß jüdische Soldaten, welche den russisch-japanischen Krieg mitgemacht haben, nur dann das Wohnrecht in ganz Rußland besitzen, wenn sie den Nachweis erbringen. daß sie nicht nur auf dem Kriegsschauplatz waren, sondern auch an einer Schlacht teilgenommen haben. Ueber die Bedeutung einer solchen Auffassung ist wahrlich überflüssig zu sprechen. Es ist fraglich, wie der Senat sich in diesem Falle verhalten wird. Aufhebung des Schächtoerbotes in Finnland. Das Schächtverbot in Finnland ist durch kaiserliche Verordnung aufgehoben worden. Die Verordnung hat folgenden Wortlaut: „1. In Finnland wohnende Juden und Mohammedaner dürfen Haustiere nach jüdischem und mohammedanischem Ritus schächten, mit der Bedingung, daß nachstehende Vorschriften beobachtet werden. 2. Das Schächten soll ausgeführt werden von einer hiefür speziell ausgebildeten, von der zuständigen Behörde anerkannten Person, die zugegen sein muß, bevor das Tier gebunden /

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