Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 29 (18.7.1913)
- Date
- 1913-07-18
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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©eilt 524 Dr. Wochs Wochenschrift 9h. 29 wo sonst die Wissenschaft die Menschen adelte und einte, wo 1848 die Freiheit zuerst ausblitzte! — „Der Gott aber, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte — der Gott der Menschenrechte!" Dieser Gott kann nicht dulden, daß in seiner Schöpfung entartete, von Treibern und Strebern wie eine Meute Hunde ausgehetzte Horden schuldlosen, ihren Studien obliegenden jungen Leuten unversehens und unverdient Schimpf und Schmach zusügen. Gegen solche Angriffe wachst der Knittel, schmiedet man die Waffe, gibt es derbe Fäuste und kräftige Fußtritte. > Wir leben ja nicht mehr in den Zeiten des Faustkampfes und der arischen Raubritter, welche die Wehrlosen zertraten und sich dann verkrochen. Wir leben in einer Zeit, in der ein Strahl göttlicher Gerechtigkeit auch auf die Menschen hinuntergleitet und in die Schlupfwinkel des elenden Gezüchtes dringt. Diese Gerechtigkeit mutz siegen, nur mutz man ihr zu Hilfe kommen. Man mutz dem Gegner die Maske vom Gesichte reißen, Stütze mit Schlägen quittieren und die Mittel entziehen, durch die er perfider Weise uns selbst bekämpft. Der gerechte Zorn, entflamme, wo jetzt das Lächeln haust. Kein Groschen Geld für den aalglatten Schulverein! Keine Beiträge, keine Unterstützungen für derlei Institutionen, die uns feindselig bekriegen. Ein glattes, entschiedenes, hartes Nein! Seien wir derb und knorrig wie dis Eiche, nicht biegsam wie die Gerte! Halten wir uns vor Augen, daß die Polen und Tschechen, trotz ihrer Minorität, nur vermöge ihrer Beharrlichkeit, ihrer Ausdauer und Solidarität es zu ihrer jetzigen dominierenden und imponierenden Stellung brachten, und daß auch uns bessere Zeiten tagen werden, sobald wir den Mut haben, der Hydra aus den Kops zu treten und Schlag mit Schlag zu vergelten: Aug' um Aug', Zahn um Zahn! Ungültige Stadtverordnetenwahlen wegen Bedrohung jüdischer Wähler. Am 30. November 1911 fanden in Veuthen die Wahlen zur regelmäßigen Ergänzung der Stadtverordnetenversammlung statt. Es erhielten die Kandidaten der Zentrumspartei die Stimmenmehrheit. Nachdem das Wahlergebnis verkündet worden mar, erhoben einzelne Wähler Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen und fochten den ihn verwerfenden Beschluß der Stadtverordnetenversammlung mit der Klage an. Sie machten geltend, daß die Zusammensetzung des Wahlvorstandes nicht gesetzmäßig gewesen sei und eine unzulässige Wahlbeeinflussung stattgefunden habe. In letzterer Beziehung führten die Kläger aus: Am Abend vor dem Wahltag sei in der „Oberschlesischen Zeitung", einem politisch auf dem Boden des Zentrums stehenden Blatte, ein Aufruf an die Wähler erschienen, in dem den jüdischen Wählern, sofern sie durch ihre Wahl der dem Zentrum gegnerischen Partei zum Siege verhelfen würden, der Boykott angedroht sei. Dieser Artikel sei auch Nichtabonnenten ins Haus gebracht worden und habe das Wahlergebnis beeinflußt. Etwa 100 Wähler hätten zum großen Teil wegen dieses Artikels an der Wahl nicht teilgenommen, ein anderer Teil der Wähler habe sogar aus Furcht vor 'den angedrohten Folgen seine Stimme gegen seine Ueberzeugung der Zentrumspartei gegeben. Von ihr sei nur auf diese Weise bei der Wahl die knappe Mehrheit von etwa 40 Stimmen erreicht worden. Die Stadtverordnetenversammlung entgegnete, daß der Artikel der „Oberschlesischen Zeitung" ohne Wissen und Willen der Leiter der katholischen Partei verfaßt und von mehreren zu dieser Partei gehörenden Stadtverordneten gemißbilligt worden sei. Er stelle aber keineswegs eine unzulässige Wahlbeeinslussung dar. Der Bezirksausschuß erklärte nach einer Beweisaufnahme die angefochtenen Wahlen für ungiltig. Er nahm an, daß der Wahlvorstand nicht ordnungsmäßig zusammengesetzt gewesen sei, und schon aus diesem Grunde die Wahlen nicht aufrecht erhalten werden konnten. Es sei aber auch eine unzulässige Wahlbeeinslussung vorgenommen worden. Die Stadtverordnetenversammlung legte Berufung gegen die Entscheidung des Bezirksausschusses ein. Der erste Senat des Oberverwaltungsgerichts hat sie jedoch am 12. Juni 1913 zurückgewiesen. Vom Internationalen Kongreß zur Bekämpfung drs Mädchenhandels. Am 1. Iuli trat in London der fünfte Internationale Kongreß zur Bekämpfung des Mädchenhandels unter dem Vorsitze von Graf Aberdeen, des gegenwärtigen Vizekönigs von Irland, zusammen. Der ersten Sitzung des Kongresses in Carlen Hall wohnten viele Mitglieder der englischen königlichen Familie, die Elite des englischen Hochadels, die Vertreter der christlichen Kirchen Englands, darunter der Erzbischof von Canterbury und der Kardinal Vurns, viele Diplomaten und Politiker, Vertreter des englischen Ministeriums des Auswärtigen und des Innern bei. Zur Eröffnung des Kongresses war, wie es in England immer üblich ist, auch der neue Chief- Rabbi als Vertreter der Uni eä Synagoge geladen. Nachdem Graf von Aberdeen den Kongreß im Namen der englischen Regierung willkommen geheißen und nachdem der Erzbischof von Canterbury und die Vertreter und Häupter der anderen christlichen Kirchen in England den Kongreß begrüßt und ihm den Segen erteilt hatten, erhielt der Chief-Rabbi Dr. Hertz das Wort, um ebenfalls den Kongreß im Namen seiner Religionsgemeinschaft mit folgender Rede zu begrüßen: „Nachdem meine Kollegen von den anderen Religionsgemeinschaften den Kongreß bewillkommnet haben, ist es jetzt mein Vorrecht, den Kongreß im Namen des Judentums, der Mutter aller Religionen, zu begrüßen, und der hohen Versammlung die Versicherung zu geben, daß ich alles tun werde, um den Männern und Frauen, die im Kampfe gegen diesen schändlichen Handel stehen, zu Helsen. Der Mädchenhandel ist eine Herausforderung an die Zivilisation und unsere Anwesenheit hier bedeutet, daß 'Männer und Frauen aller Nationen bereit sind, diese Herausforderung anzunehmen und nicht eher zu rasten, bis die Infamien, Schrecken und Gemeinheiten dieses Gewerbes von der Erde verbannt sind. Die Sache ist uns blutig ernst und wir werden keine Zeit und Energie verlieren, um diesem oder jenem die Verantwortung für diesen traurigen Zustand der Dinge zuzuschreiben. Niemand ist ganz unschuldig und niemand kann wegen ttnterlassung sreigesprochen werden. Keine Kirche und kein Volk hat das Recht, das andere zu beschuldigen. Wir sind alle zu der Ileberzeugung gekommen, daß das Verbrechen international und interkonfessionell ist. Und dann sind wir alle Brüder und Schwestern im Unglück, weil alle Völker und alle Religionen in gleicher Weise dem Mädchenhandel unwillig Opfer liefern. Nur das jüdische Volk pftegte seit Tausenden von Jahren eine glückliche Ausnahme zu bilden. Heute ist es leider nicht mehr so. Viele und schreckliche Gewalten sind am Werk, welche die Jüdin in das Leben der Schande hineintreiben und hineinpressen. Hier ist nicht der Ort, auf das wirtschaftliche Elend der Juden in vielen Ländern hinzuroeisen, wo die Massen meines Volkes unsäglich viel leiden und wo das Elend die tiefste Tiefe erreicht hat. Aber Sie müssen mir gestatten, Ihre Aufmerksamkeit auf eine Tatsache, welche der Öffentlichkeit vor einigen Wochen durch Professor Miliükow, Führer der russischen Liberalen in der Duma, mitgeteilt worden ist, zu lenken. Sechs Millionen meines Volkes sind gezwungen, in dem Ansiedlungsrayon Rußlands ein elendes Dasein zu fristen und nur in Ausnahmefällen erhält ein Jude oder eine Jüdin die Erlaubnis, außerhalb des Ansiedlungsrayons zu wohnen. Aber wenn eine Jüdin einwilligt, ein Leben der Schande zu führen, dann erhält sie die Erlaubnis, ungestört und unbelästigt im ganzen russischen Reiche zu. wohnen. (Ruse aus dem Publikum: Schande! Schmach!) Nun kommt noch etwas Tragischeres. Das einzige Mittel für eine große Anzahl russischer Jüdinnen, in Petersburg oder in Moskau zu Studienzwecken sich aufhalten zu können, 'ist die Bewerbung bei der russischen Polizei um das sogenannte „gelbe Billet", dieses Abzeichen der Schande. (Rufe aus dem Publikum: Schande! Schmach! Pfui!) In früheren Zeiten pftegte noch die russische Polizei mit diesen Mädchen, wenn es sich herausstellte, daß sie ein anständiges Leben führten, insofern glimpflich umzugehen, als sie nur sofort ausgewiesen wurden. Keine geringeren Autoritäten als der deutsche Historiker Mommsen und Leo Errera haben dieses Faktum festgestellt. In jüngster Zeit , aber fing die russische Polizei an, zu ganz anderen Mitteln zu greifen. Die unglücklichen Mädchen werden, statt einfach ausgewiesen zu werden, weil sie ein anständiges Leben führen, von der Polizei gezwungen, ihre „gelben Billette" zu rechtfertigen und oft werden sie von den sie überwachenden Polizisten selbst vergewaltigt. (Laute Pfui-Ruse.) Meine Damen und Herren! Das sind Tragödien, die zu schrecklich sind, um über sie zu weinen, das sind Entsetzlichkeiten und Grausamkeiten, die keiner weiteren Erklärungen und Kommentare bedürfen. Was ich Ihnen soeben