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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-07-18 · 29 (18.7.1913) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
29 (18.7.1913)
Date
1913-07-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr 29 Dr. Blochs der Kabbala angegeben, speziell im Buche „Sohar". Nach jüdischem Glauben habe Blut Heilkraft. In einem Talmudtraktat werde Blut andern trinkbaren Flüssigkeiten, Wasser irnd Milch, gleichgestellt. Nach dem Werke des Errabbiners, jetzigen Mönchs Reoyhyt, gebrauchten die Juden Christenblut für ihre Osierbrode. Pranaitis spricht sich in dem vorliegenden Fall bestimmt für die Annahme eines Ritualmordes aus. Stellen aus dem Buche Neophyts sind aus dem Griechischen übersetzt. Danach soll das Judentum ein in keinem Buche verzeichnetes Geheimnis bewahren, nämlich die Lehre, Christen zu ermorden, um ihr Blut zu verschiedenen Zwecken zu brauchen. Die Ermordungen von Christen erfolgten aus drei Gründen: intensivem Hatz, Aberglaube oder drittens aus dem Wunsch heraus, sich mit Christenblut zu entsühnen, da die Rabbiner selber zweifelten, ob nicht Christus doch der Messias gewesen sei. Christenblut werde gebraucht zu Heizwccken, bei Eheschließungen, Beschneidungen und Bestattungen, und schließlich für das Osterbrot. Der Gebrauch von Christenblut sei ein furchtbares Geheimnis, nicht allen Juden bekannt, sondern nur Rabbinern, Pharisäern und Schriftgelehrten. Das Geheimnis gehe vom Vater auf den Sohn über; auch 9leophyt habe es von seinem Vater erhalten. Als Gründe für die Annahme einer Beteiligung von Bsilitz an der Ermordung Juschtschinskis werden folgende angeführt: Schenja Tscheberajk erzählte einem Studenten namens Go'.owjew, Juschtschinski sei mit ihm am 12. März im Gehöft von Berner spazieren gegangen. (Später leugnete Tscheberjak dies, aber seine erste Angabe ist richtig, da am selben Tage die Zeugen Kasimir und Uljana Schachowski die beiden Knaben sahen.! Das Gehöft von Berner grenzt an die Ziegelfabrik Saizew, wo Beilitz angsstellt war. Nach den Angaben Kasimir Schachowskis erzählte ihm Schenja Tscheberjak am 15. März, denn topiel seien er und Juschtschinski von einem Mann mit schwarzem Bürt erschreckt worden; Schachowski fügte hinzu, nach seiner Meinung sei dieser Mann Mendel, der an der Ermordung Juschtschinskis teilgenommen habe. Uljana Schachowski erzählte, während die Knaben spielten, sei ein Mann mit schwarzem Bart gekommen, habe Juschtschinski gepackt und habe den Knaben in den Zi?gelosen geschleppt. Das habe ihr eine gewisse Wokkiwna erzählt; der Mann solle Mendel gewesen sein. Nachdem der Untersuchungsr'chter die Wolkiwna, die tatsächlich Sacharowa heizt, aufgefunden hatte, sagte diese ihm, sie habe mit der schachowski niemals ein solches Gespräch geführt. In betrunkenem Zustande erzählte dann die Uljana Schachowski einem Polizeiagenten, ihr Mann habe selber gesehen, wie Mendel Beilitz den Juschtschinski zum Ziegelofen schleppte. Vor dem Untersuchungsrichter erklärte die Uljana, sie erinnere sich nicht mehr dessen, was sie gesprochen habe, da sie betrunken gewesen sei, und sagte auch, ihr Mann habe ihr nie davon gesprochen, daß er Bsilitz den Knaben zum Ofen habe schleppen sehen. In mehreren Verhören veränderten die beiden Ehegatten mehrfach ihre Aussagen. Der 14jährige Schenja Tscheberjak sagte aus, er habe Juschtschinski zum letzten Male zehn Tage vor der Auffindung der Leiche gesehen; Juschtschinski habe ihn damals zu einem Spaziergang eingeladen, er habe aber abgelehnt. Bei mehrmaligem Verhör änderte auch Schenja seine Angaben. — Beilitz, als Angeklagter vernommen, bestritt nachdrücklich die Teilnahme an einem Verbrechen. Im Gefängnis war Beilitz in einer Zelle mit einem gewissen Kosatschenko. Als dieser im November 1911 entlassen wurde, übergab er dem Gefängniswärter einen Zettel, auf dem Beilitz seiner Frau schrieb, sie möge dem Ueberbringer alles vertrauen und ihm das nötige Geld für Auslagen geben. Beim Verhör sagte Kosatschenko aus, Beilitz habe ihn aufgefordert, zwei Zeugen zu vergiften und einen dritten zu bestechen. Den Zettel habe Beilitz dem Arrestanten Puchalski diktiert und dann selber unterschrieben. Er habe ihm, Kosatschenko, gesagt, die jüdische Nation werde ihm eine große Geldsumme samt dem erforderlichen Gift geben. — Wassili Tscheberjak, der Vater Schenjas. sagte aus, sein Sohn habe ihm erzählt, zu Beilitz seien zwei Juden in ungewöhnlichem Aufzug gekommen; nach der Auffindung der Leiche seien die Juden verschwunden. Schenja selber konnte nicht mehr verhört werden, da er anr 8. August 1911 starb. Seine neunjährige Schwester Ludmilla bestätigte beim Verhör die Erzählung von diesen Juden, die sie durch ihre schwarzen Gewänder sehr erschreckt hätten. Juschtschinski sei mit ihr und vielen anderen Kindern nach dem Gehöft von Berner spielen gegangen. Der sei' Beilitz mit zwei Juden gekommen und habe die Kinder ergreifen wollen. Alle hätten sich retten können, nur Schenja und Juschtschinski seien ergrfffen worden. Schenja habe aber doch noch entkommen können und so sei Juschtschinski allein zum Ziegelofen geschleppt worden. Ein anderes Mädchen, Jewdokia Nakonietschnaja, erinnert sich nicht, daß Beilitz ihr nachgeste'lk hätte. Beilitz erklärt, weder Schenja noch Juschtschinski gekannt zu haben; die Mutter des letzteren habe er gekannt. Er habe ost Kinder, die ouf dem Fabrikhof spielten, weggejagt. Juden, in ungewöhnlichen Gewändern seien niemals zu ihm gekommen. Sein Vater war zwar „Chassid", er selber aber sei nicht fromm und arbeite auch Samstags. Vor fünf Jahren habe er einmal an Verwandte des Fabriksbesihers Saizew Osterbrote (Mazzen) verteilt. Den Brief an seine Frau habe er wirklich Kosatschenko übergeben, Wochenschrift. Seite 52t dem er aber niemals angesonnen habe, jemanden zu vergiften oder zu bestechen. Auf Grund dieser verschiedenen Angaben wird Beilitz also angeklagt, nach Verständigung mit unbekannt gebliebenen Personen vorsätzlich aus Gründen religiösen Fanatismus zu rituellen Zwecken, um den zwölfjährigen Knaben Andrej Juschtschinski zu erniorden, am 12. März 1911 im Hofe der Ziegelfabrik saizew den dort mit Kameraden spielenden Juschtschinski ergriffen und ihn nach der Fabrikanlage geschleppt zu haben, wo sodann seine (Beilitz') Mittäter mit seinem Vorwissen und Einverständnis, nachdem, sie dem Juschtschinski die Hände zusammengebunden und den Mund mit einem Knebel verschlossen hatten, ihn ermordeten, indem sie ihm vierzig Wunden am Kopf, Hals und Rumpf beibrachten, wodurch sie Verletzungen von Blutgefäßen und inneren Organen verursachten, die schwere, langdauernde Oualen und schließlich die vollständige Ausblutung des Körpers herbeiführten. Der Art der Anklage entspricht es, datz nur ein sehr kleiner Teil der zu ihrer Begründung verfaßten Schrift sich mit den angeblichen Verdachtsgründen beschäftigt, die zu der Anklage gegen Beilitz geführt haben, wogegen 36 von 43 Seilen gefüllt sind mit den Nebenhandlungen des Falles und mit den Gutachten über die Motive des Mordes, d. i. über die Ritualmordfrage. Dabei zeigt sich nun, datz die Anklage gegen Beilitz, die erst nach Monaten und zuerst gegen den Widerstand des Untersuchungsrichters erhoben wurde, in der Hauptsache auf einem wirren Gerede aufgebaut ist. Der Hauptzeuge Schenja Tscheberjak, der nicht mehr am Leben ist, hat einem Studenten gesagt, er sei, als er mit dem ermordeten Knaben zusammen im Hose der Fabrik, in der Beiliß beschäftigt war, spielte, von einem Manne mit einem schwarzen Bart erschreckt worden. Er hat später diese Aus'age zurückgenommen. Anders Leute haben erzählt, dieser Mann sei Beiliß gewesen. Sie haben aber ebenfalls ihre Aussagen mehrmals geändert und eine als Zeugin vernommene Frau hat vor dem Untersuchungsrichter ihr früheres Gerede als Trunkenheilsgeschwätz bezeichnet. Was die Schwester des verstorbenen Schenja Tscheberjak und ein anderes Mädchen über das^ angebliche Auftreten des Beilitz ausgssagt haben, ist teils sehr unbestimmt, teils widerspruchsvoll. Der Angeklagte selbst leugnet mit Entschiedenheit, und somit ist alles, was gegen ihn spricht, die Aussage eines entlassenen Sträflings, dem er nach dessen Aussagen aitsgetragen haben soll, einige der Zeugen zu töten. Auch das wird von dem Angeklagten entschieden bestritten. In den Augen des Anklägers aber ist vermutlich die Abstammung des Angeklagten von einem ..Chassiden" ein belastendes Moment; denn einer der Sachverständigen, der Archimandrit Ambrosius, dessen sogenanntes Gutachten allerdings vielleicht, weil es gar zu kindisch war. nicht mehr in der Anklageschrift mit aufgeführt ist, hat ja gerade der chassidischen Sekte einen besonderen Fanatismus und die Tradition des Ritualmordes zugeschrieben. Diesmal hat man sich dafür einen katholischen Priester gesucht, der erklärt hat, das Studium der jüdischen Lehre beweise die Existenz eines Blutdogmas. Er beruft sich dabei auf das kabbalistische Buch ,,Sohar", das bekanntlich auch von dem Antisemiten Rohling zu demselben Zwecke zitiert worden ist. Gerade die auf diese angeblich so belastenden Stellen dieses Buches aufgebauten Schlüsse sind von Professor Dr. Delitzsch auf das bündigste als Unsinn zurückgewiesen worden. Jetzt taucht dieselbe „Wissenschaft" in Kiew als die Meinung eines sachverständigen wieder auf. Was der Priester Pranaitis für seine Ansicht anführt, ist so verrückt und widerspricht so sehr allem, was über die Auffassungen des Judentums unumstößlich feststeht, datz man doch schwer versteht, wie selbst diese Anklagebehörde mit solchen Ausgeburten religiöser Verblödung vor ein Gericht treten will. Auf derselben Höhe steht,' was dieser Sachverständige von einem aus dem Judentum ausgetretenen Mönch über die Blutlegende gehört haben will. Auch der Archimandrit Ambrosius berief sich auf zwei Mönche, die als Juden geboren waren. Man kennt aus der Geschichte den Eifer Uebergetretener für ihren neuen und gegen ihren alten Glauben und braucht sich wirklich mit dieser Aussage des Mönches Neophytos nicht weiter zu beschäftigen. Wichtiger wären die Gutachten der medizinischen Sachverständigen, des Kiewer Professors Obolonsky nnd seines Prosektors Tufanow, sowie des emeritierten Professors der Psychiatrie Sikorski, von denen die ersteren auf einen Ritualmord nicht gerade unzweideutig. aber doch erkennbar Hinweisen, wogegen Sikorski offen von einer Rache der Söhne Jakobs und jüdischem religiösem Fanatismus spricht, der den Mord veranlaßt haben soll. Diese Gutachten liegen bereits seit längerer Zeit vor und man hat sie samt den Sektionsprotokollen einer Reihe medizinischer Sachverständigen zur Prüfung übergeben. Diese haben sämtlich die erstatteten Gutachten als nicht stichhaltig abgelehnt. Prof. Albin Haberda, Vertreter der gerichtlichen Medizin an der Wiener Universität. erklärt es durch das Sektionsprotokoll „für keineswegs sichergestellt, datz wirklich sehr viel Blut den Körper ves Knaben verlassen hat", und es lasse sich nach dem Befunde nicht annähernd angeben, wieviel Blut der Knabe verloren haben mag. Der Gutachter hält einen Mord aus faddistischen Motiven für möglich und führt über die große Zahl der Wunden aus:

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