Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 29 (18.7.1913)
- Date
- 1913-07-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Kerle 520 Dr. BLochs Wochenschrift. Nr. 29 haben und denen infolge ihrer ausschließlich nationalen Betätigung der Sinn für die wirtschaftliche Not ihrer Brüder abgeht, sind die Berufenen, dem galizischen Judentum zu helfen, in gleichem Matze sind es auch nicht die bisherigen assimilatorischen Repräsentanten. Diese vor allein schon deshalb nicht, weil, wie die Erfahrung lehrt, sie es. bis nun mit ihren Pflichten gegenüber der Judenschaft nicht ganz ernst nahmen. Einen Lichtpunkt erblicken wir bei dieser Zerfahrenheit in der Person des neuen Landlagsabgeordneten der Stadt Vrody, Herrn Dr. Tobias Askenazy. Obwohl bis nun noch weder Landtagsabgeordneter noch Reichsratsabgeordneter gewesen, ist Dr. Tobias Askenazy kein politischer homo novus Im Lande und selbst außerhalb seiner Grenzen kennt man den Namen und den Charakter dieses neuen Mandatars. Seiner politischen Gesinnung rach ist Dr. Aske-- nazy wirklicher Demokrat, und wenn die Stadt Lemberg bei den letzten Reichsratswahlen im Juni 1911' zwei fortschrittliche Mandatare ins Parlament entsenden konnte und bei den letzten Landtagswahlen aus derselben Stadt ein fortschrittlicher Kandidat im Kampfe gegen den Initiator und Organisator der allpolnischen Bewegung in Galizien, den Universitätsprofessor Dr. Stanislaw Grabski einen Sieg davon trug, so hatte Dr. Askenazy einen großen Anteil daran. In nationaler Hinsicht bekennt sich wohl Dr. Askenazy nicht zum Zionismus, aber sein jüdisches Gefühl und seine jüdische Betätigung steht hinter dem eines Zionisten absolut nicht zurück. Den reichen Dank der galizischen Judenschaft und auch des Landes wird sich Dr. Askenazy holen, wenn er die Geschicke des galizischen Judentums im Vereine mit gleichgesinnten in die Hand nehmen würde, alle ernste und redliche Elemente, denen das Schicksal der Judenschaft nicht gleichgiltig ist, werden sich um seine Fahne scharen. I. E r o b t u ch. Die Akte« des Keiliß-Prozesses. Die in den letzten Tagen publizierte Anklageschrift des Veiliß-Prozesses erinnert einleitend daran, daß am 20. März 1911 in der Umgebung Kiews in einer Höhle die Leiche des Knaben Andrej Juschtschinski gesunden wurde, die Hände auf dem Rücken zusammengebunden. Reben der Leiche, die nur teilweise bekleidet war, lagen einige Bekleidungsstücke und Schulsachen. Blutspuren fanden sich nicht in der Höhle, obwohl die Leiche viele Wunden auswies. Bei der Obduktion wurde festgestellt, daß an den Handgelenken, unterhalb der Stellen, wo sie zusammengebunden waren, Blutergüsse stattgesunden hatten und ebenso an den Augenlidern, ferner, daß die Zähne sich innen an der Unterlippe abgedrückt hatten. Scheitel und Hinterhaupt zeigten sieben Stichwunden, von denen eine in die Hirnhaut, eine andere in die Hirnhöhle ging, wodurch ein Bluterguß in die linke Gehirnhemisphäre herbeigeführt wurde. Die linke Schläfe wies eine, die rechte dreizehn Stichwunden auf; die linke Wunde und sechs von den rechtsseitigen hatten den Knochen durchbohrt. In der rechten Halsgegend wurden sieben Wunden, in der Kehlkopsgegend zwei, am Unterkiefer eine festgestellt. An der rechten Achselhöhle befanden sich vier Wunden, aus der rechten Hälfte des Rückens und in der Nierengegend ebenfalls vier und an der linken Brust unterhalb der Brustwarze sieben Wunden. Die inneren Verletzungen entsprachen der Schwere dieser Verwundungen. Die Wunden waren teils spaltförmig, teils stichförmig. Diejenigen 'am Kopf, Schläfe und Hals verursachten so starke Blutungen, daß der Körper fast blutleer war. Alle Kleidungsstücke waren von Blut und teilweise auch von Lehm befleckt; sie hatten im übrigen keine Risse, nur die Mütze wies vier spaltförmige Löcher auf. Die Gerichtsexperten Obolonski und Prosektor Tufanow erklärten, die Wunden am Kops und Hals seien dem Knaben bei voller, die übrigen bei bereits sehr abgeschwächter Herztätigkeit beigebracht worden. Die Hände des Knaben seien noch, als er lebte, zusammengebunden und zusammengepreßt worden. Während des Verwundens stand der Knabe aufrecht, bekleidet nur mit den Unterkleidern und der Mütze. Die Wunden wurden ihm mit einem stechenden Instrument, vielleicht einem Stilett, beigebracht. Art und Zahl der Wunden beweisen, daß ein Zweck die Verursachung möglichst großer Qualen war. Der Körper enthielt schließlich nur noch ein Drittel der ursprünglichen Blutmenge. Die unmittelbare Todesursache war Verblutung und teilweise Asphyrie. Juschtschinski wurde nach der Auffassung der beiden genannten Sachverständigen an irgend einer anderen Stelle ermordet und dann nach der Höhle getragen. Der dritte Experte, Kossorotow, bestätigt dieses Gutachten. Er erklärt, die Wunden rührten von mehreren Personen her, findet aber den Hauptzweck der Tat in der Entziehung großer Blutmengen. Ausführlich legt der Anklageakt die Ergebnisse der Voruntersuchung aus den ersten Tagen nach dem Verschwinden des Knaben dar. Juschtschinski aß am 12. März früh morgens 6 Uhr eine Rübenfuppe, deren unverdaute Reste noch im Magen des ermordeten gefunden wurden. Der Tod trat ungefähr um 10 Uhr morgens ein. DM Polizei suchte anfangs den oder die Mörder unter den Verwandten des Knaben. Am 24. März verhaftete man den Stiefvater und die Mutter, und zwar auf Veranlassung des Chefs der Kiewer Kriminalpolizei, Mischtschuk. Am .5. April wurden die Verhafteten aber wieder sreigelassen. Gleichzeitig tauchten in Kiew Gerüchte aus, daß Juschtschinski von Juden aus religiösen Beweggründen ermordet worden sei, doch verstärkte sich die Annahme einer Ermordung des Knaben durch Verwandte noch durch die Aussage einer Wäscherin namens Simonjenkowa.'Daneben tauchte eine dritte Erklärung auf, wonach der Knave von Mitgliedern von Verbrecherkreisen ermordet wurde, die von ihm die Aufdeckung ihrer verbrecherischen Tätigkeit befürchteten. Mit dieser dritten Erklärung wurde Wera Tscheberjak m Verb.nduug gebracht, deren Sohn Schena mit dem Ermordeten oft gespielt yarre. Da aber keine ernsten Verdachtsgründe diese letzte Annahme stützten und die durch die Untersuchung geförderten Umstände die Annahme hervorriefen, daß der Jude Menoel Beiliß aus religiofen Beweggründen an der Ermoroung Juschtschiilstis tcilgenommen habe, wurde der eben Genannte in Ankiagczu.tand versetzt. Später verlautete a.s Variation der dritten Deurung, daß sie schon erwähnten Verbrecherkceise einen Ritualmord vvrgetäuscht hätten, um einen Pogrom herbeizusühren, der ihnen zum Raub von Judengut Gelegenheit geben sollte; auch dabei wurde Tcheberjak genannt. Am 3. August 1911 wurde Beilitz verhaftet. Am 25. desselben Monats überbrachte der später entlassene Polizeichef Mischtschuk dem Untersuchungsrichter ein Paket, das versengte Stoffreste und Schnitzel beschriebener Papiere enthielt. Mischtschuk meinte, die Stoffreste stammten von den fehlenden Kleidungsstücken des Kilaben und die Zettel seien von den zur Ausführung der Tat bestimmten Verbrechern beschrieben. Diese Version wurde vom Untersuchungsrichter abgewiesen. Am 5. Januar 1912 wurde die Voruntersuchung abgeschlossen, am 10. Januar das Material dem Staatsanwalt übergeben. Am. 18. Januar nahm nun der Journalist Brasul-Bruschkowski mit einer Anzeige beim Staatsanwalt die Version aus, wonach Verbrecher unter Vortäuschung eines Ritualmords zur Beseitigung eines gefährlichen Mitwissers die Tat verübt hätten. Später erklärte Brasul, er sei seiner Sache nicht sicher gewesen und habe hauptsächlich bezweckt, in die Verbrecherkreise Zwietracht hineinzutragen, um dadurch die Entdeckung zu erleichtern. Seine Angaben blieben ohne weitere Folgen. Die Hauptverhandlung wurde nunmehr aus den 17. Mai angesetzt. Am 6. Mai aber beschuldigte Brasul in einer neuen Eingabe bestimmte, bisher nicht genannte Personen des Verbrechens, die Anklageschrift zählt genau alle Angaben Brasuls und ihre Widerlegung durch die Ergebnisse der Untersuchung aus. Die besonderen Umstände der Ermordung und darüber schwebende Gerüchte veranlaßten den Untersuchungsrichter, darüber eine besondere Expertise anzuordnen, um festzustellen, ob der Mörder ein Irrsinniger ober eine Person von bestimmter Profession oder Nationalität war; als Sachverständiger wurde zu diesem Punkt der Psychiater Sitorski geladen. Bezüglich der Frage, ob etwa Mitglieder einer fanatischen jüdischen Sekte den Mord verübt hätten, wurden als Sachverständige besteckt der Professor an der Kiewer theologischen Akademie Gtvgoljew, der Professor an der Petersburger Akademie Troizkij und der katholische Priester Pranaitis. Clkorski erklärte, der Mord sei nicht von einem Irrsinnigen begangen worden, es seien überhaupt mehrere Mörder gewesen und diese hätten nach einem bestimmten Plan gehandelt. Wahr? scheinlich gehörten die Mörder Kreisen an, die die Tötung von Schlachttieren berufsmäßig Vornahmen. Sikorski hält den Fall für einen der in Rußland und anderen Ländern periodisch wiedertehrenden Fälle, deren psychologische Grundlage Rassenhaß oder „Vendetta der Jakobssöhne" sei; das Opfer sei wahrscheinlich zur Erfüllung eines religiösen Aktes gewählt worden. Glogoljew und Troizkij sprachen sich auf Grund von Bibel und Talmud ablehnend über die Möglichkeit des Gebrauchs von Blut im jüdischen Ritus aus; Troizkij fügte hinzu, er kenne keine derartige religiöse Lehre der Juden, auch keine in mystischen Büchern enthaltene. Pranaitis dagegen erklärte, das Studium der jüdischen Lehre beweise die Existenz eines Blutdogmas, und er begründet das folgendermaßen: Alre Rabbinerschulen predigten Haß gegen die Nichtjuden, die nur als Tiere in Menschengestalt betrachtet wurden. Der Talmud erlaube, ja er befehle sogar, Nichtjuden zu töten. Eine mystische Lehre der Juden verlange die Ermordung von Nichtjuden zur Beschleunigung der Ankunft des Messias. Seit der Zerstörung des Tempels sei das frühere Tieropfer durch die Ermordung von Nichtjuden ersetzt. Der ganze Ritus sei in