Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 26 (27.6.1913)
- Date
- 1913-06-27
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 26 Dr. Blochs Wochenschrift. Sette 471 christen von dem Besitz der rumänischen Staatsangehörigkeit ausschloß, abzuändern und am 13. (25.) Oktober 1879 bestimmte ein neues Gesetz, daß alle Fremden ohne Unterschied des Glaubens die rumänische Staatsbürgerschaft erlangen könnten, die jedoch nur durch ein eigenes Votum des Parlaments verliehen werden könne. Dank dem Ausdruck „Fremden", den es auch weiter auf die Juden anwendete, selbst auf solche, deren Vorfahren seit Jahrhunderten im Lande ansässig waren, war Rumänien in der Lage, die Mächte zu narren und sich seinen Verpflichtungen zu entziehen. Da die Mächte entschlossen schienen, sich mit diesem falschen Spiel nicht zufrieden zu geben, raffle sich Rumänien auf, ihnen Genüge zu leisten, indem es eine formelle Erklärung seines Beitrittes zu dem Artikel 44 des Berliner Vertrages abgab. Oesterreich und Italien nahmen diese Versicherungen entgegen und notifizierten ihre Anerkennung dem neuen Königreich. Großbritannien, Frankreich und Deutschland folgten nach einigem Zögern diesem Beispiel, sie richteten jedoch zuvor an die rumänische Regierung eine identische Note, in der sie Rumänien als einen unabhängigen Staat anerkannten, aber besondere Vorbehalte aufstellten für den Fall, als die Bestimmungen der Verfassung nicht ausreichen sollten, die Durchführung des Berliner Vertrages zu sichern. In einem Zirkular vom 16. August 1880, gerichtet an die diplomatischen Agenten Frankreichs, betonte M. de Freycinet, der Minister des Aeußern, ausdrücklich diesen Gesichtspunkt. Rumänien, von nun ab ganz sein eigener Herr, sollte bald zeigen, wie ernst es seine Verpflichtungen nahm. Es sind kaum 200 Juden, denen es innerhalb vierzig Jahren das Bürgerrecht verlieh. Die rumänischen Juden sind heute Fremde in dem Lande, wo sie geboren sind. Fremde, obwohl ihre Ansässigkeit in den Donaufürstentümern bereits von den Geschichtsschreibern des dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts festgestellt wurde, Fremde inmitten eines Volkes, mit dem sie ihre Existenz verbunden haben, Fremde trotz ihrer Teilnahme an den öffentlichen Pflichten, und der schwersten von allen, am Militärdienst, Fremde, obwohl sie keiner anderen Staatsgemeinschaft angehören und sich des Schutzes keiner anderen Macht erfreuen dürfen, und sie bilden so eine Ungeheuerlichkeit vom internationalen Standpunkt aus, da sie eigentlich zu keinem Lande gehören. Genießen sie wenigstens jene Sicherheiten, die in allen kultivierten Ländern den Fremden, die sie bewohnen, zugestanden werden? keineswegs, und Rumänien hat es ausersonnen, gegen diese angeblichen Fremden eine ganze drakonische Gesetzgebung zu erlassen, die nur auf sie Geltung hat, obwohl sie niemals ausdrücklich genannt sind, und die ihnen das Ergreifen jeder Laufbahn, jedes Gewerbes oder Handwerks verwehrt, die, noch mehr, ihren Bindern, ihrer Jugend die Pforte der Elementarschulen, der Mittel- und Hochschulen verschließt. Der jüdische Soldat in Rumänien, der sein Blut auf dem Schlachtfeld vergossen hat, kann es erleben, daß ihm die Aufnahme in eine Werkstatt verweigert wird, weil er ein Fremder ist. Seine Kinder werden vom Schulbesuch ausgeschlossen sein, weil sie die Söhne von Fremden sind. Die Israeliten der Dobrudscha, die von Rumänien im Jahre 1878 annektiert wurde, die von Silistria. das kürzlich von Bulgarien abgetreten wurde, sind Bürger — vertragsmäßig —, aber die von Rumänien, die das Land seit Jahrhunderten bewohnen und die keinem fremden Lande angehören, werden von der rumänischen Regierung als Fremde bezeichnet, obwohl sie den Pflichten aller rumänischen Bürger unterworfen sind, obwohl sie in jeder Lage Proben einer unzweifelhaften Loyalität abgelegt haben, obwohl die Entwicklung des Landes zum Teil auf ihre Tätigkeit zurückgeht. Ich habe den Wortlaut der Gesetze vor mir, die diese Ungeheuerlichkeiten beinhalten. Ich bin bereit, sie anzuführen, wenn man sie in der Presse abstreiten sollte. „Die rumänischen Juden sind die letzten Sklaven, die es noch in Europa gibt", schrieb im „Corriere della Sera" am 3. März 1913 der allgemein bekannte M. Luigi Luzzatti. Me antisemitische Gesinnung de« Abgeordnete« |t. Gustav Groß. Der Advokat Dr. I. Wollner in Pilsen hat an den Vorstand der dortigen Männer-(Frauen-)Ortsgruppe des Deutschen Schulvereines folgende Zuschrift gerichtet: „In der letzteren Zeit sind wiederholt Berichte über einzelne Handlungen und Aeußerungen des Obmanns des Deutschen Schulvereines, Herrn Prof. Dr. Gustav Groß, in die Oeffentlichkeit gedrungen, welche vollkommen geeignet sind, das Vertrauen in seine Objektivität zu erschüttern. Es soll unerörtert bleiben, ob der Politiker und Abgeordnete Dr. Groß für seine Handlungen und Aeußerungen jemandem verantwortlich ist, allein das dürfte wohl feststehen, daß der Obmann des Deutschen Schulvereines darauf Rücksicht zu nehmen hat, daß an der Spitze eines unpolitischen Vereines, wie es der Deutsche Schulverein sein will und sein soll, nur eine solche Persönlichkeit stehen darf, welche sich eine gewisse Zurückhaltung auferlegen kann, wenigstens insoweit, daß sie nicht die Gefühle eines Teiles der Mitglieder verletze, weil das Odium sonst auf den von ihr geleiteten Verein fallen würde. Man kann nicht von allen Mitgliedern des Schulvereines verlangen, daß sie zwischen den Politiker Dr, Groß und dem Schulvereinsobmann Dr. Groß unterscheiden. Es ist vielmehr ganz natürlich, daß man sich von einem Menschen nur ein Bild macht, und ebenso leicht begreiflich ist es, daß man dann den Schulverein für die wiederholten Aeußerungen seines Obmannes verantwortlich macht, besonders wenn sie von der Leitung beharrlich unwidersprochen bleiben. Es darf daher nicht Wunder nehmen, wenn sich bei einem Teile der Mitgliedschaft ein Mißtrauen in die unbefangene Leitung und Haltung des Deutschen Schulvereines gegenüber allen seinen Mitgliedern herausgebildet hat. Infolgedessen hat der Schulverein moralisch und materiell schon jetzt Schaden gelitten und wird dies infolge der letzten Aeußerung des Herrn Obmannes in der Zukunft gewiß in noch höherem Maße der Fall sein. Hiebei darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß wir Juden infolge der feindseligen, gehässigen und ehrverletzenden Gesinnung und Haltung der Majorität des deutschen Volkes und seiner Vertreter sowie infolge der bisherigen Untätigkeit der deutschfortschrittlichen Volkskreise und deren Vertreter uns, verletzt und verdrossen, immer mehr zurückziehen, weshalb nicht verwundern kann, wenn die finanzielle Hilfsbereitschaft allmählich zur Gänze eingestellt wird, falls sich die Verhältnisse nicht bald ändern und bessern sollten. Im eigenen Namen sowie namens vieler hiesiger Schulvereinsfreunde protestiere ich mit aller Entschiedenheit dagegen, daß Herr Prof. Dr. Groß noch weiter an der Spitze des Vereines verbleiben solle. Wir erwarten, daß die hiesige Ortsgruppe die Zentrale über die wahre Stimmung in der Mitgliedschaft richtig in-