Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 26 (27.6.1913)
- Date
- 1913-06-27
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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>Jlr. 26 Seite 470 Dr. Bwchs Wochenschrift. mächtigen Konkurrenten, wie den Oberbaurat Wagner, den Museumsbau zugesprochen erhielt. Er mag es seiner eigenen Partei zuschreiben, wenn eine gewisse peinliche Neugierde, eine lebhafte Debatte über die persönliche Frage entsteht. Die Christlich-Sozialen haben eben während ihrer politischen Laufbahn so viel Missetaten verübt, daß man an einen ordnungsmäßigen Hergang in ihrem Wirkungskreis bei den leisesten Zweifeln nur mehr schwer glauben kann. Dir Jude« in Rumänien. Von George Clemeuceau.*) Ich sprach einmal von der traurigen Lage der Armenier, die fürchten mochten und wahrscheinlich heute noch fürchten, daß die Türken die Wut über die erlittenen Schlappen an ihnen auslassen und Metzeleien unter ihnen anrichten könnten. Diese armen Menscheu leben in der ständigen Angst vor Konstantinopel, den Kurden und — sollte man es glaubenvor jenen, die Europa um Hilfe bitten. Denn wenn sie zu scharf in Schutz genommen werden, fürchten sie, daß die üble Laune ihrer Herren für sie unliebsame Folgen haben könnte. Ich bin Leuten begegnet, die es mir gegenüber fast deutlich ausgesprochen haben: „Verteidigen Sie uns nur nicht gar zu kräftig!" Wenn sie auch nicht dieselben Worte gebrauchten, so war es doch gewiß der Sinn ihrer Rede. Die Juden von Rumänien freilich sind der türkischen Herrschaft entschlüpft, wozu man sie nur beglückwünschen kann. Aber die Rassenvorurteile in den Val-- kanländern, wo so viele Stämme sich berühren, ohne sich jemals zu vermengen, sind derart, daß der schätzenswerte Vorteil, nicht regulärerweise abgeschlachtet worden zu sein, am klarsten aus der Wohltat hervorgeht, die der Wechsel ihrer Herren ihnen gebracht hat. Ich' sage Wechsel der Herren, da sie tatsächlich aus einem Joch ins andere geraten sind. Ich zweifle gar nicht an der edlen Anlage und der feinen Gesittung des rumänischen Volkes. Der hohe zivilisatorische Geist, der ihm innewohnt, soll nicht bestritten werden. Dafür scheint auch das Vorurteil des Antisemitismus in seiner höchsten Vollkommenheit zu ihnen gedrungen zu sein. Das läßt sich, streng genommen, durch die Tatsache erklären, daß bei den unterworfenen Völkern die Religion das größte Hindernis bildet, das den Rest nationaler Eigenart im Besiegten vor der völligen Angleichung bewahrt: jener eigentümliche Grundsatz. daß alles Fremde notwendig zu vernichten , sei. Leider ist die Kehrseite dieses Vorteils, die Voreingenommenheit gegen Religion und ebenso gegen die Rasse, eine ttaurige Erscheinung in unserer Kultur. Das jüdische Volk hat in erschütternder Weise den Ruhm gebüßt, der Menschheit einen Gott gegeben zu haben samt der Begleitschaft von Eltern und Aposteln. Es büßt dies noch immer und das Ende des Martyriums läßt sich gar nicht absehen, das zudem ganz unverdient ist, da es kein Volk gibt, das nicht Unschuldige gekreuzigt hätte. Als die Bevollmächtigten der Großmächte auf dem Berliner Kongreß am 1. Juli 1878 über die Anerkennung Rumäniens als eines autonomen Fürstentums berieten, beantragte M. Waddington, der erste Vertreter Frankreichs, daß der Kongreß an die Unabhängigkeit Rumäniens dieselben Bedingungen knüpfen möge wie an *) Der gewesene französische Ministerpräsident George Clemenceau ist wieder unter die Journalisten gegangen, zu denen er auch früher gchörte, und hat ein Blatt, »L’homme libre«, in dem er täglich seinen Leitartikel schreibt. Die „Zeit" bringt vorstehenden Artikel als Probe. die Unabhängigkeit Serbiens. Dieser Antrag hatte ausdrücklich, wie aus den Protokollen des Kongresses hervorgeht, die Juden Rumäniens im Auge. „Serbien", hatte M. Waddington zwar erklärt, „das in die europäische Familie auf demselben Stand wie die anderen Staaten einzutreten fordert, muß vorher die Grundsätze anerkennen, die die Basis für die soziale Organisation in allen. Staaten Europas bilden, und sie als notwendige Bedingung für die Gunst annehmen, die es bestrebt." Alle Vertreter der Mächte hatten sich diesem Vorschlag angeschlossen mit Ausnahme des Fürsten Gyrtschakow, des ersten Bevollmächtigten Rußlands, der einige Einwände gemacht hatte, dahin gehend, man dürfe nicht in eine Linie stellen die Israeliten in Berlin, Paris, London und in Wien, denen man gewiß kein politisches und gesellschaftliches Recht verweigern würde, mit den Juden von Serbien, Rumänien und einigen russischen Provinzen, die nach seiner Meinung eine wahre Landplage für die einheimische Bevölkerung seien. Der Leser wird wohl einsehen, daß es nicht genügt, ein Volk mit einer Landplage zu vergleichen, um es aller Rechte berauben zu können. Hätte man die Juden befragt, so hätten diese gewiß auch ohne Zögern ihrem Gegner das Kompliment zurückgegeben, und mit um so mehr Berechtigung, als sie die Opfer von Massakers waren, aber keine Peiniger. Zur Zeit der Diskussion der Unabhängigkeit Rumäniens erkannte Waddingion, daß sich in Rumänien einige lokale Schwierigkeiten boten, aber er fügte hinzu, daß die Bevollmächtigten Frankreichs „nicht abweichen könnten von der großen Regel der Gleichheit der Rechte und der Freiheit der Religionsübung, und daß Rumänien die Pflichten und selbst das Unbequeme der Situation anerkennen müsse, deren Vorteile es in Anspruch nimmt". Er sagte weiter.: „Die Schwierig-, leiten werden sehr leicht überwunden werden, wenn diese Grundsätze in Rumänien anerkannt sein werden, und das jüdische Volk wird wissen, daß es nichts zu erreichen hat, als durch seine eigenen Kräfte und die Verbindung seiner Interessen mit denen des einheimischen Volkes." Der Antrag Waddingtons stieß auf eine Uneinigkeit unter den Delegierten. Fürst Gortschakow selbst erklärte, daß er „im Hinblick auf die Darlegungen, mit denen er begründet worden sei, .sich ihm ganz anschließt". Der Antrag fand einen Ausdruck im Artikel 44 des Berliner Verttages, aus dem ich den folgenden Paragraphen heraushebe: „In Rumänien kann der Unterschied der Religion und des Bekenntnisses niemandem entgegengehalten werden als ein Grund der Ausschließung oder Unfähigkeit bezüglich des Genusses der bürgerlichen und politischen Rechte, des Zutrittes zu öffentlichen Aemtern, Geschäften und Würden oder der Ausübung der verschiedenen Gewerbe, in welchem Orte auch immer." Da die offizielle Anerkennung. Rumäniens durch die Mächte an die Erfüllung dieses Artikels geknüpft war, mußte Rumänien seine innere Gesetzgebung in dem Geiste der Bestimmungen desselben umändern. Rumänien warf ein, daß es den Juden nicht den Zutritt zur rumänischen Staatsgemeinde gewähren könne, denn sie seien Fremde, nicht nur durch ihre Religion, sondern auch durch die Sprache, die Tracht, die Sitten und ihre Bestrebungen. Es fügte hinzu, daß sie ungebildet und fanatisch seien, besonders zugänglich fremden Einflüssen, und in Anbetracht ihrer großen Zahl leicht fähig, die Einheit des nationalen Charakters zu erschüttern. Endlich, schloß es, sei die Bevölkerung einer allgemeinen Emanzipation der Juden durchaus abgeneigt. 1 Infolge des Drängens der Mächte entschloß es sich dennoch, den Artikel 7 seiner Verfassung, der die Nicht-