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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-06-20 · 25 (20.6.1913) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
25 (20.6.1913)
Date
1913-06-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 452 Dr. Vtochs Wochenschrift. 25 neubildende Kraft und die alle Fesseln sprengende Größe der Frauenstimmrechtsbewegung. Das Schewuothfest aber des Jahres 5673 nach Erschaffung der Welt brachte uns Erlösung von allen Zweifeln,- nicht allein durch die Tagung des Kongresses, mehr noch durch die tatsächliche Zuerteilung des allgemeinen Stimmrechtes an die Frauen Norwegens, des Landes, das den Dichter-Ethiker Ibsen hervorgebracht, der die Juden den „Adel des Menschengeschlechtes" nennt. Sitzt doch auf dem norwegischen Trone gerade eine aus dem englischen Herrscherhause stammende Königin, deren Untertanen sich als erste der von ihren Landsmänninnen angestrebten Freiheit erfreuen werden. Wer zudem Gelegenheit hatte, das Frauenparlament zu sehen, das den Großen Musikvereinssaal bis unter die Decke füllte, der mutzte sich sagen, daß Wahlrecht und Wahlpflicht durch solche Wählerinnen nicht entwürdigt werden würden. Es bleibt aber für viele jüdische Frauen noch eine Gewissensfrage, ob die Ausübung des politischen Wahlrechtes auch in den Tätigkeitskreis der jüdischen Frau und Mutter einzubeziehen sei. Nun, die jüdische Religion ist nie etwas anderes als die Religion der nur von den Gesetzen des Altruismus begrenzten persönlichen Freiheit gewesen. Die von Nichtjuden und (auch leider Juden) gedankenlos gar oft wiederholte Behauptung von der Sklavinnenstellung der jüdischen Frau ist nichts anderes als ein albernes Märchen. Wo im mosaischen Gesetze die Frau als nicht inbegriffen in das an die Gesamtheit des Volkes gerichtete „Du" zu verstehen ist,' wird sie als vollkommen dem Manne ebenbürtig besonders angeführt. Zu allen dem Ausbaue der Religion und somit der Rechtslehre und der Gesittung dienenden Handlungen wird sie herangezogen. DasiezurRichteringewähltwerdenkonnte, dürfte sie auch ein Wahlrecht besessen haben, und datz desselben nirgends besondere Erwähnung geschieht, spricht vielleicht gerade für dessen Selbstverständlichkeit. Richterin und Prophetin werden im Flusse der Erzählung, ganz ohne Betonung eines Einzelfalles, mit der Selbstverständlichkeit der Alltäglichkeit genannt, ihr Auftreten schien weder Erstaunen hervorzurufen, noch scheint der Bericht über sie Ungewöhnliches beinhalten zu wollen. König Salomos „Hohes Lied" und „Das Lied vom Viederweibe" dürften keine Vorbilder in der zeitgenössischen Literatur anderer Völker gehabt haben. Wo aber eine von den Frauengestalten im Alten Testamente selbständig nach eigenem Ermessen handelt, ja sogar, wenn ihr Vorgehen mit dem Herkommen und den landläufigen Tugendbegriffen nicht im Einklänge steht oder gar einem temporären Gesetze offen widerspricht, wird ihr durch den Gang der Ereignisse Recht gegeben und ihre weitschauende Voraussicht anerkannt. So kann es keinem Zweifel unterliegen, datz für die jüdische Frau keinerlei Bedenken bestehen können, sich der Stimmrechtsbewegung voll und ganz anzuschlietzen. Wäre es doch allzu beschämend für sie, wenn nach dem endlichen Siege, dessen Errungenschaften auch ihr zufallen werden, sie ein Geschenk zu empfangen hätte, das andere erkämpft, erhofft und erstritten haben. Würde sie sich nicht selbst als unebenbürtig neben ihrer nichtjüdischen Schwester fühlen müssen, wenn sie, feige und beschränkt, derselben ihren Beistand, ihre Mitwirkung vorenthalten hätte in einem Kampfe, den dieselbe zum Besten der Menschheit unternommen? Denn keine blotze Frauensache ist die Stimmrechtsforderung der Frau. Sie ist eine Sache der Menschheit und der Menschlichkeit. Wie die Phrase vom „echt männlichen Mann" und der „echt weiblichen Frau" dem volltönenden und gewichtigen Worte von dem „echt menschlichen Menschen" endlich wird weichen müssen, so sei auch der Fortschritt der Menschheit nicht mehr von einem Teile derselbe?!, sondern von dem Zusammenwirken aller Menschen erhofft! „Echt menschlich", sei das Losungswort der Zukunft, und „echt menschlich" heitzt auch „echt jüdisch" sein! DieMiidcheuksnfirwktron am Mochrnfrste . Zu den ethisch erfolgreichsten positiven Leistungen des fortschrittlichen Judentums zählt zweifellos die Mädchenkonfirmation. Indem auch den Mädchen zur Begehung ihrer religiösen Volljährigkeit Gelegenheit geschaffen wurde, ist vor allem das uralte Vorurteil, als ob das jüdische Weib religiös tiefer stehe als der Mann, beseitigt und mindestens ein Anfang in dem Bestreben, auch das weibliche Geschlecht zur öffentlichen Betätigung seines Glaubens heranzuziehen, gemacht. Es ist aber damit auch in dem religiösen Leben der Frau ein Wegweiser aufgerichtet, auf den diese in ihrem ferneren Leben oft noch nach vielen Jahren mit Rührung zurückblickt, eine Zeremonie, die also wirklich geeignet ist, sie in ihrer von Eltern und Voreltern ererbten Religion zu festigen. Ich erinnere mich selbst, vor Jahren im Wohnzimmer einer alten Dame unter Glas und Rahmen das Gedenkblatt gesehen zu haben, das ihr gelegentlich ihrer Konfirmation vom sel. Rabbiner Mannheimer etwa 50 Jahre zuvor übergeben wurde. Ein Erinnerungszeichen, das die Dame bis an ihr Lebensende pietätvoll bewahrte. In der Tat hängen die Söhne dieser Dame, in Ehren ergraute Männer, eingedenk der Worte „weal titoscli toras imeclio“ treu dem jüdischen Glauben an. Datz diese an sich so erhebende Feier von rechts und links bekämpft wird, von den Konservativen als cliukas liagojj von den Hypermodernen geringschätzig als eine Art Scheinprüfung aus dem Lehrgegenstande Religion hingestellt wird, möchte ich in erster Linie dem Zeitpunkte, zu welchem die Konfirmationen in Wien stattfinden, zuschreiben. Wirkt schon der Umstand, datz die Konfirmation jüdischer Mädchen sich von der protestantischen Konfirmation im Zeremoniell weniger unterscheidet, als von der Barmizwahfeier jüdischer Knaben, äußerst befremdend, so mutz das Abhalten der Konfirmation um die Zeit der katholischen Firmung jüdisches Gemüt als eine sinnlose Nachäffung christlicher Gebräuche geradezu abstotzen. Sicherlich sind diese Bedenken auch dem' 'Schöpfer der Mädchenkonfirmation nicht entgangen. Damals gab es aber in dem ausgedehnten Wien nur zwei im I. und II. Bezirk gelegene Gotteshäuser, dabei wenige über das ganze Gemeindegebiet zerstreute Glaubensgenossen. Das Verbot. Pferdefuhrwerk an Festtagen zu benützen einerseits, und die große Entfernung einzelner Stadtteile von den Gemeindetempeln anderseits, machte es geradezu unmöglich, die Konfirmation, bei welcher der Prediger nicht zu entbehren war, aM Sabbath abzuhalten. Es blieb also, wollte man auf dieses überaus einflußreiche Erziehungsmittel nicht ganz verzichten, kein anderer Ausweg übrig, als diese Feier an einem Wochentage abzühalten. Man wählte dazu vermütlich« einen Tag im vorgeschrittenen Frühling, weil damals eine Erkältung der leicht gekleideten Kinder kaum zu befürchten ist. Die Gefahr, die Feierlichkeit zu profanDeren, beseitigte ihr Schöpfer, indem er seine Kandidatinnen gründlich vorbereitete, ihnen die Bedeutung derselben ans Herz legte und sie schon während der Vorbereitung ermähnte, ihrem öffentlich abzulegenden Glaubensbekenntnisse auch treu zu bleiben.

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