Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 24 (13.6.1913)
- Date
- 1913-06-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite ^22 - Dr^ Bloche Wochenschrift^ Nr. 24 den Worten des Psalmensängers gefunden (182,2): „Wenn du deiner Hände Arbeit genießest, dann HeZl dir und wohl dir!". Derselbe Geist der Hochschätzung der Arbeit pflanzt sich -in der Tradition fort, und wenn ich auch mit meinen Ausführungen mich zumeist auf die Thora beschränkt habe, weil man in ihr sozusagen noch den frischen Erdgeruch der in dem Gegensatz zu Aegypten wurzelnden Verherrlichung der Freiheit und der freien Arbeit verspürt, so will ich doch dieser Darstellung zwei Sätze aus dem Talmud anfügen, um zu zeigen, wie auch in der rabbinischen Tradition der Geist der Thora sich lebendig erweist, und wie nach ihrem Beispiele die Würdigung der Arbeit als eines der ersten religiösen Erfordernisse und als einer hervorragenden sittlichen Potenz darin ihren vollendeten Ausdruck findet. Die Sätze, die verschiedenen Urhebern verdankt werden, stehen nicht vereinzelt, sie sind keine erratischen Blöcke aus diluvianischer Zeit, sie sind vielmehr aus dem Leben gegriffen und veranschaulichen in epigrammatischer Kürze und Prägnanz die den ganzen Talmud durchdringende Hochschätzung der Arbeit. Der eine dieser Sätze lautet: „Es ist etwas Großes um die Arbeit, denn sie erwärmt ihren Mann" (Gittin 67 b), und der andere: „Groß ist die Arbeit, denn sie ehrt ihren Mann" (Nedar 49 b). Die so dachten, waren Volkslehrer und — Lastträger. (Korresporidenzblatt des Verbandes der deutschen Juden.) Die Juden in Silistria und Bulgarien. Von Herrn Dr. Paul Natha! n publiziert das „Berliner Tageblatt" nachstehende Zuschrift: Es ist nach dem Abschluß der geheimen Beratungen vor den gesetzgebenden Körperschaften in Bukarest über die Petersburger bulgarisch-rumänische Verständigung nicht mehr daran zu zweifeln, daß zwischen Sofia und Bukarest ein Vertrag wegen des Ueberganges von Silistria und . Umgebung aus dem Besitz des einen Staates in den des änderen endgültig zustande gekomen ist.'Wie" die Abmachung im einzelnen aussieht, ist zwar in engeren Kreisen bekannt, aber noch nicht öffentlich bekannt gegeben. Fest steht in jedem Fall, daß ein Grenzgebiet, welches heute zu Bulgarien gehört, und von bulgarischen Bürgern bewohnt ist, an Rumänien abgetreten wird, um einem Konflikt, möglicherweise einem kriegerischen Zusammenstoß zwischen den beiden Nachbarn vorzubeugen. Bulgarien, durch den siegreichen Krieg gegen die Türken geschwächt, von Griechen und Serben, seinen Bundesgenossen und Konkurrenten, bedrängt, opfert Land und Leute in der gegenwärtigen Zwangslage um des Friedens willen, und obgleich seine geopferten Bürger gegen diese Abtretung protestieren. Die Bedeutung dieser Proteste sucht man in Rumänien herabzudrücken und man sucht die europäische Welt darüber sanft zu täuschen, daß hier ein häßlicher Menschenschacher stattfindet, doppelt widerwärtig, weil der bulgarische Bürger, der seine bisherige Staatszugehörigkeit verliert, mit der Möglichkeit rechnen muß, als Rumäne rechtlos oder mit geminderten staatsbürgerlichen und privaten Rechten wieder auszuwachen. In offiziellen Erklärungen von rumänischen Ministern und in offiziösen Erklärungen von rumänischen Gesandten wird freilich eine derartige Gefahr geleugnet. Allein was solche Versicherungen bedeuten, darüber gibt die Vergangenheit die genügende Auskunft an zwei Beispielen, die an eindrucksvoller Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Der eine Vorgang ist bekannt genug. Rumänien hat im Berliner Friedensvertrag die Verpflichtung übernommen, ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntnis alle seine Bürger gleichmäßig zu behandeln. Indem die rumänische Gesetzgebung die jüdischen Rumänen zu Fremden stempelte, die natürlich den Schutz keiner auswärtigen Macht genießen und die wie jeder Rumäne zum Militärdienst herangezogen werden, beraubte man sie der Wohltat der Gleichberechtigung in politischer und wirtschaftlicher Beziehung; und diese Beraubung wurde aufrecht erhalten bis zum heutigen Tage, trotz des Einspruchs von Großmächten. Es fehlte hinter den papiernen Protesten der europäische Schutzmann, der diesen Bruch internationaler Verpflichtungen und von Treu und Glauben wieder aus der Welt zu schaffen bereit gewesen wäre. Der zweite Vorgang ist weniger bekannt und gleich bezeichnend. Am 9. März 1880 wurde gesetzlich die Stellung der Bewohner der Dobrudscha geregelt, die an Rumänien gelangt waren. Es heißt in dem Dekret: Alle Bewohner — des neuerworbenen Landstrichs — die am 11. April 1877 ottomanifche Untertanen waren, werden ipso kaclo Rumänen. Das klingt höchst vertrauenerweckend. Wie aber war die tatsächliche Entwicklung? Die politischen Rechte für die Einwohner dieser Gebietsteile. sollten, durch ein besonderes Gesetz geregelt werden. Dieses Gesetz erschien nach einem Zeitraum von nicht weniger als — 29 Jahren, im April 1909, und dieses nach 29 Jahren des Besinnens erlassene Gesetz stellte wiederum eine Bedingung zur Erlangung der politischen Rechte, die zu erfüllen in den bei weitem meisten Fällen eine Unmöglichkeit war. Wer die politischen Rechte erhalten wollte, mußte nämlich dokumentarisch den Nachweis führen, daß er öder seine Vorfahren am 11. April 1877 — das war der Zeitpunkt des Ausbruchs des letzten russischtürkischen Krieges — türkische Untertanen gewesen seien. Da es in der Türkei kein geordnetes Zivilstandsregister gab, und da Nachweisungen über Verhältnisse, die 32 Jahre zurückliegen, in jedem Staate schwierig, in der Türkei aber so gut wie ausgeschlossen sind, so war das erwünschte Ziel erreicht, und es lag ganz in der Hand der rumänischen Behörden, den Einwohnern der Dobrudscha die politischen Rechte zu gewähren oder vorzuenthalten. Diese Methode, die durch Gesetz eine absolute administrative Willkür proklamiert, fand denn auch ihre entsprechend ausgiebige praktische Anwendung. Das also war das Schicksal jener Einwohner der Dobrudscha, die >ips-> facto«. Rumänen geworden waren. Daß diebulgarischen Einwohner Silistrias und der Umgegend nach ähnlicher Zukunft nicht Verlangen tragen, und die dortigen bulgarischen Juden ganz gewiß nicht, ist recht begreiflich. Rumänien aber hat durch diese Praktiken, die der ingeniösen Rabulistik eines Winkeladvokaten Ehre machen würden, nicht gerade seinen internationalen Ruf gestärkt; es darf sich nicht wundern, wenn es seinen Namen auf jener schwarzen Liste findet, auf der eingetragen steht, wer in Sachen loyaler Erfüllung gegebener Versprechungen als recht unzuverlässiger Begleicher seiner Verpflichtungen bezeichnet wird. Für die öffentliche Meinung der zivilisierten Welt erwächst nunmehr die Pflicht, die europäischen Diplomaten nachdrücklich daran zu erinnern, daß, wenn schon bulgarischen Staatsbürgern zugemutet werden muß, im Interesse der Rückkehr des Friedens auf der Balkanhalbinsel ihre Staatszugehörigkeit zu wechseln, dieser Wechsel dann wenigstens mit Garantien umgeben wird, die stark genug sind, um die dem europäischen Staatsinteresse Geopferten vor den Erfahrungen der Bewohner der Dobrudscha zu bewahren. Solche Erörterungen sind für Rumänien unangenehm, und doch wird auch Rumänien, dessen innere Festigung man in Deutschland durchaus wünschen muß, ein guter Dienst erwiesen, wenn derartige Diskussionen den Politikern des Landes schließlich die Ileberzeugung beibringen sollten, daß es für jeden Staat auf die Dauer ein schlechtes Geschäft ist, sich der loyalen Erfüllung eingegangener Verpflichtungen zu entziehen. . ( _ An die löbl. Redaktion der Dr. Vloch's „Oesterreichischen Wochenschrift" Wien, II/l, Praterstraße 9. Ihr langjähriger Rustschuker Abonnent Herr Samuel Arditti hat mich auf den in der Nr. 21 Ihrer w. Wochenschrift vom 23. Mai 1913 unter dem Titel „Der Führer der bulgarischen Zionisten über die Lage der Juden in Bulgarien" erschienenen Artikel aufmerksam gemacht und gestatte ich mir, im Interesse der Wahrheit und des bulgarischen Judentums und auch, um die Leser dieses angeWenen Blattes aufzuklären, den sensationellen und den Tatsachen nicht entsprechenden Behauptungen des „Führers der bulgar. Zionisten" gegenüber folgendes feftzustellen. Sie werden mich zu großem Danke verpflichten, wenn Sie diese Ausführungen in einer der nächsten Numtnern Ihrer w. Wochenschrift erscheinen lassen. Vor den Unterhandlungen wegen einer Abtretung der Stadt Silistria an Rumänien hat das bulgarische Judentum mittelst eines Memorandums an die Großmächte zu beweisen gesucht, daß die in Silistria wohnenden Juden einen Tag nach der Annexion dieser Stadt - an Rumänien ihre Bürgerrechte verlieren werden. Im zitierten Memorandum ist die soziale, politische und rechtliche Lage der Juden in Bulgarien, der Wirklichkeit entsprechend, als eine der besten dargelegt: damit wurde die Anregung zu einem Versuch, die endgiltige Lösung der Judenfräge in Rumänien auf die Tagesordnung zu bringen, in direkter Weife. gegeben. Und richtig. Nachdem der Inhalt dieses Memorandums den politischen Persönlichkeiten in Rumänien und im Auslande bekannt wurde, begann eine Campagne für und wider die Rechte der Juden, in lenem Lande. Diesem Memorandum verdankt die Iudenheit die magi-