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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-05-16 · 20 (16.5.1913) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
20 (16.5.1913)
Date
1913-05-16
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 360 Dr. Bkochs Wochenschrift. Nr. 20 Me Wiener Ueremsrabbmer an den Uorstand der israel. Kirllusgerneirrde. (Eingesendet.) Sehr geehrter Herr Redakteur! Wir erlauben uns hiemit, die Abschrift einer Eingabe einzusenden, die wir an den Vorstand der israelitischen Kultusgeineinde gerichtet haben. Wir appellieren an Ihre Loyalität und bitten Sie, diese vollinhaltlich, ohne jede weitere Bemerkung, in der nächsten Nummer Ihres geschätzten Blattes abzudrucken. Wir rechnen auf die freundliche Gewährung unserer Bitte umsomehr, als die beifolgende Eingabe keine rein persönliche, sondern eine das Wiener jüdische Gemeindewesen berührende Angelegenheit erörtert. Für Ihre freundliche Mühewalwng im voraus besten Dank sagend, zeichnen wir mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst Dr. A. Abeles, Dr. M. Bauer, Dr. A. L. Mandel, Professor H. L. Reich, Dr. I. T a g l i ch t. Löblicher Kultusvorstand! Die ergebenst gefertigten Rabbiner der hiesigen Bezirkstjempelvereine, zugleich Rabbiner der israelitischen Kultusgemeinde, erlauben sich hiedurch neuerdings an einen löblichen Vorstand mit der Bitte heranzutreten, das zwiespältige, auf einer gänzlich veralteten Organisation des Tempelvereinswesens beruhende Verhältnis, in welchem sie zur Gemeinde stehen, einer Revision unterziehen, bezw. die ihre Ehre und Würde beeinträchtigenden Unterschiede, welche seitens eines löblichen Vorstandes zwischen ihnen und den anderen Kollegen in moralischer und materieller Beziehung gemacht werden, aüsheben zu wollen. Kein Geringerer als Ce. Ehrwürden Herr Oberrabbiner Dr. Güdemann hat in einem Schreiben, mit welchem er unsere im Jahre 1909 an den löblichen Vorstand in derselben Angelegenheit gerichtete Eingabe begleitete, mit aller Entschiedenheit erklärt, daß wir äe jurtz und de tuet o Rabbiner brr Wiener Gemeind? sind und es nicht angeht, hier mit doppeltem Matz zu messen. „Wir -alle sind Kinder eines Vaters", sagte uns bei einer anderen Gelegenheit der Herr Oberrabbiner unter Anwendung eines biblischen Zitates. Und doch, wie ganz anders geartet ist die Wertung und Behandlung, die uns von seiten des löblichen Vorstandes der israelitischen Kultusgemeinde zuteil wird, als diejenige unserer anderen Kollegen! Wir betonen nicht ohne Grund „von seiten des löblichen Vorstandes", denn die Wiener jüdische Oeffentlichkeit kennt eine solche Unterscheidung nicht: die Mitglieder der Wiener Gemeinde, in deren Dienste wir stehen, glauben einfach nicht, datz zwischen ihren Rabbinern solche Unterschied!? gemacht werden. Ganz zu schweigen davon, datz die Bezüge unserer Kollegen in den äußersten Bezirken um das Doppelt? die unseligen übersheigen, stehen wir infolge der Unzulänglichkeit der Verfassung der Dempelvereinsverwaltungen au herhalb jeglichen Verhältnisses sowohl gegenüber den Vereinten als auch gegenüber der Gemeinde. In weiterer 'Folge besitzen wir keinerlei Anspruch auf Pension und unsere Frauen und Kinder keinerlei Reliktenversorgung; ein Zustand, der in unserer Zeit sozialer Gerechtigkeit geradezu als ungeheuerlich bezeichnet werden muh. . Am krassesten tritt aber unsech Zurücksetzung in der letzten Zeit zutage, wo djer löbliche Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde mit der Lösung. der Rabbinerfrage im Leopoldstädter Tempel beschäftigt ist. Es werden seit Iahten Anstrengungen gemacht, diese Frage zur Entscheidung zu bringen, es werden aus alhen möglichen Provinzgemeindeu Rabbiner berufen, der-en Wirksamkeit für einen Vorstand der Wiener Gemeinde ein unbeschriebenes Blatt darstellt, während wir seit Jahrzehnten, unter den Augen eines löblichen Vorstandes lebend und wirkend, in wissenschaftlicher, homiletischer und pädagogischer Beziehung den anderen nicht um Haaresbreite nachstehend, einfach als nichteristierend betrachtet werden — einzig und allein deshalb, weil wir Rabbiner der Tempelvereine find. Dieses letztere Wort ist für den löblichen Vorstand der Kultusgemeinde zum Schibolleth und uns selbst zum Verhängnis geworden. Hier drängt sich aber die Frage nach einem zureichenden Erklärungsgrunde dieser Erscheinung auf. Wer sind denn eigentlich die ominösen Temprlvereine? Sind sie wirklich das, was sie vor Jahrzehnten gewesen? Kleine, unbedeutende, von dem Ganzen sich abbröckelnde Gebilde? Sind sie nicht vielmehr ein integrierender Bestandteil der Gemeind,?, pulsiert in ihnen das jüdische Gemeindelebi?n nicht ebenso warm und kräftig wie in den äußersten Bezähm, die durchs einen bloßen Zufall inkorporiert wurden? Der löbliche Vorstand möge doch statistische Erhebungen über das Verhältnis der in der Gemeinde wirkenden Kräfte anstellen und er kann sich leicht davon überzeugen,, dass di? Tempelvereine in bezug auf Zahl und Steuerkraft ihrer Mitglieber geradezu die tragenden Säulen d?er Wiener Gemeinde sind, was bei den Wahlen in den Kultusvorstand und bei allen das Gemeindeleben berührenden Angelegenheiten klar und deutlich in Erscheinung tritt. Ist es demnach nicht eine Anomalie, daßunsere Glaubensbrüder bloß deshalb, weil sie außer der Kultussteuer auch noch namhafte Opfer für ihre Organisation bringen, als Juden zweiter Klasse und die in ihrem Kreise Wirkenden Rabbiner als minderwertig' angesehen werden! Was uns aber selbst betrifft, sind vielleicht unsere Studien, unsere Diplome, unsere hier seit Jahrzehnten ausgeübte seelsorgerische Tätigkeit geeignet, eine solche Deklassierung zu begründen? Wirken wir nicht seit Jahrzehnten im Dienste der Gemeinde, wurden wir nicht über ihre Befürwortung von den Behörden als Gemeind erabbiner bestätigt und erst neuerdings als Matrikelführer in aller Form beeidigt? Gibt es in unserer vielgestaltigen beruflichen Tätigkeit auch nur ein Moment, woraus die offizielle Unterscheidung zwischen Gemeinderabbiner und Gemsinderabbiner abgeleitet werden könnte? Bedient sich vielmehr ein löblicher Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde unserer Kräfte und Kenntnisse nicht genau in demselben Matze und in derselben Art und Weise wie derjenigen unserer anderen Kollegen, so daß wir zu der Frage gedrängt werden, die einst Rabbi Iochanan dem Rabbi Setra zugerufen: *6 in» m»a i.-rmK „Ihr bedient Euch unseres Wissens, aber sonst wollt Ihr von uns nichts wissen!" Bloß ein einziger Punkt ist es, worin wir unseren Kollegen von den äußeren Bezirken nachstehen, dieser ist aber rein formaler Natur, er Betrifft die formelle' Wahl durch den Vorstand der Kultusgemeinde. Ein Formfehler, an dem wir am allerwenigsten Schuld sind und der ja bei jeder gegebenen Gelegenheit, besonders aber jetzt, wo der Kultusvorstand mit der Besetzung der Rabbinerstelle beschäftigt ist, gutgemacht werden kann. Diese Gutmachung ist es eben, was wir anstreben. Wir bitten einen löblichen Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde, unsere Wirksamkeit als Gemeinderabbiner, welche wir seit Iahrzjehnten äs kseto ausüben, durch den von dem Statut der ssraelitifchen Kultusgemeinde vorgesehenen Wahlmodus als vollgiltig anzuerkennen: präziser ausgedrückt: uns in den Statu? der Gemeinde in aller Form rechtens zu übernehmen. Woraus sich in weiterer Folge ergibt, daß bei der

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