Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 19 (9.5.1913)
- Date
- 1913-05-09
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 342 Dr. Vlochs Wochenschrift. Nr. 19 suchenden 85 plaziert, was bei der Schwierigkeit, die sM in Wien der Tätigkeit zur Plazierung sabbathaltender Arbeitnehmer entgegenstellt, immerhin ein schöner Erfolg bedeutet. In der Generalversammlung begrübtr der Obmann des Vereines. Herr Moritz Felsen bürg, die erschienenen Herren: Rabbiner Dr. Grunwald, Philipp B a ck, Obmann der „Adaß Iisroel", mit mehreren Vorstehern derselben, Vereinsobmann Bernhard Hofbauer, Professor Antscherl, Amtsleiter Rudolf Kraus sowie die Vertreter mehrerer Bethausvereine, Herr Rabbiner Dr. Feucht wang und andere haben ihr Fernbleiben entschuldigt. Der jüdischen Presse wurde für ihre freundliche Unterstützung der Vereinsbestrebungen durch die Publikationen der Dank votiert, ebenso dem löblichen Vorstande der Wiener israel. Kultusgemeinde, der durch die Erhöhung der Subvention dem Vereine einen Beweis seines Wohlwollens bezeugte. Die Herren Rabbiner Dr. Grunwald und Professor Antscherl priesen in beredten Worten die Tätigkeit des Vereines, dem sie bestes Gedeihen wünschten. — Verschiedenen Anregungen des Vorstandsmitgliedes Herrn Nathan Pollak — dem die Generalversammlung für seine aufopfernde Tätigkeit im Interesse des Vereines besonderen Dank zollte — sowie Anträgen der Herren Dr. Koposchintzky, B. Hofbauer, M. Nasch und anderen wurden vom Vorstande die eingehendste Würdigung zugesichert. Der Rechenschaftsbericht wurde einstimmig genehmigt. die ausgetretenen Herren Vorstandsmitglieder wiedergewählt und in der Gruppe der Angestellten Herr David Schiff neugewühlt. Zur Aktion der Prager Kantoren. Bis auf die bereits bekannten Zustimmungsantworten von den drei Kultusvorständen der Gemeinden Smichov, Königs. Weinberge und Karolinental und noch einige, nicht minder günstige Antworten mehrerer Synagogenvorstände wäre in der Angelegenheit der Prager Kantoren nichts wesentliches zu berichten. Dieser eingetretene Stillstand ist darauf zurückzuführen, daß die Kantoren noch immer auf die Antwprt der Prager Repräsentanz betreffend ihre bereits mehrfach urgierte Kollektivschrift vom Jahre 1911 warten. Vor kurzem aber ist ihnen die baldige Erledigung des Gesuches in Aussicht gestellt worden. Soviel wir aber fr-En fnsa erfahren, stellt sich der Herr Oberrabbiner, dessen diesbezügliches Gutachten bei der maßgebenden Behörde schwer ins Gewicht fallen dürfte, auf den Standpunkt, daß erstens jeder Iude die rrona sa® bei Trauungen rezitieren darf und daizweitens diejenigen Tempeldiener, welchen es auch nur einmal beschießen war, in ihren Synagogen Schachris an einem Feiertage vorzubeten oder mehrmals das Minchagebet an Wochentagen zu verrichten, als Kantoren zu betrachten sind, gegen deren Ausübung kantoraler 'Funktionen bei Trauungen außerhalb der Synagoge s'ch keine Einwendung erheben läßt. — Die Kantoren verfechten dagegen die Ansicht, das? e'.n Kantor nur derjenige ist, welcher als solcher in euer Gemeinde angestellt ist, und daß ein sporadisches Vorbeten eines Tempeldieners denselben noch nicht zum Kantor stempelt. Dünken sich doch uM analog zu sprechen, die Kantoren durch die monatelange Vertretung Lei rabbinischen Funktionen, wie Verkündigungen, Verrichtung des Kaisergebetes etc., durchaus nicht als Rabbiner. Es darf wohl jeder Iude die Benediktionen bei Trauungen rezitieren: es darf aber auch, um wieder analog zu sprechen, jeder Jude die Trauungsrede halten. Und dennoch ist es gerade bei diesen Herren Rabbinern, welche für die Tempeldiener soviel Liebe erübrigen, bisher noch nicht vorgekommen, daß sie ihre Schamossim mit der Trauungsrede betraut hätten, trotzdem' der eine sehr diplomatische und der andere sogar Errabbiner ist. Ein ortsfremder Iude bestellte für die im Hotel „Goldener Engel" stattgefundene Trauung seiner Tochter einen Kantor, aber bei Licht besehen, fungierte zu seiner Ueberraschung ein Tempeldiener. Die kantorale Funktion bei der Trauung der jüngeren Tochter des düpierten Vaters ist bereits einem Kantor übertragen worden. Ein Mitglied der Meiselsynagoge hat sich gegen die Nichtzulassung seines Kantors zur Trauungsfünktion im genannten Hotel energisch verwahrt. Dieser anhängliche Schulbalboß vermöchte es wohl durchzusetzen, daß der Oberkantor füngierte, aber dem Tempeldiener, welcher das Monopol auf die kantoralen Funktionen dortselbst besitzt, mußte das Honorar bezahlt werden, rrotzdem er nicht fungierte. Ebenso ist es im genannten Hotel vielen anderen Parteien mit ihrer Kantorenfreundl'chkeit ergangen. Wäre der Standpunkt, wonach ein jeder bei Hoteltrauungen die kantoralen Funktionen versehen darf, auch der richtige, warum sind aber dann gerade die Berufskantoren im genannten Hotel fast immer ausgeschlossen? Paragraph 53 der Statuten der Prager Kultusgemeinde lautet: „der Wirkungskreis der Kantoren an Gemeindebethäusern besteht iM Versehen des öffentlichen Gottesdienstes daselbst in Gemäßheil der eingeführten Gottesdienstordnung, in der Mitwirkung bei den in und außerhalb der Bethäuser üblichen religiösen Funktionen und in der Erfüllung der ihnen laut Dienstinstruktion zuge-wiesenen Obliegenheiten" usw. Warum die Kultusrepräsentanz ihren Kantoren den in diesem Paragraph' gewjährleHeten Schutz nicht längst schon angedeihen ließ' und warum die Beantwortung des diesbetreffenden Gesuches auf sich so lange warten läßt, ist nicht recht zu begreifen. Haben doch zuletzt einige Tempeldiener selbst, das Unhaltbare ihres Vorgehens einsehend, sich' bestrebt, mit Hilfe der ihnen geneigten Herren Rabbiner von ihren Synagogenvorständen den Kantortitel zu erlangen, bisher allerdings vergeblich. Die Kantoren können es von den Vorstehern, welche ihr Amt zur 'Ehre des Judentums verwalten, nicht voraussetzen, daß sie sich jemals dazu hergeben werden, den Schamossim durch! Verleihüng eines Kantortitels dazu zu verhelfen, ein bisher geübtes krasses Unrecht auch fernerhin unter einer Scheinberechitigung ausübeü zu dürfen. Leo Mirsky. Ein „jüdisch>es" (?) Hotel. Man schreibt uns aus Karlsbad: Vor mehreren Wochen wurde in Karlsbad das angeblich „jüdische" Hotel Glattauer exekutiv im Konkurswege verkauft. Dieses Hotel zählte 95 Prozent Iuden zu seinen Kunden, und wenn man in Karlsbad nach einem „jüdischen" Hotel fragte, wurde Hotel Glattauer als das einzige jüdische Hotel (es gibt außerdem auch Restaurationen) empfohlen. Zweifellos wohnten und speisten Hunderte von Personen alljährlich in diesem Hotel, weil sie in einem „jüdischen" Restaurant speisen oder auch! wohnen wollten, und die Bevölkerung nicht nur von Karlsbad sondern von ganz Nordböhmen, ja auch noch von viel weiter war der Meinung, im Hotel Glattauer gehe es vollkommen koscher zu. Vielleicht war dies früher der Fall: allein bei der Versteigerung wurde es von dem christlichen Fleischhauer Franz Köhler in Karlsbad exekutiv erstanden, der auf dem Hause eine größere Forderung für geliefertes Fleisch stehen hatte und es gekauft hat, um seine Forderung in anderer Weise hereinzubringen. Es wird besser sein, wenn man dieser Sache