Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 17 (25.4.1913)
- Date
- 1913-04-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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N'. 17 Dr. Blochs Wochenschrift 'Seite 301 pflogen und dieselben in einem Protokolle niedergelegt, welches dem Kutteuberger Gerichte übersendet wurde. Dieses Protokoll, welches zwingende Umstände für die Unschuld Hilsners anführt, ist dem Schwurgerichte nicht vorgelegt, die von Olie entsendeten Detektivs sind nicht einvernommen worden, obgleich ihre Wahrnehmungen unmittelbar unter dem ersten Eindrücke der Mordtat erfolgten. Dagegen hat das Gericht solchen Zeugen, die sich erst viele Monate, ja selbst Jahre nach dem Verbrechen meldeten, wie Peschak und Lang, das größte Gewicht beigemessen. Erst jetzt hat das Kreisgericht Pisek auf Grund unseres neuen Materials die Einvernahme der Prager Kriminalisten angeordnet und durchgeführt. Unabhängig von uns hat der Wiener Hof- und Gerichtsadvokar Dr. Wilhelm Schneeberger einen groben Formfehler in ver Piseker Schwurgerichtsverhandlung aufgedeckt, der nach einem von uns eingeholten Rechtsgutachten des berühmten Strafrechtslehrers Geheimrat Franz v. Liszt die absolute Richtigkeit des gegen Hilsner gefällten Todesurteils begründet. Nichtsdestoweniger hat die Generalprokuratur ein Einschreiten zur Wahrung des Gesetzes abgelehnt, und zwar mit einer Begründung, die sowohl inhaltlich unrichtig, als auch formell nicht stichhältig ist. Sie entnehmen diesen Darlegungen, mit welchen Schwierigkeiten und Widerständen alle von der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" von allem Anfänge an, also seit vollen 14 Jahren, mit außerordentlichen Opfern an Mühe, Zeit und Geld unternommenen, aus eine Wiederaufnahme des Polnaer Prozesses gerichteten Aktionen zu kämpfen haben. Wir werden dennoch in unseren Bemühungen nicht erlahmen, in der festen Zuversicht, daß sich doch früher oder später die Wahrheit Bahn brechen muß. Konnten wir bisher nur von einer gewissen Duldung des Unrechts sprechen, so haben wir in einem anderen wichtigen Punkte Klage zu führen über offene Verletzung unserer verfassungsmäßig verbürgten Gleichberechtigung. In auffälliger Weise haben sich im letzten Jahre die Fälle vermehrt, in Welchen bei öffentlichen Stellenausschreibungen der Nachweis der Taufe gefordert, somit Juden von der Bewerbung ausgeschlossen werden. So hat die Gemeinde Untermais bei Meran für die Stelle eines technischen Beamten, das Stadtamt Schluckenau für die Stelle eines städtischen Tierarztes, die Direktion der Landesschule für das Wagenbau- und Schmiedehandwerk in Kamionka- Strumilowe für die Aufnahme in diese Schule die Beibringung des Taufscheines, statt, wie es staatsgrundgesetzlich richtig heißen sollte, des Tauf- oder Geburtsscheines gefordert. Die Erledigungen der „politischen Behörden erster und zweiter Instanz aus unsere diesbezüglichen Beschwerden lauteten durchwegs abweislich und bekundeten in ihrer Begründung eine oft höchst naive Auffassung von der Geltung der Staatsgrundgesetze. Gegen diese Entscheidungen erliegen gegenwärtig drei Rekurse unseres Rechtsschutzbureaus beim Ministerium des Innern, und wir sind entschlossen, unser Recht mit aller Entschiedenheit bis zu den höchsten kompetenten Eerichtsstellen durchzukämpsen. Wir wollen nicht ausdrücklich behaupten, daß hier eine offene Tendenz zur Rechtsverkürzung der Juden vorliegt, aber es entsteht angesichts solcher Vorgänge unwillkürlich die Empfindung, daß auch in diesen gewitterschwangeren Zeiten ein Unterschied zwischen Staatsbürgern erster und zweiter Klasse gemacht werde. Auch der Judenhetze antisemitischer Zeitungen ist von Seite der Behörden nicht mit der gebotenen Schürfe entgegengetreten worden. Eines der schlimmsten Blätter dieser Art ist das in Prag erscheinende „XX. Wäk" („Twacate Wök"), das die Affäre des in Kiew ermorderten Knaben Justschinsky zu wilden Aufreizungen gegen die Juden benutzte, ohne daß die Staatsanwaltschaft trotz direkter Urgenz bei derselben dagegen eingeschritten wäre. Es bedurfte einer Beschwerde beim Justizministerium, um ein energischeres Vorgehen gegen das Blatt zu bewirken. Ebenso mußten wir gegen die Verbreitung antisemitischer Schmähschriften aus dem berüchtigten Fritsch-Verlag in Leipzig, die in Nordmähren und Schlesien verteilt wurden, einschreiten. Wir haben die Verbreiter dieser Pamphlete eruiert und den beteiligten Staatsanwaltschaften in einer Strafanzeige zur Kenntnis gebracht. Auf Grund unseres Einschreitens verfielen weiter eine Anzahl fudenfeindlicher Hetzblätter der Beschlagnahme. , Wessen man sich in dem Rechtsstaats Oesterreich gegenüber den Juden schon unterfangen zu dürfen glaubt, lehrt der Dringlichkeitsantrag, den die Herren Johann O g r i n und Genossen in der Laibacher Handels- und Gewerbekammer eingebracht haben. In diesem Anträge wurde das Kammerpräsidium aufgesordert, eine systematische Propaganda gegen die Niederlassung jüdischer Kaufleute und Gewerbetreibender in Krain einzuleiten. Wir haben mit Berufung auf die staatsgrundgesetzlich gewährleistete Freizügigkeit gegen die Zulassung dieses Antrages die Beschwerde beim Handelsministerium eingebracht, darauf antwortete das Handelsministerium zunächst mit der Erklärung, daß der Antrag wohl eingebracht, aber nicht verhandelt wurde. Weiters bezog sich das Handelsministerium auf einen ihm erstatteten Bericht, wonach sich .der Antrag Ogrin angeblich bloß gegen die Ileberslutung Krams durch Hausierer und Agenten richte. Dieser Bericht stand im direkten Widerspruche zu den Tatsachen, denn es war ausdrücklich von der Niederlassung jüdischer Kaufleute und Gewerbetreibender die Rede. Wir haben das Handelsministerium auf diesen Widerspruch aufmerksam gemacht und erhielten dann endlich die amtliche Mitteilung, daß der gesetzwidrige Antrag der Herren Ogrin und Genossen zurückgezogen wurde. Nachdrücklich sind wir im abgelaufenen Jahre auch gegen einige neue Fälle von Wegtaufen und Entführungen jüdischer Mädchen in christliche Klöster eingeschritten und haben die Bestrafung der Entführer erwirkt. Gegen die von einzelnen Tiroler Sommerfrischen und dem „Allgemeinen Tiroler Anzeiger" betriebene Hetze gegen jüdische Sommergäste haben wir an den zuständigen Stellen Einsprache erhoben und namentlich gegen die Subventionierung antisemitischer Fremdenverkehrsvereine aus allgemeinen Steuergeldern Verwahrung eingelegt. Auf Grund der uns erteilten Zusicherungen dürfen wir der Hoffnung Ausdruck geben, daß sich diese schmählichen, das Ansehen unseres Vaterlandes im Auslande schwer schädigenden Hetzereien nicht wiederholen werden. Mit diesem allgemeinen Ueberblick müssen wir den Bericht über die gerade im abgelaufenen Jahre sehr umfassende Tätigkeit des Rechtsschutzbureaus abschließen. Wichtige Interessen zwingen uns, über eine Reihe größerer politischer und wirtschaftlicher Aktionen, die noch nicht abgeschlossen sind, heute noch Stillschweigen zu bewahren. In unserem vorjährigen Berichte haben wir Ihnen bereits Mitteilung davon gemacht, daß die „Oesterreichisch-Israelitische Union" in Erkenntnis der schweren materiellen und moralischen Schädigung unserer Kultusgeme'nden durch den zunehmenden Wanderbettel die Initiativ.' zur Schaffung einer Gejamtorganisation behufs Einschränkung des Wanderbettels ergriffen hat. Diese weitausgreifende Reform hat nun feste Form und Gestalt gewonnen. Die Statuten der „Zentralstelle für jüdische Wanderarmensürsorge in Oesterreich" sind schon im letzten Sommer vom Ministerium des Innern genehmigt worden. Die „Zentralstelle" hat sich am 29. Jänner konstituiert und den Vizepräsidenten der „Oesterreichisch- Jsraelitischen Union", Herrn Dr. O r n st e i n, zu ihrem Präsidenten gewählt. Gegenwärtig ist die Bildung der einzelnen Kreisarmenkassen, für welche in mehrfachen Konferenzen die Zuweisung der einzelnen Kultusgemeinden schon erfolgt ist, im Zuge, und wir hoffen bestimmt, daß die neue Organisation schon im nächsten Sommer werde ihre Tätigkeit aufnehmen können. Nach mehrjähriger Unterbrechung haben wir es für zweckmäßig erachtet, an den letzten Wahlen für den Vor st and der Wiener Kultusgemeinde wieder aktiven Anteil zu nehmen. Unter Führung der „Union" hat sich ein Zentralwahlkomitee gebildet, welches mit der zionistischen Partei ein Kompromiß abschloß, so daß die Kultuswahl sich in voller Ruhe und ohne jede Gefährdung des gerade jetzt so dringend notwendigen Friedens in der Gemeinde vollzog. Unsere Mitgliederzahl hat im Berichtsjahre keine wesentliche Aenderung erfahren. Dem Ausfälle von 233 Mitgliedern stehen Neubeitritte von 212 Mitgliedern gegenüber, so daß sich unser Mitgliederstand derzeit auf 7942 beläuft. Sofort nach dem Jnslebentreten des neuen Vereinsgesetzes gedenken wir eine umfassende Propaganda zur Erwerbung neuer Mitglieder einzuleiten, wobei wir auch auf die eifrige Mitwirkung der jüdischen Frauen rechnen, denen das neue Gesetz das Recht der Teilnahme an politischen Vereinen gewährt. Ebenso erhoffen wir von der Errichtung selbstständiger Ortsgruppen, die bisher politischen Vereinen verwehrt war, eine erhebliche Steigerung des Interesses an unserer Wirksamkeit und damit auch einen Zuwachs an neuen Mitgliedern. Im Berichtsjahre gingen 2447 Gefchäftsstücke ein und 2478 Geschäftsstücke aus. Für Propaganda, Kalender und Expedition würden 16,495 Briefe abgefertigt. Die Vereinsagenden wurden in 4 Vorstands- und 6 Präsidialsitzungen erledigt. Der „llnionkalender" hat im abgelaufenen Jahre einen Reinertrag von Kr. 2415.07 ergeben, gegen das Vorjahr ein Minus von Kr. 61.17. Dem gespannten Interesse an den Vorgängen aus der Balkan- Halbinsel und namentlich an dem Schicksal der daselbst wohnenden jüdischen Bevölkerung kam ein glänzender Vortrag entgegen, den der Advokat und Landtagsabgeordnete Herr Moise Cohen aus Saloniki unter dem Titel: „Vier Jahre türkischer Verfassung vom jüdischen Standpunkte" am 8. Jänner 1913 in unserem Vereine hielt. Der Vortragende konnte sich überzeugen, welch warme Sympathien wir unseren Glaubensbrüdern im nahen Osten entgegenbringen und wie uns insbesondere die Zukunft der Saloniker Juden am Herzen liegt. — Eine eigenartige Veranstaltung unternahm die „Union" am 19. März 1913 mit der Einladung an ihre Mitglieder, das „Jüdische Museum" korporativ zu besichtigen. Dieser Einladung folgte ein zahlreiches distinguiertes PublMm. Der Besichtigung ging ein einleitender, höchst instruktiver Vortrag des Herrn Rabbiner Dr. Mar G r u n w a I d über die „Rechtsverhältnisse der Juden in vormärzlicher Zeit" voraus. Der Tod hat im abgelaufenen Jahre große und empfindliche Lücken in die Reihen unserer Mitglieder gerissen. Wir gedenken vor allem jener Freunde, die uns besonders nahe gestanden sind. Es sind dies unser alter Beirat Samuel Heit, die Kultusvorsteher Mar Frank und Dr. Marimilian Steiner, unsere verdienstvollen Vertrauensmänner Dr. Ludwig Bendiener in Prag, Sigmund Brauner in Tetschen a. E. und Dr. Friedrich Euttmann in Tabor, endlich die hochherzigen Förderer unserer