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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-04-11 · 15 (11.4.1913) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
15 (11.4.1913)
Date
1913-04-11
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 864 Dr. Bkochs Wochenschrift. Nr. 15 Die Tschechen beginnen sich der Rittmlmor-lüge zu schLmeu. Gm neuer „Rttuallnord" wurde den Prager Blättern zufolge in Chvülovic (Chavlovi^ky) bei Peeek entdeckt. Das Dienstmädchen der jüdischen Handelsfrau Veleminsky war „verschwunden" und das unwissende Volk drohte schon mit Fenstereinschlagen. Jndessen wurde festgestellt, daß die 17jährige Magd Marie von der Frau Veleminsky in den Dienst zur Katholikin Frau Stuchly, der Gattin eines Eisenbahnbeamten in Bodenbach, überlassen worden war, daß sie dort lebt und gesund ist; aber die bloße Versicherung dieses Faktums, sogar ihr eigenhändiger Brief genügten nicht: das Mädchen mutzte aus Bodenbach berufen werden, und erst als sie selbst angefahren kam. tra^ Ruhe ein. Es besteht kein Zweifel darüber, datz der Koliner Hall auch in Chvälovic wieder ansteckend nachwirkte und datz sich hier schon wieder das Mittelalter zu Worte gemeldet hat. Es i st die Pflicht ein es jeden Gebildeten, gegen den Aberglauben zu kämpfen, ohne Rücksicht darauf, ob er die Juden gerne hat oder nicht. Da gilt es: heute mir. morgen dir, denn eine Unwissenheit erzeugt die andere, und wer an einen Aberglauben glaubt, wird leicht auch an den anderen glauben. Aller Aberglauben zusammen bildet aber den Gegensatz des Wissens, der Finsternis, aus welcher die Menschheit nur mit den grötzten Opfern herausgeführt wurde. Gehen wir also nicht selbst wieder ins Mittelalter zurück!" Das Wochenblatt „Pmvda" („Die Wahrheit") in l'aslau schreibt: „Der Hilsner-Prozeß soll erneuert werden, weil angeblich in P olna zwei Zeugen gefunden wurden, die bestätigen können, datz Hilsüer unmöglich die Agnes Hruza ermordet haben konnte. Die Verurteilung Hilsners erfolgte in einer Suggestion von antisemitischer Stimmung und hinterlietz so viele dunkle Punkte und ungelöste Fragen, datz es nur gerecht wäre, datz jetzt, wo dasVolk doch nun schon wieder mehr gebildet ist. dieser rätselhafte Prozetz revidiert und dem jüdischen Fühlen Satisfaktion verschafft werde. So lange die' Juden nicht diese Genugtuung erhalten, wird diese alte Wunde immerwährend von neuem eitern." Tragikomisches von edier Rttuaömordgeschichte. Aus Krakau wird uns geschrieben: Die Juden der Gemeinde Sokal hatten vorige Woche nicht geringe Aufregungen durchzumachen. Ein fremder Junge, der sich seit einiger Zeit in Sokal herumtrieb, war plötzlich verschwunden. Die christliche Bevölkerung erklärte, von einer Frau aufgehetzt, datz der Junge, der zum letztenmal bei emenf jüdischen Schankwirt gesehen wurde, von diesem zu rituellen Zwecken ermordet worden sei. Bald erschien auch ein Polizeimann, der iM Hause des Juden jeden Winkel durchsuchte und natürlich nichts fand. Es folgten die in solchen Fällen üblichen Stratzenszenen, die gewiß zu einer Katastrophe geführt hätten, wenn der vermißte Junge nicht bei einem christlichen Handwerker vorgefunden worden wäre. Nun kommt erst das Komische. Der Junge entpuppte sich bei der polizeilichen Untersuchung als jüdischer Wanderbursche, der keine Ahnung davon hätte, daß man ihn für ein christliches Opfer eines angeblichen Ritualmordes halte. Trotz alledem ist es nicht sicher, ob die christliche Bevölkerung von Sokal nicht den ersten besten Hetzer aufsitzen und glauben wird, daß die Juden zu rituellen Zwecken christliches Blut brauchen. Vortrag eines russischen Bezirksrichters Mer die Ritual- Berechtigtes Aufsehen erregte ein Vortrag, den der Warschauer Bezirksrichter Martinow vor einem überaus zahlreichen Auditorium über die geschichtliche Entwicklung der Blutbeschuldigungen im allgemeinen und die Blutbeschuldigungen gegen die Juden insbesondere gehalten hat. Der Vortragende hat in anerkennenswerter Weise das gesamte historische Material eingehend studiert und zu seinem Vorträge objektiv benützt. Auf Grund dieses Materiales, insbesondere aber aus Grund der bekannten früheren Ritualmordprozesse in Rußland, wies Martinow nach, datz die Vlutbeschuldigungen sich in allen Fällen als grundlos erwiesen haben. Es sei daher nur erklärlich, datz sowohl die bedeutendsten Kirchenfürsten als auch Monarchen und nicht zuletzt die berühmtesten Orientalisten sich durch Publikationen gegen die Blutlüge gewendet haben. Es erscheint vollständig unbegreiflich, datz jetzt in Rußland abermals eine Blutkeschuldigung die Gemüter in Erregung bringen könne. Er als Jurist und als praktischer Richter könne es kaum begreifen, wie heutzutage eine Blutbeschuldigung die Grundlage eines regelrechten Prozesses bilden könne. Richter Martinow schließt mit dem Hinweis darauf, datz laut der landläufigen Beschuldigung die Juden das Blut angeblich für rituelle Zwecke oder für Zwecke der Zauberei brauchten, aber gerade diese Beschuldigung birgt gleichzeitig ihre Haltlosigkeit in sich, denn bas Blut ist nach mosaischem Gesetze ungenießbar und die Zauberei auf das strengste verboten. Es bleibt nun abzuwarten, ob dieser wackere russische Richter seine Offenheit nicht mit seinem Amte wird bezahlen müssen. Hollenisch-jüdische Gendarmen in Saloniki. Ueber Vorschlag der Judengemeinde in Athen wurden gleich nach Besetzung Salonikis durch die Griechen 20 jüdische junge'Leute aus Griechenland als Gendarmen nach Saloniki gerufen. Diese haben sich so gut! bewährt und auch die Juden von Saloniki haben diesen . Gendarmen ein solches Zutrauen gezeigt, daß die griechische Regierung sich veranlaßt sah, weitere 30 Juden aus Athen in die Gendarmerie für Saloniki auszunehmen. Ueberdies haben sich bekanntlich seinerzeit auch Salonikier Juden für diesen Dienst gemeldet und versehen denselben zur vollsten Zufriedenheit des Oberkommandos. Eingeiweihte Kreise wollen wissen, datz die griechische Regierung die Absicht habe, in dem jüdischen Stadtteil von Saloniki allmählich den Verwaltungs- und Sicherheitsdienst ganz von Juden besorgen zu lassen. Mitterndorf m Steiermark will „judenrein" sein. Wien, am 6. April 1913. An die löbliche Redaktion der „Oesterreichischen Wochenschrift" in Wien, II., Praterstr. 9. Gestatten Sie mir, zu Ihrer Notiz „Ein Gesetz gegen den -Hotelantisemitismus" einige Bemerkungen hinzuzufügen: „Jüdenreine Gaststätten" gibt es wohl überall: so bestand in Frankfurt a. M. ein Hotel, welches keine Juden aufnahm, und auch in anderen Städten Deutschlands gab es derartige Institutionen. In Oesterreich war es vor allem Kitzbühel, das sich die Juden vom Halse halten wollte, allein die letzteren ließen sich nicht verscheuchen und heute dürften die biederen Kitzbüheler den „Kampf" wohl schon ausgegeben haben. Weniger bekannt ist der Wunsch der Gemeinde Mitterndorf in Steiermark (nächst Aussee), judenrein zu bleiben. Der Prospekt der Sommerfrische Mitterndorf (Steirisches SalzkamMergut) enthält die Be-

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