Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 13 (28.3.1913)
- Date
- 1913-03-28
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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mx, 13 Dr. Vtochs Wochenschrift. Seite 227 zen einer Sanierung dringend bedürfen. — Es wäre zu wünschen, daß in die Ratstube auch einige jüngere Elemente, die mit der Liebe zum eigenen Volke praktischen Sinn und Eifer verbinden, einziehen. Am 19. d. M. ist im Sitzungssaals der Konsulta im Neuen Tempel eine Ausstellung von Erzeugnissen der Kunstgew erbeschule „Bezalrl" in Jerusalem eröffnet worden. Die ausgestellten, wirklich gediegenen Gegenstände finden den Beifall des hiesigen kunstsinnigen Publikums. Die Hoffnung ist also berechtigt, daß die Sachen nicht nur leicht Absatz finden, sondern dem Vereine auch neue Förderer und Mitglieder zuführen werden. Ter Neue Tempel, ein Kunstwerk, das das Auge erfreut und die Bewunderung jedes Besuchers erregt, hat das Ansehen der hiesigen Gemeinde bei den Andersgläubigen bedeutend gehoben. Von den architektonischen Schönheiten angezogen, treten sie in das Haus ein, werden aber drinnen von dem streng einfachen, aber würdevollen Gottesdienste, in welchen die Trauer der jüdischen Seele um die verlorene Heimat und die Sehnsucht nach ihr sich ergießt, derart gefangen genommen, daß sie darüber den Bau vergessen.... Ob dem neuen Prachtgebäude sind die alten Synagogen nicht ganz in Vergessenheit geraten., — Wenngleich ihrem ursprünglichen Zwecke entzogen, werden sie in den Blättern der jüdischen Geschichte unserer Stadt fortleben. — Dr. 2. Zoller, der wertvolle Beiträge zur Geschichte der jüdischen Gemeinden in Italien bereits geliefert hat, trägt jetzt die Archivalien, die zum Ausbau der Geschichte unserer Gemeinde, ihrer Gotteshäuser, Schulen, Institutionen etc. dienen sollen, eifrigst zusammen. Und so werden wir, dank dem Forschungseifer dieses jungen, vielverheißenden Gelehrten, eine historische, systematische Darstellung der Entwicklung unserer Gemeinde besitzen. Die Gründlichkeit, welche seine Arbeiten über ,,R. Iizhaq, Triefte, R. Abr. Eliezer Levi, R. Raffael Natan Tedesco, La Scuola Vivante" etc. kennzeichnen, sind eine sichere Gewähr dafür, daß auch das neue Werk ein getreues Bild über die geschichtliche Entwicklung unserer Comunitä und ihrer Institutionen bieten wird. S. M. Die Pcnsionsversicherung des Rabbiners. Die Karlsbader israelitische Kultusgemeinde war aufgefordert worden, für den Rabbiner, den Religionslehrer, Oberkantor und Kantor nach dem Beamtenversichecungsgesetz für die Pensionsversicherung aufzukommen. Das Ministerium des Innern, an welches rekuriert wurde, hatte die Pensionsversicherungspflicht der genannten geistlichen Funktionäre mit deren geistiger Tätigkeit und dem Beamtencharakter motiviert. Die Kultusgemeinde ergriff die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof und vertrat den Standpunkt, daß diese Funktionäre im öffentlichen Dienste stehende Angestellte sind. Die Kultusgemeinde sei ein Verband öffentlich-rechtlicher Natur, der staatliche Interessen vertrete. Der Rabbiner sei ein Seelsorger. der öffentliche Urkunden ausstelle, ebenso der Religionslehrer. Der Verwaltungsgerichtshof unter Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. Freiherrn v. Schenk gab der Beschwerde hinsichtlich des Rabbiners unb Religionslehrers Folge und hob die Entscheidung des Ministeriums als ungesetzlich auf, da diese beiden Funktionäre als Angestellte des öffentlichen Dienstes zu befrachten seien; bezüglich des Oberkantors und Kantors wurde die Entscheidung wegen mangelhaften Verfahrens aufgehoben, da über die Art ihrer Funktionen keine Erhebungen Vorlagen. Der russische Botschafter beim Großrabbiner der Türkei. Offiziell wird aus Konstantinopel gemeldet: Der russische Botschafter von Konstantinopel Giers stattete dem Großrabbiner der Türkei Chaim N a h u m einen Besuch ab Die Unterredung währte auffallend lange Zeit. Der russische Botschafter hat sich gegenüber dem Großrabbiuer über die Juden sehr freundlich (!) geäußert. Es ist dies, so wird hervorgehoben, das erste Mal, daß der russische Botschafter dem Chacham Baschi der Türkei einen Besuch adstattkt. Aus diesem Grunde wird dieser Entrevue eine besondere Bedeutung beigemeffen. Interessante Einzelheiten über den Empfang der jüdischen Deputation am Zarenhose. lieber den Empfang der jüdischen Deputation am Zarenhofe anläßlich des Romauow-Jubiläums werden jetzt mehrere interessante Details bekannt. Die Deputation wurde durch den Minister des Innern dem Kaiser und der Kaiserin und der Zarenwitwe vorgeführt. Die rabbinifchen Mitglieder der Deputation waren in ihre Talesim gehüllt. Nach dem Empfange wurde den Delegierten ein eigens nach jüdischem Ritus zubereiteter Lunch serviert. Die Mitglieder der Deputation erhielten eine Gedenkmedaille, die als eine erbliche Auszeichnung erklärt wurde. Die Polizei von Petersburg erhielt den Auftrag, der jüdischen Deputation während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt an die Hand zu gehen und keine Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Nach Schluß der Zeremonie bei Hof richteten die Delegierten an den Minister des Innern ein Danktelegramm, in welchem sie der Hoffnung Ausdruck geben, daß es ihm gelingen werde, die Lage der Inden und der bedrückten christlichen Minoritäten zu verbessern. Der ursprüngliche Plan, die Gelegenheit zur Ueberreichung eines Gesuches über die allgemeine Lage der Juden zu benützen, wurde über einen Wink von behördlicher Seite nicht durchgeführt. Offizielle Erpressung an reichen Juden. Die russischen Blätter veröffentlichen merkwürdige Enthüllungen über die Erpressungen russischer Behörden im Kaukasus. Danach sollen in letzterer Zeit wiederholt Verhaftungen unschuldiger reicher Juden vorgenommen worden sein, die den Zweck haben, für ihre spätere Enthaftung namhafte Lösegelder zu erpressen. Eine Beschwerde an die Regierung hatte bisher keinen Erfolg. Eine Tragödie des russischen „Wohnrechts". Aus Kiew wird berichtet: Abraham Dorf wohnte seit 15 Jahren in Kiew, wo er ein kleines Fenster- und Häuserputzgeschaft betrieb und von demselben seine Frau und sechs Kinder recht und schlecht ernährte. Die Kinder genoffen eine gute Ausbildung, und die Familie lebte ruhig und zufrieden, bis die neue Senatserklärung über das Wohnrecht der Juden in Kiew über sie hereinbrach und sie darüber aufktärte, daß sie in Kiew kein Wohnrecht besäßen. Zur Kennzeichnung der Lage der Juden muß nämlich bemerkt werden, daß Dors wohl ein Wohnrecht in Kiew hatte, aber nicht als Gewerbetreibender sondern auf Grund dessen, daß er erwachsene Kinder habe, welche die Schulen besuchen. Aus Grund eines solchen Wohnrechtes durste er jedoch nur in einem bestimmten Stadtteile von Kiew wohnen, auf welche das genannte Wohnrecht Bezug hat. Dieses Wohnrecht berechtigt aber bloß zum Wohnen aus dem genau begrenzten Gebiete, nicht aber auch zur Ausübung eines Gewerbes daselbst. Am 10. März war der äußerste Termin gekommen, an welchem Dorf seine seit 15 Jahren beseffene Wohnung verlassen, sein gutgehendes Geschäft auflösen und in den jüdischen Stadtteil überfiedeln mußte, um dort von der Lust zu leben. Noch versuchte Dorf alle möglichen Mittel uud Wege, um die grausame Verfügung rückgängig zu machen, und als nichts half, ging der arme Dorf nach Hause und verübte