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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-03-28 · 13 (28.3.1913) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
13 (28.3.1913)
Date
1913-03-28
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 224 Dr. Blvchs Wochenschrift Nr. 13 Die Aussichtslosigkeit der rumäuischeu Juden. Von stets gut informierter Seite wird uns aus Bukarest geschrieben: An hiesigen maßgebenden Stellen ist man überzeugt, daß der rumänisch-bulgarische Streit einen Abschluß finden wird, ohne daß die einheimischen rumänischen Juden Ms diesem Anlässe zu ihren langersehnten Rechten gelangen würden. Es ist hier heute schon Jedem klar, daß die europäischen Mächte sich damit zufrieden geben werden, wenn die Juden der aus Rumänien abzutretenden bulgarischen Gebietsteile ihre bisherigen Rechte behalten werden und durchaus nicht darauf bestehen werden, daß Rumänien jetzt den 8 44 des Berliner Vertrages hinsichtlich der Gleichberechtigung der rumänischen Juden zur Wahrheit macht. Die rumänische Regierung fühlt sich hierin so sicher, daß sie sich hierbei auf die bisherige Haltung der europäischen Mächte beruft und die Mächte gewissermaßen dafür verantwortlich macht, daß die rumänischen Juden trotz des Berliner Vertrages auch heute noch rechtlos sind. Klipp und klar hat das der rumänische Minister des Innern zum Ausdrucke gebracht, als er darüber befragt wurde, ob die Zeitungsnachricht, daß die Botschafterkonferenz über den bulgarischrumänischen Konflikt deshalb in Petersburg stattfinden werde und nicht in London, weil England wegen der Nichtanwendung des Artikels 44 des Berliner Vertrages gegen die rumänischen Gebietsansprüche sei, ans Wahrheit beruhe. Gegenüber diesen Zeitungsmeldungen äußerte sich Minister Takejonescu in folgender Weise: „Die Versuche, die aus die Juden in Rumänien bezüglichen Bestimmungen des Berliner Vertrages mit der von unserem Lande geforderten Grenzberichtigung zu verquicken, entbehren jeder positiven Grundlage. Ein elementares Prinzip des internationalen Rechtes bestimmt, daß, wenn ein Staat ein bewohntes Gebiet annektiert, die Bewohner dieses Gebietes von Rechts wegen Bürger des annektierten Staates werden. Geradeso wie sie Bürger des Staates waren, von dem sie abgetrennt wurden. Dieses Prinzip unterliegt keiner Diskussion. Als Rumänien die Dobrudscha zuerkannt erhielt, erfüllte es ohne jeden Rückhalt die Grundsätze des internationalen Rechtes. Sämtliche türkischen Bürger wurden numänische Bürger, die Juden gerade so wie die anderen. Vom ersten Tage an wurden die Juden in Rumänien als gleichgestellt betrachtet. Selbstverständlich wird Rumänien die gleichen Prinzipien auch auf die Juden anwenden, die als bulgarische Bürger auf den Gebieten leben, die unter die Souveränität Rumäniens gelangen werden. Niemand in Rumänien denkt daran, daß es anders sein könnte, so daß der ganze Lärm, der um die Frage gemacht wird, überflüssig ist. Was nun die Art und Weise betrifft, in der Rumänien die Bestimmung des Berliner Vertrages mit Bezug auf die Juden in Rumänien anwenden wird, so hat diese Frage an deni Tage aufgehört, dem internationalen Recht anzugehören, an dem die Signatarmächte des Berliner Vertrages die Unabhängigkeit Rumäniens anerkannt haben, indem sie gleichzeitig zu gaben, daß Rumänien die ihm auferlegten Verpflichtungen erfüllt habe. (???) Seither ist die Judenfrage in Rumänien eine interne Rechtsfrage geblieben, sowie sie jetzt auch in Rußland (!!!) und in jedem anderen Lande ist, das eine unabhängige Gesetzgebung hat. Die Frage kann nicht den Gegen st and einer auswärtigen Rechtsdiskussion bilden, und jedweder Versuch, sich in die inneren Angelegenheiten Rumäniens einzu mengen, wäre aussichtslos. (!!!) Ich muß aber gestehen, daß keine Macht, weder direkt noch indirekt, einen solchen Versuch gemacht hat und wohl auch nicht m ach e n wir d." Zur Boykottbewegung in Galizien. Die von Russisch-Polen übernommene Woykottaktion gegen die Juden in Galizien beginnt schon sehr fühlbare Formen anzunchmen. Die systematische antisemitische Hetze erstreckt sich sowohl auf das Geschäftsleben wie auch auf das Vercinsleben. In Kraken fanden dieser Tage die Wahlen in den dortigen Hausbesitzerverein statt. Dieser Verein hat naturgemäß auf das öffentliche Leben Krakaus einen nicht geringen Einfluß ausgeübt. Die Juden bilden in diesen Verein eine stattliche Minorität und waren bisher im Vorstaude entsprechend vertreten und auch die Sekretariatsarbeiten waren einem Juden anvertraut. Nun haben die christlichen Mitglieder infolge einer Aktion seitens einzelner Rädelsführer bei den letzten Wahlen einen einzigen Juden in den Vorstand wiedergewählt. Um dieses Resultat unauffallend zu erreichen, hat der Ausschuß vorher einen Beschluß gefaßt, wonach die Mitglieder, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind, ihre Mitgliedsrechte verlieren und au der Generalversammlung nicht teilnehmen können. Auf Grund dieses Beschlusses wurden sämtliche jüdischen Mitglieder, die im Rückstände waren, einfach aus der Mitgliederliste gestrichen und zur Generalversammlung überhaupt nicht geladen. Dr. Rafael Landau, der Vizepräsident der Krakauer Kultusgemeiude, der gleichfalls Mitglied dieser Vereinigung ist, hat wohl bei der Generalversammlung den ganzen Schwindel aufgedeckt und dagegen Protest erhoben, doch ohne Erfolg, worauf er, gefolgt von einigen liberalen Christen, die Versammlung verließ. Der neue Vorstand ist nunmehr vollständig judenrein. Die antisemitischen Hausbesitzer machen gar kein Hehl daraus, daß sie diese Aktion als in den Rahmen der großen Boykottbewegung gehörig unternommen haben. Ein Ehrentribut für ungarisch-jüdische Gelehrte in England. Anläßlich der Ankunft des neugewählten Großrabbiners von England Dr. Hertz in London erinnert das führende jüdische Organ „I e w i s h-C h r o n i c l e" daran, daß Dr. Hertz aus Ungarn stamme und aus England auch sonst ungarischen Juden auf geistigem Gebiete viel zu danken haben. Dr. Hertz wird vor allem seinen gelehrten Landsmann, den Rektor der I e w s College, der Rabbinerbildungsanstalt, Dr. Adolf Büchler, sowie den pensionierten Diriktor des jüdischen Taubstummeninstituls F. Schönteil, den Begründer des Sprachinstitutes für Taube in England, begrüßen können. In früheren Jahren genossen der damalige Professor für hebräische Sprache an der Universität in Cambridge Dr. Schiller-Szinessy und der bekannte Bibliothekar Dr. Adolf Neubauer in Oxford einen Weltruf. Dr. Schiller-Szinessy war politischer Flüchtling, der nach der Revolution von 1848 nach London emigrierte. Er war der Vater der Brüder Maurice Low und Sidu ey Low, welche gegenwärtig in der englischen Literatur und Journalistik einen hervorragenden Platz einnehmen. Auch Dr. Emil Reich, der wegen seiner' profunden Gelehrsamkeit in der englischen Gelehrtenwelt unter dem Namen „The Universal Autority" bekannt war, war ungarischer Jude. Der Emir von Buchara für die bucharischeu Juden. Solange die Juden der Bucharei unter der alten Gerichtsbarkeit des Landes standen, genossen sie viele Rechtsfreiheit und Rechtsgleichheit mit den übrigen Bewohnern des Landes. Dieser Zustand änderte sich, als die russische Regierung einfach erklärte, auch die Juden von Buchara se'en wie die Juden des übrigen Rußland als Rechtlose zu behandeln. Von diesem Momente an wurden auch die bucharischen Juden Verfolgungen ausgesetzt, große alte Unternehmungen wurden zerstört und die Juden, die viele Generationen hindurch dort ungestört lebten, wurden ausgewiesen. Der Emir von Buchara, der den Fleiß und die Friedfertigkeit der bucharischen Juden und den großen Nutzen, den sie dem Lande stets brachten, genau kennt, hat nun seine Anwesenheit in Petersburg anläßlich des Romanow-Jubiläums dazu benützt, die Petition der gleichfalls nach Petersburg gekommenen Deputation der bucharischen Juden befürwortend zu unterstützen und mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß eine Vertreibung der Juden aus der Bucharei ohne Uebertreibung einen wirtschaftlichen Ruin des Landes herbeisühren müsse. Es ist abzuwarten, ob die Intervention des Emirs mehr Erfolg haben wird, als alle bisherigen Bemühungen in derselben Angelegenheit. __

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