Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 11 (14.3.1913)
- Date
- 1913-03-14
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 186 'Dk. Bkochs Wochenschrift. Nr. 11 Luzzatti über die rumänische Judeufrage. Eine Aufgabe der Großmächte. Der „Corriere della Sera" veröffentlicht einen Artikel des ehemaligen Ministerpräsidenten Luigi Luzzatti, in dem der italienische Staatsmann für die religiöse Freiheit in Rumänien eintritt. „In diesem Augenblick, in welchem man die Balkankarte umarbeiten muh," schreibt Luzzatti, „soll eine Ungerechtigkeit die Israeliten treffen. Ein Teil der bulgarischen Bevölkerung, darunter auch Israeliten, wird unter die Herrschaft Rumäniens kommen. Unter diesen neuen Untertanen werden die Israeliten, die als Bulgaren bis jetzt alle ihre bürgsriichen und politischen Rechte genossen, nun, wo sie Rumänen werden, in einen Zustand schimpflicher Knechtschaft fallen, und, wie die rumänischen Israeliten, die letzten noch in Europa eristierenden Sklaven bilden. Eine neue Ungerechtigkeit wird so zu der alten hinzukommen. Zu einer noch nicht bewilligten Freiheit kommt die Rückkehr zur Sklaverei." Luzzatti ruft die Diplomatie auf, es nicht zu dulden, dah freie Männer von heute auf morgen ihrer Bürger- und Menschenrechte beraubt werden. * Der in leidenschaftlichem Tone gehaltene Aufruf weist darauf hin. dah der Arjsskel 44 des Vertrages von Berlin ausdrücklich festsetz!!, dah „ein Unterschied des religiösen Glaubens und der Konfession in Rumänien für niemanden ein Grund sein kann, ihn vom Genuh der bürgerlichen und politischen Rechte, von der Zulassung zu den öffentlichen Aemtern und- Ehrenstellen oder von der Ausübung der verschiedenen Berufe und Gewerbe auszuschliehen". Diesen Artikel, der in ähnlicher 'Form in allen Balkanstaaten Anwendung findet, hat Rumänien nie eingehalten, obwob! es im April 1879 in einem Memorandum an alle Mächte, die den Berliner Vertrag unterzeichnet haben, ausdrücklich erklärte. dah die Israeliten in Rumänien dieselben Rechte wie die anderen Staatsbürger genießen sollten und sich jederzeit nationalisieren lassen konnten. Die Lage der Juden hat sich seit dem Vertrag von Berlin nur noch verschlechtert, so dah in fünfunddreihig Jahren nur 200 Israeliten von 250.000 die rumänische Staatsbürgerschaft erwerben konnten. Die rumänischen Juden sind also 'Fremdlinge in dem Lande, wo sie geboren wurden und leben müssen, sie sind, wie die erbarmungslose Formel des rumänischen Rechtes lautet: „Ausländer ohne ausländischen Schutz!" Luzzatti sagt, dah er beinahe 150 Gesetze und Dekrete gegen die Ausländer einsehen konnte, die sich alle auf die eingebornen Juden beziehen. Diese könnten kein öffentliches Amt bekleiden, können nicht Universitätslehrer. Hofpitalärzte, Apotheker, ja nicht einmal Briefträger sein, werden nur in beschränkter Zahl in den Fabr'ken zugekassen. die staatliche Ermntigungsprämien erhalten, können keiner Form beruflicher oder aewerblichsr Korporationen angehören nsw. In den öffentlichen Schulen läßt man ihre Kinder erst zu. nachdem die rumänischen Bürger Platz gefunden haben, und dann müssen sie noch eine hohe Abgabe entrichten. Und da es an Platz für die rumänischen Kinder gebricht, bleiben die jüdischen in der Regel ausgeschlossen, obwohl die Juden wie jeder Vollbürger durch Abgaben mr Unterhaltung der Schulen beitragen. In den ländlichen Gemeinden können die Israelitzen nur unter einer erdrückenden Steuerlast leben und vermögen nicht einen Fingerbreit Landes zu erwerben. Jederzeit und allerorts kann man sie als Vagabunden ausweisen, und trotzdem iss es ihnen feit dem Jahre 1912 fast 'unmöglich, einen Auslandspaß zu erhalten, um einer solchen „Heimat" zu entrinnen. „Sie sind," ruft Luzzatti aus, „die letzten Sklaven, die es in Europa gibt." Und diese Heloten tragen alle öffentlichen Lasten wie die vollberechtigten Bürger, zahlen Steuern wie diese, und mehr als zehntausend ihrer Söhne di men als Soldaten im rumänischen Heere. Wie kann die europäische Diplomatie es den freien Juden Bulgariens zumuten, sich unter das rumänische Joch zu beugen? Im Interesse der Menschenrechte und -der Menschenwürde dürfe man das nicht dulden! Der Aufruf schließt mit'einer dringenden Mahnung an die rumänische Regierung, den heutigen schmachvollen und empörenden Zuständen ein Ziel zu setzen. Professor Goldzchrr und der nächste Kongreß der Wissenschaftlichen Akademien. In russischen Blättern lesen wir die folgende Mitteilung: In Petersburg soll im Herbste dieses Jahres der Kongreh der Akademien der Wissenschaften stallfinden. Der letzte Kongreh der Akademiker fand in Rom statt, woselbst auch der Beschluß gefaßt wurde, die nächste Zusammenkunft in Petersburg zu veranstalten. Es werden die Delegiert-en von 22 Akademien erwartet. Unter den gelehrten Gästen, auf deren Erscheinen Gewicht gelegt wird, befindet skcb auch der Budapester weltberühmte Orientalist Professor Dr. Ignaz Goldziher. Nun hat aber Professor Goldziher als Jude kein Recht, nach Vetersburg zu kommen. Die russische Akademie der Wissenschaften bemüht «ich nun. im Petitionswege für Professor Goldziher die Erlaubnis, nach Petersburg zu kommen, zu erwirken. Der berühmte jüdische Gelehrte hat sich jedoch, als er von diesen Bemühungen der russischen Akademie Kenntnis erhielt, so verletzt gefühlt, daß er entschlossen sei, überhaupt auf die Ehre zu verzichten, im Gnadenwege nach Petersburg kommen zu dürfen. Das Interessanteste an der Sache ist iedoch. wie die russischen Blätter bemerken, dah Professor Goldziher korrespondierendes Mitglied der russischen Akademie der Wissenschaften ist. Professor Goldziher äußerte sich — wie „Eguenläsog" meldet — hierüber folgendermaßen: „Die Mitteilung ist richtig, ich gehe nicht nach Petersburg. Als Mitglied der dortigen kaiserlichen Akademie — es sind schon zwanzig Jahre her. dah man mich zum korrespondierenden Mitglied gewählt hat — hätte ich wohl ein Privilegium zum Passieren der Grenze, ich mache jedoch hievon keinen Gebrauch. Ich liebe meinen g e l b e n 'Fleck und lege ihn nicht ab und nehme keinerlei demütigende Ausnahmsverfügungen an. Es fehlte noch, dah ich mein russisches Akademikerdiplom zum Konsul tragen, mich legitimieren lassen und für mich eine besonders Gnade, deren meine Glaubensgenossen nicht teilhaftig werden können, erbitten soll." Unter solchen Umständen wird die ungarische Akademie beim Kongresse in Petersburg nicht vertreten sein, da auch Professor Julius König, der ebenfalls delegiert wurde, nicht nach Petersburg gehen dürfte. Das Memorandum der bulgarischen Juden. Die Eingabe des Grohrabbinates von Bulgarien und des Zentralkonsistoriums an den Ministerpräsidenten, den Minister des Auswärtigen und den Kultusminister in Angelegenheit der Ueberlassung bulgarischen Gebietes an Rumänien wurde unter dem Datum des 25. Februar 1913 überreicht und hat folgenden Wortlaut: „Die Möglichkeit der Abtretung eines bulgarischen Gebietes an Rumänien beunruhigt in hohem Maße di» Israeliten des Königreiches in ihrer doppelten Eigenschaft als bulgarische Bürger und als Juden. Diese Möglichkeit schafft die Gefahr für einen Teil unserer bulgarischen Glaubensgenossen, welche in dem von Rumänien angesprochenen Gebiete wohnen