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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-03-07 · 10 (7.3.1913) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
10 (7.3.1913)
Date
1913-03-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Helte 164 str. 1Ö Dt. Mochs scher, meist offizieller Materialien einen geharnischten Artikel gegen die gewissenlosien Falscher veröffentlicht. In seinen mehrere Spalten der „Rutzkija Wjedomosti" umfassenden Auseinandersetzungen weist er nach, in welch tragischer Situation die Juden sich befänden:: wie leicht kann Böswilligkeit oder Leichtsinn das Nitualmordgerücht herausbeschwören! Im genannten rumänischen 'Fall handelte es sich übrigens um eine reine Halluzination, da der angeblich ermordete Knabe sich, wie Korolenko berichtet, des besten Wohlbefindens erfreue. In welcher Gefahr hatte aber der beschuldigte Jude Finkelstein geschwebt, wenn man bedenkt, daß über ihn ein Gericht im antisemitisch verseuchten Rumänien zu urteilen gehabt habe! Gleichwohl sei es doch ein Gerichtshof gewesen, der in Anbetracht der einwandfreien Tatsachen den Unschuldigen habe freisprechen müssen. Ja, der Advokat, der für den Ritualmord plädiert hat, und sein Helfershelfer haben sich sogar in dieser Affäre als regelrechte Erpresser erwiesen, so daß sie nachträglich selber ins Gefängnis haben wandern müssen. Alle diese Tatsachen werden von Korolenko durch offizielle Dokumente belegt. Warum — fragt er nun - fahren die antisemitischen Blätter Rußlands fort, von der rumä-, nischen Ritualmordaffäre zu sprechen, obwohl sie längst Lügen gestraft worden seien? Der Boykott der Juden in Polen. Der wirtschaftliche und soziale Boykott vergiftet seit Monaten jede Lebensäuberung der Gesellschaft in ganz Polen und muß, selbst wenn seine jetzige scharfe? Form gebrochen werden kann, auf Jahre hinaus unheilzeugend nachwirken. Eine Chronik des Boykotts würde vom Lächerlichen bis zum Grauenhaften alle Stufen durchlaufen. Nur einige, durchaus bezeichnende Erscheinungen seien erwähnt. In Warschau hat man vor die jüdischen Läden Wachen gestellt, die jedem Kunden, den sie für einen Christen halten, einen beschimpfenden Zettel auf den Rücken kleben. In vielen polnischen Städten, gingen christliche Schulkinder auf den Markt und beschmierten im Vorübergehen die von jüdischen Händlern zum Verkauf gestellten Lebensmittel mit Petroleum. Polnische Zeitungen veröffentlichen Verzeichnisse von Hausbesitzern, die Juden als Hausmeister und Hausknechte beschäftigen, um deren Entlassung zu erzwingen- Polnische Vertreter derjenigen Gewerbe, die bisher vorzugsweise von Juden ausgeübt wurden, vereinigen sich; im ganzen Lande zu Genossenschaften und erhalten pon den Warschauer Banken billiges Kapital. Die Hypothekarbank in Warschau hat beschlossen, die Juden in ihrer Verwaltung nicht mehr nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung an den Geschäften zuzulassen, sondern nur nach einer bestimmten, viel niedrigeren Prozentnorm: um diesen wahrscheinlich ungesetzlichen Beschluß bestätigen zu lassen, wurde eine eigene Abordnung nach Petersburg gesandt, wo sie jetzt die maßgebenden Regierungskreise zu bearbeiten sucht. In Lodz ist es sogar zu offenen! Angriffen gekommen. Endlich muß verzeichnet werden, daß zehn polnische Aerzte der jüdischen Wohltätigkeitsgesellschaft „Linas Hacedek" erklärten, sie würden künftig die Behandlung jüdischer Kranke verweigern: d. h. nur die von jüdischen Krankenkassenangehörigen, während sie die gut bezahlenden Kranken der jüdischen Oberschicht gern auch weiter behandeln werden. Wenn aber auch Hunderte solcher Einzelfälle aneinandergereiht würden, so gäben sie keinr rtzchles Bild. In Polen wird ein Kampf um Sein oder Nichtsein gekämpft, in den Rußland, das heute notgedrungen die Juden vor den ärgsten Folgen schützt, die beiden Parteien hinein getrieben! hat. Die russische Judenpolitik mußte unausbleiblich! zu. einer Krise führen, sie muß mit einer Katastrophe enden, wenn nicht rechtzeitig noch ein Ventil der Sicherung geöffnet wird. („Frkf. Ztg."); Wochenschrift. Ein jüdischer ObierpoOzeikontmissär in Newyork. Der Newyorker Bürgermeister Gaynor hat, wie von dort berichtet wird, Mr. Harry M. Newburger zum Oberpolizeikommissär ernannt. Mr. Newburger hat sich um die Hebung der sanitären und moralischen Verhältnisse im Newyorker Eastend bleibende Verdienste erworben und durch! sefne hiebei än den Tag gelegte Energie die Aufmerksamkeit der kompetenten Kreise auf sich gelenkt, was auch zu seiner Berufung auf diesen wichtigen und mit Rücksicht auf die jüngsten Ereignisse in Polizeikreisen verantwortungsvollen Posten geführt hat. Fürsorge für schulentmachsene „verlaffrne Kinder". Von Morkz Ungar, Beamter der israelitischen Kultusgemeinde. Ein bei der israelitischen Kultusgemeinde bestehendes Normale, die Fürsorge für verlassene Kinder betreffend, besagt, daß unter „verlassene Kinder" in erster Reihe jene zu verstehen sind, die vom Wiener Magistrat in Pflege genommen werden und die seitens der israent. Kultusgemeinde, im Interesse der sittlich-religiösen Erziehung, im Einvernehmen mit dem Wiener Magistrale, bei Pflegeparteien jüdischer Konfession untergebracht werden. In die Kategorie der „verlassenen Kinder" müssen wir jedoch auch jene Kinder einreihen, deren Ellern sich in Streit befinden und die moralische Entwicklung dieser Kinder gefährdet erscheint; deren Pater sich in einer Heilanstalt befindet, eine Strafe verbüßt oder gar nicht eruierbar ist. Kinder unehelicher Geburt, deren Mütter sich in keiner Weise um sie kümmern können oder lauch nicht wollen^ Auch andere Schicksalschläge des Lebens veranlassen manche Ellern, ihre Kinder der öffentlichen Armenversorgung zuzuführen, nur sie nicht verhungern zu lassen. Außer den durch die Behörde und die israelitische Kultusgemeinde versorgten Kindern gibt es noch eine Anzahl solcher, die, obgleich sie bei der eigenen Mutter oder bei Angehörigen verbleiben, ebenfalls alsverlassene Kinder bezeichnet werden müssen, demnach auch einen Pflegebeitrag erhalten und auch der Beaufsichtigung durch die Organe der Kultusgemeinde oder der Funktionäre jener Vereine teilhaftig werden, die sich mit der Beaufsichtigung dieser „verlassenen Kinder" befassen. Die Inspektion der „verlassenen Kinder", die bisher nur bis zum erreichten 14. Lebensjahre im Schutze der Kultusgemeinde resp. des sich mit der Inspektion dieser Kinder befassenden „Hietzinger Frauen-Vereines" verbleiben, erfolgt bisher durch zwei Lehrpersonen und die Damen des „Hietzinger Frauen-Vereines". Diese Organe kontrollieren den Fortgang der Schützlinge in der Schule, die Behandlung und Pflege seitens der Parteien, sorgen für die ordentliche Bekleidung der Kinder und veranlassen alles für das Wohl der Kinder Erforderliche. . Wenn auch die Fürsorge für verlassene Kinder durch das Wohltätigkeitsamt, dank der zielbewußten Mitarbeit des „Hietzinger Frauen-Vereines", in der besten Weise durchgeführt wird, so können wir uns doch der Ansicht nicht verschließen, daß gerade für ,die Kinder jüdischer Konfession nach erreichtem 14. Lebensjahr nicht in jenem Maße gesorgt wird, wie es im Interesse dieser armen Kinder und auch vom Standpunkte der sozialen Fürsorgetätigkeit wünschenswert erscheint. t In den bisher bestehenden Vereinen und Korporationen, die sich mit diesem Zweige der Fürsorgetätigkeit befassen, kann nur ein ganz minimaler Teil Berücksichrigung finden/ u. zw. nur so vereinzelt, daß es gar nicht in Betracht gezogen werden kann. Es kann bei dem heurigen Stande selbstverständirch bei Versorgung in Lehrstellen nicht individualisiert werden, da der Mangel an Mitteln die maßgebenden Faktoren veranlaßt, die Kinder in solchenxStellen unterzubringen, in denen sie mit Kost und Quartier versorgt werden. Welche Art von Stellen dies bei den heutigen Verhältnissen zumeist sind, ist ja allgemein bekannt. Aus alldem ergibt sich nun, daß es unbedingt notwendig erscheint, für diejenigen Kinder, die das 14. Lebensjahr erreicht haben, besser Vorsorge zu treffen. Dies . ist jedoch nur dann möglich, wenn sich Vereine dieser schweren, aber dankbaren Ausgabe unterziehen, da es der Kultusgemeinde absolut unmöglich ist, infolge ihrer beschränkten Mittel, die Fürsorge für verlassene Kinder auch auf dieses Gebiet zu erweitern. Seit dem Regierungsjubiläum unseres erhabenen Monarchen, der durch seinen Ausspruch „Alles für das Kind" der Kinderfürsorge einen weilen Weg geebnet hat, ist auf diesem Gebiete in Oesterreich Vieles und Schönes geleistet worden. Wenn wir aber die Entwicklung dieses Teiles der sozialen Fürsorgetätigkeit verfolgen, so läßt sich mit Bedauern konstatieren, daß sämtliche Aktionen bei erreichtem 14. Lebensjahre der Kinder halt machen, also bei einenr Alter, in welchem die Beaufsichtigung dieser ver-

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