Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 9 (28.2.1913)
- Date
- 1913-02-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 146 Dr. Blochs Wochenschrift Nr. 9 Seiner Majestät dem ihn im Aufträge des Prorektors aufsuchenden Universitäts-Sekretär die Mitteilung machte, dass der das Kaiserho*h ausbringende Studierende unbedingt der Deputation angeboren müsse. Unter diesen Umständen wurde das vom Verein jüdLcher Studenten erlöste Ehrenamt hinfällig; die.»e Tatsache wurde von dem Prorektor in einer Versammlung am letzten Abend vor der Feier mitgetei t, zu welcher alle in Ehrenämtern funktionierenden Studenten eingeladen waren. Trotz der vom Prorektor am Tage vorher erteilten bestimmten Anweisung, dass zu dieser letzten Versammlung alle Studenten, welche beim Fackelzug oder Kommers ein Ehrenamt zu bekleiden haben, erscheinen müssten, fehlte der Vertreter des Vereins jüdischer Studenten, und somit konnte derselbe die Mitteilung der veränderten Disposition nicht mehr erhalten. Als nach dem Absingen des »Gaudeamus« der Augenblick für das Kaiserhoch gekommen war, trat das durch das Los bestimmte Depu ationsmi’gl ed (Vertreter der schwarzen Verbindungen und Angehörigr der Vereines deuts« her Studenten) vor und brachte dasselbe aus. Der Zufall hat es gefügt, dass das ursprünglich für das Kaiserhoch in Aussicht genommene Alitg.ied des Vereines jüd>scher Studenten dasselbe dennoch, und zwar in Gegenwart Seiner Majestät ausbringen konnte; denn bei der ersten Ovation, welche zu «'er für dieselbe festgesetzten Zeit ausgeführt wurde, war Seine Majestät noch nicht am Fenster erschienen; deshalb wurde dieselbe zirka fünf Minuten später, nachdem Seine Majestät ans Fenster getreten war, wiederholt, und da inzwischen das Depuiationsmitglied im Schloss empfangen wurde, trat das Mitglied des Vereins jüdischer Studenten vor und brachte, das Kaiserhoch aus. Mit vorzüglicher Hochachtung ergebenst Henrard, Rechnungsrat.« An die Chefredaktion des »Berliner Tageblatts«, Berlin. Dieser Darstellung tritt nunmehr das Präsidium des Bundes jüdischer Korporationen mit folgender Zuschrift entgegen: An die Redaktion des „Berliner Tageblattes" Berlin. Sehr verehrliche Redaktion! Zur „Richtigstellung der Borgänge beim Königöberger Kaiserhoch" durch! das Universitätssekretarial haben mir folgendes zu bemerken: 1. Schon vor Erscheinen der Richtigstellung war uns seitens des Prorektors mitgeteilt Worden, daß nicht, wie uns zuerst irrtümlich angegeben, das Oberhofmarfschallamt, sondern der Hausmarschall ErzeNenz Freiherr v. Lyncker (der übrigens Mitglied des Oberhofmarschallamtes ist) die fragliche Verfügung getroffen habe. Wir haben darauf sofort — am 17. Februar — an den Herrn Hausmarschall folgende Anfrage gerichtet: An 8o. Exzellenz den Herrn HansmarschaH 8. M. des Kaisers and Königs Freiherrn v. Lyncker Euer Ex/ellenz gestattet sich das unterfertigte Präsidium des Bundes jüdischer Korporationen in folgender Angelegenheit ergebenst um eine Auskunft zu bitten: Anlässlich der Anwesenheit S. M. des Kaisers und Königs in Königsberg war der unserem Bunde ungehörige Verein Jüdischer Studenten durch Auslosung dazu bestimmt worden, namens der Studentenschaft das Kaiserhoch auszubringen. Als sich der erste Chargierte des Vereins Jüdischer Studenten hierzu anschickte, kam ihm der erste Chargierte des Vereins Deutscher Studenten zuvor. Auf wiederholte Vorstellungen bei den Universitätsbehörden erfuhr der Verein Jüdischer Studenten, dass Euer Exzellenz — nicht das Oberbofmarscballamt, wie anfänglich mitgeteilt worden war — gewünscht hätte, dass das Hoch von einem der zum Empfang bei Sr. Majestät bestimmten Chargierten ausgebracht werden solle. Diese Angelegenheit ist für uns und die gesamte jüdische Studentenschaft aus naheliegenden Gründen von grosser Bedeutung. Sie veranlasst uns zu folgender ergebenen Anfrage: War Euer Exzellenz bekannt, dass der Verein Jüdischer Studenten zur Ausbringung des Hochs ausgelost worden war, eventuell welche Gründe haben Euer Exzellenz bestimmt, abweichende Anordnungen zu treffen? Das Präsidium des Bundes Jüdischer Korporationen gez. Dr. Rosenkranz. Wir erhielten die nachstehende, vom 18. Februar datierte Antwort: Berlin, den 18. Februar 1913. Ober-Hofmarschallamt Seiner Majestät des Kaisers nnd Königs. Das Präsidium des Bundes Jüdischer Korporationen benachrichtige ich auf die gefällige Zuschrilt vom 18. d. M. ergebenst, dass sich bei meiner Anwesenheit in Königsberg am 4. Februar d. J. abends zwei Herren einfanden, um über den Verlauf des Fackelzuges der Studenten nähere Anweisung zu erbitten. Hierbei ordnete ich an, dass nach dem vom 1. Chargierten ausgebrachten Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, um den zweiten Empfang zu vermeiden, dieser erste Chargierte sich der Deputation, die von Allerhöchstdemselben in das Schloss befohlen war, anschliessen könnte. Weder haben die oben ermähnten beiden Herren mich davon unterrichtet, dass derVerein Jüdischer Studenten durch dieStudentenschaft zur Ausbringung des Hochs auf Seine Majestät ausgelost worden war, noch ist mir sonst über diesen Vorgang etwas bekannt gewesen. Freiherr v. Lyncker. An das Präsidium f des Bundes Jüdischer Korporationen zu Händen des Herrn Dr. Erich Rosenkranz Hier.« Aus dieser Antwort ergibt sich, daß die Darstellung der Universitätsbehörde nicht den Tatsachen entspricht. Wie Wir von vornherein vermuteten, hat der Herr Hausmarschall Seiner Majestät keineswegs angeordnet, daß das Kaiserhoch von einem der ursprünglich, zur Deputation gehörigen Studenten ausgebracht werden solle, vielmehr hat er lediglich bestimmt, daß derjenige Student, der das Kaiserboch auszubringen habe, ebenfalls vom Kaiser empfangen Werden sollte, und diesem anheimgegeben, sich, um einen doppelten Empfang zu vermeiden, den Kaiserdeputierten anzuschließen. Es kann dahier wohl kaum aufrecht erhialten werden, daß unter diesen Umständen das vom Verein jüdischer Studenten erlöste Ehrenamt hinfällig wurde. Vielmehr scheint sestzustehen, daß ohne jede sachliche Berechtigung die Auskunft des Hofmarschalls benutzt wurde, um das Kaiserhoch dem zuerst dazu Ausgelosten zu nehmen. Der Zufall, daß dies der Vertreter einer Mischen Korporation war, war somit wohl nicht ohne Einfluß auf die Erledigung der Angelegenheit. Die Darstellung bes- Universitätssekretariats ist auch insoweit unrichtig, als aus ihr hervorzugehen scheint, daß der Chargierte des Vereins jüdischer Studenten durch sein eigenes Verschulden nicht rechtzeitig von den getroffenen Aenderungen benachrichtigt worden sei. In der vorletzten Sitzung des Festausschusses Waren diejenigen Funktionäre, die sich noch zu jener letzten Besprechung einfinden sollten, namentlich aufgezählt worden; darunter vielleicht durch ein Versehen (!!) — nicht der Vertreter des Vereins jüdischer Studenten. Eine schriftliche Benachrichtigung des Vereins Mischer Studenten, die nach der letzten Sitzung dem Sekretär vom! Prorektor aufgetragen war, ist eingestandenermaßen durch ein Versehen (!!) des Sekretariats unterblieben. Die Oeffentlichkeit kennt jetzt das gesamte tatsächliche Material und wird unsere Annahme teilen, daß bei der Ausschaltung des Vereins Mischer Studenten Königsbergs antisemitische Motive maßgebend waren. Als die Vertretung eines großen Teiles der jüdischen Studentenschaft w!ar es sich der Bund jüdischer Korporationen schuldig, sich, nicht mit den unbefriedigenden Aeußerungen der Königsberger Universität zu begnügen, sondern diese Angelegenheit mit Energie weiter zu verfolgen. Mit vorzüglicher Hochachtung! Ergebenst gez. Dr. Erich Rosenkranz." Das Vorgehen der Königsberger Universitätsbeihörde offenbart so viel kniffige Hinterhältigkeit und feige Wahrheitsverschleierung, daß wohl jeder weitere Kommentar sich erübrigt.