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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1913-02-07 · 6 (7.2.1913) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
30 (1913)
Issue
6 (7.2.1913)
Date
1913-02-07
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 98 Nr . 6 Dr. Vlochs Wochenschrift. ihre Tochter Reyna, spanische Marannen, aus dem Umwege über die Niederlande und Italien in der Türkei angekommen und im nächsten Jahre heiratete Jos«?, der nach seinem Rücktritt ins Judentum den alten Namen Josef Nasi wieder annahm, seine Base Rehna. Der kommerziell wie diplomatisch hochbegabte Josef Nasi erlangte bald die Gunst des Sultans Soliman in hohem Grade und ebenso die seines Nachfolgers Selim II. (1566 bis 1574). Wegen der trefflichen Dienste, die er dein türkischen Reiche in mehrfacher Hinsicht geleistet hatte, wurde Josef Nasi von Selim zum souveränen Herzog von Naros und den umliegenden Inseln ernannt. In dieser vielbeneioeten hohen Stellung kam Don Joses in nahe Beziehungen zu den Großen der Erde, so auch mit dem deutschen Kaiser Maximilian II., der ihn durch ehrende Zuschriften auszeichnete. In Naros setzte Josef Nasi einen stellvertretenden Regenten ein, einen spanischen Edelmann namens Fernando Lobore.lo. Geschichtlich nachgewiesen ist, daß Don Joses fast eine Kriegserklärung des Sultans an Papst Paul IV. (1556 bis 1559) herbeigeführt hätte, weil der Kirchenfürst türkische Juden eingekerkert hatte. Der Papst war klug genug, die Gefangenen sreizulassen. So groß war damals die Furcht selbst des Oberhauptes der Christenheit vor dem Sultan. Das biblische Recht der Nachlrsr im französischen RechtsLeben. Das Gericht von Beziers (Südsrankreich) hat in einem interessanten Prozeß, von dem die französischen Zeitungen berichten, auf das biblische Recht des Armen auf Nachlese zurückgegrifsen. Eine Bäuerin in Capelstang (Herault) wurde vom Feldhüter dabei betroffen, wie sie nach der Weinlese in ihrem eigenen Weinberge die Nachlese hielt) dieser machte ihr ein Protokoll deswegen. „Sie haben nicht das Recht, nachzulesen", sagte der Feldhüter. „Was", rief die Eigentümerin aus, „in meinem Eigentum sollte ich die kleinen Trauben, die an meinen eigenen Reben hängen geblieben sind, nicht schneiden dürfen!" „Sie haben ebensowenig das Recht, auf Ihrem Eigentum nachzulesen, wie in fremdem Weinberg", beteuerte der Biedere. „Dieses Recht gehört ausschließlich den Armen." Es kam zum Prozeß. Ende Dezember v. I. sprach die Strafkammer von Veziers das Urteil und verurteilte auf Grund der bestehenden Gesetze die Verbrecherin zu 25 Franken Geldstrafe. Die ersten Grundsätze dieser Gesetzgebung beruhen auf der Bibel (Lev. 19). Eine französische Verordnung vom 7. Juli 1779 hat dieses Recht der Nachlese zul gunsten der Greise, Invaliden und Kinder aufrechterhalten und ein Urteil des Kassationshofes vom 3. Oktober 1840 hat diese Verordnung bestätigt. Das Gericht von Beziers hat also nur die übliche Rechtsprechung fortgesetzt, indem es, im Geiste der Bibel, die Nachlese als Eigentum der Armen erklärte und die Eigentümerin ausdrücklich unter Strafe davon ausschloß. Jüdische Auswanderung im Monate November. Während des Monates November 1912 sind im Newyorker Hafen 7688 jüdische Einwanderer gelandet, und zwar 4269 Männer und 3419 Frauen. Von den Einwanderern Ulmen aus: Rußland 5320 Oesterreich-Ungarn 1418 England 245 Türkei 143 Rumänien 128 Deutschland 59 Frankreich 41 Südafrika 20 Südamerika 20 Schweiz 5 Kanada 4 Belgien und Griechenland je 2 4 und der Rest von anderen Ländern. Von diesen Einwanderern blieben 5618 in Groß-Newyork. während die übrigen in die verschiedenen Gegenden des Landes weilerfuhren. Sämtliche erwachsenen Einwanderer erklärten lesen und schreiben zu können. Von den 7688 Ankömmlingen wurden 62 zurückgeschickt. Im Monate 1911 sind im Newporker Hafen 5729 jüdische Einwanderer angekommen. Korrespondenzen. Dr. Ferdinand Kronawetter. ZurC harakteri st ikDr. Krona Wetters sei noch folgende hübsche Episode mitgeteilt, welche dessen geraden Rechtssinn und aber auch seine außerordentliche Beliebtheit in schönstem Lichte erscheinen läßt. Wohl eine seiner letzten öffentlichen Ansprachen fand am 18. März 1908 im Sophiensaale in Wien statt. Ueber Anregung des Vereines zur Abwehr des Antisemitismus hatte sich ein distinguiertes Einberufungskomitee zusammengetan, um dem verstorbenen Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Friedrich Elboge'n Gelegenheit zu geben, in einer großen Massenversammlung ein Referat über die Begnadigung Hilsner's zu halten. Diesem Komitee, das aus jenen Persönlichkeiten aller Stände zusammengestellt wurde, welche sich zustimmend zu seinem, in den letzten Tagen des Jahres 1907 an den Kaiser gerichteten und in der „Neuen Freien Presse" veröffentlichten Appell geäußert halten, gehörten an: Frau Bertha Baronin Suttner, geb. Gräfin Kinsky, Franziska Gräfin Sermage-Wurmbrand, Arthur Graf Desfours-Walderode, Gräfin Hedwig und Gräfin Adrienne Pötting, Frau Geh. Reg.-Rat Lazarus geb. Sturmhöfel, Eugen von Miller zu Aichholz, Hans Schließmann, Univ.-Prof. Dr. Szeberinyi, k. k. MMt.-Superintendent i. R., Univ.-Prof. Dr. Ed. Sueß, Präsident der kais. Akademie der Wissenschaften, Hosrat Prof. Dr. Ernst Mach, Mitglied des Herrenhauses, Univ.-!Prof. Dr. Friedr. Iodl, Hofrat Frz. R. v. Gruber, k. k. Prof. i. R., Julius Schöpkes, k. k. Korvetten-Kapitän, Dr. Jos. Regensdorf er, k. k. Staatsanwalt-Substitut i. R., Carl B. Prummler, k. u. k. General-Konsul, Emanuel Freiherr von Pußwald, kais. Rat Ludwig Gassebner, Dr. E. Maddalena, Advokat Dr. Felir v. Lackenbacher, Advokat Dr. Leopold? Hofer, Advokat Dr. Carl Richter, k. k. Notar i. R. Friedr. Schmeidel, Kanzleidirektor Franz Jos. Höhne, Johann Zechner, Gemeinderat und Bezirks-Ausschuß in Rann, und Oberinspektor F. R. Engel. Schon während des Vortrages Dr. E l b o g e n's fand stellenweiser lebhafter Beifall statt, der sich zum! Schlüsse in frenetischer Weise wiederholte, umsomehr als sich Dr. Kronawetter zum Worte gemeldet hatte, und der Vorsitzende, Univ.-Prof. Dr. S z e ber? i n y i, ihm dasselbe, Hiemil zugleich den Dank an den Vortragenden verbindend, in nachstehender Form erteilte: Hochgeehrte Versammlung! An der Vorderseite eines Grabes des Pantheons zu Paris steht folgende Inschrift zu lesen, und nur sie allein: „II a defendu Calas!“ Das war die schönste Iugendtat Voltaires. Seither sind über 140 Jahre dahingerollt, aber dieser Nachruhm des Mannes lebt heute noch selbst in den entlegensten Tälern und Dörfern Frankreichs. ' ' j Möge nun (zu Dr. Elbo gen gewendet) dieser Nachruhm auch. Ihnen, hochverehrter Herr Doktor, beschieden sein, dessen Vortrag wir lauschend anhörten, und der nicht bloß oftmalige, begeisterte Zustimmungsäußerungen auslöste, sondern — und jeder, der in die Augen der Anwesenden blickte, konnte, wie oft, helle, reine

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