Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 30 (1913)
- Issue
- 4 (24.1.1913)
- Date
- 1913-01-24
- Page
- Seite 54 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 54 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 4 wurden die russischen Juden erschlagen, die rumänischen in die Donau geworfen und die christlichen Großstaaten sahen ruhig zu. Jetzt zeigt man den Türken mit Flintewschüssen und Bränden die Segnungen der christlichen Religion und Weltanschauung — ohne Zwang, aus Roheit und Blutgier. Das wird aber die Antisemiten aller Staaten doch nicht hindern, sich zu vereinen in der Beschimpfung und Verleumdung der jüdischen Weltanschauung. Sie werden der semitischen Religion des Hasses triumphierend die Religion der Nächstenliebe entgegenhalten, das christliche Ideal, das sich jetzt wieder am Balkan in der Pose des Kreuzzuges glänzend bewährt hat. — Das gegen die Justiz verübte Uerbrecheu im Prozeß Hilsuer. Dienstag den 21. Jänner 1913 fand vor einem Senat des k. k. Landesgerichtes Wien (Vorsitzender Landesgerichtsrat Altmann, Votanten: Landesgerichtsräte Stein und D o r n e r, Staatsanwalt Mager) die Verhandlung über unseren Einspruch wegen der erfolgten behördlichen Beschlagnahme der Nummer 48 unseres Blattes statt. Der konfiszierte Artikel war vom »Verein zur Abwehr des Antisemitismus« gezeichnet, hatte den Zweck, die obersten Justizbehörden endlich zu einer erlösenden und sühnenden Tat zugunsten des unschuldig im Kerker schmachtenden Hilsner aufzurütteln. Hof- und Gerichtsadvokat Dr. W. Schneeberger ergriff die Gelegenheit, als Vertreter des Einspruches zum erstenmale vor demForum des Wiener Landesgerichtes das gegen Hilsner verübte .Justizverfahren gebührend zu zeichnen. Nachstehend geben wir den Wortlaut seiner Rede: Hoher Gerichtshof! Des Menschen Urteil ist stetem Irrtum unterworfen. Mag sich der in unbekannte Fernen dringende menschliche Geist vermessen, der Natur Geheimnisse abzuringen, oder mag er in bescheidener Weise ein Ereignis tatsächlicher Natur festzustellen sich bemühen — stets begleitet ihn mit spottender Miene der Geist des Irrtums und der Verblendung. Je einfacher ein Sachverhalt zu sein scheint, desto gröber sind die Gefahren und Jrvtumsquellen, welche den gutwilligen Wahrheitsfinder beunruhigen und stören. Allein, die Geschichte der menschlichen Fehlbarkeit ist nicht bloß durch jene Schwächen gekennzeichnet, welche dem menschlichen Wahrnehmungsvermögen anhaften, es sind auch bestimmte und bewußte Fälschungen, welche im Kampfe der Meinungen den Willen zur Wahrheit von vornherein unterdrücken. So wie das aufstrebende Christentum von der heidnischen Literatur mit dem Anwurfe bedacht wurde, dab es sich zum Zwecke ihres Kultus des Blutes der Mitjmenschen bediene, so hat das Mittelalter im Vernichtung skampfe gegen die Juden neben Vrunnenvergiftung, Hostienschändung und anderen Verbrechen auch die Blutbeschuldigllng hervorgezogen und den Juden entgegen gehalten! Trotz tiefgehender Verwarnung seitens großer Kirchenfürsten, trotz zahlreicher päpstlicher Bullen hat der Aberglaube vom Ritualmorde im katholischen, protestantischen und orthodoren Europa durch Jahrhunderte seine Orgien gefeiert. Es bleibt ein Schandmal des abgelaufenen Jahrhunderts, daß eine partei-politische Be-, wegung, welche „strebenden Geistern" den Weg zu hohen Stellen und namhaftem Reichtum zu ebnen verstanden hat, als wiryamstes Agitationsmittel die Blutbeschuldigung an das Tageslicht gezerrt hat, um die großen -Massen mit blindwütigem Hasse gegen die Bekenner des jüdischen Glaubens zu erfüllen. Und so schloß, das vorige Jahrhundert in Oesterreich mit einem Ritualmordprozeß, der, ganz unabhängig von seinem Ausgange, schon durch seine Anlage, durch seine prozessuale Gestaltung, durch die Mitwirkung der antisemitischen Parteien in der gesamten Literatur bereits das Stigma einer europäischen Justizschande erhalten hat und zu allen Zeiten behalten wird! Dieses Verfahren, welches mit der Verurteilung Leopold Hilsners wegen zweier Mordtaten endigte, obzwar damals und heute kein ernsthaft denkender Mensch an seine Schuld glaubte, gewinnt vor der Geschichte erst seine Bedeutung dadurch, daß trotz unserer anerkannt humanen Strasprozeßordnung die Justiz geschändet werden konnte durch alle Mittel, welche das Gesetz verbietet, durch Hintansetzung aller pflichtgemäßen Prozeßformen, welche das Gesetz vorschreibt. Der Prozeß Leopold Hilsner in seiner Gänze und in allen seinen Details ist eine erschöpfende Must erklärte aller jener Unterlassungen, die im Rahmen der Strafprozeßordnung möglich sind und eine Sammlung aller jener Gesetzwidrigkeiten und Uebergriffe, welche eine ungezügelte Parteipresse, eine bis zur Schwäche nachsichtige Justizverwaltung und eine vollständig versagende öffentliche Anklage zu leisten vermochten. Daß die Agitation wegen des Falles der Agnes Hruza sofort die Gestalt von Interpellationen im Abgeordnetenhause «und im Landtage annimmt, daß fm Parlamente und in der Parteipresse öffentliche Verdächitigung des Untersuchungsrichters. ja direkte Beschuldigung der Parteilichkeit gegenüber der Justizverwaltung ihren Einzug hält, dies alles gibt dem Prozeß Leopold Hilsner vom ersten Tage des Auftauchens der Beschuldigung bis zur heutigen Stunde den Charakter eines durch einseitige parteipolitische Agitation inszenierten Gewaltaktes, welcher beispiellos in der Rechtsgeschichte Oesterreichs dasteht. Parallel mit der parlamentarischen und publizistischen Agitation installierte sich sofort ein eigenmächtig arbeitendes Untersuchungskomitee. Durch die Verbindung des Wiener Journalisten Schwer mit dem Bürgermeister von Polna, Sadtl, und dem Polizeikommissär Sedlak wurden 180 Zeugen vernommen, noch ehe sie vor Gericht geladen waren. Die Protokolle gelangten nach Wien zur Publikation durch das „Deutsche Volksblatt" und zur Verwertung durch den politischen Agitator Dr. B a r a, welcher seinen Eintritt in das politische Leben durch diese staatsmännische Aktion vollführt hat. Diese kaltblütig präparierte Suggestion der Massen hat das Schicksal dieser Rechtssache von der ersten Stunde an unwiderruflich beherrscht, und jede Möglichkeit, zu einer wahrtheitsgemäßen Darstellung des Sachverhaltes zu gelangen, war von vornherein ausgeschlossen. Nicht nur deshalb, weil man entschlossen war, die deutlich nach ansderen Richtungen führenden Spuren zu vernachlässigen, sondern vornehmlich deshalb, weil diese bis in die kleinsten Preßkanäle der tschechischen Provinz sich verlaufende Agitation den Boden für eine Massensuggestion der gesamten Bevölkerung in einer Weise vorbereitet hatte, daß von dieser Suggestion eine Reihe von Personen, die viel später erst als Zeugen zu Gehör gelangten, zum großen Teile aber auch die Geschworenen und die Staatsanwälte infiziert waren. Doppelt günstigen Boden fand diese Agitation durch die Tatsache, daß tschechischer Nationalhaß und deutschnationaler Antisemitismus sich zu einer rührenden Verbindung vereinigten. Schon bei der zweiten Vernehmung in den ersten Tagen des Monates April entdeckten die ärztlichen Sachverständigen, unter dem Drucke dieser Agitation und „über Befragen des Untersuchungsrichters", daß das erwartungsgemäß vorhanden sein sollende Blut zum großen Teile fehle, und diese auf Unwissenheit und Feigheit beruhende Angabe hat in der Bevölkerung bereits einen günstigen Boden für die Anklage geschaffen, so daß mancher nur ein gutes Werk zu tun glaubte, wenn er — sei es durch Gerüchte entstandene, sei es erträumte oder erdichtete Behauptungen — in möglichst greller Darstellung dem