Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 50 (13.12.1912)
- Date
- 1912-12-13
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 846 Dr. Bkochs Wochenfchrfft Sir. 50 lichen Amte oder Dienste stehen, was allgemein dahin verstanden wird, daß diese Bestimmungen die Angehörigen des stehenden Heeres, der Landwehr, der Gendarmerie, Militärpolizeiwache und Sicherheitswache, dann die Beamten und Diener des Hofes, des Staates, eines Landes, eines Bezirkes, einer Gemeinde, eines öffentlichen Fonds, die Geistlichen und die Lehrer an öffentlichen Lehranstalten im Sinne haben. Die Beamten der Bezirkskrankenkasse und ähnlicher Anstalten erscheinen nach diesen Gesetzen den in öffentlichen Diensten Angestellten nicht beigezählt. Dagegen findet das Privatdienstverhältnisse betreffende Gesetz vom 16. Jänner 1910, R. G. Bl. Nr. 20, gemäß § 2, Z. 3, Anwendung aus Dienstverhältnisse von Personen, die angestellt sind bei Krankenkassen, registrierten Hilfskassen, Versicherungsanstalten jeder Art, gleichviel, ob sie private Versicherungsgeschäste betreiben oder den Zwecken der öffentlich-rechtlichen Versicherung dienen. Es ist gewiß zuzugeben, daß die Bezirkskrankenkassen, Unfallversicherungsanstalten, Gewerbegenossenschaften, Wassergenossenschasten, Jagdausschüsse und ähnliche autonome, unter der Aufsicht der Staatsverwaltung stehende Gebilde Angelegenheiten des öffentlichen Rechtes besorgen und daß ihre EXistenztätigkeit auf öffentlichrechtlichen Normen beruht; daraus kann aber noch nicht der Schluß gezogen werden, daß auch die Bediensteten solcher Körperschaften im öffentlichen Dienste stehen, vielmehr geben die Aufzählungen in den obbezogenen Gesetzen zu erkennen, daß nicht.jeder, der Geschäfte öffentlich-rechtlicher Natur verrichtet, von der Gesetzgebung als in öffentlichen Diensten stehend angesehen wird, sondern daß es dabei auch auf die Person des Dienstgebers ankommt. Nun beruhen aber die Bezirkskrankenkassen nach § 12 des Gesetzes vom 30. März 1888, R. G. Bl. Nr. 33, auf dem Grundsätze der Gegenseitigkeit und werden durch die im § 13 leg. eit. angeführten Mitglieder und ihre Arbeitgeber (§ 18) gebildet; ihre Verwaltung und Geschäftsführung erfolgt, wenn auch unter staatlicher Aufsicht, doch vollkommen selbständig durch den Vorstand, beziehungsweise durch die Generalversammlung, und der nach versicherungstechnischen Grundsätzen erforderliche Aufwand zur Bestreitung der von den Bezirkskrankenkassen nach Maßgabe des Gesetzes und des Statutes zu gewährenden Leistungen und der Verwaltungskosten sowie zur Dotation der Reserve wird nicht aus öffentlichen Mitteln und auch nicht teilweise durch staatliche Dotationen, sondern zur Gänze durch Beiträge der Kassenmitglieder und deren Arbeitgeber gedeckt. Hieraus folgt, daß die Bediensteten der Bezirkskrankenkassen vom Pensionsversicherungsgesetze nicht als „in öffentlichen Diensten Angestellte" angesehen werden. - Für. die Nichtigkeit dieser Rechtsanschauung spricht auch die Entstehungsgeschichte der strittigen Gesetzesbestimmung. Diese Bestimmung befand sich schon in der im Jahre 1901 eingebrachten Regierungsvorlage, welche den Zweck verfolgte, das für die definitiver Angestellten des Staates, der Staatseisenbahnen uyd der Länder in der Gesetzgebung bereits verwirklichte Problem der Alters-, Jnvaliditäts- und Witwenversorgung auch auf eine weitere Gruppe von Berufsarbeitern auszudehnen. Aus den Vorarbeiten zu diesem Gesetzentwürfe, insbesondere aus den im Jahre 1896 gepflogenen Erhebungen der Standesverhältnisse der Privatangestellten sowie der in öffentlichen Diensten ohne Pensionsberechtigung angestellten Personen ergibt sich, daß als öffentliche Dienste hiebei in Betracht gezogen wurden: Die Dienste bei Landesverwaltungen, Bezirksvertretungen und Bezirksstratzenausschussen, Gemeinden, bei Kultusvorstehungen und bei öffentlichen Fonds (Religionsfonds, Wiener Stadterweiterungsfonds und ähnliche), daß dagegen als Dienstgeber, deren Angestellte ten des Besitzes erfüllen, sondern auch ihrer philanthropischen Tätigkeit rationelle Richtung und vornehme Form zu geben verstehen. Sein Berufsleben brachte ihm reiche Erfolge. Diese aber erwirkten in ihm auch das Bedürfnis, den minder glücklichen Berufsgenossen. beizustehen. Und so sehen wir Herrn Salo Cohn seit einer Reihe von Jahren hervorragend im Unterstützungsverein der Wiener Börse tätig, einer Institution, welche vornehmlich dank seiner munifizienten Zuwendungen Rühmenswertes zu leisten in die Lage kam. Es gibt kaum in unserer Stadt einen ersprießlich wirkenden Wohltätigkeitsverein, der nicht von Herrn Salo Cohn materiell gefördert wird und kaum ein wahrhaft Bedürftiger hat noch vergebens an die Hilfe dieses Wohltäters appelliert. Sein warmfühlendes, jüdisches Herz, sein inniges Interesse für die Angelegenheiten unserer Gemeinde kommt in feinem mehr als zwei jahrzehntelangen Wirken als Vorstandsmitglied d.er Kultusgemeinde deutlich zum Ausdrucke. Im V.ertreter-Kollegium, im Komitee für die Versorgungsanstalt, als Kurator des L. D. Königsbergschen Mädchenerziehungs-Institules entfaltet Herr Sal. Cohn eine überaus ersprießliche Tätigkeit, bei der sein warmes Mitempfinden nicht selten ihm Gelegenheit zu vornehmsten Wohltätigkeitsakten bietet. Wie oft schon haben Stipendienbewerber, die trotz bester Qualifikation eine Stiftung nicht erlangen konnten, weil zu wenig' Plätze verfügbar oder ein formelles Hindernis bestanden, durch Spenden des Herrn Salo Cohn Entschädigung erlangt. Wie oft schon hat er helfend eingegriffen, wenn es sich um dje Unterstützung eines verarmten Geschäftsmannes, um die Förderung eines mittellosen Gelehrten, oder Künstlers handelte. Unvergeßlich bleiben die munifizenten Spenden, durch welche der Jubilar die Schätze unserer Gemeinde-Bibliothek vermehrt hat. Bedeutungsvoll ist die große 'Entwicklung, welche unsere altehrwürdige Chewra Kadischa als Bruderschaft für fromme und wohltätige Werke unter seinem Präsidium zu verzeichnen hat. Kein Wunder, wenn Herr Salo Cohn sich der größten Sympathie erfreut, und wenn sich zu seinem Altersjubiläum alle jene, die sein Wirken zu beobachten und zu würdigen Gelegenheit haben, mit all denen, welchen er Gutes getan, in dem Wunsche vereinigen, daß dem Jubilar noch viele, viele Jahre ungetrübten Glückes und vollster Gesundheit be- , schieden sein mögen. Das neue des Kaiserin Elisabeth-Pflegerinnen- Jnstiluts. Am Währing«gürt°l Nr. 99 fand, dieser Tage ----- -- die feierliche Einweihung des neuen Derms des Karfür die obligatorische Arbeiterversicherung bestehenden Institute in Betracht gezogen wurden. (Vergleiche Standesverhältnisse der Privatangestellten. — Wien, 1898, I. Teil, Seite 4, Seite 10 und 11, lit. D. 14 und II. Teil, Seite 8.) Ikorrespondenzen. Kalo Cohn. (Zu seinem siebzigsten Geburtstage.) Am 19. dieses Monats begeht der geschätzte Präsident unserer altehrwürdigen Chewra Kadischa und Mitglied des Vertreter-Kollegiums der hochansehnlichen Wiener israel. Kultusgemeinde, Herr Salo Cohn, die Feier seines 70. Geburtstages. Zahlreiche Kundgebungen der Sympathie und der Freundschaft, der Anerkennung und der Dankbarkeit stehen dem Jubilar bevor, dessen Leitstern stets das Dichterwort gebildet hat: „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut". Herr Salo Cohn ge-f hört zu jenen Persönlichkeiten, die nicht allein die Pflichserin Elisabeth-Instituts für israelitische Krankenpflege^ rinnen statt. Der Munifizenz des verst. Baron Albert Rothschild verdanken die Schwestern des Kaiserin Elisabeth-Instituts ihr neues, mit solidem Komfort ausgestatletes Heim. Dem Rothschildspital unmittelbar benachbart, bietet das neue Haus den Krankenschwestern große Bequemlichkeit Kr den Dienst. Das drei Stock hohe Gebäude umfaßt einen vorderen und rückwärtigen Trakt. Im vorderen Trakt sind die Räume Kr die Schwestern untergebracht. Einige sind Einzelzimmer, andere für zwei Schwestern berechnet. Alle Räume sind hell gehalten und bieten durch ihre anmutige Ausstattung den braven Helferinnen einen freundlichen Aufenthalt. Für Bade-, Wasch- und Garderoberäume ist ausreichend gesorgt. IM rückwärtigen Trakt sind im Parterre das Frühstückszimmer, im ersten Stockwerk ein großer Lesesaal und mehrere Wirtschaftsräume untergebracht. Bei dieser Feier, an der der Präsident der Kultusgemeinde Dr. Stern und Vizepräsident Hofrat Rappaport teilnahMen, hielt der Präsident des Pflegerinneninstituts, Professor Dr. Fleischmann,eine