Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 50 (13.12.1912)
- Date
- 1912-12-13
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021981-3022032--21693-3046801- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 60 Dr. Mochs Wochenßchrift Die akut gewordene Kriegsgefahr, die Galizien als Grenznachbar Rußlands bedroht, und die damit noch gesteigerte Unruhe der Bevölkerung hat ohnehin die dortige jüdische Kaufmannschaft schon zur Genüge erschüttert und gestaltet ihre Lage täglich trostloser. Und was geschieht nun zur Linderung ihrer momentanen Not? Darüber konnten wir am! Mittwoch und Donnerstag der vorigen Woche in den Wiener Blättern folgendes lesen: ■ 1; i . Am Dienstag fand in den Räumen der Wiener Handels- und Gewerbekammer eine Sitzung statt, bei der die Kammern von Wien. Brünn, Reichenberg und das Präsidium des Wiener Kreditorenvereines vertreten waren. In dieser Sitzung wurden die vielfachen Mist-, stände, die sich jetzt bei Insolvenzen in Galizien und in der Bukowina ergeben, und der mangelnde Schutz der Gerichtsbehörden besprochen. Besonders waren es die Organe des Wiener Kreditorenvereines, die nicht genug Schlimmes von den galizischen Kaufleuten zu berichten wuhten. Es sind das dieselben Organe, mit denen, wir uns schon öfters im Interesse der galizischen jüdi-, schen Kaufmannschaft öffentlich, auch in diesem Blatte, leider beschäftigen muhten. Die Herren, die sonst, zu normalen Zeiten, das Land Galizien mit ihren Reisenden überfluten, beschlossen, zum Kadi zu laufen. Und in der Tat mit einer Promptheit. die man sonst von diesen Korporationen nicht gewöhnt ist, waren sie auch schon tags darauf beim! Iustizminister und wuhten ihm dis haarsträubendsten Dinge von den galizischen Kaufleuten (lies Juden) zu erzählen. Muh eine solche Handlungsweise in einem Momente, in welchem der galizische Jude nach jeder Richtung schütz- und wehrlos ist, nicht die berechtigte Empörung Hervorrufen? Ist ein solcher Vorgang in diesem Zeitpunkt nicht geeignet, den kleinen Kredit, den sich noch so mancher galizische Kaufmann zu erhalten wühle, zu untergraben? Die Vorwürfe, die die Herren den in Galizien heute insolvent gewordenen Kaufleuten machen, können sie sehr oft in gleichem Maste zu ruhigen Zeiten in Wien oder anderwärts insolvent gewordenen Firmen machen. Auch das Wiener Handelsgericht funktioniert in Insolvenz- und in Konkursfällen nicht so tadellos. Ist aber der jetzige Moment geeignet, Reformen zu schaffen, und sind es nicht wichtigere Sorgen, die jetzt österreichische Minister aus ihrer Ruhe bringen? Das energische Auftreten vieler galizischer Abghordneten gegen dieses Attentat auf die Ehre der galjzischen Kaufmannschaft und die Proteste, die es im Lande selbst verursacht hat, verdient Anerkennung. Sehr komisch wirkt die Haltung der Vukowinaer Kaufmannschaft und ihrer Zeitungsorgane, die in diesem Falle nichts anderes zu tun wissen, als dagegen zu protestieren, dah man sie mit der galizischen Kaufmannschaft identifiziert. Hoffen wir, dah her Alpdruck, der jetzt auf der gesamten Monarchie lastet, bald verschwinden wird und dah mit dem Eintritt friedlicher Verhältnisse auch die Völker dieses Staates wirtschaftlich zu neuem Leben kom>men werden, und dann wird die galizische Kaufmannschaft und ihre legitimen Vertreter den wahren Wert ihrer Freunde in der Not richtig einzuschähen wissen. _ I. Grobtuch. Anteil der Juden an der Entwicklung der Versicherung. Vortrag von Dr. Julius Graf. Ueber bas Alter des Versicherungswesens gehen die Ansichten der Geschichtsforscher weit auseinander. Während die einen hie Anfänge der Assekuranz ms graue Altertum verlegen, erblicken die anderen den Ursprung dieser wichtigen Institution erst in den Erscheinungen, hie in der .Mitte des 16. Jahrhunderts zutage traten^ Seite 843 und sie rechnen den Beginn der Lebensassekuranz sogar erst vom Anfang des 18. Iahrhundertes. Bei einem Portrage, den Hermann Adler im jüdischen Arbeiterverein von London vor ungefähr 40 Jahren hielt, wies der auf dem Gebiete der hebräischen Wissenschaft so hervorragende Gelehrte darauf hin, dah bereits im Talmud (und wie er meinte) dort ganz zu allererst des Versicherungsgedankens, wenn auch bloh in verschwommener Form, Erwähnung getan wird. Er zitierte eine Stelle aus dem Talmud, die wörtlich lautet: Da waren Vereinigungen der Schiffseigner und Eselstreiber, welche dahin übereinkamen, sich gegenseitig Entschädigungen zu leisten, und zwar bei Schäden. die einer von ihnen durch den Verlust eines Schiffes oder Esels erleiden würde, immer vorausgesetzt, dah der Verlust nicht durch sträfliche Nachlässigkeit des Eigentümers entstanden wäre. Die Ausführungen Adlers, die auch in deutschen Blättern weitere Verbreitung fanden, veranlahten einen ungenannten Forscher, darauf hinzuweisen, dah der Nersicherungsgedante schon viel früher, als Adler es angab, und in präziserer Weise praktische Betätigung gefunden habe. Der älteste Teil des Talmud, nämlich die Mischna, gehöre der Zeitperiode an, die ungefähr mit dem ersten Jahrhundert der christlichen Zeitrechnung zusammenfällt: aber viele Jahrhunderte vorher sei die Versicherung in Indien praktisch getätigt worden. Der betr. Forscher führte zur Begründung seiner Gegenbehauptung eine Stelle aus den Manava-dharmasastra (den Institutionen des Mana) an. die folgenden Wortlaut hatte: Nachdem der Einkaufs- und Verkaufspreis der Waren festgestellt worden ist und dje Aufwendungen für Reise, sowie die Kosten für die Versicherung der Güter und der Versdienst des Kaufmannes in Abschlag gebracht worden sind, mag der König die ihm zukommenden Steuern bestimmen. Für den Begriff Versicherung wird das Wort „yoga- Kfhema" gebraucht, das von dem Sanskrifforscher Grahmann mit Erwerb und Besitz erklärt wird und den in der Versicherung enthaltenen Akt der Erhaltung des Besitzes zum Ausdruck bringen soll. In späteren Zeiten sei bei den Indern der Gebrauch des Wortes yoga- Kfhema allgemein geworden und es wurde stets in dem Sinne verwendet, dah es einen Vertrag zwischen zwei Parteien bezeichnete, durch welchen die eine Partei die Verpflichtung übernahm, gegen eine bestimmte Entschädigung das Eigentum und selbst das Leben des anderen zu versichern. Soweit der ungenannte Gegner Adlers. Diesen Darlegungen gegenüber erklärte Adler, dah er die Stelle aus dem Talmud bloh in der Absicht zitiert habe, um darzutun, dah das Verdienst, die Einführung der Versicherungsidee nach Europa gebracht zu haben, den Juden gebühre. In dieser Auffassung befinde er sich in Uebereinstimmung mit einer grohen Zahl von Gelehrten und Geschichtsforschern, die sämtlich die Ansicht vertreten, dah die Versicherungsidee von den Juden nach Europa gebracht worden sei. Mir erscheint es zweifellos, dah, wenn nicht die Juden ausfchliehlich, sie doch in Gemeinschaft mit anderen semitischen Völkern, und unter diesen besonders in Gemeinschaft mit den Phöniziern und Carthagern» die ersten Keime des Versicherungsgedankens den alten Kulturvölkern vermittelt haben. Im Altertum ragten unter allen Völkern die Phönizier und nach ihnen ihre Tochterstadt Carthago durch den Besitz des Welthandels hervor. Der Welthandel war es. der Tyrus und Carthago bewegte und der als ausschliehlicher Faktor ihr öffentliches und Privatleben beherrschte. Diese beiden Zentren der Kultur beschränkten sich nicht bloh auf den Zwischen-