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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1912-12-06 · 49 (6.12.1912) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
29 (1912)
Issue
49 (6.12.1912)
Date
1912-12-06
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 49 Dr. Vlochs WochenMrfft «eUetzS^? treter und Verfechter des einen und ungeteilten Judentums, in dem sie auch den Orthodoxen einen Platz einräumen. 2n Wirklrcykeit entvehrt aber auch die ovige hypothetische Annahme, als ob das Wesen des Liberalismus die Ausschaliung aller religiösen Bräuche bedinge, jeder Berechiigung. wcan braucht diese Annahme nur bis in ihre Konsequenzen zu verfolgen, um ihre Haltlosigkeit einzusehen. Erstens steht ihr das geschichtliche, aus einem Guste geformte Bild des Judentums schroff entgegen. Soweit wir dieses zurückverfolgen können, bejteht es in der Vereinigung des äußersten Liberalismus mit einem ausgedehnten Komplex von Vorschriften für eine religiöse Leoenshaltung. Ferner mutzte man bei Annahme der Unvereinvarkeit des Liberalismus mit diesen religiösen Bräuchen Männer wie Aniiochus Epiphanes u. a., oder Autoren wie Tacitus, Horaz, Juvenal u. a., die ja alle jene Bräuche versvoiten, als Vorkämpfer des Liberalismus feiern, während die Makkabäer und die jüdischen Verteidiger Jerusalems gegen Rom, die an den Bräuchen festhielten und unter denen es viele gab. Welche die religiöse Entwicklung bis in die Gegenwart bestimmen, unter die borniertesten Köpfe zu verweisen wären, wofür sie ja auch von den klassischen Autoren tatsächlich gehalten wurden. Wie soll man sich üvrigens die befremdliche Erscheinung, daß jene ausgezeichneten heidnischen Schriftsteller hinter den religiösen Bräuchen des Judentums seinen hohen geistigen Gehalt nicht erkannten, erklären? Soll man sagen, datz derselbe vermeintliche Liberalismus, mit dem sie die Bräuche des Judentums verspotteten, sie auch seinen Monotheismus verwerfen liefe? Oder ist es nicht richtiger zu sagen, datz sie unter dem Banne des Heidentums die Bedeutung des Monotheismus als des Inbegriffs des äußersten Liberalismus nicht erfaßten und deshalb auch dessen Widerschein in den religiösen Bräuchen nicht zu erfassen vermochten? Sie haben einfach das Kind mit dem Bade, den Liberalismus des Judentums mit seinen Bräuchen ausgeschüttet, das beweist aber nichts für die Unvereinbarkeit beider, dagegen alles für das mangelnde Verständnis beider. Wir brauchen uns aber nicht erst auf heidnischen Boden zu begeben, um die Annahme dieser Unvereinbarkeit ad absuvdum zu führen, auch wenn wir aus jüdischem Boden bleiben, gelangen wir zu demselben Resultat. Ist Hillel nicht der entschiedenste Vertreter der Doppelgestalt des Judentums und der vollendetste Ausdruck der in Frage gestellten Verträglichkeit des Liberalismus und der frommen Uebung? Oder soll man von ihm sagen, datz er zwar mit dem einen Beine auf der höchsten ^>1ufe des Liberalismus stand, ,nnt dem anderen aber tiefer als der erste beste liberale Jude der Gegenwart? Mit einem so krüppelhaften Hillel wird wohl auch der liberalste Jude das Inventar unserer Geschichte nicht bereichern wollen. Wenn aber nicht, dann mutz zugestanden werden, datz man mit dem höchsten Liberalismus treue Anhänglichkeit an den religiösen Bräuchen vereinigen kann, was ja die Liberalen durch ihre tcutDetfe Anerkennung der Bräuche» wie durch ihre Betonung der Einheitlichkeit des Judentums auch wirklich zugestehen. Damit aber verliert der liberale Parteibegriff seinen Inhalt und die Partei selbst ihre Berechtigung als solche. Denn der blotz graduelle oder quantitative Unterschied in Beibehaltung der religiösen Bräuche kann einen ausschlietzenden, liberalen Parteistandpunkt um so weniger begründen, als nicht einmal die Preisgebung aller, wie wir gesehen haben, dies zu tun . vermag. Hier find wir nun an dem Punkte angelangt, wo wir der OrthodvXie eine größere Konsequenz zuerkennen müssen. Sie vindiziert dem Komplex der religiösen Bräuche des Judentums die gleiche Bedeutung und verpflichtende Kraft wie seiner Gottesidee und seiner Sittlichkeit. Dieser Standpunkt läßt in der Tat an Bestimmtheit und Entschiedenheit nichts zu wünschen übrig. Aus der Natur dieses Standpunktes erklärt es sich, datz die Orthodoxen neuerdings diesen Parteinamen mit dem der Gesetzestreuen vertauscht haben, insofern durch die letztere Benennung dasjenige, worauf es dieser Partei hauptsächlich ankommt, nämlich die gleiche Bewertung aller Vorschriften des Judentums, insbesondere die Verbindlichkeit der religiösen Bräuche, erkennbar gemacht werden soll. Wenn nun auch die Preisgebung des aus dem ganz unjüdischen Begriff der Orthodoxie abgeleiteten Parteinamens anzuerkennen ist, so ist die Wahl der Parteibezeichnung als Gesetzestreuer auch keine glückliche zu nennen, da die Einführung des Gesetzesbegriffs in die jüdische Religion her christlichen Entstellung derselben als einer Gesetzesreligion Vorschub leistet und der Gesetzesbegriff an sich der jüdischen Religion ebenso fremd ist wie der Glaubensbegriff. ,Wie dem aber auch sein mag, so kann die Partei der Gesetzestreuen ihre Berechtigung als solche .ebenso wenig mit diesem Namen begründen, wie die Partei der Liberalen die ihrige aus dieser Bezeichnung herleiten kann. Denn was heißt gesehestreu? Der Begriff .ist so schwankend wie nur möglich, und ein so schwankender Begriff sollte eine sichere Grundlage, die konstitutive Voraussetzung für eine Partei sein? Was früher einmal .in dem Begriff gesetzestreu enthalten war, ist heute nicht mehr darin enthalten, etwas anderes versteht man darunter in Galizien und Rußland, und etwas anderes in Deutschland. Es sind noch keine hundert Jahre her, datz die Gesetzestreuen jeden aus ihren Reihen ausgeschlossen .Hätten, der es gewagt haben , würde, ein „galchisch" Buch zu lesen. Was würden sie heute sagen, wenn sie sähen, wie die Gesetzestreuen der Gegenwart „galchische" Zeitungen herausgeben, um ihren religiösen Standpunkt mit Geschick in einer Sprache zu verteidigen, die ihre früheren Gesinnungsgenossen verabscheuten, und die heutigen — in den östlichen Gegenden — zu verabscheuen fortfahren. Es gibt eben auch in unserer . Religion eine Entwicklung, so sehr die Gesetzestreuen sich gegen die Anerkennung dieser Tatsache wehreg, das angeführte Beispiel genügt für hundert. Nun suchen zwar die Gesetzestreuen die mangelnde Bestimmtheit des Parteibegriffs durch die Bestimmtheit ihres Auftretens zu ersetzen, sie bestreiten mit Nachdruck die Einheitlichkeit des Judentums und behaupten, datz die Kluft» die sie von den Liberalen trennt, größer sei, als die zwischen den Katholiken und Protestanten, dennoch pflegen sie, im Unterschiede von diesen, solche Beziehungen mit ihnen, die nur durch die erklärte Gemeinsamkeit der Religion unterhalten werden können. Dies gilt sogar für Ungarn, wo die Trennung der Liberalen und Gesetzestreuen vom Staat legalisiert ist. Aber auch der Staat kennt dort nur ein Judentum. Weil es eben zweierlei Judentum, wie zweierlei Christentum nicht gibt. So groß auch der Abstand zwischen den Liberalen und Gesetzestreuen in ihrer Auffassung und Betätigung des Judentums sein möge, das Einigende überwiegt doch das Trennende, und wenn sie auch selbständige Gemeinden mit eigenen Gotteshäusern, Schulen und Friedhöfen bilden^ alle Unterschiede reichen nicht hin, um eine Kirchenspaltung zu ergeben, sie verschwinden vor der einigenden Gewalt gemeinsamen Ursprungs, gemeinsamen Erkenntnisinhalls und gemeinsamer Geschichte, während eine Kirchenspaltung große Glaubensabstände, anders geartete Bekenntnisformeln zur Voraussetzung hat, die im Judentum niemals zur Herrschaft gelangt sind. Fassen wir das Ergebnis der bisherigen Untersuchung zusammen! Eine beliebige Anzahl von Juden mag sich aus welchem Grunde immer liberal nennen, das kann ihnen niemand verwehren, aber eine liberale Partei sind sie deshalb nicht, weil das Adjektiv liberal nichts Ausschlietzendes enthält, nichts, was nicht jeder Jude auf sich anwenden kann und mutz. Dasselbe gilt von dem Adjektiv gesetzestreu. Eine

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