Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 45 (8.11.1912)
- Date
- 1912-11-08
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 45 Dr. Bloch- WochenschM Sette 757 Schon bei dem im Jahre 1907 in Wien stattgefundenen I. Oesterr. Kinderschutzkongreß wurde darauf hingewiesen. daß es zur sachgemäßen Lösung dieser Frage notwendig wäre, die Religionsgenossenschaften für die Ucbernahme der Verufsvormundschaften zu interessieren Nach § 199 a. b. G. B. ist bei Bestellung eines Vormundes auf Fähigkeit. Stand. Vermögen und Ansässigkeit Rücksicht zu nehmen. Auf das gleiche Religionsbekenntnis des Vormundes und des Mündels wird hier in keiner Weise Rücksicht genommen. Allerdings zeigen die Erlässe des k. k. Oberlandesgerichtes aus dem letzten Dezennium daß die Gerichtsbehörden bestrebt sind, diesem Ilebelstande abzuhelfen, und haben sich die Gerichte schon oftmals auch an den Vorstand der isr. Kultusgemeinde mit dem Ersuchen gewendet, jüdische Vormünder namhaft zu machen. Leider sind jedoch alle diesbezüglichen Aktionen gescheitert. Die Folge ist, daß auch Andersgläubige zu Vormündern über jüdische Kinder bestellt werden, und es ist schon oft der Fall gewesen, daß es gerade der Vormund war, der auf die Taufedes Kindes noch vor dem erreichten 14. Lebensjahre desselben hingewirkt hat. Es ist auck nicht anzunehmen, daß ein andersgläubiger Vormund auf die religiöse Erziehung im günstigen Sinne eimvirken wird. In all dem liegt ein Widerspruch mit dem staatlich akzeptierten religiössittlichen Erziehungsprinzipe. Ein weiterer Grund für die konfessionelle Gestaltung der Berufsvormundschaft speziell der jüdischen Konfession wäre darin gelegen, daß diese als Vormund von aus rituellen Ehen stammenden, nach dem Gesetze als unehelich zu behandelnden Kindern gewissermaßen eine gesetzliche Berechtigung hätte, auf die Konvalidierung solcher ritueller Ehen und auf die Legitimierung dieser Kinder hinzuwirken, womit diesen Kindern eine große Wohltat für die Zukunft erwiesen wäre. Bei dem im Juni 1912 in Wien stattgehabten I. österr. Berufsvormündertag wurde die Frage der konfessionellen Gestaltung der Berufsvormundschaft neuerlich (von katholischer Seite Prof. Polak. Hamburg) in Diskussion gezogen und gleichfalls die vorher angeführten Gründe ins Treffen geschickt. Seitens eines deutschen Referenten wurde erwidert, daß die konfessionelle Teilung der Berufsvormundschaft in Deutschland nicht notwendig erscheint, weil ja für jedes Mündel ein Waisenpfleger gleicher Konfession bestellt wird. Anders gestaltet sich die Sache jedoch in Wien. Hier sind die vom Wiener Magistrate bestellten .Mündelräte" und „Waisenräte" fast ausschließlich katholischer Konfession. Aber ein noch wichtigeres Moment spricht für die konfessionelle Gestaltung der Berufsvormundschast. Es ist ganz selbstverständlich, daß bei einer so großen Anzahl von Mündeln, die der Berufsvormundschast einer Millionenstadt unterstellt sind, bei deren Zuführung in einen Beruf nach erreichter SchulmLndigkeit nicht individualisiert werden kann. In den allermeisten Fällen werden diese Kinder nach erreichtem 14. Lebensjahre, sofern nicht Angehörige das Kind übernehmen, aufs Land zu Bauersleuten gegeben und zur Feldarbeit herängebildet. Dies wäre im allgemeinen, bei der Ueberproduktion in allen Gewerben und im Kaufmannsstande zu begrüßen. Wenn aber berücksichtigt wird, daß die Agrikultur fast ausnahmslos in Händen der katholischen Landbewohner liegt, so ist es naheliegend, daß für ein Kind jüdischer Konfession in diesem Berufe keine Zukunft gelegen ist, ganz abgesehen davon, daß es im Verkehr mit seinen Dienstgebern. Arbeitsgenossen und Nachbarn nur dann auskommen könnte, wenn es sich zur Taufe entschließen würde. Alle diese Umstände sprechen hauptsächlich vom jüdischen Standpunkte für die konfessionelle Gestaltung der B erufsv ormündschaft. Vom Aabrmarkt des Lebens. Die Sabbatruhe der jüdischen Postbeamten in England. Vor einiger Zeit erschien beim englischen Generalvostmeister Mr. Herbert Samuel eine Deputation jüdischer Notabler, um den Chef des englischen Postwesens zu bitten, den jüdischen Postbediensteten die Möglichkeit zu bieten, am Sabbat zu ruhen. Die Deputation bestand aus Leopold de Rothschild, I. Prag. B. S. Strauß. M. Jakobs und dem Redakteur des .Iewish Chronicle" M. Duparc. Der Sprecher der Deputation machte . dem Generalvostmeister. der bekanntlich selbst Jude ist. einen interessanten Vorschlag, auf welche Weise sowohl die Juden ihren Sabbat als auch die Christen ihren Sonntag heiligen könnten. Der Vorschlag ging dahin, daß, nachdem jetzt schon jeder Postbedienstete in England einen Ruhetag genießt, es nun angeordnet werden möge, daß die jüdischen Postangestellten am Sabbat frei bekommen und am Sonntag arbeiten, hingegen die christlichen Angestellten umgekehrt am Sabbat arbeiten und am Sonntag ruben mögen. Die Deputation wies darauf hin. daß eine solche Einrichtung nicht nur der vollständigen Religions- und Gewissensfreiheit entsprechen. sondern auch für den Fiskus eine Ersparnis bedeuten würde, da in England im Postdienste für Sonntagsarbeit erhöhte Löhne bezahlt werden und die jüdischen Postbediensteten naturgemäß auf die Erhöhung des Sonntagslohnes verzichten würden. Die Deputation habe sich deshalb veranlaßt gesehen, in dieser Angelegenheit beim Generalpostmeister vorzusprechen, weil durch die jetzigen Zustände die Juden, von denen der größte Teil den Sabbat halten möchte, sich vom Postdienste fernhält. so daß in England jüdische Post- und Telegraphenbeamte eine Seltenheit bilden. Generalvostmeister Herbert Samuel empfing die Vertreter der Iudenschaft mit besonderer Freundlichkeit und erklärte, daß er in dieser Frage bloß Vertrauensmann sei, der die Verpstichtung habe, in erster Linie die Interessen des ihm anvertrauten Post- und Telegraphenwesens zu vertreten. Der Vorschlag selbst habe sehr viel Verlockendes an sich, und er sei gerne bereit, die Frage eingehend zu studieren, obgleich er nicht verschweigen könne, daß der Post- und Teleqrapbendienst gerade an den Samstagen der schwierigste ist. Andererseits sei er geneigt, falls ihm entsprechendes jüdisches Beamtenmaterial präsentiert würde, es anzustellen und dabei die Wünsche der Deputation nach Tunlichkeit zu berücksichtigen. Der Bericht über die Expedition nach Angola. Aus London wird uns geschrieben: Vorige Woche fand hier urster Vorsitz Israel Zangwills eine Sitzung der britischen Sektion zu dem Zwecke statt, um zunächst einen kurzen Bericht des Führers der Angola-Erpedition. Professors Gregori. entgegenzunehmen. An der Sitzung hat auch das Amsterdamer Mitglied der vom letzten Ito-Kongreß eingesetzten K'olonisationskommis'kon. Herr I. Kisch, und der Direktor des Lister Institutes für präventive Medizin. Dr. C. I. Martin, teilgenommen. Letzterer wurde zur Beratung zugezogen, um über gewisse, die Gesundheit des Klimas betreffende Fragen Aufschlüsse zu geben. Es wurde beschlossen, den ausstihrlichen Bericht sowie das Ergebnis der Bodenanalyse abzuwarten und auch denjenigen Mitgliedern des Kolonisationskomitees. welche nicht in der Lage waren, an der Sitzung teilzunehmen, die Möglichkeit zu bieten, die allgemeinen Ergebnisse der Erpedition kennen zu lernen. Ein Eremplar des kurzen allgemeinen Berichtes wurde auch der geographischen Kommission der Ito, dessen Schatzmeister bekanntlich Leopold de Rothschild ist. über-