Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 45 (8.11.1912)
- Date
- 1912-11-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 756 Dr. Blochs Wochenschrift 3tr. 45 Aussagen gegen ihn, nämlich „daß Se. Gnaden den Sabbatariern angehöre, den Sabbatariern eine Synagogie habe bauen lassen, in welcher an jedem Sabbath Vorlesungen aus dem Pentateuch stattfanden: ferner daß er am Sabbat .nicht gearbeitet, freilich sein Hausgesinde auch am Sonntag zu keiner Arbeit angehalten, an den Osterfeiertagen sich von ungesäuertem Brot genährt, kein Schweinefleisch genossen und sich überhaupt aller der durch das .mosaische Zeremonialgesetz verbotenen Speisen enthalten habe", wurden für erwiesen erachtet. Pechi wurde nach Kövär gebracht, dort eingekerkert, sein bewegliches und unbewegliches Gut wurde zu Gunsten des Fürsten konfisziert. Einen Teil davon schenkte Räkvczy seiner Gemahlin. Dasselbe Los traf Pechi's Töchter, seine Schwiegersöhne und alle seinje Verwandten. Aus dem ehemals so mächtigen ungarisch-siebenbürgischen Magnaten wurde ein Staatsgefangener und Bettler. Als solcher beschloß er sein tatenreiches und unglückliches Leben. . __ •. Von diesem harten Schlage konnten sich die Sabbatarier nicht mehr erholen, ihrer einflußreichjen Führer und Berater beraubt, von den Vertretern des Staates und allen christliche Konfessionen in gleicher Weise verfolgt und unterdrückt, siechten sie hin, schwankten sie Mischen Judentum und Christentum hin und her, bis die Schwachen und Wankelmütigen, müde der unsäglichen Leiden und .Verfolgungen durch viele Jahrhunderte nicht aus Ueberzeugung, sondern durch die unerträgliche Not gezwungen, sich dem herrschenden Christentum in die Arme warfen. Nur ein kleiner Bruchteil der Sabbatarier, nur eine verschwindende Minderheit derselben blieb gleich! Simon Pechi selber in ihrer Überzeugung fest und unerschütterlich, tat im Jahre 1868 den entscheidenden Schritt und bekehrte sich öffentlich zum Judentum. Das Schicksal der Mehrheit bedroht auch diese Minderheit, jetzt schon unsere Glaubensgenossen. Sollen wir ihren Abfall vom Judentum, dem sie so treu und ergeben sind und welchem sie so große Opfer gegebracht haben, mit verschränkten Armen mit ansehen, da es uns doch so leicht wäre, sie mit uns unlösbar zu verbinden? Sie selber, die Proselyten von Bözöd-Ujfalu, verlangen und erwarten von uns gar nichts: trotz der unaussprechlichen materiellen und geistigen Not, in der sie schmachten, fchwören sie feijrrlich, daß sie bis zu ihrem letzten Atemzug dem Judentum treu bleiben werden. Wir müssen ihrem Schwure allen Glauben schenken. Das gilt aber bloß von der jetzigen Generation, können wir diese grenzenlose Selbstaufopferung auch von ihren Kindern und spätesten Enkeln erwarten? Wenn diese letzteren den Verheißungen katholischer oder protestantischer Mifsonäre keinen Widerstand zu leisten vermöchten und von unserem Glauben absielen, so wäre das eine unauslöschliche Schande für die ganze JudenWt. Wir dürfen uns mit solcher Schmach! nicht bedecken, „der Ueberrest in Israel wird kein Unrecht begehen", wir müssen uns der Proselyten in Bözöd-Ujfalu brüderlich annehmen. Ob mein schwaches Wort die Wirkung haben wird, die öffentliche Aufmerksamkeit auf unsere Glaubensbrüder in Bözöd-Ujfalu zu lenken, ob sich begeisterte Juden in genügender Anzahl finden, ob sich besonders unsere großen Organisationen entschließen werden, sich der Eerim in Bözö-Ujfalu wärmstens anzunehmen? Ob der Zionismus, der meines Erachtens am meisten dazu berufen wäre, die Sache in die Hand zu nehmen, um die Proselytpn von Bözöd-Ujfalu, lauter Ackerbauer, vielleicht nach Palästina zu verpflanzen? Ich bin so — optimistisch, es zu glauben. Bukarest, im Oktober 1912. - Dr. M. Beck, Rabbiner. -i- * Frau Julie Gelbhaus, geb. Beck, in Wien hat zum Andenken an ihre jüngst verstorbene Mutter Anna Beck mit der Bestimmung 60 Kronen gespendet, diesen Betrag unter einige kranke Frauen der Sabbatarier in Bözöd-Ujfalu zu verteilen. Die gtolwettMgkeit brr konfessionellen Gestaltung der Kernfonormunbschaft. Von Moriz Ungar, Beamter der ist. Kultusgemeinde. Die Bestrebungen aller Jugendfürsorgestellen der zivilisierten Staaten gehen dahin, die derzeit bestehende, den Zwecken nicht mehr entsprechende, gesetzliche Einzelvormundschaft durch Einführung der sogenannten Berufsvormundschaft zu ergänzen, d. h. einen mit den Agenden des Vormundes vertrauten Beamten mit der Uebernahme von Vormundschaften über solche Mündel zu betrauen, für welche ein geeigneter Einzelvormund nicht zu finden ist. Es ist eine bekannte Tatsache, daß durch das übermäßige Anwachsen der Stadtbevölkerung und durch die derzeitigen sozialen Verhältnisse es jedem Bürger schwer fällt, eine Vormündschaft, die ihm gerichtlich zugewiesen wird, zu übernehmen, da er in den meisten Fällen nicht die Zeit und auch nicht den Willen hat, sich so. wie es wünschenswert erscheint, um fein Mündel zu kümmern. Eine solche, vom Gerichte zugewiesene Vormundschaft wird vom Vormunde vom Anfänge an als eine unliebsame Last angesehen, und die Folge davon ist. daß sich der Vormund in den allerseltensten Fällen um sein Mündel kümmert. Ganz besonders macht sich dieser Umstand bei jenen mündelpflichtigen Kindern bemerkbar, für deren Unterhalt der Vormund sorgen soll. Hier ist es dem Vormunde oft bei bestem Willen unmöglich, für fein Mündel das Geeignete zu veranlassen, weil er ja nicht weiß, welche Wege und Hilfsquellen ihm zur Verfügung stehen, und weil es ihm auch oft an Zeit mangelt, alle diese Wege besorgen zu können. Der Einzelvormund hat auch nicht die Mittel, sich über den jeweiligen Aufenthalt des Vaters oder anderer Alimentationspflichtiger, über deren Vermögens- und Verdienstverhältnisse zu informieren und auch sonst gerichtliche Schritte durchzuführen. Dazu bedarf es einer Geschäftsgewandtheit und Kenntnis des Behördenorganismus, über die der Einzeln ormund meistens nicht verfügt, die aber bei dem Berufsvormund vorausgesetzt werden muß. Es ist oft von der größten Wichtigkeit, die Heimatsangehörigkeit eines Mündels festzustellen, um für dieses die Hilfe der Heimatsgemeinde in Anspruch nehmen zu können, sowie die Kenntnis der für solche Kinder bestehenden Hilfsquellen, wie Stiftungen, Anstalten und Vereine. Allen diesen Anforderungen ist der Einzelvormund nicht gewachsen. Fast in allen Staaten wurde daher an die Einführung der Berufsvormundschaft geschritten. Ein ganz besonderes Augenmerk wurde diesem Zweige der sozialen Fürsorgetätigkeit in Deutschland zugewendet, woselbst fast in allen größeren Städten bereits solche Berufsvortmundschaften eingeführt sind und die besten Erfolge aufweisen. Auch bei uns in Oesterreich bestehen bereits einige Berufs- oder Sammelvormundschaften (M.-Ostrau, Brünn, Laibach etc.). Der Wiener Magistrat hat mit Gemeinderatsbeschluß vom 20. Dezember 1910 beschlossen, die Berufsvormundschaft auch in Wien einzuführen und derselben alle jene Kinder zu unterstellen, für welche Einzelvormünder noch nicht bestellt sind und die auf Kosten des Wjener Magistrates verpflegt werden, vorausgesetzt, daß die Verpflegung nicht eine vorübergehende ist.