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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1912-11-08 · 45 (8.11.1912) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
29 (1912)
Issue
45 (8.11.1912)
Date
1912-11-08
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 46 Dr. Blochs Wochenschrift Seite 755 bekennen, di ejüdischenRitenbeobachten und Gott lästern". Da aber die Sabbatarier, wfe es sch>eint, diese ihnen feindseligen Beschlüsse zu umgehen oder zu vereiteln perstanden, liestsig G abr i el Bethlien durch die im Jahre 1618 in Klausen bürg versammelten Stände erneuern und verschärfen. Die Sabbatarier sollen diesen Beschlüssen zufolgje, wenn sie sich bis zu Weihnachten nicht Zur christlichen Religion bekennen, mit der ganzen Strestige des -Gesetzes an ihrem Leben und Vermögen bestraft werden. Diese strengen Gesetze verfehlten nicht ihre Wirkung: in Marosväsärhely erlitten mehrere Sabbatarier den Märtyrertod, viele von ihnen wurden zur Auswanderung gezwungen, ihre Bücher und sonstigen Schriften wurden konfisziert. Die vielen Leiden und Verfolgungen, denen damals die Sabbatarier wegen ihrer Ueberzeugungstreue und Standhaftigkeit ausgesetzt waren, spiegeln sich in ihren zahlreichen ergreifenden Klageliedern wieder: Der auserwählten Heiligen gnädiger Beschützer, Der Himmel, des Meeres und der Erde großer Gott, Mächtiger Führer, Laß dringen zu deinem Ohre unsere wehmütige Klage! Wegen unseres Glaubens müssen wir Vater, Mutter, Unser teures Vaterland verlassen, Unser Weib, unser Kind, unser Haus, unser Erbe, Und unser ganzes Leben. Umherirrend müssen wir viel L,eid ertragen, Erdulden große Schmach : Doch, was ist all das, wenn du uns nur erreichen ließest Den letzten Sabbat. Unter dem letzten Sabbat verstehen die Sabbatarier die Zeit des jüngsten Gerichtes, der allgemeinen Gerechtigkeit, des wahren Messias. All diese Beschlüsse und Verordnungen „gegen den verfluchten, gottlosen und teuflischen Judaismus", wie man den Glauben der Sabbatarier nannte, häuften nur auf einzelne große Leiden, die Gesamtheit der Sabbatarier jedoch ward durch sie nicht tödlich getroffen. Die Landtagsbeschlüsse gegen sie wurden in ihrer ganzen Schärfe nicht ausgeführt, teils wegen der zerrütteten politischen Verhältnisse — es war die Zeit der tiefsten Erniedrigung Ungarns, der Türkenherrschaft. die Zeit der heftigen Kämpfe um die Unabhängigkeit Siebenbürgens pom Hause Habsburg — teils wegjen des großen Einflusses, den Einzelne Führer der .Sabbatarier im Öffentlichen Leben des Fürstentums ausübtjsn. Anders jedoch verhielt .es sich mit den Beschlüssen, die auf dem am 23. April 1638 in Karlsburg zusammengetretenen Landtag gefaßt wurden; Fürst Georg R äkoczh I., sorgte dafür, dast sie nicht auf dem Papier blieben, sondern buchstäblich ausgeführt wurden. Es war auf die völlige Vernichtung aller Sabbatarier, besonders aber auf die ihres Hauptes und Führers, Simon Pechi, abgesehen. Trotz der Wandlungen der Zeit und der Unbeständigkeit fürstlicher Gunst blieb er unter den für ihn ungünstigsten Zeiten stets der Mann, der von seinen politischen Nehenbuhlern wegen seiner achtunggebietenden Macht und seines großen Ansehens gehaßt wurde. Es ist selbstverständlich, daß auch der religiöse Fanatismus der Zeit viel dazu beitrug, dem Fürsten Rakoczi I. zu Hilfe zu kommen. Vor dem Zusammentreten des Landtages fn Karlsburg hatte er den ungarischen Bischof der ,Unitarier, Daniel Beke. aufgefordert, auf einer eigens zu diesem Behufs einberufenen Synode öffentlich die Dogmen seiner Konfession festzustellen, und da er mußte, daß die Unifarier die Gottheit und die Anbetungswürdigkeit Christi anerkennen würden, so wird es den Sabbafariern, die so nachdrücklich die Gottheit Christi verwarfen und das an ihn gerichtete Gebet als Gotteslästerung erklärten, unmöglich gemacht werden. sich hinter beim Rücken der Unitarier zu verstecken, was sie bisher so oft getan haben, so daß die ganze Strenge des Gesetzes auf sie wird Anwendung finden können. Die Unitarier, die lange Zeit gegen die Sabbatarier Nachsicht; geübt hatten, traten nun, da sie sich in ihrer Existenz bedroht glaubten, als öffentliche Ankläger derselben auf. In den acht Jahren, während welcher Simon Pechi für die Organisation und die Verbreitung der Sabbatarier ungestört wirken konnte, hatten diese große Fortschritte gemacht, und immer zum Schaden der Unitarier. Diese glaubten nun im Rechte zu sein, gegen die Sabbatarier feindselig aufzutreten. Es sollen damals nach Dr. S. Kohn etwa 15.000 sabbatarier gewesen sein, hie über 22 Dörfer zerstreut waren, in vielen hatten sie die Mehrheit. Die Bewohner von Bözöd-Ujfalu schlossen sich den Sabbatariern aus Dankbarkeit gegen Simon Pechi an, weil dieser zur Zeit einer Hungersnot unter das arme Volk Getreide hatte verteilen lassen. Später bemächtigten sich die Anhänger Pechis, den sie von altersher als ihren Schutzherrn Machen, der unitarischen Kirche von Bözöd-Ujfalu, was zur Folge hatte, dast fast alle Bewohner Sabbatarier wurden. Diese großen Erfolge, dfe persönlichen Feinde und Neider Pechis, hie religiöse Unduldsamkeit der Zeit, alles das wirkte zusammen, um die Stimmung des Landtages gegen die Sabbatarier feindselig zu gestalten. Der Landtag erwählte eine Kommission, die mit den weitesten Rechten ausgestattet wurde. Vor ihr mußten die Vertreter der Unitarier und Sabbatarier am 1. Juli 1638 in Dees (Siebenbürgen) erscheinen, damist ihre Glaubenssätze geprüft werden. Von den Sabbatariern wurden viele Tausende, darunter natürlich Pechi selber, seine Töchter, seine Freunde vorgeladen. Da der Kommission alle Machtbefugnisse einer Ständeversammlung eingeräumt waren, erschien auch Fürst G. Raküczy I., die Ratsherren, die höchsten Landesbeamten. Richter usw. Simon Pechi erschien nicht, liest sich auch nicht vertreten. Die Beratungen dauerten vom 1. bis 7. Juli und endeten damit, dast die Unitarier, die die Gottheit Christi anerkannten und die Kinder im Namen der Dreieinigkeit zu taufen sich v pflichteten, im Wege einher allgemeinen Amnestie begnadigt wurden, die Sabbatarier aber, von denen nachgewiesen wurde, daß sie die Gottheit Jesus' verwarfen und Lästerungen gegen ihn ausgestosten, wurden von dieser Amnestie in perpetuum ausgeschlossen. Die Kommission verwandelte sich nun in einen Gerichtshof, tagte noch in der Zeit vom 8. bis 16. Juli und fällte folgendes Urteil: Zum Tode und zum Verlust des Vermögens wurden all diejenigen verurteilt, von denen festgestellt wurde, dast sie am Sabbat nicht arbeiten, Ostern nur ungesäuertes Brot essen, von dem Fleische der im Pentateuch als unrein bezeichneten Tiere nicht geniesten, ihre Kinder nicht taufen, das heil. Abendmahl nicht einnehmen und im ^allgemeinen vom Christentum oder einem Dogma desselben verächtlich sprechen. Eingeschüchtert durch diese harten Strafen beeilten sich viele Sabbatarier, in den Schoß des Unitarismus oder einer anderen rezipierten christlichen Konfession zurückzutreten. Die Todesstrafe wurde nur in einem einzigen Falle voktzogen: Johann Toroczkai wurde am 17. Juli durch fünf Zigeuner öffentlich gesteinigt. Die Güterkonfiskation wurde keinem her angeklagten Sabbatarier nachgesehen: denn Fürst Rw kvHy, war des Geldes sehr bedürftig. Simon Pechi war weder zum ersten, noch zum zweiten Termin, 13. Juli, erschienen, das Alter und dH: schreckliche Not seiner treu gebliebenen Anhänger halten ihn auf das Krankenlager geworfen. Er wurde in Szent-. Erzebet. das bis dahin „das Jerusalem der Sabbatarier" hieß, einem richterlichen Verhör unterzogen. Alle

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