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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1912-10-25 · 43 (25.10.1912) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
29 (1912)
Issue
43 (25.10.1912)
Date
1912-10-25
Page
– (sequence 9)
Language
German
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9K 43 Dr. Bkochs Wochenschrift Seite 73S in Böhmen vor, er Mite sich den Bemühungen der Gemeinden, das wirtschaftliche Los der Rabbiner und dadurch auch mittelbar ihr geistiges Niveau zu verbessern. entgegengestellt, da der Rabbinerverband gegen die geplante Organisation der Gemeinden mit einem Proteste bei der Regijerung einfchritt. Der Herr Gemeindevorsteher scheint über diese Sache nur sehr oberflächlich unterrichtet zu sein, und weil zu befürchten ist, daß der in der vfelgelesenen „.Wochenschrift" veröffentlichte Vorwurf den Rabbinerverband in Böhmen in ein falsches Licht setzen könnte, fühle ich mich als Mitarbeiter an dem erwähnten Proteste veranlaßt, die große Öffentlichkeit über den In-- halt des Protestes aufzuklären. Zunächst sei ein für allemal festgestellt, daß der Anstoß zur Organisation der Gemeinden von Rabbinern .ausging, und zwar von Mitgliedern des Rabbinerverbandes in Böhmen, vom Schreiber dieser Zeilen und von seinem verehrten Amtsbruder, Prof. Dr. Kurrein, Rabbiner in Teplitz. Die Begründung des ersten Ge- Meindebündes, des Gemeindebundes in Böhmen, war eine Folge der Artikel, di,e wir beide in her seinerzeit in Saaz erschienenen „Jüdische Chronik" veröffentliche ten. Der Gemeindebund organisierte sich jedoch mit Ausschluß der Rabbiner und wir mußten dagegen Stellung nehmen, weil eine berechtigte Organisation dm Juden alle geistigen Kräfte des Judentums vereinigen muß und nicht damit beginnen darf, das geistige Kapital, das die Rabbiner repräsentieren, auszuschließen. Einje Organisation der Juden ohne Vertreter des Judentums ßst unlogisch, und die Unlogik rächt sich. Eine solche Organisation verurteilt sich selbst zur Ohnmacht, und tatsächlich hat auch der Gemeindebund in Böhmen in den vielen Jahren seines Bestehens nichts geleistet. Doch der Gedanke, eine Organisation der Juden zu schaffen, ging nicht verloren. Die Bnei-Vrith-Dereinigangen nahmen ihn auf, und ihrer Rührigkeit ist es zu danken, daß am 4. und 5. Mai 1909 ein Gemeindetag in Wien für die Organisation Stellung nahm. Gegen diesen Beschluß legten die Orthodoxen Wiens und Galiziens Protest ein. Die Vertreter des Rabbinerverbandes erklärten sich mit aller Begeisterung für die Organisation, sie verlangten aber auch eine dem Rabbinertum Oesterreichs würdige Vertretung innerhalb der Organisation. Im Entwürfe hieß es nämlich, daß *n jedem Landesverband nur ein' Rabbiner, der Rabbiner der Landeshauptstadt, und im Meichsverbande wieder nur ein Rabbiner, ein Rabbiner von Wien, als Virilist zu sitzen habe, ohne Rücksicht darauf, ob dieser als Virilist zwgezogene Rabbiner allen anderen Rabbinern genehm sei. Der Rabbine^verband verlangte, daß jeder Verband zu zwei Dritteln aus Laien und zu einem Drittel aus Rabbinern zu bestehen habe. Und diese müssen von den Rabbinern des Landes gewählt werden, damit der Rabbinersland nicht nur eine seiner Würde angemessene, sondern auch eine der Mehrzahl der Rabbiner genehme Vertretung in den verschiedenen Verbänden besitze. Die Würde des Rabbinerstandes wird unterdrückt und geknickt, wenn er als unmündig behandelt wird, für dessen geistiges Wohl die Vorsteher zu sorgen hätten. Es mag ein Kißel für manche Vorsteher sein, wenn sie auf der gauzen Linie omnipotent erscheinen und die Rabbiner nach ihrer Pfeife tanzen lassen können, aber weder das Judentum noch die Vertreter des Judentums sind dazu da. Die Rabbiner wollen nun einmal nicht, auch nicht um den Preis eines Linsengerichtes nach der Pfeife tanzen, sie wollen überhaupt nicht tanzen, sondern füst die Ehre und Blüte des Judentums mittätig sein, und wo über das Judentum' verhandelt wird, ihr Wissen und ihre Erfahrungen, ihr ganzes geistiges Kapital, das ja nicht gering anzuschlagen ist, mit in die Wagschale legen. Wenn die Kultusgckneinde eine vollständig freie Vereinigung wäre, d. h. wenn jeder Jude sagen könnte, ich will zu der oder jener oder zu gar keiner Gemeinde gehören, hätte der von der Gemeinde gewählte Kultusvorstand das unbestreitbare Recht, zu entscheiden: „Wir wollen vom Rabbiner nichts wissen." Oder: „Zu dem und jenem brauchen wir den Rabbiner. zu anderen religiösen Angelegenheiten nicht, und jene Gemeindemitglieder, die nicht damit zufrieden sind, können sich von unserer Gemeinde lossagen und einer anderen Gemeinde anschließen." Die Kultusgemeinde ist aber seit der gesetzlichen Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Israeliten eine Zwangsorganisation, und jedem Juden ist von staatswegen bestimmt, welcher Gemeinde er angehören muß, jede Gemeinde muß von staatswegen einen Rabbiner in religiösen Angelegenheiten besitzen. Man kann nun gerechterweise die Rabbiner nicht dort ausschlisßen, wo über religiöse Angelegenheiten entschieden werden soll, indem man einfach statuiert, die Verbände sind Laienorganisationen, aber gleichzeitig Religionsunterrichtsfragen, Befähigung der Rabbiner, Verteidigung des Judentums gegen böswillige Verleumdungen und ähnliche Punkte in den Tätigkeitskreis der Verbände einbeziehen. Schließt man wieder alle religiösen Angelegenheiten aus, dann ist der Verband nutzlos und ohnmächtig. So trat der Rabbinerverband nicht gegen die Organisation -auf, sondern mit Eifer für dieselbe ein. Der Gemeindetag hörte jedoch nicht auf die Rabbiner und ließ ihre Petition unberücksichtigt. Der Rabbinerverband in Böhmen mußte sich nun an die Regierung wenden. Dieser, wie auch der Rabbinerverband in Mährer richteten einen Protest gegen solche Behandlung an das Ministerium und dieses beachtete den Protest. In der Begrüßungsaudienz des Wiener Kultusgemeindevorstandes beim neuernannten Minister kam auch die geplante Organisation der Juden und der Protest der Rabbinerverbände zur Sprache, und bald darauf erschien ein Erlaß des Ministeriums, der Ergänzungen/ zu den unterbreiteten Vorlagen forderte. Am 20. Februar 1912 hielt dann der Vorstand des österreichischen Gemeindebundes eine hierauf Bezug habende Sitzung, in der das Regulativ für die Landesverbände auch dahin abgeändert wurde, daß wohl der Rabbiner der Landeshauptstadt eine Virilstimme erhalte, daß aber außerdem je zehn Gemeinderabbiner einen von ihnen gewählten Rabbiner in den Verband zu entsend,en haben. Einen, 'allerdings geringen. Erfolg hat also der Protest der Rabbiner schon erzielt, zum vollen Erfolg ist aber noch ein weiter Weg zurückzulegen, so weit, wie der Weg von einem Zehntel zu einem Drittel. Saaz im Oktober. Prof. Dr. Simon Stern. Bukarest, 18. Oktober 1912. Sehr geehrter Herr Doktor! In der letzten Nummer vom 11. Oktbr. bringen Sie unter der Aufschrift „Die Rücksichtslosigkeit der rumänischen Regierung" die Nachricht, daß der rumänische Kriegsminister die Kollektiv-Eingabe sämtlicher Rabbiner in Rumänien wegen Befreiung der jüdischen Soldaten vom Dienste an den hohen Feiertagen ohne jede Begründung zurückgewiesen hätte. Ihr Bukarester Korrespondent hat Sie mit oder ohne Absicht irregeführt. Die sämtlichen Rabbiner in Rumänien haben eine solche Kollektiv-Bitte dem Minister nicht überreicht oder überreichen lassen. Das lut in der Regel der Rabbiner jeder Gemeinde oder, wenn, mehrere sind, jeder Rabbiner einzeln, ohne mit seinen Kollegen früher Fühlung zu nehmen. So geschah es auch in diesem Jahre und der Minister hat dem Gesuche, wie immer, Folge geleistet.

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