Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 36 (6.9.1912)
- Date
- 1912-09-06
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021981-3022018--21443-3046537- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Ar. 36 Dr. Blochs Wochenschrift Seite 607 Dann folgte I. Gordons Schauspiel „Gott, Mensch und Teufel". Eordon, der leider vor 3 Jahren starb, wird drüben der jüdische Goethe genannt. Dehler als Teufel lehrt einem' das Fürchten vor dem Höllenbewohner. Die übrigen Mitspielenden waren gleichfalls „first-clah". So lautete nämlich das Urteil der Ameri-, kaner, die damals im Hause waren. Als ich nach Schluh dieser Vorstellung das Theater verlieh und mich durch die Menschenmassen durchwinden wollte, hörte ich einen alten Mann ausrufen: „Sie haben e schwarze Gewure." Er meinte die Mitwirörnden. Der Mann hatte Recht. Willy Reiniger. Kteratur. Di'. Max ßosenfeld, National© Autonomie der Jaden in Oesterreich. Sonderabdruck aus dem vom Jüd. Nat. Akad. Vereine „Emunah“, Czernowitz, herausgegebenen Sammelwerke „Heimkehr“. (Erschienen im Verlage Louis Lamm, Berlin.) Czernowitz 1912. Buchdruckerei „Gutenberg“. Die nationale Autonomie ider Juden in Oesterreich bildet das eigentliche Programm der Gegenwartspolitik der zionistischen Partei, und aus diesem Grunde hat der Autor diesem Thema eine eingehende Studie gewidmet. ZweifeU los wird der Kampf der Nationalitäten in Oesterreich mit einem Eriedensschluß enden, welcher die nationale Autonomie jedes einzelnen Volkes sicherstellen wird. Der Verfasser sagt darüber: „Wir spielen nicht gerne Propheten und können nicht absehen, wann der Zeitpunkt der vollständigen Besonnenheit der nationalistischen Bourgeosie und der Regierung eintreten wird. Sicher ist aber, daß über kurz oder lang doch nationale Autonomie in Oesterreich System sein wird. Oesterreich wird sich in einen Natio-i nalitätenbundesstaat verwandeln. Wenn dieser Zeitpunkt auch fern ist, ist es dennoch hoch an der Zeit, die Rechte der Juden als einer besonderenNation schon jetzt mit allem Nachdruck zu reklamieren.“ Den Schwerpunkt der Organisation jüd. nat. Autonomie sollen die Ivahals (Kultusgemeinden) bilden, die sieh zu einem Reichsverband mit einer Nationalkammer vereinigen; die Listen der Kultusgemeinden sollen den nat. Kataster bilden, „Somit wäre die Konstituierung des jüd. Volkes als Nation in Oesterreich eine leichte Sache.“ Was ist aber der Inhalt der nationalen Autonomie, um welche die Völker in Oesterreich dermalen ringen? Jedes Volk will in seiner eigenen Sprache vor Gericht behandelt ‘werden, will seine eigenen Volksschulen, Gymnasien und Hochschulen besitzen, seine Kultur- und Kunstinstitute nach eigenem Wunsch ausgestalten und selber erhalten. Czechen, Ruthenen und Slovenen wollen nicht bloß eigene Volksschulen, sondern auch gesonderte Mittelschulen und Universitäten besitzen, ohne sich von andern Völkern in ihr Schulwesen hereinreden zu lassen. Inwiefern diese Hauptvorteile der nationalen Autonomie den Juden,;zugute kommen und zu ihren Gunsten ausgenützt werden sollen, darüber gibt diese Schrift keinen Aufschluß. Sie reklamiert mit starkem Nachdruck die Vollwertigkeit und Landesüblichkeit der „jüdischen Sprache“ als nationale Sprache und sagt zum Schlüsse: „Auch Wir streben die nationale Autonomie auf eigenem Territorium an. Da aber der Weg dazu lang, die Not der Juden in der Zerstreuung aber immer ist — muß man Palliativmittel suchen. Mn solches ist die nationale Autonomie in der Zerstreuung.“ Demgemäß sollen jüdische Universitäten und jüdische Mittelschulen entstehen mit „jüdischer“ Unterrichtssprache. Darüber hat der Verf. sich Wohl nicht deutlich ausgesprochen, und doch ist gerade diese Frage das wichtigste Problem bei der Autonomie jeden Volkes. Die Czechen wollen keine Deutschen an ihrer Universität und ihren Mittelschulen haben, die Deutschen weigern sich, vor czechischen Richtern zu erscheinen und czechische Lehrer an ihren Unterrichtsanstalten fungieren zu lassen. Konstituieren sich die Juden als eigene Nationalität in Oesterreich und erlangen die nationale Autonomie, so ist es selbstverständlich, daß nunmehr kein Jude an einer fremdnationalen Universität oder Mittelschule lehren wird. Die jüdischen Professoren der Wiener, Prager, Lemberger und Krakauer Universitäten, sowie” die zahlreichen Mittelschulprofessoren in Böhmen, Mähren und Schlesien, sowie in Wien werden aus dem Dienste scheiden und auf die eigenen jüdischen Mittelschulen und Universitäten verwiesen werden. Sind aber solche zu erwarten? Alle diese Fragen hat der Autor nicht berührt und sie wären denn doch des Nachdenkens und der Erwägung wert. In Czernowitz machen soeben die Deutschen den Versuch, ihre Schulen zu nationalisieren, die Ideen der nationalen Autonomie in bezug auf die Volksschule durch künstliche Verteilung der Schüler in die Praxis umzusetzen, d. h. deutsche Schulen und jüdische Schulen ge-, sondert einzurichten. Gegen diesen Versuch hat die „Leitung der jüd. Nationalpartei in der Bukowina“ einen flammenden Protest publiziert. Wenn man aber einen gesonderten nationalen Kataster verlangt, wird man für die Dauer kaum in der Lage sein, die Sonderung der Volksschule zu hintertreiben. Jedenfalls sollte der Autor nachj dieser Richtung seine Arbeit ergänzen. Von Literatur hat der Verfasser nur die parteigenössische zu Rate gezogen, daher ihm auch manche Ungenauigkeiten unterlaufen. Der Satz: „Wenn die Juden schon auf dem besten Wege zur Assimilation sind — dann kommt der Antisemitismus“, stammt nicht von Theodor Herzl, wie der Verfasser meint, sondern ist bereits am 2. Jänner 1885 im Leitartikel der „Oesterr. Wochenschrift" zu lesen gewesen. „Ed. v. Hartmann machte in seinem jüngsten Buche die treffende Bemerkung: „Die Juden waren auf dem besterf Wege, sich zu entjuden, da kam der Antisemitismus.“ — „Nach den Erfahrungen, den tausendfachem Zeugnissen der jüdischen Geschichte dürfen wir behaupten: „nicht post; hoc, sondern propter hoc.“ (Vergl. Bloch, Der nat. Zwist und die Juden in Oesterreich, Wien 1886, 8. 28 ff.) * * * Da meine kurze Notiz in Nr. 34, wie ich aus der in der letzten Nummer 35 zu diesem Thema veröffentlichten, sowie aus einer mir privat aus St. Pölten zugekommenen Zuschrift ersehe, zu manchen Mißverständnissen Anlaß gab, erlaube ich mir auf diese Frage nochmals mit einigen Worten zurückmkommen. Ich erwähnte in meiner Notiz die Gebetrichtung nach Palästina resp. den Tempel in Jerusalem aus dem Grunde nicht, weil dies außer Diskussion stand, vielmehr als bekannt vorausgesetzt wurde, da sich ja die bezüglichen in Nr. 35 dieses Blattes angezogenen Stellen in jedem Kompendium, u. A. z. B. auch Schulchan Aruch, O. Eh. 94 rc. zusammengestellt finden. Es handelte sich im vorliegenden Falle ausschließlich nur um die Erklärung der nördlichen Geb-trichtung der Synagogen in Galiläa, die eine Jerusalem entgegengesetzte aufweisen. Ich habe lediglich die historische Seite dieser Frage beleuchten wollen, um festzustellen, daß man verschiedene Gebetrichtungen im Altertum einhielt und deshalb der nördlichen keine besonderen, fernliegenden Motive zu unterlegen sind, was übrigens die Begründung eines Tradenten in Baba Bnthr. 25 mpa nrattrr „Gott weilt überall", bestätigt. Es kommt nicht „hauptsächlich auf den Standpunkt des Betenden" an, ebensowenig lassen sich diese Richtungen der usuellen „einfügen", wie die letztveröffemlichte Zuschrift meint; denn die nördliche Gebetrichtung der alten Synagogen Galiläas, sowie der in dem von mir angeführten Responsum erwähnten Synagoge in Konstantinopel ist, obwohl all diese Synagogen nördlich von Jerusalem lagen, eine der Richtung nach Jerusalem schnurstracks entgegengesetzte. Es ließen sich biefür aus der rabbinischen Literatur noch zahlreiche ähnliche Belegstellen ansühren, wovon ich aber absehe, da die angeführten Beweise vollständig genügen. Selbst die in der Tosifta Meg. III für Synagogenbauten angegebene Norm: pwai «npa j'i?a beweist, daß unabhängig von der geographischen Lage zu Jerusalem die westliche Gebetrichtung, gleich der im alten Tempel, allgemein empfohlen wurde. S. Spinner. Oesterreichische Gesetzeskunde, herausgegeben von Dr. M. L. Ehrenreich, Wien 1912. Verlag der Patriotischen Volksbuchhandlung. — Von diesem ausgezeichneten Werke, das auch der Laie nicht entbehren kann und dessen ersten beiden Bänden auf diesen Blättern bereits die gerechte Würdigung zuteil geworden ist, sind jetzt der 3. und der 4. Band erschienen. In dem Vorwort zu Band 3 sagt Hofrat Grünhut u. a.: „Der vorliegende, alle Gebiete des Handelsrechtes umfassende Band ist in eminenter Weise geeignet, den kaufmännischen Kreisen die so wünschenswerte Kenntnis des gesamten Handelsrechts zugänglich zu machen.“ — Schon das erste Kapitel des von E. Bettelheim bearbeiteten „Immaterialgüter rechte s“, in dem das literarische und künstlerische Urheberrecht behandelt wird, zeigt, daß auch der Schriftsteller diesen wichtigen Berater nicht entbehren kann. Auch aus dem Vorwort, das Sektionschef Schauer zum 4. Band geschrieben hat, möchten wir den Hinweis darauf anführen, daß „die Verbreitung der Kenntnis des gerichtlichen Verfahrens im allgemeinen Interesse“ liegt, „Sie fördert das Vertrauen in die Rechtsprechungseinrichtungen“. Wann wird endlich auch unsere Pädagogik von diesem Teil der Bürgerkunde Kenntnis nehmen? G.