Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 35 (30.8.1912)
- Date
- 1912-08-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 35 Dr. Blochs Wochenschrift Sette 583 Auserwählten bezeichnen seit gestern und vorgestern. Der Bearbeiter, der diese zwei Verse nicht gestrichen hat, war gewiß ein Judenchrist. Hier ist aber eine größere Lück-, die der Bearbeiter bedauerlicher Weise verursacht hat. Noch in einem Psalme, der einen recht compilatorischen Charakter hat, ist von Auserwählten die Rede, die wahrscheinlich nur Juden sein können! Meine Auserwählten wandeln in mir, und meine Wege will ich ihnen kund tun, die mich suchen, und ich Dill in ihnen Vertrauen erwecken auf meinen Namen. Drei Begriffe werden hier angewendet — die Auserwähltheit Israels, der Weg Gottes und der Name Gottes — die jüdischen Ursprungs sind. Am deutlichsten jedoch kommt das nationale Gefühl des Sängers zum Vorschein, wo er die Verfolgungen schildert, die er selbst erfahren hat. Die Verfolger sind, wenn wir nicht irren, die Römer, sie werden als die siebenköpfigen Drachen erwähnt. So wird auch in Psalmen Salamos (2, 25) Pompejus bezeichnet. Hier ist der Drache bereits besiegt, allein die Wurzeln des Ungeheuers liegen zerstreut auf dem Boden und aus dem Samen können recht viele Drachen ihr Haupt zum Unheil erheben. (K. 22). Die Verfolgung schildert der Sänger mit folgenden Worten: meine Verfolger werden kommen und mich nicht sehen, eine Wolke der Finsternis wird auf ihre Augen fallen und Luft der Dunkelheit wird sie umschatten, und sie werden kein Licht haben, um zu sehen, so daß sie mich nicht ergreifen können. 5/4. Daß h'er von wirklichen Verfolgern die Rede sein muß, selbst wenn der Sänger die Errettung sich recht phantastisch vorstellt, bedarf wohl keiner Betonung. Im 28. Kapitel feiert der Sänger die Befreiung, wo aber auch ersichtlich, daß dort von der Verfolgung des ganzen Volkes die Rede ist. „Er hat mich reichlich gesegnet und mein Haupt ist bei ihm — spricht der Sänger im Namen der Gemeinde — und das Schwert soll mich nicht von ihm scheiden, auch nicht der Säbel. Denn ich war bereit, bevor die Vernichtung kam, und ich war auf seine unvergänglichen Fittige gefitzt, und unsterbliches Leben ist hervorgkkommen und hat mich geküßt. Es wunderten sich diejenigen, die mich sahen, denn ich war verfolgt und sie meinten ich wäre verschlungen (hier ist gewiß an das obenerwähnte Bild vom Drachen zu denken!), denn ich kam ihnen vor wie einer von den Verlorenen". Auf wen könnten diese Sätze eher Anwendung finden, als auf die Verfolgungen des jüdischen Volkes? „Weil ich einem jeden Gutes tat, wurde ich gehaßt, klagt der Dichter, und sie umringten mich wie tolle Hunde die in ihrem Unverstand gegen ihren eigenen Herrn gehen". „Und ich ging nicht zugrunde, weil ich nicht ihr Bruder war, auch meine Abstammung war nicht die ihrige. Und sie suchten meinen Tod undfanden ihn nicht, denn ich war älter, als ihr Gedächtnis reichte." Geschah es nicht so dem Volke Israels? Die Psalmen und Oden sind uns verloren gegangen, aber der Geist, der sie durchweht, ist dem Judentume in seiner Geschichte, in seinem Glauben, in seiner Opferwilligkeit für Gott und Lehre erhalten geblieben! Diejenigen aber, die diese Psalmen' gesungen und erhalten haben, sind die Verfolger und Bedrücker geworden. Skotschau (Oest.-Schles.). Rabbiner Dr. A. M a r m o r st e i n. Ikorrespondenzen. Jüdische Virilstimmen. Die „Neue Freie Presse" brachte eine Notiz, daß der Abgeordnete V. Löwenstein im Wahlreformausschuffe des galizischen Landtages den Antrag oder die Anregung eingebracht hat, den jüdischen Kultusvorstehern von Lemberg und Krakau (welche beide Städte den Titel „königliche Hauptstadt" führen) bei Umformung des Wahlrechtes Virilstimmen zu gewähren. Es wundert mich, daß die Notiz in jüdischen Kreisen wenig oder fast keine Beachtung gefunden hat; sie verdient in der Tat Beachtung. Und die soll ihr werden. Zunächst kann ich dem Abgeordneten v. Löwenstein ein Patent auf die Originalität des Gedankens nicht zubilligen. Denn schon vor Jahren hat das „Recht, volkstümliche Zeitschrift für österreichisches Rechtsleben" in einer der Reform des Herrenhauses gewidmeten Abhandlung — wenngleich es prinzipiell gegen Virilstimmen überhaupt und gegen Virilstimmen an geistliche Vertreter insbesondere auftrat — eine Benachteiligung der jüdischen Nation darin erblickt, daß nicht auch Vertreter dieser Religionsgenosienschaft Sitz und Stimme im Herrenhause haben. Sodann hat der Gedanke im Landesstatut für Bosnien und Herzegowina gesetzgeberische Realisierung gefunden. Endlich habe auch ich in meinem in der „Bolkswehr" veröffentlichen Artikel „Jud' bleibt Jud'" die Frage gestreift. Daß der Antrag im galizischen Landtag angenommen werden wird, ist kaum zu erwarten. Denn trotz des Polentums der Juden besteht im galizischen Landtag, der als „polnischer" gelten will, wenig Geneigtheit, den Konnationalen mosaischen Glaubens (Herr von Abrahamowicz nennt uns prinzipiell Herren des alten Gesetzes „stareFv zakonu“) wenn auch nur in religiöser Beziehung Entgegenkommen zu erweisen. Ich erinnere nur an den großen Kampf, einen jüdischen Vertreter im Landesschulrat durchzubringen, wenngleich dies eine ausdrückliche reichsgesetzliche Norm ist, die Jahre lang außer acht gelaffen wurde. Was nun die Sache selbst betrifft, so bin auch ich prinzipiell ein Gegner geistlicher Virilstimmen. Der legislatorische Gedanke ist ein Ueberrest aus dem Mittelalter; er soll noch immer die ständische Gliederung der Bevölkerung in Adel und Geistlichkeit, Bürger und Bauern ausdrücken, ist daher im 20. Jahrhundert sicherlich nicht zeitgemäß. Es find auch in den Landtagen keinerlei konfessionelle Jntereffen zu vertreten, da die konfessionelle Gesetzgebung in die Kompetenz des Reichsrats gehört. Da aber in absehbarer Zeit eine Umformung des landtägigen Wahlrechtes im Sinne des allgemeinen Wahlrechtes nicht zu gewärtigen ist, daher die geistlichen Virilstimmen noch lange bestehen werden, so ist es allerdings ein Postulat oer Gerechtigkeit, auch der israelitischen Religion in den Landtagen der Kronländer mit nennenswerter jüdischer Bevölkerung durch Einräumung einer Virilstimme Gleichberechtigung angedeihen zu laffen. In erster Reihe kommen da die Landtage Galiziens und der Bukowina in Betracht, weil die jüdische Bevölkerung in diesen Kronländern einen bedeutenden Prozentsatz der Gesamtbevölkerung ausmacht. Da bei uns Volkstum und Religion untrennbar sind, so würde so ein Virilist auch eine Verstärkung der Vertretung jüdischer Volksinteressen bedeuten! Ich würde mich aber gegen die Gewährung der Stimme an den Kultusvorstrher, der ja immer ein Laie ist, aussprechen. Denn ein Laie als jüdischer Virilist widerspricht dem Grundsätze, dem die Verleihung dieses Stimmrechtes zum Siege verhelfen soll. Die Virilstimme soll einem G e i st l i ch e n als Vertreter der Konfeffion gewährt werden, wie ja denn auch die geistlichen Bischöfe, als Vertreter der betreffenden Religionsgenoffenschaft, Virilisten find. So wenig die Anschauungen des Herrn von Löwenstein meine Billigung finden, dieser Anregung wünsche ich Erfolg. Sereth, 24. August 1912. Dr. Isaak Kohn Landesu. Gerichtsadvokat. Krakau. Donnerstag den 15. August hatte die Synagoge der fortschrittlichen Gemeinde zu Krakau ihren großen, denkwürdigen Tag. An diesem Tage wurde 10 Uhr morgens der erste jüdische Gottesdienst in der Sprache der Hoffnung,