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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1912-07-19 · 29 (19.7.1912) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
29 (1912)
Issue
29 (19.7.1912)
Date
1912-07-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 484 Dr. Blochs WachenschMt Sk. LZ | I I I [ 1?! | i i wann ihre gefüllten Säcke in den eigenen Sack überzuschütten. Ein „Knabenmord" oder sonst eine christenfeindliche Untat ließ sich zu solchen Zwecken gelegentlich unschwer den Juden in die Schuhe schieben. Den Ravensburger blieb der so tief aufgerührte Hatz auch im Blut sitzen. Der Zuzug in die Stadt war den Juden feit 1430 fortan verwehrt und jedes Jahr wurde am allgemeinen Schwörtag die Bannformel erneuert. In der Geschichte der Stadt R. v. T. Hafner (Dornsche Buchhandlung 1887), die viel allerdings ungesichtetes Material gibt und ziemlich kritiklos den Glauben an jenen Knabenmord noch mitschleppt, werden einige Anhaltspunkte geboten, wie streng der Ausschluß auch tatsächlich gehandhabt wurde: Am 12. September 1653 schärft ein Ratsbeschluß den „Spitaluntertanen" bei Verlust ihres innegehabten Lohnguts ein, weder wenig noch viel mit den Juden zu handeln. Ein ähnlicher Beschluß vom 20. Juli 1749 lautet: „Der Judenschaft ist aller Handel und Wandel, worunter auch die Juwelen begriffen, in hiesigen Gerichten verboten; wenn selbe hier aber etwas kaufen wollen, solle es ihnen (gnädig!) unverwehrt sein." Hatte ein Jude etwas in der Stadt zu schaffen, so wurde ihm noch das 18. Jahrhundert hindurch eine Eskorte mitgegeben! Am 2. April 1762 beschloß der Rat: „Es sollen fürohin zu den Juven, so mit einem Burger oder mehre"en zu sprechen verlangten, diese und die suchende Waren zu jenen vor die Thor gesUofft, fulls aber je der Juden Persönliche Einlassung absolut nötig, soll diesen ein Kommandierter oder sonst ehrbarer Burger auf der Juden Kosten zugegeben werden, welcher dem Juden nicht von der Sette gehen und außer den Lieferüngsgesctüften (an den Jaden) lediglich nichts gestatten, vielmehr, wenn eine Handelschaft oder sonstige der Juden Btguemlicbkcit mit cinschlagen wollte, solches sogleich dem Konsulat anzeigen soll." Den ersten, allerdings nutzlosen Stoß gegen dieses bornierte Herkommen versuchte auuo 1797 (also z. Z., da jenseits des Rheins schon die Menschenrechte der Revolution erklärt waren!) der kaiserliche Minister des schwäbischen Kreises, Reichsgraf Fugger von Dietenheim. Die Ravensburger beschwerten sich bei ihm, daß ein Buchauer Jude namens Veit Neuburger sich unterstanden Habe, die in Ravensburg durchreisenden Juden zu begleiten. Der Reichsgraf antwortete, daß er nicht gemeint sei, in die Rechte der Stadt einzugreifen, aber „weil wahrscheinlich die im Reiche weit verbreiteten Grundsätze der Toleranz und milderer Behandlung fremder Religionsverwandten bei Ew. Wohlgeboren Wurzel gefaßt haben, somit dieselben von selbst geneigt sein dürften, eine dem Geist der Zeit angemessene Milderung gegen die Judenschaft eintreten zu lassen und weiteren, nicht immer rühmlich klingenden Beschwerden vorzubeugen." Trotz dieses Rüffels hielten die Ravensburger bis zum Jahre 1807 daran fest, daß jeder Jude, welcher Geschäfte machen wollte, am Tor empfangen, von einem Polizeidiener zur Polizei geführt, dort protokolliert/ während seines Aufenthaltes von Haus zu Haus begleitet und verrichteter Dinge wieder zum Tor hinausbefördert wurde. Ueberdies mußte jeder zu Fuß durch das Tor Ikavensburg gehende Jude 30 kr. Leibzoll bezahlen, während der durchreitende freien Durchgang hatte. Auf eine Eingabe der oberschwäbischen Judenschaft hob erst aimo 1808 die kgl. bayerische Landesdirektion in Ulm den Leibzoll und andere Abgaben der Juden auf. Kaum sind 100 Jahre vorüber, seit aus einer alten deutschen freien Reichsstadt solches zu berichten ist. Und die Ravensburger hatten Vettern ihrer Art genug in den anderen Städten des Reichs. Liest man diese Dinge, die uns heute schon unglaublich erscheinen, so mag man immerhin ermessen, wieviel anders und besser es damit inzwischen doch geworden ist. Und die nicht begreifen, warum zwischen den zwei Lagern hinüber und herüber sich npch nicht alle Reste widerstrebender Instinkte und saueren Mißtrauens aufgelöst haben, mögen an der Betrachtung geduldig werden. vom Zabrmnrkt des Lebens. Südtirol, nicht antisemitisch. Wir erhalten folgende Zuschrift: Hochlöbl. Redaktion der „Oesterr. Wochenschrift", Wien. In den zwei letzten Nummern Ihres werten Blattes warnen Sie vor einem Sommer-Aufenthalt in Tirol wegen des Antisemitismus, welcher im Allgemeinen hier gehandhabt werden soll. Ich erlaube mir richtigzustellen, daß in Südtirol (Bozen, Meran, Ortler- und Dolomitengebiet, Mendel, Madonna di Campiglio, San Martins, Karrersee) mir nicht ein einziges antisemitisches Hotel bekann? ist und geht es doch nicht an, über ein ganzes Land den Boykott zu verhängen, anstatt fich damit zu begnügen, jene ungastlichen Stätten namhaft zu machen, welche dem jüdischen Gelde abhold find. . Ich lebe seit 50 Jahren in Südtirol und kann bestätigen, daß hier keine Vorurteile bestehen. Achtungsvoll S. Schwarz, Firma E. Schwarz Sohn. Los von Tirol. Der unter obiger Aufschrift in Dr. Blochs „Oesterreichischen Wochenschrift" vom 12. Juli 1912, Nr. 28/ erschienene Artikel verfolgt erstaunlicherweise den Zweck, die jüdischen Wanderer und Sommerfrischler von Tirol fernzuhalten. Und warum? Die angeführten Gründe sind wohl nicht hinreichend genug, um über ganz Tirol einfach d en S tab zu «frech en und zu generalisieren, daß in ganz Tirol den Juden der Aufenthalt systematisch unmöglich gemacht wird. Wenn es schon einige Nörgler in Tirol gibt, welche ihre feindliche.Gesinnung gegen die Juden offen ausidrücken und hiezu die in Tirol bestehenden antisemitischen Blätter benützen, so darf man doch um Himmelswillen nicht gleich sagen, ganz Tirol ist eines Sinnes mit den Nörglern, deren es überall und gewiß in großer Anzahl auch in Wien gibt, und trotzdem fällt es niemanden ein, gleich die Parole auszugeben „Los von Wien". Die Tiroler EeschäftsWelt weiß die jüdischen Wanderer und Sommerfrischler sehr zu schätzen und behäng beit diese gerade so wie andere Gäste. Es wird wohl keinem einzigen Gastgeber und Kaufmann in Tirol einfallen, eine jüdische Kundschaft zurückzuweisen, im Ge-' genteil, er wird bestrebt sein, auch deren Zufriedenheit zu erwerben und sich die Kundschaft zu erhalten. Hier muß ganz besonders auf die größeren Fremdenoerkehrsorte wie Bozen, Meran rc. verwiesen werden, in welchen fast das ganze Jahr jüdische Fremde sich aufhalten und mit der Beherbergung, Bedienung und Behandlung stets zufrieden sind. Bis heute hat sich z. B. auf der Mendel, am Ritten, in Seis, im Erödental, in Gossenfaß am Brenner, in Karersee, kurz in allen Tiroler Sommerfrischorten noch nicht der geringste Mißton gezeigt, obwohl dort sehr zahlreiche Familien jüdischer Konfession als Sommerfrischler sich aufhalten. Dies ist ein Beweis, daß erstens in Tirol gewiß von keinem allgemeinen Haß gegen die Juden gesprochen werden kann, zweitens, daß die Hetzartikel in gewissen hiesigen Blättern nicht den geringsten Einfluß auf die vernünftige Kaufmanns- und Geschäftswelt Tirols ausüben und drittens daß vereinzelt vorkommende Nörgeleien vernünftigerweise nicht generalisiert werden dürfen. Der Herr Verfasser des Artikels „Los von

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