Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 28 (12.7.1912)
- Date
- 1912-07-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 468 Nr. 28 Dr. BLG» WoWnschüst als beim jüdischen Beamten. Der Verfasser vermag dies durch mannigfache Erfahrungen aus seiner Praxis zu erhärten. Er hebt die unnachstchtliche, rücksichtslose Strenge beim jüdischen politischen Beamten gegen jüdische Gesuchs- Werber hervor, und er vergibt auch der Richter.nicht. Er sagt, die Urteile der jüdischen Richter sind in der Regel genau und.präzise gearbeitet und erfahren selten eine Abänderung im Instanzenwege: wird aber ein Urteil abgeändert, so ist es gewiß ein Urteil im Streite eines Juden gegen einen Arier, gefällt mit Unrecht zu Ungunsten eines Juden. Die jüdischen Beamten werden eben, so erklärt uns unser Autor, wenn es sich um die Suche eines Juden handelt, von Ueberängstlichkeit und übergroßer Unparteilichkeit zu Ungunsten der Juden beseelt. Ist dies nicht beweiskräftige Aufklärung genug? Die Affäre ergibt sich von selbst, sie ist in der Natur der Dinge gekegen und begründet. Das Vorurteil, das g:gen die Unbefangenheit und gegen den Gerechtigkeitssinn des jüdischen Beamten gehegt wird, die Verdächtigungen, denen ihre lautersten Absichten und Bestrebungen leicht ausgesetzt werden, sie sind eine stetige Hemmung, eine psychologische und psychogene Bedrängnis, die das Individuum geradezu zwingen, seine Geradheit und Billigkeit auf ein schädliches Uebermaß zu steigern, und vor allem dann, wenn es sich um ihnen irgendwie näherstehende Personen handelt, alles weitab von sich zu halten, was als Parteilichkeit, Voreingenommenheit mißdeutet und gegen sie ausgenützt werden könnte. Es ist dies gewissermaßen sein Rüstzeug im harten und schweren Kampfe ums Dasein: es ist ein Prozeß, der sicherlich zu bedauern ist, der aber, wie die Logik der Prämissen zeigt, nach Lage der Verhältnisse unvermeidlich und unausbleiblich ist. Um beim jüdischen Richter zu bleiben: will er zu dieser Würde gelangen und weiters die Stufenleiter zu höheren Bestallungen emporsteigen, dann muß auch er mehr leisten und höhere intellektuelle Opfer bringen, als andere Staatsbürger, um. die Hemmungen, welche seine Konfession einem solchen Aufstiege entgegensetzt, überwinden zu können. Er muß in seinem Verhalten fast wie ein llebermensch sich bewähren, Sympathien und Antipathien vorab unterdrücken und als Richter in idealster Weise die Ziele der Themis, das höchste und absolute Recht üben auf die Gefahr hin, in jener Sackgasse zu enden, in der das Wort von 8umwum jv8 summa injuiia zu Hause ist. Dann kann es Vorkommen, daß das höchste Recht das bitterste Unrecht wird, dann kann es sich ereignen, daß ein jüdischer Richter, der in Korrektheit geradezu aufgeht und sie solcherart bis zur Härte treibt, gleichwie jener antike Heldenvater, der selbst seinen Sohn nicht geschont hat, als er sich gegen den Staat verging, handeln und urteilen muß. Wir sind eben Kinder unserer Zeit und Opfer der Verhältnisse, in denen wir leben, und es geht nicht an, kurzerhand über Personen den Stab zu brechen, die bei aller Herzenswärme und allem Edelmut der Absichten eben nicht das Gefühl losbekommen können, daß ihre amtliche Tätigkeit mit Argusaugen überwacht wird, daß sie der scheele Blick des Mißtrauens in seinem Banne hält und sie auf diese Weise still, aber um so nachdrücklicher antreibt, auch des „Guten" zu viel zu tun und ihr sonst weiches jüdisches Herz selbst vor echten und gerechtfertigten Sentiments zu bewahren. Gewiß, ganz gesunde Zustände sind dies nicht, und sie sind mit vollem Rechte zu beklagen: wir müssen aber auch, wenn wir selbst die Objektivität nicht verlieren wollen, gleich die Entschuldigung zur Hand haben, um zu betonen. daß es nicht eine jüdische Eigenschaft oder eine spezifische Eigentümlichkeit eines bestimmten Richters ist, sondern eine menschliche, leider allzu menschliche Schwäche und Regung und die Wirkung bestehender Mißstande, an denen die anderen schuldig sind. Man möge diese Verhältnisse bessern, man möge die Frage der Konfession, so wie es gedacht und vom Gesetzgeber beschlössen ist, endlich und endgültig beiseite lassen, und dann werden auch die jüdischen Staatsbeamten, werden auch die jüdischen Richter den jüdischen Rechtsbefohlenen nicht mit qualifizierter Strenge entgegentreten müssen. Ich bringe auch hier wieder die so oft gehörte These nicht aus dem Sinn: Jedes Milieu hat eben jene Juden, die es verdient. * Wir erhalten ferner von befreundeter Seite folgende Zuschrift: Sehr geehrte Redaktion! Zu dem' Artikel über die Behandlung jüdischer Parteien durch jüdische Beamte gestatten Sie mir, einige kurze Bemerkungen. Wenn die Angst vor Angriffen durch die antisemitische Presse und vor einer Gefährdung der Karriere manchen jüdischen Beamten zu ungerechter Härte gegen jüdische Parteien treibt, so ist diese Feigheit gewiß nicht entschuldbar, aber menschlich begreiflich, Unbegreiflich aber bleibt, daß. jüdische St euer kommissionsmit gl ieder oder „Auskunftspersonen" und „Sachverständige", ohne Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse, dazu beitragen, die Steuern ihrer Glaubensgenossen maßlos in die Höhe zu treiben: es unterliegt leider keinem Zweifel, daß wenige Juden den Mut aufbringen, auch jüdische Mitbürger gegen die Steuerschraube in Schutz zu nehmen. Wenn ich somit den Ausführungen jenes Artikels gustimme, so muß ich seine Bemerkung über den Vorstand der Steueradministration des II. Bezirkes richtigstellen. Schon der Vorgang bei der Steuerveranlagung schließt, da die Kommission selbständig entscheidet, die im erwähnten Artikel gerügte Jngerenz dieses Beamten gegen jüdische Steuerträger vollkommen aus; aber auch ganz abgesehen davon wird jeder, der beruflich mit ihm zu tun hatte, konstatieren müssen, daß der Angriff des Artikels gerade gegen diesen Funktionär der Grundlage entbehrt. vom Aabrmarkt des Lebens. Judentum und Weltkultur. Durch die babylonischen Ausgrabungen und die tiefere Kenntnis der altorientalischen Kultur überhaupt ist in den letzten Jahren eine Wissenschaftliche Strömung aufgekommen, die die Selbständigkeit der hebräischen Kultur immer mehr in Frage stellt, so daß man schließlich mit Abwandlungen eines Goetheschen Wortes wohl fragen .könnte: „Was ist denn an dem ganzen Volk original zu nennen?" Solchen Anschauungen, die der einzigartigen historischen Stellung des jüdischen Volkes und der Bedeutung des Buches der Bücher den selbstschöpferischen Wert bis zu einem gewissen Grade rauben wollen, tritt Prof. Eduard König in einem Aufsatz der Internationalen Monatsschrift nachdrücklich entgegen, indem er die Kultur Israels mit der anderer Völker in den wichtigsten Elementen vergleicht und dadurch den hohen Grad von Selbständigkeit in der hebräischen Zivilisation in Helles Licht stellt. So erblickt er in den Zahlen der Hebräer bereits Spuren vom Dezimalsystem, das den Babyloniern fremd war, während im Maß und Gewicht eine Gemeinschaft Msschen Israel und Babylon besteht. Das Dezimalsystem, das im hebräischen „Schekel" zum Ausdruck kommt, hat aber überhaupt im Völkerleben über das babylonische Seragesimalsystem triumphiert. In ihrer Schrift stehen die Hebräer im Gegensatz zu den Babyloniern, denn sie schlossen sich an die Kanaaniter- Phönizier an, die bereits im Unterschied zu den Baby-