Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 28 (12.7.1912)
- Date
- 1912-07-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021981-3022010--21295-3046381- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Sir. 38 Dr. Blochs Wochenschrift Zette äs7 der alte Bund keine Nächstenliebe hat, so fehlt der Religion des Judentums das Grundgesetz der Sittlichkeit; denn wenn sie es im Alten Testament nicht haben, so haben sie es im Talmud gewiß erst recht nicht. Und wer kennt, wer weiß überhaupt von der religiösen Fortentwicklung, die das Judentum in diesen neunzehnhnndert Jahren vollzogen hat in seiner religions-philosophischen Literatur? Diejenigen, welche das Neue Testament wissensyaftllch erklären, kennen die zeitgenössische talmudische Literatur nicht, aus der es zum Teil hervorgegangen und ohne die auch die hellenistischen Quellen nicht genügend verständlich werden. Die praktische Konsequenz dieser religiösen Ungerechtigkeit gegen das Alte Testament liegt lauf der Hand: Menschen und Mitbürger, welche trotz der Teilnahme am Lichte der nationalen Kultur einem Glauben treu bleiben, dem das Grundgesetz der Nächstenliebe fehlt, können nicht als Gläubige geachtet werden, sondern als eigensinnige Don Quixotes, welche die Eigenliebe des Stammes pflegen und somit der nationalen Gesamtheit fernbleiben wollen. Und die Ueberläufer, die man ebenfalls auf dem Gewissen hat, bestärken in dieser Verdächtigung. Solche rudimentäre Sonderlinge verdienen keinen politischen Schutz und man begeht daher keine Gewalttat und keinen Betrug an ihnen, wenn man die ihnen in der Verfassung gewährleisteten gleichen Rechte auf dem Verwaltungswege wieder raubt. Die symptomatische Bedeutung im modernen öffentlichen Rechtsleben hat jene religiös-nationale Episode. In der Kränkung des Rechtsgefühls liegt der nachhaltige Schaden, den diese der Idee des modernen Staates widerstreitende Bewegung anrichtet. Es ist ebenso aus dem Gesichtspunkt nationaler Politik, wie aus dem der öffentlichen Moral zu beklagen, daß die Organe des Staates die Mission der Verführung betreiben und den unlauteren Wettbewerb begünstigen. Aber auch die Wissenschaft und die Philosophie kommen iu Gefahr, wenn die Engherzigkeit der Religion die Herrschaft dieses Zeitgeistes ausbeutet. Bezeichnend ist es schon, daß die neueste Ueverraschung, auf die hier hingewiesen werden soll, die Sprache der Wissenschaft aufgibt und die der Philosophie anniwmt. Das Christentum sei die absolute Religion, so wird wieder von Berlin aus verkündet, als ob Hegel noch in Preußen regierte. Die Philosophie des Mittelalters, welche eben Theologie war, hatte das Absolute übernommen. Inzwischen aber, sollte man meinen, sii das Absolute in der geschichtlich denkenden Phrlosophie abgetan. Es zeugt daher auch von philosophischer Naivetät, wenn man selbst den schein des geschichtlichen Interesses im Stiche läßt und das Absolute, welches den lebendigen Prozeß der geschichtlichen Entwicklung abschneidet, dem orthodoxen Schein zu Liebe auf den Schild hebt. Dieses Wort, welches die Wirkung auf die Massen in sich trägt, läßt eine auf Klärung abzielende Auseinandersetzung als nicht angebracht erscheinen, sowohl aus dem Gesichtspunkt der Wissenschaft, wie von dem der Philosophie. Ohnehin haben von Seiten der Theologie Jülicher und von der der Philosophie Baumann schlagend darauf geantwortet. Aber die öffentliche Moral und Humanität darf und muß dagegen ihre Stimme erheben. Konfessionelle lleberhebung wird durch solche Ueberspannung gefördert, nicht echte Frömmigkeit, welche stets Bescheidenheit und Duldsamkeit bezeugt. Und bei Lichte besehen, ist es ja nur die Abstraktion einer Religion, das neueste Wesen des Christentums, welches zum Absoluten erhoben wird, während die sogenannten Unterströmungen jenes abstrakten Christentums als krasses Heidentum nicht schwarz genug gemalt werden können. So fordert es die historische Manier. Der Gläubige dagegen stößt sich mcht an diesem Tribut des geschichtlichen Sinnes; er sonnt sich wohlgefällig in dem Glanze, den die neueste Kirchengeschichte über seinen Glauben ausbreitet. So wird endlich auch die Kontrolle der Ethik durch diesen Absolutismus der Religion beseitigt. Wie anders hat sich dagegen ein anderer Gelehrter in einer wahrhaftigen Religiosität vernehmen lassen! Albert Friedrich Berner, der Kriminalist der Berliner Universität, hat im Berliner Unions- Verein 1891 einen Vortrag gehalten über: „Judentum und ihre Zukunft". (Leipzig, Tauchnitz 1891.) In diesem religiösen Vortrage erklärt der von philosophischer Bildung getragene Jurist: „Eine Bekehrung der Juden zu einem noch polytheistisch gefärbten und durch scholastische Dogmatik veranstalteten Christentum ist nicht nur nicht zu wünschen, sondern womöglich zu verhindern, weil sie die Entwicklung der Religion zu höherer Wahrheit und Reinheit ihrer wirksamen Triebkraft berauben würde. Das Judentum war und ist zur unwandelbaren Behauptung des reinen Monotheismus berufen. Nur diejenigen Juden können uns fördern, welche sich auf keine Transaktion einlassen, mit ihrem Gewissen nicht kapitulieren, sondern den heidnischen und scholastischen Elementen des Christentums einen unerschütterlichen Widerstand leisten". (S. 30, 31.) Inden als Richter. Von Dr. Heinrich Schreiber. Die „Wochenschrift" hat jüngsthin eine Notiz aus dem „Forum" abgedruckt, was man ihr mehr oder weni- > ger übel genommen hat. In diesem Entrefilet war der Z bevorstehende Rücktritt eines hohen jüdischen Richters in Wien zum Anlasse genommen, um diese Persönlichkeit unter hämischen Lobesbezeigungen, denen Esprit gewiß!) nicht abzuerkennen war, herabzufetzen. Besonders wurde' diesem oberen jüdischen Richter vorgehalten, daß er, obschon ein treuer und streng religiöser Jude, gerade in solchen Fällen, in denen er über Juden Recht zu sprechen und zu Gericht zu sitzen hatte, durch „spitze und witzige Bemerkungen" seine Glaubensgenossen gehörig ernzutunken und hineinzulegen pflegte. Er lieh sich, wie es in diesem Artikelchen heißt, „nicht von dem geringsten Faible für seine Glaubensgenossen leiten". Ob der Wiedergabe dieser Auslassungen in der „Wochenschrift" hat mancher den Kopf geschüttelt angesichts dessen, als die „Wochenschrift" jedenfalls doch kaum den Willen haben kannte, einen jüdischen Staatsbeamten und Richter dem Spott und Gelächter preiszugeben durch eine Kritik, die, einem mehr juristischen Fachblatte entnommen, vielleicht dort am Platze sein mag, in die Spalten der „Wochenschrift" aber nicht ohne weiteres hineingehörte. Möglicherweise, das sei hier nicht untersucht, lag auch wirklich ein Uebersehen .infolge allzu flüchtiger oder rascher Lektüre vor. wie es im Drange der journalistischen Arbeit vorzukommen pflegt und insonderheit in diesem Falle um so entschuldbarer sein konnte, als die Fassung der Notiz auf einen Pluff angelegt und der in dm Zeilen versteckte Sohn in puren, zuckersüßen Honigseim getaucht war. So etwas kann also passieren, und für mich, als treuen Freund der „Wochenschrift", gilt es für ausgemacht, daß es ihren Intentionen eher entspricht, eine bekannte, ja fast volkstümliche Figur und eine im Kreise der Glaubensgenossen insbesondere wertgeschätzte Gerichtsperson bei ihrem Scheiden vom Amte nach Verdienst zu lobm, als sie durch einen Tadel unnötig zu verletzen, sintemalen das „Forum" selbst ihre Eigenschaft als Jude in das beste Licht gerückt und nur gegen ihre richterliche Tätigkeit sich ausgelassen hatte. So mochte und kannte sich jeder loyale Leser die Ane gelegenheil zurechtgelegl haben. Da erschim die nächstwöchentliche Ausgabe der „Wochenschrift", jene vom 28. Juni, und siehe da, ein eigentümlicher Zufall brachte es mit sich, daß die „Wochenschrift" in dieser Nummer, sicherlich wieder ganz absichtslos, da jeder Hinweis darüber fehlte, eine vollständige Rechtfertigung und Erklärung jenes Verhallens bot, das unserem Oberlandesgerichtsrate vorgeworfm wurde. Mir wenigstens ist dieses „Junktim", wenn ich so sagen darf, in die Augen gefallen, und darum sei es hier besprochen. Da las man nämlich in der „Wochenschrift" einen ganz ausgezeichneten Artikel von Dr. Karl Lifczijs, betitelt: „Die Dienstpragmatik und die Juden". Darin werden, woran kurz erinnert sein mag, die auf die nationale und konfessionelle Gleichwertung der Staatsbeamten gerichteten Anträge und Beschlußfassungen des Abgeordnetenhauses erörtert und die Bedeutung jenes Zusatzes zu dem neu beschlossenen Gesetze über die Dienstpragmatik gewürdigt, der verfügt, daß politische, konfessionelle und nationale Gründe bei der Anstellung eines Staatsbeamten keinen Einfluß ausüben dürfen. Es wurde mit Genugtuung begrüßt, daß trotz einflußreicher widerstrebender Elemente dieser Grundsatz rezipiert und genehmigt wurde. Und anschließend hieran wird in diesem Artikel in eindringlicher und beweglicher Weise das Leid des jüdischen Staatsbeamten beklagt, die Schwierigkeiten, die sich ihm und seiner Karriere entgegensteklen, die Anstrengungen und Bemühungen, die er aufbieten, das Uebermaß an Fleiß, Fähigkeit und Leistungen, das er aufbringen muß, um sich zu behaupten, um nicht hintangesetzt und systematisch übergangen zu werden. Bezeichnenderweise sind aber auch die Folgen dieser Zutzstände durch Tatsachen erwiesen, die so recht auf den ''Fall unseres Richters passen. In dem besagten Aufsatze heißt es. daß man bei einem christlichen Beamteneinem Juden gegenüber oft viel mehr Entgegenkommen finde,