Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1912-06-21 · 25 (21.6.1912) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
29 (1912)
Issue
25 (21.6.1912)
Date
1912-06-21
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021981-3022007--21239-3046322
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 414 Dr. mm* WochMschrfft Nr. 25 Gründe nötigen, die Interessen der Verteidigung. Er ist mit Recht kein sogenannter „guter" Richter, wie denn der „gute" Richter doch nur ein Pseudonym für den „schwachen" Richter ist, und Spitzkopf huldigt dem von Kriminalisten seit jeher bevorzugten Prinzipe, daß man einen Angeklagten schuldig sprechen muß, wenn man nur irgendwie kann, und daß man ihn nur dann freizusprechen hat, wenn es eben nicht anders geht, wie z. B. nach Rücktritt der hohen Staatsanwaltschaft von der Anklage. Es sei auch erwähnt, daß Spitzkops dem auserwählten Volke Gottes angehört und streng religiös ist, daß er sich aber niemals von dem geringsten Faible für Glaubensgenossen leiten läßt. Eher wäre man zur Annahme geneigt, daß der jüdische Angeklagte bei einem Senat, in dem Spitzkopf fungiert, von vornherein verloren ist, und daß der Jude zumeist gerade durch Spitzkopfs spitzige und witzige Bemerkungen und Fragen zur Strecke gebracht wird. Es ist begreiflich, daß insbesondere die Anwaltschaft das tiefste Bedauern über das Scheiden eines solchen Richters empfindet und daß sie ihm ihre besten Grüße für die Zeit seiner Ruhe entbietet. („Forum".) Gm Kesuch beim Uem-Uoeker Jirbrutuw. Dritter Vortrag, gehalten in der Generalversammlung des Vereines Kaiserin Elisabeth-Lehrmädchen- und Arbeiterinnenheim, am 13. Mai 1912, 7 Uhr abends von Dr. Josef Bloch. (Fortsetzung.) Eine Dame der Frauenorganisation stellte sich mir zur Verfügung, um mir Newyorker Sehenswürdigkeiten zu zeigen. Sie führte mich in das Gerichtsgebäude, damit ich zunächst die Verhandlungen beim Jugendgerichtshof kennen lerne. Meine Begleiterin wurde von den ältesten Richtern mit großer Herzlichkeit und Freundschaft begrüßt. Man kennt sie dort aus ihrer Tätigkeit zum Schutze und der Rettung verlassener und verwahrloster Mädchen. Dieser Dame verdanke ich eine Reihe merkwürdiger und interessanter Eindrücke. Ich war dort Zuschauer einiger Verhandlungen, von denen mich eine besonders fesselte: Als Angeklagter stand vor Gericht ein hübscher, etwa 16jähriger Junge, der sich aus dem Vaterhause ohne Erlaubnis geflüchtet hatte. Er könne es bei der Stiefmutter nicht aushalten und er ertrage ihren Anblick nicht, das war feine Verantwortung. Der Vater, einvernommen, erzählt, daß das Verhältnis zwischen seinem Sohn und seiner zweiten Frau ein sehr schwer zu ertragendes sei, der Junge könne einfach seine Mutter nicht vergessen und die Stiefmutter sei gegen den Jungen ein wenig zu scharf. Trotz alledem dürfe er es nicht gestatten, daß sein Sohn so ohne weiteres flüchte. Der Richter nahm sodann den Jungen allein vor, redete ihm mit Sanftmut und doch mit großer Eindringlichkeit zu. Auch er als Richter dürfe nicht erlauben, daß der Junge im Zorn das Vaterhaus verlasse, er solle bedenken, daß ein derartiger Riß in der Familie nie wieder ganz heile. Er empfehle ihm, ruhig in das Vaterhaus zurückzukehren, und er müsse sich bemühen, einige Wochen mit der Stiefmutter auszukommen, sich zu versöhnen und, wenn durch zwei Monate alles im Hause einen befriedigenden Gang nehme, werde er, der Richter, ihm gestatten, in die Fremde zu gehen. Wir gingen sodann zu den Verhandlungen des Ehrengerichtshofes, die oft einen geradezu grotesk-lustspielartigen Charakter haben. Eine Frau beklagte sich vor dem Richter über ihren Mann, der die Nächte außerhalb des Hauses verbringe und sie in sträflicher Weise vernachlässige. Der Mann wird vorgerufen und bestätigt die Angaben der Frau, worauf der Richter ihm dediziert erklärt, er werde ihn ins Arbeitshaus schicken, wenn er jeden Abend um 9 Uhr nicht zu Hause sei. Der Mann schweigt darauf und die Frau wird hereingerufen, um den Spruch des Richters zu vernehmen. Indessen ist die Frau noch immer unzufrieden und meint, der Mann werde wohl um 9 Uhr zu Hause sein, aber dann nach 9 Uhr das Haus verlassen. Der Richter erklärte sodann dem Mann kategorisch, wenn er nach 9 Uhr den unwiderstehlichen Drang verspüre, das Haus zu verlassen, so müsse er unbedingt die Frau mitnehmen. Meine Begleiterin führte mich sodann in das Baronin Clara Hirsch-Arbeiterinnenheim. Einem ausdrücklichen, im Gründungsbriefe deklarierten Willen der Stifterin Baronin Clara Hirsch-Gereuth zufolge soll dieses Heim den Zweck erfüllen, junge Mädchen zu Dienstboten oder Arbeiterinnen zu erziehen, ihnen später Stellen zu vermitteln, den Waisen, die schon im Erwerb stehen, ein sicheres Heim zu geben und ihnen in moralischer und geistiger Beziehung Führer und Stütze zu sein. Auch wir in Wien haben ähnliche Institutionen, aber in kleinerem Maßstabe. Ehrenpräsident der Organisation ist der berühmte Oscar Strauß, Präsidentin Frau Josef Hofmann. Frau Leo B a m b e r g c r Schriftführerin und leitende Direktorin des Heims Frl. Rosa Sommerfeld. Das Haus beherbergt auch eine Industrieschule und eine Heimstätte für unerfahrene Emigrantinnen. Mögen folgende Daten für sich sprechen: In der Anstalt befinden sich derzeit 63 interne und 14 externe Schülerinnen, darunter sind 40 unentgeltliche Stiftsplätze, die anderen haben als Interne 3 Dollars per Woche, als Externe 2 Dollars zu bezahlen. Alle müssen das 14. Lebensjahr überschritten haben. Vierzig Plätze sind Stiftsplätze, die übrigen zahlen für die interne Aufnahme zwölf Dollar monatlich, die Externen 2 Dollar monatlich. Die Internen besorgen die Hauswirtschaft fürs ganze Haus und lernen durch die wechselnde Zuteilung alle Zweige Ar Wirtschaft kennen. Die Aufnahme von Schülerinnen findet während des ganzen Jahres statt, und auch hier wird das Aufsteigen in einen höheren Kurs von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen abhängig gemacht. Die Kurse bestehen aus vier Abteilungen: 1. Weißnähen (alle Arten amerikanischer Herren- und Damenluruswäsche), 2. Maschinnahen, 3. Kleidermachen (an diesem Kurse nehmen nur Interne teil, es wird dort wie in einem regelrechten Kleidersalon gearbeitet), 4. Modistinnenarbeit. Rach Absolvierung jedes dieser Kurse find die Schülerinnen bereits so ausgebildet, daß sie Wochenlöhne für Weißnähen von 4—25 Dollar pro Woche und die Schneiderinnen 7—28 Dollar Wochenlohn erzielen. Außerdem existieren Abendkurse für Orthographie, Rechnen. für die Bedürfnisse des Erwerbslebens, amerikanische Geschichte und Geographie. Die in dieser Anstalt ausgebildeten Mädchen werden gerne von den dortigen Geschäftshäusern aufgenommen. Die Zöglinge aller vier Kurse müssen Abendklassen für Flicken und Ausbessern und Körperpflege gratis besuchen. Ebenso finden Unterrichtsstunden in rhythmischer Gymnastik statt. Die Zöglinge sind in zwei Klubs nach ihrem Alter geteilt. Abends werden im Heim Unterhaltungen mit Musik und Lektüre veranstaltet. Diese Unterhaltungen bewegen sich oft im Rahmen unserer Toynbeehallenabende, das vornehme, jüdische Publikum ist aktiver Teilnehmer mit Musikvorträgen, Deklamationen und Vorlesungen. Die Mädchen führen ein recht ungezwungenes Leben, genießen gewisse Freiheiten, werden absolut nicht puritanisch erzogen und ihre Lebensheiterkeit durch nichts beeinträchtigt. Sie haben das Recht, auf ihre Kosten, die auf das denkbar geringste berechnet werden, Gäste zu empfangen, gewissermaßen Jour zu hakten, dürfen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.