Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 23 (7.6.1912)
- Date
- 1912-06-07
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 23 Dr. Blochs Wochenschrift Seite 385 öffentlicht hat, um, wie es in der Anklage gegen den Verteidiger heißt, auf diese Weise die Geschworenen zu beeinflussen und sie zur Freisprechung des Veiliß zu veranlassen. Begreifen Sie wohl? Auf der einen Seite wird ausdrücklich erklärt, daß Beiliß überhaupt nicht des Ritualmordes beschuldigt werde, weshalb auch der Antrag auf Einholung einer Expertise abgelehnt wird. Auf der anderen Seite aber wird der Verteidiger verfolgt, weil er gegen den Ritualmord aufklärende Schriften verbreitet, durch welche die Richter beeinflußt werden könnten. Alle möglichen Pogromflugblätter und Broschüren dürfen veröffentlicht und verbreitet werden. Das ist ein Privilegium der Samislofsky, Purischkewitsch und Konsorten. Bücher aber, welche die Ritualmordlüge aufklären wollen, dürfen nicht veröffentlicht werden, und ihre Verbreitung hat einen strafgerichtlichen Prozeß zur Folge. Begreift ihr, wie wenig ein solches Vorgehen mit einer unparteiischen Gerichtsbarkeit gemein hat? Der Generalprokurator ist sich darüber im klaren, daß die Blutbeschuldigung, wenn sie gründlich erforscht wird, nichts als ein Märchen und Lüge sich darstellt. Aber es ist für euch notwendig, daß die unwissende Masse bei ihrem Aberglauben verharre, und deshalb laßt ihr euch immer dieses Hintertürchen offen, durch welches ihr je nach Bedarf herein oder hinausschlüpfen könnt. Vor einiger Zeit, anläßlich der Beratung über die Reform des Friedensrichterstandes, legte der Iustizminister ein Amendement vor, laut welchem die Juden nicht zu Ortsrichtern gewählt werden dürfen, weil das Volk angeblich zu den Juden kein Deistrauen habe. Das war wohl der erste Fall, daß der Iustizminister sich auf die Volksmeinung berufen hat. Aber Sie, Herr Justizminister, haben nicht das Recht, vom Volksvertrauen zu sprechen und sich auf das Vertrauen des Volkes zu berufen. Erinnern Sie sich lieber, wie viel Pogromhelden, notorische Räuber und Mörder, Sie zur allerhöchsten Begnadigung empfohlen haben. Dieser Teil des Volkes hat wohl begreiflicherweise Vertrauen zu Ihnen. Auf das Vertrauen dieses Volkes können Sie sich berufen. (Langanhaltender Peifall.) In derselben Sitzung nahm auch der Progressist Baron Mayendorff die Juden in Schutz. Großen Eindruck machte der Schluß seiner Rede, indem er der Rechten zurief: Nicht nur das ist das Schreckliche, daß ihr euren Patriotismus auf dem Rücken der Juden entfacht und warm haltet, viel schrecklicher noch ist es, daß ihr gar nicht den Versuch machet, die Ursachen des Unglücks unseres Landes in euren eigenen Handlungen zu erblicken. Denn in Wirklichkeit seid ihr selbst schuld an all den traurigen Ereignissen, und ihr alle werdet einst Rechenschaft geben müssen für all die Leiden, welche Rußland heimgesucht haben. Man muß den Mut besitzen, der Wahrheit ins Auge zu schauen und seine eigenen Sünden einzubekennen. Die Freigabe der „Klangen". In Petersburg wurde vorige Woche ein interessanter literarischer Prozeß zum Abschlüsse gebracht. Angeklagt waren der jüdische Literal Rosenknopp und sein Herausgeber. Der erstere war angeklagt, unter dem Titel „Klangen" ein Drama geschrieben zu haben, und der Verleger deshalb, weil er dieses Drama in seinem Sammelbuch „Wola" veröffentlicht hat. In dem Drama wird die seelische und physische Pein geschildert, welche die Juden in Erwartung eines Pogroms durchzumachen haben. Der Staatsanwalt inkriminierte hauptsächlich den im Drama zum Ausdrucke gelangenden Gedanken, daß die Juden bei Pogromgefahr sich bewaffnen und gegen die Huligans mit der Waffe in der Hand zur Wehr setzen müssen. Beachtenswert ist nun, daß das Gericht beide Angeklagte frei-gesprochen und sowohl die „Klangen" selbst, als auch das Sammelbuch, in welchem das Drama erschienen ist. nunmehr freigegeben hat. Das rituelle Schachern in Finnland wieder frergegebsn. Wie uns aus Petersburg berichtet wird, hat der Kaiser von Rußland den Beschluß des finnländischen Senates, das Schächtverbot in Finnland bedingungslos aufzuheben, nunmehr endgültig sanktioniert. Der Beschluß des finnländischen Senates ist dank des energischen Eingreifens des Petersburger Rabbiners Katzenetlenbogen zustande gekommen auf Grund eines Memorandums, welches von den hervorragendsten Rabbinern Rußlands und des Rabbiners von Helsingfors verfaßt und unterzeichnet wurde. Vermischtes. Kranzablöfungsfpendeu zugunsten der Chewra-Kadischa in Wien I., Seitenstettengaffe 4 für arme kranke Glaubensgeuoffen. Anläßlich des Ablebens des sei. Emil Fürth: Dr. Alois Friedjung 10, Wiener Ruderverein ,Austria". Hans Kauders 10, Berta Dornreich 10. S. Krull L Co. 10. Berthold Unger 5, Wilhelm Herbatschek 10, Hermann Mayer 5, I. Rudolf Mayer 10, Familie Urich 10, Michael und Seraphine Lichtenstern 10, Dr. Hermann Engel 10, Ernst und Olga Fürth 20, Dr. Jonas Braun 10, Olga und Albert Tauber 10, Josef Deiches 5, Max Eisner 10, Sigmund Donath und Frau 20, Dr. S. Ehrenzweig 30. M. v. Engel 10, Arn. Friedmann 10, Jul. Friedmann 10, Jul. Winkler 5. Ludwig Königsberger 10, Josef Popper 5, A. E. Donath 5. Emil Müller 5, Familie Emit Fürth 50, Georg M. Steiner 20, Moritz Herbatschek 10, Herr u Frau Ing. Zuckermann 10, Gustav Liechtenstern und Familie 10, Samuel Donreich 10. Zusammen K 375. Anläßlich des Ablebens des sel. Adolf Wertheimer: Von dessen Kindern 80. Anläßlich des Ablebens des sel. Bernhard Naß: Familie M. A. Goldenberg 20, Familie Josef Frankel 20, Familie Oskar Marcmk 20. Fanny Naß 50, S. Kulla, Bojan b. Czernowitz 20. Zusammen K 130. Anläßlich des Ablebens des sel. Bernhard Berger: Die Hinterbliebenen 20, Alois Gerstmann 5. Zusammen K 25. Anläßlich des Ablebens der sel. Eitel Wolkenberg: Fritz Schlaume Wolkenberg 20. Anläßlich des Ablebens des sel. Emanuel Ernst: Armin Bondi u. Frau 30, D. Manelski 10, Rud. Adler 10. L. K. 20. Zusammen K 70. Anläßlich des Ablebens der sel. Regine Redlich: Adolf Pis ko 10. Anläßlich des Ablebens der sel. Antonie Kriwatfchek: Heinrich und Sofie Weiß 10. Anläßlich des Ablebens der sel. Olga Löwensohn: Emil u. Jda Adler 10, Olga u. Ernst Fürth 10, Emma und Josef Weiß 10, Emil Wiener 15. Zusammen K 45. Anläßlich des Ablebens des sel. Emil Glaser: Max Quittner 10. Leo Kohn 10, Familie Glaser 30, von den Geschwistern 40, Josua Eissler & Söhne 50. Zusammen K 140. Anläßlich des Ablebens des sel. Ludwig Weinberger: Jaques Hutterer 20, Dr. Camill Kraus u.Dr. Jofi f Stern 30, Ludwig Lichtenstern 20. Znsammen 70. * Spende T. Z. B. 150 Anläßlich des Ablebens des sel. Dr. Hermann Engländer: Marie Engländer und Kinder 20, Klara Rosenblatt, Krakau 20, Simon Kramusch 10, Fanny Freund-Marcus 5. Zusammen K 55. Anläßlich des Ablebens des sel. Adolf Schwimmer: Julie Schwimmer 20, Jg. Eisenschimmel 10. Paul Simon 10. Zusammen K40. Anläßlich des Ablebens der sel. Johanna Donreich: Dezsö Friedmann 10, Hans Donreich 5, Emil Fürth 5 Zusammen 20. Wien. (Jüdischer Handlungsgehilfen- Verband.) Dienstag den 11. d. M. findet im Verbandslokal, II., Taborstraße 20 (Eingang durch das Cafe, Schmelzgaffe 1), ein Vortrag des Kollegen Samuel Strauß statt. Thema: Was wir wollen und unsere Pflichten gegenüber der Organisation. Beginn 8 Uhr abends. Gäste herzlich willkommen. Wien. (Trauung.) Sonntag den 9. Juni l. I., um 3 Uhr nachmittags, findet im Tempel, II., Tempelgaffe die Trauung des Fräulein Balli Marcus, Tochter des Herrn Sigmund Marcus, mit Herrn Leo B l a w e t, statt.