Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 19 (10.5.1912)
- Date
- 1912-05-10
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021981-3022001--21128-3046205- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 19 Dr. Blochs WochMschrist Seite 309 sigkeit oder Duldsamkeit gegenüber gesetzwidrigen Handlungen, sofern durch dieselben nur Juden betroffen werden, zutage, so daß unser Rechtsschutzbureau trotz der langsamen Erstarkung des liberalen Gedankens im Berichtsjahre nicht minder in Anspruch genommen war als bisher. Vor allem hatten wir uns gegen die Tendenz der antisemitischen Parteien zu wehren, über ihre innere Fäulnis durch neue und verstärkte Judenhetzen hinwegzutäuschen. Die alten Lügen und Verleumdungen gegen die Juden werden wieder hervorgeholt und durch neue vermehrt. Da und dort wird der Versuch unternommen, den Ritualmordwahn wieder zu entfachen und mit Hilfe desselben die urteilslose Menge zu erneuten Ausbrüchen des Judenhasses zu reizen. Mag dabei auch die suggestive Wirkung jener Ritualmordhetze mitspielen, welche anläßlich der Ermordung des Knaben Justschinsky seit Jahresfrist in Rußland betrieben wird, so haben wir doch in allen von uns erhobenen Fällen den Einfluß klerikal-antisemitischer Agitatoren festgestellt. So wurde in Leitomischl einer unserer Glaubensgenossen von seinem Dienstmädchen beschuldigt, daß er ihr in der Nacht Blut entzogen habe. Die gerichtsärztliche Untersuchung ergab die vollständige Grundlosigkeit dieser Behauptung. In Sobotka bei Jioin verbreitete die bei dem Kaufmanne Josef Gans bedienstete Franziska Hofrichter die Nachricht, daß ihr Dienstherr sie eines Abends durch Kampferdämpfe betäubt habe und daß sie am folgenden Morgen an beiden Händen Stichwunden hatte und im Körper eine ungewöhnliche Schwäche verspürte. Der eindringlichen behördlichen Untersuchung gelang es festzustellen, daß die ganze Geschichte erfunden sei und die Hofrichter gestand endlich, daß sie sich die Stichwunden mit einer Nadel selbst beigebracht habe. In Elhotten bei Pilsen verschwand die bei dem Grundbesitzer I. Gruber bedienstete 16jährige Anna Egcrmaier. Die diesbezügliche Abgängigkeitsanzeige benützte das tschechische christlichsoziale Blatt „20. Vök" zur Konstruktion eines Ritualmordes, bis endlich amtlich festgeste-lt wurde, daß das Mädchen sich nach Radobschitz begeben habe und bei dem dortigen Bäcker in Dienst getreten sei, um den Behelligungen eines Knechtes zu entgehen. Das alte Märchen, daß auf einem Bahnhofe eine an einen Juden adressierte Kiste eingelangt sei, welche die Leiche eines jungen Mädchens, an welcher sich Schnittwunden vorfanden, enthielt, ist knapp vor dem letzten Pessachfeste wieder einmal auf der Bahnstation Orlau von drei dortigen Bahnbediensteten in Umlauf gesetzt worden. In Mährisch-Weißkirchen verbreitete das Blatt „Hlasy z Probe'vi" das Gerücht, daß ein jüdischer Kaufmann ein Dienstmädchen, das in seinem Laden Einkäufe besorgte, der persönlichen Freiheit habe berauben und rituell abschlachten wollen. In allen hier angeführten Fällen sind die Verbreiter der falschen Gerüchte der Justiz überliefert und zu entsprechenden Strafen verurteilt worden. Die intellektuellen Urheber sind allerdings in Höherstehenden Kreisen zu suchen und leider nicht zu fassen. Bei Besprechung dieses Gebietes unserer Rechtsschutztätigkeit möchten wir, soweit dies die Umstände gestatten, auch noch über den derzeitigen Stand unserer rastlosen Bemühungen, das Dunkel des P o ln a e r R i tu almordprozesses zu erhellen, einige Mitteilungen machen. Vor mehr als Jahresfrist haben wir der Höchsten zuständigen Stelle e'n eingehendes Memorandum unterbreitet, in welchem das Ergebnis jahrelanger und sorgfältiger Erhebungen niedergelegt und vollkommen neues Material über die Tat- und Schuldfrage enthalten war. Diese Anzeige hat die Grundlage zu sehr eingehenden und umfangreichen gerichtlichen Erhebungen geboten, welche derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Die Fälle beabsichtigter oder auch nur durch Lässigkeit verschuldeter Verletzung unserer staatsbürgerlichen Rechte haben sich im letzten Jahre in besonderem Maße gehäuft. Unsere Verfassung enthält bekanntlich die Bestimmung. daß die Zugänglichkeit öffentlicher Aemter vom Religionsbekenntnisse unabhängig sei. Demgemäß muß jede öffentliche Stellenausschreibung auch Juden die Möglichkeit der Bewerbung offen lassen. Gegen diesen verfassungsrechtlichen Anspruch sündigen zahlreiche staatliche und autonome Behörden dadurch, daß bei öffentlichen Stellenausschreibungen von den Bewerbern die Beibringung des Taufscheines, somit der Nachweis der christlichen Konfession gefordert wird. Vis vor einem Jahre wurden unsere diesbezüglichen Beschwerden von der höheren Instanz stets aufrecht erledigt. Seit etwa einem Jahre machen wir jedoch die Erfahrung, daß namentlich die böhmische Statthalterei bemüht ist, in irgend einer Weise einer klaren und den verfassungsrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Erledigung unserer Beschwerden auszuweichen. Bald wird behauptet, datz die erwähnte Bestimmung nur für die Staatsämter, nicht aber auch für die autonomen Behörden gelte, bald wird überhaupt geleugnet, daß durch die geforderte Beibringung des Nachweises der christlichen Konfession die bestehenden Gesetze verletzt seien, bald endlich sucht man über eine Entscheidung damit hinweg zu kommen, datz man erklärt, die ausgeschriebene Stelle sei nachträglich überhaupt nicht oder nur provisorisch besetzt worden. Angesichts dieser mehrfachen Gesetzwidrigkeit haben wir uns veranlaßt gesehen, den Jnstanzenzug energisch zu verfolgen, und wir werden in dem krassesten Falle eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes provozieren. Erfreulichere Ergebnisse zeitigte unsere Rechtsschutztätigkeit in der Zurückweisung und Verfolgung antisemitischer Angriffe durch die Presse. Wir haben gegenüber einer von der gesamten Piusvereinspresse veröffentlichten Rede eines Rabbiners auf einem angeblichen Zionistenkongresse in Lemberg, deren aufreizender Wortlaut von A bis Z erlogen ist, die Strafanzeige bei zehn verschiedenen Staatsanwaltschaften erstattet und es ist von mehreren Staatsanwaltschaften die strafgerichtliche Untersuchung gegen die Urheber und Fälscher dieses Hetzartikels eingeleitet worden. Ein Wahlflugblatt, welches die christlichsoziale Partei anläßlich der bevorstehenden Gemeinderatswahlen verbreite e und das von Beschimpfungen der Juden strotzte, verfiel der Beschlagnahme. Ferner wurden im abgelaufenen Jahre über unser Einschreiten die „Elbepost" in Leitmeritz, das „Volksblatt für Stadt und Land" in Teplitz, das „Deutsche Volksblatt" in Aussig, der „Mährische Volksbote" in Brünn wegen Aufreizungen zum Boykott gegen jüdische Geschäftsleute konfisziert. Gegen die Entscheidung des Unterrichtsministeriums, durch welche der deutsche Ortsschulrat und die Jsraelitengemeinde Lomnitz angewiesen wurden, die Anbringung eines Kruzifires in der dortigen jüdischen Schule durch den Seelsorger geschehen zu lassen, haben wir durch Herrn Reichsratsabgeordneten Dr. Julius Ofner die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mannigfache Gewaltakte, welche in Galizien gegen Juden begangen wurden, so insbesondere die Jndenerzesse in Karow, und die tätlichen Insulten, denen die Juden im Bezirke Przeworsk bei religiösen Festlichkeiten vor Ostern ausgesetzt sind, boten uns Veranlassung, bei den Zentralbehörden im Interesse der Sicherheit des Lebens und Eigentums unserer bedrängten Glaubensbrüder vorstellig zu werden. In unserem vorjährigen Berichte haben wir eingehend über die von uns unternommene Aktion zur Re-