Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 17 (26.4.1912)
- Date
- 1912-04-26
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite SSO Dr. Blochs Wochenschrift Nr. 17 Judentum in der neuen Generation vernichtet werden könnten, hat der Allmächtige unseren Geist erweckt, und wir haben uns wie ein Mann mit einem Herzen und einem Sinne darin geeinigt, den Funken der Liebe zu unserer heiligen Lehre im Herzen der jüdischen Jünglinge anfachen. Hiezu sind mehrere wichtige Bestimmungen notwendig, durch welche es mit Gottes Hilfe gelingen kann, die Liebe der jüdischen Jünglinge zur heiligen Tho.a wieder zu gewinnen und den Glauben in den jüdischen Volksschichten im Allgemeinen durch eine Erziehung zu befestigen, die sowohl Gott als auch den Menschen zum Ruhme gereicht. „1. sollen in jeder Stadt strenaqläubige Vereine gegründet werden, mit dem Zwecke, allzem ine Talmud-Thoraschulen zu errichten, in welchen Reiche und Arme ohne Unterschied von gotteSkürchtigen und bi wäh len Lehrern systematisch unterrichtet werden sollen. Um das Volk für diese Schule zu gewinnen, in welches es die Kinder sicherlich nicht schicken wird, wenn dort nur die Thora und nicht auch die für jeden Beruf notwendigsten Sprachen und andere Kenntnisse gelehrt werden und da überdies auch die Regierung die Absolvierung der vier Elementarklaffen fordert, haben wir zur Rettung des Ueberrestes unseres Volkes in dieser fürchterlichen Zeit es für notwendig gefunden, zuzustimmen, daß in den allgemeinen Talmud-Thoraschulen täglich zwei Stunden der Landessprache und dem Rechenunterrichte gewidmet werden. Die hiezu zu wählenden Lehrer müssen strenggläubige und moralisch verläßliche Menschen sein. 2. Es müssen einige große Jeschiboth in Galizien und der Bukowina gegründet werden, wo die durch Fähigkeit und den Willen hervorragenden Jünglinge sich in der heiligen Lehre vervollkommnen sollen, indem. sie bei gottesfürchtigen und gelehrten Männern Unterricht nehmen. Diese ausgezeichneten Jünglinge sollen in Ehren gehalten und aus einem zu diesem Zwecke zu gründenden Fond verpflegt werden. M 3. Es muß strenge an jener Maßregel festgehalten werden, welche auch von unseren Weisen als das bewährteste Mittel zur Erfüllung unserer heiligen Lehre befunden wurde, und das ist Thora und Arbeit. Haben doch schon unsere Weisen, die Ehre der Arbeiter, die vom Fleiße ihrer Hände leben, überall und zu allen Zeiten hoch gehalten. Zu diesem Zwecke ist es notwendig, in Galizien nnd der Bukowina einige grobe Arbeitshäuser zu gründen, um das Handwerk den Volksmaffen zugänglich zu machen. Sie sollen in diesen Arbeitshäusern, die sich für das unausgesetzte Thorastudium nicht eignen, unter der Leitung gottesfürchtiger Männer ein Handwerk erlernen, wobei sie täglich einige Stunden jüdischen Unterricht genießen und sich dem Sabbath, dem Thorastudium und dem hebräischen Schrifttum widmen. 4. In dieser Versammlung wurde auch besprochen, daß es notwendig ist, bei der Regierung in Angelegenheit des Sonntagsruhegesetzes zu intervenieren, damit si; diejenigen berücksichtige, die den Sadbatb halten und sie nicht zwinge, zwei Tage in der Woche zu ruhen. Ferner sollen bei der hohen Regierung Schritte unternommen werden, um die rituelle Verköstigung jüdischer Soldaten zu ermöglichen. Alle vorstehenden Bestimmungen haben wir einstimmig als am geeignetsten zum Schutze unseres heiligen Glaubens beschlossen. Da wir jedoch nicht vom ganzen Volke delegiert sind und auch über viele Einzelheiten mit hiezu geeigneten Fachleuten beraten werden muß, haben wir den Beschluß gefaßt, das R sultat unserer Beratungen dem ganzen jüdischen Volke in Galizien und der Bukowina bekannt§ugeben, damit man vor allem daran gehe, in jeder Stadt strenggläubige, von der Regierung genehmigte Vereine zu gründen. Wir haben beschlossen, eine große Versammlung der führenden Männer des Volkes sowie der frommen und gelehrten Rabbiner einzuberufen. Sobald die erwähnten strenggläubigen Vereine in den Städten organisiert sein werden, werden diese ihre Delegierten für die große Versammlung nominieren. Die Art und Weise der Wabl dieser Delegierten soll noch vorher bestimmt werden. Die große Versammlung wird dann gemeinschaftlich über die anderen Einzelheiten, wie Beschaffung der Geldmittel, die Frage der allg-mnnm Leitung, sowie über verschiedene wirtschaftliche Fragen der einzelnen Mitglieder der Vereine beraten. In den kleinen Städten, wo man nicht in der Lage ist. aus eigenen Mitteln eine allgemeine Schule zu erhalten, wird die Oberleitung für die fiiranzielle Unterstützung aus dem allgemeinen Fond sorgen, der von der großen Versammlung gegründet werden wird. Bezüglich jeder Frage oder im Falle eines Zweifels, der in dieser Angelegenheit auftauchen sollte kann man sich direkt an einen der Unterzeichneten wenden. Mitglied des Verbandes kann ein jeder strenggläubige Jude nach Entrichtung einer Gebühr von mindestens zwei Kronen werden. Jeder Verein, dessen Metgliederzahl sich auf 200 beläuft, hat das Recht einen Delegierten zur großen Versammlung zu entsenden, aber mehr als zwei Delegierte kann selbst der an Mitqliederzahl größte Verein nicht entsenden. Dieser Aufruf ist von den Rabbis aus Bojan, Czortkow, Huffiatyn, Wiznitz. Koffow, Antinia. Kopetschinetz und Sadagora unterfertigt und vrm Oberrabbiner Weiß in Czernowitz befürwort. Vom! mährischen Landrsrabbmate. Von kundiger Hand wird ein Memorandum vorbereitet, das den Titel führt: Fünfzig Jahre mährisches Landesrabbinat in seinen Beziehungen zu den Behörden, Kultusgemeinden und zur L a n d e s m a s s a f o n d s v e rwaltung. Das Landesrabbinat, diese nahezu 400jährige kaiserliche Institution, die einzige dieser Art in der Gesamtmönarchie, hat sich fest konsolidiert und wurzelt genug tief in der Anerkennung der maßgebenden Kreise, um unter einzelnen belanglosen Fluktuationen nicht ins Schwanken zu geraten, wie sie beispielsweise in der unter dem Vorsitze des Herrn Statthaltereirates Dr. S. Spitzer am 25. März d. I. hier abgehaltenen öffentlichen Sitzung des m. j. Landesmassaföndes, dessen Verwaltung einer gründlichen Reorganisation dringend bedarf, hervortraten. - Das Landesrabbinat ist eine Notwendigkeit geworden, die auf breiter gesetzlicher Basis beruht und darum auch nicht durch die gewöhnliche wirkungslose Intervention eines unberufenen lockeren Verbandes von vereinzelten S1 a n d e s g enossen irgendwie zu ersetzen ist. Se. Exzellenz. Herr Prof. Dr. Max v. Hussarek, Minister für Kultus und Unterricht, hat in someM Werke „Grundriß des Staatskirchenrechts" S. 33 auch den Israeliten eine sehr bedeutsame Besprechung gewidmet. die den Satz enthalt: ,.Eine Verfassung der israelitischen Religionsgesellschaft als solcher existiert nicht. Sie besitzt keine gemeinsamen Organe. Nicht einmal die für Religionsgesellschaften staatsrechtlich allgemein zulässige Vereinigung mehrerer Kultusgemeinden zu einem übergeordneten Verbände findet sich, abgesehen von der Institution des mährischen Landesrabbinates, bei ihr." Lange vorher, bei der parlamentarischen Verhandlung über das Israelitengesetz vom Iahre 1890, hatte der damalige Kultusminister im Ausschüsse des Abgeordnetenhauses die bestimülte Erklärung abgegeben, daß die Regierung den Weiterbestand 'dieser auf eigener Grundlage gebildeten und eingerichteten Institution (des Landesrabbinates) durch das zu erlassende Gesetz nicht bedroht erblicke. Gleiches erklärte er auch in der Kommission des Herrenhauses, hinzufügend : daß 8 35 (Aufhebung der entgeaenstehenden Gesetze und Verordnungen) auf das mähr. Landesrabbinat, dessen Fortbestand gesichert ist, keine Anwendung finden könne. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Februar 1891 lautet: Die Judenordnung aus dem' Iahre 1754 sei wegen Mangels eines diese gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich aufhebenden Gesetzes als gültig anzusehen und könne hieran auch die langjährige andersgeartete Gepflogenheit nichts ändern. Bis in die jüngste Zeit ließ das Kultusministerium und besonders die mähr. Statthalterei Zirkulanden und Spezialerlässe Mit der striktesten Weisung ergehen, daß die behördliche Bestätigung aller rabbinischen Funktionäre. auch der Zeitweiligen, von der landesrabbinischen Approbation abhängig sei. Berlin. <Das neue Logenheim.) Zur Besichtigung des lu-Hfit Logengebäudes in der Kleistsiraße, die am 10. d. M. stattfand, war eine Anzahl Ehrengäste geladen. In dem Vestibül wurden sie von den Herren Präsidenten der Großloge, Gebeimrat Timendorfer und Kreslawsky empfangen. Neben einer großen Anzahl Mitglieder der Logen, insbesondere der Logen-Präsidien waren u. a. auch der Polizeipräsident vonJagow,der Stadtverordneten-Vorsteher Kaufmann- Charlottenburg. sowie mehrere höhere staatliche und kommunale Baubeamte erschienen. Nachdem die Gäste sich in dem unteren Festsaal v'rsammelt hatten, begrüßte sie Herr Kreslawsky mit einer Ansprache. Er betonte, daß die in diesem Hause befindlichen Räume den edlen Logenzielen, d-- allgemeinen Wohltätigkeit, Bruderliebe und Eintracht, dienen sollen. E" vrrwieS auf die Ueberwindung der Schwierigkeiten, die Gliederung der Räume so zu gestalten, daß die ernste Arbeit durch die Geselligkeit, die man auch pflegen wolle, nicht gestört werde. Dies Ziel sei, wie er wohl sagen dürfe, erreicht. Er betonte, daß man auch auf vornehme Eleaanz gesehen habe und daß die Kunst sich in den Dienst der guten Sache gestellt habe, wie die Gemälde, Skulpturen und Bronzen zeigen. Er dankte schließlich insbesondere auch den Behörden für die Förderung des Baues. Dann übernahm er die Führung, die sich über alle drei Etagen erstreckte. In den obersten