Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 29 (1912)
- Issue
- 15 (12.4.1912)
- Date
- 1912-04-12
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 15 Dr. Blochs Wochenschrift Seite 345 zu liefern und die Entstehung sowie Bedeutung dieses Namens zu beleuchten, wollen wir die einschlägigen externen Quellen zu Rate ziehen, um zu sehen, wie sie mit den ersteren im Einklänge stehen Es können dann auch alle talmudischen Stellen leichter ihre Erklärung finden. (Fortsetzung folgt.) Korrespondenzen. Eine Millionenstiftung für R indersp italszwecke. Gestern ist hier der Private Herr Josef Spitze b e r g e r gestorben, der, wie wir vernehmen, sein ganzes Vermögen im Betrage von ungefähr zweieinhalb Millionen Kronen testamentarisch für die Errichtung eines Kinderspitals gewidmet hat. Herr Spitzberger vermachte sein gesamtes Vermögen testamentarisch der Wiener israelitischen Kultusgemeinde mit der Bestimmung, dasselbe zur Errichtung eines für Arme unentgeltlichen Kinderspitals zu verwenden. Das Testament besagt aber ausdrücklich, datz in diesem Spitale nicht nur Kinder israelitischer Konfession, sondern auch. Kinder anderer Konsessionen Aufnahme finden sollen. Der Betrieb des Spitals, sowie die Ernennung der Aerzte, der Beamten und Bediensteten soll einem von der Kultusgemeinde zu bestellenden Kuratorium unterstehen. Der Erblasser hat einer Anzahl Verwandter Renten ausgesetzt. Das Kapital fällt aber nach Ableben dieser Legatare wieder an die als Universalerbin eingesetzte Spitalsstiftung. Als Testamentserekutor füngiert der Wiener Hof- und 'Gerichtsadvokat Dr. Albert Seligmann. Herr Spitzberger entstammte einer sehr angesehenen Wiener Familie. Sein Vater stammte aus Bielitz und mutzte, um in Wien Wohnrecht zu erlangen, türkischer Untertan werden. Seine Schwester, verehelichte Schlesinger, wohnte während ihrer letzten Lebensjahre in Meran, war wegen ihrer Wohltätigkeit sehr geschätzt. Herr Spitzberger hat das 87. Lebensjahr erreicht. Mittwoch mittags erfolgte die Beisetzung Spitzbergers in einem von der Israelitischen Kultusgemeinde ihm gewidmeten Ehrengrabe. Da der Verstorbene gewünscht, datz erst nach seinem Leichenbegängnis Parten ausgegebe i werden, und da.seine Beisetzung in aller Stille erfolgte, halten sich an seinem Grabe nur Dr. Albert Seeligmann mit den nächsten Verwandten, und der Präsident der Israel. Kultusgemeinde, Dr. Stern mit dem Sekretär kaiserl. Rat Lieben eingefunden. Präsident Dr. Stern hielt dem' Verstorbenen einen Nachruf, in dem er auf seine Stiftung hinwies, die um so hochherziger sei, als er unter wahrer Selbstaufopferung ein äutzerst bescheidenes Leben geführt, und nicht einmal seinen eigenen Namen, sondern den seiner geliebten Mutter der Stiftung geigeben hatte. Nachdem Oberrabbiner Dr. Güdemann gesprochen hatte, rollten die Schollen auf den Sarg des Menschenfreundes. Antisemitische öffentliche Funktionen in Galizien. In der letzten Zeit wird die galizisch-jüdische Bevölkerung durch das öffentliche antisemitische Verhalten von staatlichen Landesfunktionären beunruhigt. Wohl wutzte Man auch bisher, datz die Landes-, Staats- und kommunalen Funktionäre in Galizien den Juden nicht besonders hold sind. Datz sie sich aber in öffentlichen Ver-- sammlungen und sogar in der aus öffentlichem Gelde erhaltenen offiziellen Presse mit den niederträchtigsten antisemitischen Verhetzungen hervorwagen würden, wollte män bisher doch nicht rech,t annehmen. Es seien hier blotz zwei krasse Fälle aus der jüngsten Zeit erwähnt. Der Landesausschutz erhält eine Monatsschrift, welche den ausschließlichen Zweck hat, die Spar- und Kreditgenossenschaften des Landes zu patronisieren. Dieses Blatt hat sich nun allmählich zu einem Organe der gefährlichsten antisemitischen Propaganda entwickelt. Die Juden werden in diesem Blatte ständig als das gefährliche Element im Lande geschildert und die Bevölkerung gegen sie aufgehetzt. In jedem änderen Lande wäre es unmöglich, datz in einem offiziellen Organe, das auch von den Steuergeldern der Juden erhalten wird, gegen rund 860,000 Juden in so gehässiger Weise gehetzt wird. Noch krasser ist der zweite Fall. In der Szienkiewicz- Schule in Krakau wirkt der polnische Kommunallehrer Szozinsky. 90 °/o der Schüler dieser Schule sind Juden, und dieser Herr, dem die Erziehung der galizischen Jugend anvertraut ist, hielt nun in einer öffentlichen Versammlung eine von Beschimpfungen auf die Juden strotzende Rede, die darin gipfelte, datz die Katholiken des Landes alles aufbieten mutzten, um zu verhindern, datz Juden der Unterricht christlicher Kinder anvertraut werde. Man kann sich nun denken, welch schädlichen Einflutz dieser sonderbare Jugendbildner auf die armen jüdischen Kinder übt, denen er Lehrer und Erzieher sein sollte. Sein Appell war übrigens auch überflüssig, weil es ja bekannt ist, datz in den Schulen der innern Stadt von Krakau, wo die Juden in der Minorität sind, ohnehin ein jüdischer Lehrer keine Anstellung findet. Unbegreiflich ist es blotz, warum Herr Szozinsky nicht alles daran setzt, in eine judenreine Schule versetzt zu werden, anstatt, wie er es tut, schon seit einer Reihe von Jahren diese Schulen mit jüdischer Majorität mit seinen päda? gogischen Heillehren zu beglücken. Jedenfalls aber würden diese öffentlichen Funktionäre solche Ausfälle gegen ihre jüdischen Mitbürger nicht wagen können, wenn sie nicht wüßten, datz sie damit der Stimmung in den höheren offiziellen Kreisen Rechnung tragen. Budapest. Ein Fachrichter in der Provinz verurtellte einen jüdischen Kaufmann zu sechs Monaten Kerker, weil der Kaufmann einem Polizisten eine Krone als Trinkgeld angeboten hat. Sensationell war die Begründung des Urteils. Der Fachrichter meinte nämlich: die angebotene Krone konnte kein Trinkgeld sein, denn ein Kaufmann und zumal ein Jude gibt keine Kronen-Trinkgelder. Die königliche Kurie hat das Urteil kassiert, die Begründung aber mit der größten Empörung zurückgewiesen: die Sache wäre ja also erledigt. Doch selbst das spärliche Licht eines brennenden Zündhölzchens soll benützt werden, wenn es gilt, in die tiefe Finsternis der Provinz einen Blick zu werfen. Der Kaufmann, den die königliche Kurie freigesprochen, hat Glück gehabt. Sein feindlicher Richter hat seine geheimsten Gesinnungen offen ausgesprochen, und die Kurie konnte sich empören, konnte solches Urteil empört kassieren. Was sollen aber diejenigen anfangen, die zum Beispiel vor Fachrichter gestellt werden, und das Unglück haben, datz ihre Richter weniger offen ihre Gesinnung kundgeben? Wenn animierte Richter ebensolche Urteile fällen, die aufrichtige Begründung aber schuldig bleiben? Das Typischtragische in der Affäre ist nämlich, datz unsere Richter in der Provinz im allgemeinen derselben Anschauung huldigen, wie der Richter im konkreten Fall. Da gibt es noch hundert und hundert Richter, die glauben, ein Kaufmann, und zumal ein Jude, müsse ganz anders beurteilt werden, wie andere Sterbliche. Eine seelische Finsternis herrscht in diesen Kreisen, die grotze Gefahren birgt. Und es genügt nicht, wenn ein offenkundiger Fall solcher Finsternis stigmatisiert wird. Das spärliche Licht eines Zündhölzchens kann diese Finsternis nicht vertreiben. Das rote Licht der Sonne der Kultur, des fortschrittlichen Geistes müßte diesen Herren in der