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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1912-03-08 · 10 (8.3.1912) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
29 (1912)
Issue
10 (8.3.1912)
Date
1912-03-08
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 10 Dr. Vlochs Wochenschrift Seite 155 damals den jüdischen Flüchtlingen ein Asyl gewährt habe und dadurch der Kultur einen Spinoza und andere jüdische Grützen, denen die Welt so viel zu danken hat, gerettet hahe. Was könnten wir nun jetzt Besseres tun, als die russisch-Ndischen Emigranten, die in ihrer Heimat rechtlos sind und deren fruchtbare Arbeit in ihren neuen Hermatsländern, wie in Palästina, Nordamerika und VraWen weltbekannt ist, zu uns zu rufen. Die statistischlen Ziffern über die jüdischen Kolonien in Palästina, Amerika, Argentinien und Brasilien sind Beweise der grotzen Fähigkeiten der jüdischen Rasse, welche wir jetzt in Angola bodenständig machen möchten. Um unsere Macht in Angola zu stärken, ist es gleichfalls notwendig, es durch russische Juden, zu ko-. Ionisieren und den StrorN dieser Emigranten, welche jetzt andere Einwanderungsländer bereichern, zu uns Zu lenken. UM aber dies zu erreichen, müssen wir diesen Einwanderern alle jene Rechte einräumen, die wir unseren Emigranten in den Kolonialgebieten zugesichert haben." _ „Deutsch-jüdischer Parnaß". Im ersten Märzheft des „Kunstwarll finden wir diesmal als Leitartikel einen Aufsatz: „Deutsch-jüdischer Parnatz" von Moriz Goldstein. Ein gebildeter deutscher Jude hat hier feine Ansicht über die Stellung der Juden unter den Deutschen in ehrlicher, unverhohlener Weise zum Ausdruck gebracht. — Recht viele jüdische Leser möchten wir diesem Aufsatze wünschen, denn er wird sicher einen jeden zu ernstem Nachdenken, zur Prüfung des eigenen Wertes als Jude anregen und manchem neue Wege weisen. — Warum Goldstein mit seinen Ansichten und Wünschen, deren Inhalt nur für uns Juden bestimmt ist, in einem Organ hervortritt, das gerade christlich-germanische Interessen vertritt, erklärt er selbst in seiner Einleitung damit, datz er sagt: man müsse, um von der jüdischen Gesamtwert gehört zu werden, d. h. auch von jenen Juden, die sich nicht veranlatzt fühlen, davon Notiz zu nehtnen, wenn em Jude als solcher nur zu Juden spricht, ihre Sache vor die breite Oesfentlichkeit ziehen. Dann erst Merken sie, die bisher taub und blind zu sein schienen für alles, was die „blotz jüdischen Interessen betraf, datz man zu ihnen spricht. Und Goldstern wollte hauptsächlich von diesen Juden gehört werden. Datz sich nun auch viele Zuhörer im Kreise befinden, an die seine Worte gar nicht gerichtet sind mutz er freilich mit in den Kauf nehmen. Goldstein geht dann zum eigentlichen Thema über. Er schildert die Zeit, da vor mehr als 100 Jahren die Mauern unseres geistigen Ghettos fielen und die Juden nach fast lOOOjähriger unwürdiger Sklaverei, geistig verschmachtend, hinausstürzten in die heitzersehnte Freiheit, gierig suchend nach Bildung, Wissen, geistiger Hebung. Und sie drangen weit schneller in das Wesen der westeuropäischen Kultur ein, als man es vermutet hätte. Bald wurden sie selbst fleitzige Arbeiter an dieser Kultur, tüchtige und schätzenswerte Führer auf vielen Pfaden. Aber je „deutscher" die Juden sich fühlten, je unleugbarer ihre Verdienste um die deutsche Kultur wurden, desto lauter schrien die christlichen Gegner und fluchten über die einreitzende „Berjudung" und die Unfähigkeit der Juden zu wahrhaft wertvoller kultureller Arbeit. Goldstern fordert eine energische Abwehr dieser aus Neid und Hatz entspringenden Verachtung. Die Juden sollen ihre Kräfte nicht der Kultur eines Volkes hinopfern, das sie blotz verhöhnt und geringschätzt. Sie sollen endlich aufhören, ihr Ideal darin zu sehen, datz ihre Werke möglichst „deutschen Charakter" tragen und auch nicht die geringste Spur vom „Juden" verraten. Es hilft ihnen ja doch nichts vor ihren Feinden. Und ihrem Volke, dem jüdischen Volke schaden sie nur damit, ziehen es herab, indem sie um die Gunst derer betteln, die ihnen aus tiefstem Herzen Verachtung zollen. Offen als Juden auf das Wohl der Juden bedacht, sollen wir arbeiten. Nichts Falsches, nichts Halbes sei in unserem Tun. Als ebenbürtige Gegner latzt uns unseren Verächtern gegenüberstehen. Zu unseren Gegnern und Verächtern aber rechnet Goldstein nicht nur die ,.deutsch-christlich-<germanischen Dummköpse", in deren Mund der Name unseres Volkes stets zu einem Schimpfwort oder doch zu einer Herabwürdigung' für uns wird, sondern hauptsächlich jene Juden, die immerzu deutsche Kultur treiben, in dem Wahne, nicht erkannt zu werden: die von aller Entwürdigung nichts fühlen, nichts hören und sehen wollen von allem, was um sie her vorgeht. — Moriz Goldstein ist zu seiner Ehrlichkeit zu beglickwünschen. Hoffen wir, datz es seinen aufrichtigen Bestrebungen gelingen wird, der Lösung eines Problems näher zu kommen, mehr Klarheit in eine Sache zu bringen, welche Herzens- und Ehrensache eines Volkes ist. Freilich müssen wir alle ihm dabei helfen. Und es wird sicherlich gelingen, eine Aenderung und dauernde Besserung in diesen unhaltbaren, menschenunwürdigen Zustand des jüdischen Volkes zu bringen, wenn nur jeder einzelne Jude unentwegt seinen ehrlichen, geraden Weg als ganzersJude und, — was fast gleichbedeutend ist als ganzer^Mensch — zu gehen, sich^zur obersten Pflicht macht. F.! Korrespondenzen. Die Schülergnippierimgen für den israelitischen Religionsunterricht. Wie aus den Berichten über die Sitzung des n. ö. Landtages vom 1. März d. I. zu entnehmen war, wurde von dieser Körperschaft eine für die Erteilung des israelitischen Religionsunterrichtes wichtige Entscheidung getroffen. Es handelt sich um folgendes: Bis zum Inslebentreten des Landesgesetzes vom 25. Dezember 1904, des sogenannten Getzmannschen Schulgesetzes, war vom Unterrichtsministerium als Norm festgesetzt und auch durch Entscheidungen des Derwaltungsgerichtshofes ausgesprochen, datz die Gruppierung der Schüler für den Religionsunterricht nicht ungünstiger gestaltet sein dürfe, als es beim Unterricht in den anderen Lehrgegenständen der Fall ist. Das zitierte neue Landesgesetz vom Jahre 1904 brachte nun im Paragraph 12 die Bestimmung, datz die Religionslehrer verpflichtet seien, in Religionsstationen die Schulkinder bis zur Zahl von 79 in einer Abteilung zu vereinigen. Während die katholischen und evangelischen Religionslehrer gar nicht in die Lage kommen, diese Gesetzesbestimmung zu erHlllen, weil der Religionsunterricht ihrer Konfession entweder klassenweise erteilt wird, oder, wie es bei den Protestanten der Fall ist. sich in den Religionsstalionen keine derartigen Schülerstände ergeben. machte sich beim israelitischen Religionsunterrichte dieses Gesetz in empfindlichster Weise fühlbar. Seitens des Schulerhalters — der Gemeinde Wien — wurde die in Rede stehende Gesetzesbestimmung als eine Begrenzung ihrer Verpflichtungen aufgefatzt, die Tragung der Kosten von Klassenteilungen bei weniger als 79 Schüler verweigert, ja sogar die Vergütung von Beheizungs-, Beleuchtungs- und Reinigungskosten

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