Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 52 (29.12.1911)
- Date
- 1911-12-29
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 866 *li. 52 Dr. Blochs WochMchrift gehen, um die sicher kommenden Schwierigkeiten leichter zu überwinden. Auch die Judenfrage werden sie wahrscheinlich eine Zeit lang ruhen lassen, wenn man sie sich selbst überläßt. Es ist aber eine Pflicht der jüdischen Oeffentlichkeit, die Pariser Regierung davon zu überzeugen, daß das Elend der marokkanischen Juden einen großen Aufschub nicht zuläßt. Die Erlösung dieser ärmsten der Armen wenigstens von dem ärgsten Ungemach, ist eine so dringende Forderung der einfachen Menschlichkeit, daß sie viele diplomatische Erwägungen nicht erlaubt. Es ist auch keine Frage, daß das Kabinett Caillaux sich willfährig und entgegenkommend zeigen wird, wenn die großen jüdischen Organisationen, verstärkt durch hervorragende jüdische Persönlichkeiten, im Palais Elysee vorstellig werden. Die Franzosen haben die Okkupation Marokkos im Namen der Zivilisation begonnen. Von ihnen wie von keinem anderen Volke ist zu erwarten, daß sie ihr Versprechen auch eiulösen, wenn man sie in würdiger und eindringlicher Form darum bittet. Das ist eine nötige und dringende Aufgabe der großen jüdischen Körperschaften. Mit ihr parallel kann noch eine andere Aktion gehen. Die Schicksalsbrüder der marokkanischen Juden sind nämlich die persischen. Sie waren unter dem bisherigen Zustand ihrem elenden Schicksal überlassen. Nun aber sind England und Rußland in Persien eingezogen und machen Zivilisation. Mit diesen beiden Mächten steht nun Frankreich in der Tripelentente fest verbunden und kann auf sie freundschaftlich einwirken. England wird gewiß diesen Bemühungen rasch folgen und das sonst so antisemitische Rußland wird zu bewegen sein, sich die persischen Juden zu gewinnen. Es ist also jetzt die Zeit für eine große jüdische Politik, eine Privatdiplomatie, welche an das Marokkoabkommen knüpfen und mit Eile und Energie arbeiten sollte, um die egyptische Knechtschaft in Fez und Teheran zu beenden. Zur Patzfrage. Anläßlich des amerikanisch-russischen Konfliktes in der Paßfrage gewinnt die folgende Reminiszenz bjesonderes Interesse: Es ist alles schon einmal dagewesen, auch der Kampf eines Staates mit einem andern wegen der den Juden zuzuerkennenden Rechte. Heute ist es Rußland, das die ausländischen Juden denselben Rechtsbeschränkungen unterwirft, wie seine eigenen: vor 70 Jahren taten Deutschland, ja die freie Schweiz dasselbe. Die Lage ist nur dadurch verschieden, daß trotz der Niederlage im Kriege mit Japan alle Staaten der Welt heute noch vor Rußland einen ungeheuren, unberechtigten Respekt haben. Mit Rußland wagt sich keiner wegen der Juden einzulassen. Einzig in der Welt sind heute die Amerikaner. Früher hatte Frankreich 'diese erste Führerrolle. Es dürfte bekannt sein, daß Frankreich von der Schweiz die Gleichberechtigung der Juden dadurch erzwungen hat, daß es sich weigerte, mit der Schweiz einen Handelsvjerft trag abzuschließen, wenn den französischen Juden in der Schweiz nicht die gleichen Rechte bewilligt würden, wie allen französischen Bürgern. Die Schweiz mußte sich fügen und die Folge war, daß auch die einheimischen Juden emanzipiert wurden. Es hat sich also damals dasselbe zwischen Frankreich und der Schweiz zugeiragen, was heute zwischen Amerika und Rußland vorgeht. Die Frage ist, ob der Ausgang der gleiche sein wird. Abgesehen von dem Erfolg, dürfte auch die Debatte heute noch interessieren, die im Jahre 1841 in der französischen Kammer über eine ähnliche Angelegenheit stattfand. Im Jahre 1840 hatte sich Abraham Wurmser, Wähler des 5. Arrondissement de la Seine, nach Dresden begeben. Als er um Aufenthaltserlaubnis nachsuchte, wurde ihm von der Polizeibehörde bedeutet, daß Juden in Dresden sich nicht aufhalten dürfen, und es wurde ihm befohlen, innerhalb 24 Stunden die Stadt zu verlassen. Wurmser wandte sich> mit einer Petition an die Kammer, der Berichterstatter M. de Beaumont erkannte die Beschwerde für berechtigt an und sprach es als Wunsch der Petitionskommission aus, daß französische Bürger im Auslande reisen können, ohne daß ihre Religion einen Grund für ihre Ausschließung bilde, empfahl aber die Verweisung der Petition an den Minister des Aeußern. Da trat der große Carnot auf, nahm die Sache der Gerechtigkeit in die Hand und sprach sich tadelnd über den Minister aus, daß er in einer Angelegenheit, wo das französische Nationalgefühl verletzt worden ist, nicht energischer vorgegangen sei. Diese Sachlage, sagte Carnot, ist eine Gewissensbedrückung, es ist die Verletzung des fundamentalen Grundsatzes des öffentlichen Rechts, des Grundsatzes, daß die persönlichen Rechte uns überall begleiten, wo wir auch immer sein mögen. In der Tat. der Titel Franzose, der für die Franzosen in Frankreich, keinerlei Rechtsfähigkeit zuläßt, kann keine solche herbeiführen, wenn er sich, auf Reisen begibt . .. Wenn der französische Israelit im Auslande das Recht verlöre, das er in Frankreich besitzt, würde der Grundsatz des persönlichen Rechts, indirekt vielleicht, aber offenbar, in seiner Person verletzt sein. Ich möchte hinzufügen, daß die deutsche Rechtsprechung bei verschiedenen Gelegenheiten diesen Standpunkt formell anerkannt hat. Ich belege dies mit Beispielen. Eines Tages wollte Oesterreich den türkischen Juden diese Rechte streitig machen, unter dem Hinweis, daß die österreichischen Juden selbst sie nicht genießen. Aber; die hohe Pforte .nahm diese Interpretation nicht an, und da sie zwischen den Oesterreichern verschiedenen Glaubens keinen Unterschied machte, verlangte sie, daß ihre Untertanen in Oesterteich in gleicher Weise behandelt würden. Ihre Beschwerde wurde als begründet anerkannt. Dies war Ende 1815 ... Sie sehen, meine Herren, der Prozeß ist bereits entschieden, entschieden durch Oesterreich, und ohne Einschränkung. Oesterreich erkennt an, daß die Benennung „türkischer Untertan" den Namen „Israelit" beherrscht, ja völlig auslöscht, da der Name „Türke" allein in Betracht zu ziehen ist, und Sie sollten dulden, daß die Bezeichnung „Oito^en krantzais" nicht dieselben Vorrechte genieße?" Aus der eindrucksvollen Rede des großen Demotraten Carnot sei noch folgende Stelle hervorgehoben, die in dem Konflikt zwischen Amerika und Rußland aktuelle Bedeutung hat. Der große Redner fuhr fort: „Soll ich einem Einwande zuvorkommen, den ich habe erheben hören, daß nämlich, wenn den Beschwerden der französischen Regierung Folge gegeben würde, diejenigen der deutschen Juden sich mit derartigem Nachdruck erheben würden, daß man sich genötigt sehen würde, die ganze Rechtsprechung, die sie betrifft, umzugestalten. In Wahrheit, meine Herren, sollte die Hoffnung auf einen derartigen Erfolg uns gerade ermutigen, und ich gebe mich der Erwartung hin, daß unsere Regierung in einem solchen Resultate nicht eine ungesetzliche Intervention sehen'würde. Es besteht ein unbestrittener Grundsatz, wenigstens vor dem Tribunal der Zivilisation, daß im Zweifelsfalle das liberalere von zwei Gesetzen Anwendung finden solle. Nun, Frankreich ist vielleicht das einzige Land, wo die, Eigenschaft, Jude zu sein, nicht eine Ausnahmestellung in sich schließt. Es ist neben Holland das einzige Land, wo die Israeliten das volle bürgerliche und politische Recht genießen. Nicht in England, und wenn ich nicht irre, auch nicht einmal in Amerika, sind ihnen die Pforten der Kammer geöffnet.