Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 51 (22.12.1911)
- Date
- 1911-12-22
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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TIH «KuKSi»- Nr. 61 deinen die Deutsch nationalen die Majorität haben: dem allmächtigen Kanzleidirektor hört man es nach den ersten Worten an, daß er alles, nur kein Philosemit ist, und die Referenten senden die Petenten wieder zum Bürgermeister und zu den Stadträten. Nun kann die Karlsbader Judenschaft mit Recht die Frage aufwerfen: „Warum dürfen 239 jüdische Kaufleute der internationalen Kurstadt Karlsbad nicht Repräsentanten aus ihrer Mitte in das Stadtverordnetenkollegium entsenden, die ihnen genehm sind, und sollen sich zur Wahl kommandieren lassen? Warum sollen die 62 jüdischen Private, Kurhaus- und Realitätenbesitzer und die 39 Beamten nicht in die Lage versetzt werden, Leute ebenfalls aus ihrer Mitte zu wählen, welche, wenn die Smdt Lieferungsverträge, Verkaufsläden und städtische Wohnungen im Werte von Hunderttausende vergibt, ausstehen und sagen: „Meine Herren, warum werden denn alle Juden von diesen Wohltaten ausge'chlossen? Man legt in Karlsbad den größten Wert darauf, daß alles vermieden werden soll, gegenüber der Au^euwel^ d-.n Verdacht zu erregen, als ob Karlsbad anlisemirisch wäre. Warum wirft man dann noch von den vier auf Ehrenwort geschlossenen Kompromißkandidaten zwei Juden aus dem Kollegium heraus? Mit Rücksicht auf die Bedeutung des jüdischen Kaufmannsstandes, der Kurhausbesitzer und Beamtenschaft gehören in das Karlsbader Stadtverordnetenkollegium mindestens ein jüdischer Kurhausbesitzer, je ein Vertreter der jüdischen Aerzteschaft, ein Beamter und drei Vertreter der jüdischen Kaufmannschaft, die man ihnen nicht vorkommandieren dürfte, sondern die sie sich s e l v lt aus ihrer Mitte zu wählen hätten. Hiezu eignen sich in Karlsbad die Herren Berthold Seligmann. Dr. Karl Hahn. Wilh. Adler- Med. Dr. Rosenfeld, Med. Dr. Posner, Handelskammerrat Josef Weiskopf und dessen Bruder Eduard Weiskopf, Gustav Löbl, Viktor Maier, Simon Gellner, Jur. Dr. Arnstein, Otto Moser. Sigmund Löwy. Ignaz S. Kohn und noch viele andere. Man braucht nur von den vier Brüdergruppen, die jetzt im Kollegium sitzen, je einen durch die obigen zu ersetzen und auf ein oder zwei Mandate des reichlich repräsentierten Gewerbestandes zu verzichten, dann wäre ein gerechtes Verhältnis hergestellt. — In drei Jahren ist wieder Wahl. — Herr Dr. Körbl, glauben Sie, daß es solange dauern wird? Bis dahin dürfte sich manches .in Karlsbad ändern, vielleicht zum Guten, vielleicht zum Bösen, wer weiß es? Aber eines ist sicher: Daß die Kompromißparteien wieder, wie dieses Mal, am Samstag Abend ihre 36 Stunden später auf Kommando zu wählenden Kandidaten zum ersten Mal nennen, weil es am Sonntag nicht möglich ist, Listen mit Gegenkandidaten drucken zu lassen — das wird auf dieser Welt nicht mehr in Karlsbad durchgehen, denn das lassen sich nicht einmal mehr die Deutschradikalen gefallen. Das derzeitige Karlsbader Stadlverordnelenkollegium mag dem Gesetze gemäß zu Recht bestehen. Gewählt wurden die Mitglieder auf Grund einer unfairen Wahltaktik, ferner auf Grund von 900 Wahlvollmachten, und weil das auf ehrenwörtliche Revers geschlossene Wahlkompromiß den Juden gegenüber gebrochen wurde." Virttstimmen für die Krakauer und Lemberger Kultuspräsidenten im gaMschen Landtage. Dieser Tage wird der Wahlreformausschuß des galizischen Landtages eine Sitzung abhalten, in welcher über das Schicksal der Wahlreform für den galizischen Landtag beraten werden soll. Dem Wahlreformausschuß liegt nun auch eine Zuschrift des Vorstandes der Krakauer Kultusgemeinde vor. in welcher die Forderung ausgestellt wird, daß den Juden im Landtage eine ent- Seite 855 sprechende Vertretung gesichert werde, und zwar auf die Weise, daß dem jeweiligen Präsidenten der Lemberger und Krakauer Kultusgemeinde im Gesetze je eine Virilstimme für den Landtag zugebilligt wird. Begründet wird diese Forderung, wie aus einem Schreiben des Präsidenten der Krakauer Kultusgemeinde Dr. Tillrs an den Reichsrats- und Landtagsabgeordneten Dr. von Löwenstein hervorgeht, folgendermaßen: Die Krakauer Kultusgemeinde steht auf dem Standpunkt, daß die religiösen Angelegenheiten im Leben der galizischen Juden eine so wichtige Rolle spielen, daß diese eines besonderen Schutzes in der Landesrepräsentanz bedürfen, genau so wie die anderen Konfessionen des Landes ihre eigenen Repräsentanten im Landtage besitzen. Da jedoch die Verhältnisse in Galizien heute noch so stehen, daß die galizischen Rabbiner nicht in der Lage wären, die jüdischen Interessen im Landtage entsprechend zu vertreten. kann die Kultusgemeinde heute noch nicht mit der Forderung auftreten, gleich wie bei anderen Konfessionen die geforderten Virilstimmen den Rabbinern zuzubilligen, sondern beschlossen, diese Stimmen für die Präsidenten der zwei größten Kultusgemeinden des Landes, Lemberg und Krakau, zu fordern. Es ist sehr wahrscheinlich, daß dieser Beschluß der Krakauer Kultusgemeinde auch seitens der Lemberger Kultusgemeinde sowie der übrigen größeren jüdischen Gemeinden Galiziens unterstützt werden wird. Vom Deutsch-israelitischen Gemeindebund in Berlin. Die Bezirksgruppe „Schönhauser Vorstadt" des Neuen jüdischen Gemeindevereins veranstaltete am 6. d. M. in den Patririersälen (Schönhauser Allee 4) eine Versammlung, in der Herr M. A. Loeb der bekannte Delegierte des Gemeindetages und Vorkämpfer des hrstorischen Judentums über das Thema: „Der Deutsch - Israelitische Gemeindebund und der jüdische Liberalismus" sprechen sollte. Sollte — denn er war durch Unwohlsein leider verhindert, seinen Vortrag jui halten. In bekannter, hilfsbereiter Weise sprang Herr Rechtsanwalt Dr. Klee für den Erkrankten ein und stellte damit den Versammelten, schon da er ebenfalls Delegierter des Gemeindetages war, vollgiltigen Ersatz für den zum Bedauern Aller Fehlenden. Der Redner ging aus vom Judengesetz von 1847. Das Milieu und die Zeitstimmung — es war ein Jahr vor der Revolution — lasten die Entstehung des Gesetzes gerade in der vorhandenen Art und Fassung aut verstehen. Aber die unheilvollen Folgen zeigten sich bald in der „Atomisierung der Juden'', d. b. in der durch das Gesetz möglich gewordenen Sonderstellung jeder einzelnen Gemeinde; von dieser Freiheit der »splenäiä Isolation« machte bald jede Gemeinde ohne Rücksicht auf die Gesamtinterrssen den ausgiebigsten — z. T. recht schlechten — Gebrauch. Als häßliche Beilage kamen dazu die für die Juden entwürdigenden Vorschriften (Zurücksetzung der ausländischen, im Dienste inländischer stehenden Juden) u. a. m. Es ist ersichtlich. Dieses Gesetz hatte sich in unserer Zeit überlebt und die Tendenzen des Verbandes der deutschen Juden, vor allem aber des D. I G. B.. es zu reformieren, waren verständlich und anerkennenswert. Nachdem vor Jahren der Rosia'sche Entwurf abgelehnt, wurde jetzt ein neuer vorgelegt. Dieser entsprach aber nicht dem Geiste unserer Zeit. Man setzte an ihm mit Recht vor allem aus: 1. den völligen Mangel der demokratischen Idee in ihm (schlechtes Wahlrecht. Notabeln-Vertretung, ungenügende Orffentlichkeit) 2. die ungenügende (z. T nicht der Standeswürde entsprechende) Stellung der Rabbiner 3. der Mangel genügender Garantie für die religiöse absolute Autonomie der einzelnen Gemeinden. Dieser Entwurf wurde deshalb auf Veranlassung des Justizrates Friedmann-Glogau vom Gemeindetage auch abgelehnr. Da aber eine Aenderung d s Judengesetzes der Genehmigung durch Parlament und Krone bedarf, die Aussicht auf eine solche Genehmigung aber nur dann vorhanden ist, wenn keine allzugroße Minorität der Juden-Vertreter gegen die Aenderung ist, so versuchte m a n, d. h. im wesentlichen die Vertreter der radikal-liberalen Großgemeinden. auf dem Umwege der Statutenänderung des Gemeindebundes, Einfluß auf die Reform zu bekommen. Man bestritt zwar diese Absicht, doch man merkte die Absicht und man ward verstimmt. Ein anderer vernünftiger Grund der Verschlechterung des Wahlrechts war schlechthin nicht zu finden. Das passive Wahlrecht sollte durch viele Bestimmungen eingeschränkt werden, vor allem durch die eine, daß jede Gemeinde nur einen Delegierten aus ihrer Mitte wählen könne. Dieser völlig illiberale, ganz reaktionäre Vorschlag kam einer Entrechtung der kleinen Gemeinden gleich, zunächst war eine solche aus pekuniären Gründen nicht immer in der Dr. Wachs Wochenschrift