Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 42 (20.10.1911)
- Date
- 1911-10-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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WoWnschüst Nr. .42 ^eite'CTs Dr^ Mochs sie sich den ganzen Tag über unbedeckten Hauptes den tropischen Sonnenstrahlen' aussetzen. Man ist geneigt, anzunehmen, daß es nur die Vererbung einerseits und die Anpassung an die Tropensonne andererseits ist, die den Sonnenstich verhindert. Entartet sind im Gegensatz zu den weißen Juden ihre schwarzen Glaubensgenossen, die ein anderes Stadtviertel von Cochin bewohnen und rine eigene Gemeinde bilden. Man braucht ihnen nur ins Gesicht zu sehen, um sich davon zu überzeugen, daß ihre Ureltern mehrere Jahrhunderte vor den reinen Juden nach Indien gekommen sein muffen. Dennoch haben beide sich eine charakteristische Haartracht gemeinsam erhalten, nämlich kleine Ringellöckchen von den Schlafen herabhängend, wie wir sie bei den polnischen Juden zu sehen gewohnt sind. Die schwarzen Juden haben zum Teil den breitnasigen Typus mit rundem Gesicht, ein Beweis, daß sie durch ihre Kreuzung mit den Eingebornen schon fast ganz in deren Raffe übergegangen sind. Erklärlich ist es daher, daß die weißen Juden ihre schwarzen Brüder als eine niedere Klaffe ansehen und sie auch als solche behandeln. lieber die Herkunft der schwarzen Juden berichten die Chronisten, daß sie nach den Phönikern um das Jahr 1000 v. Ehr. in Indien eingewandert find. Ikorrespondenzen. Wien. („D e st e r re i ch is ch. - Israelitische Union".) Die diesjährige Generalversammlung der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" hat bekanntlich Herrn Sigmund Mayer, aus Anlaß seines in das Jahr 1911 fallenden achtzigsten Geburtstages zum Ehrenpräsidenten ernannt. Schon damals erklärte Herr Sigmund Mayer, daß er infolge seines hohen Alters sich veranlaßt fühle, eine Wiederwahl zum Präsidenten der „Union" abzulehnen, daß er jedoch den Verein noch bis zur Beendigung der Reichsratswahlen zu leiten wünsche und auch weiterhin bereit sei, im Vereinsvorstande zu verbleiben. Diesem Wunsche des allverehrteu Präsidenten entsprechend, hat der Vorstand seine Konstituierung, die sonst alljährlich unmittelbar nach der Generalversammlung erfolgt, bis zum Beginne des Herbstes verschoben. Am 29. September fand nun die konstituierende Vorstandsfitzung statt. In derselben wurde, nachdem Herr Mayer neuerdings erklärt hatte, eine Wiederwahl nicht mehr annehmen zu können, Herr Dr. I. Samuely zum Präsidenten d«r „Union" gewählt. Herr Vizepräsident ka's. Rat Auuinger wies sodann darauf hin, daß der Verein hohen Wert darauf legen muffe, den scheidenden Präsidenten auch weiterhin in der Leitung zu erhalten, da dessen politischer Scharfblick und weiser Rat in den jetzigen bewegten Zeiten kaum zu entbehren seien. Kaisers. Rat. Anninger schlug deshalb vor, Herrn Siegmund Mayer zum Vizepräsidenten zu wählen und erklärte derselbe sich in selbstloser Weise bereit, als einfaches Mitglied des Vorstandes auch weiterhin seine Arbeitskraft und sein regstes Interesse der „Union" zuwenden zu wollen. Es wurden somit die Herren Siegmuud Mayer und Dr. Jakob O r n st e i n zu Vizepräsidenten, die Herren Geweinderat Edmund Melcher und Julius Granichstätten zu Schriftführern, und Herr Richard T e w e l e s zum Kassier gewählt. An Stelle des Herrn Kommerzialrates Eduard D o c t o r, der wegen Ueberlastung mit Berufsgeschäften auf sein Vorstandsmandat resignierte, wurde der ehemalige Reichsratsabgeordnete Professor Dr. Arthur M a hier in den Vorstand kooptiert. Arisches Christentum. Ein ungewöhnlich inter. Mordfall beschäftigte am 13. Oft. den Kaffatiönshof unter Vorsitz des Hofratcs M ü n n i ch. Die Angeklagte, die 23 jährige Bäuerin Hanka Phczyszyn in Ma'czyce. hatte das drei Monate alte Kind eines jüdischen Dienstmädchens aus Lemberg Anfang des Jahres 1910 in Kost genommen und mehrere Monate lang wie eine zärtliche Mutter gepflegt. Am 13. April erschien sie beim Bezirksgericht Janow mit der Selbstanzeige, daß sie das Kind im Mühlbach ertränkt habe. Als Ursache ihrer Tat gab sie an, der griechischkatholische Pfarrer habe ihr die Beichte verweigert, weil sie ein jüdisches Kind erziehe, und auch ihr Mann habe ihr deshalb Vorwürfe gemacht. Die Kindesmutter habe das uneheliche Kind, das sie nach Lemberg brachte, nicht zurücknehmen wollen, und da sie keinen andern Ausweg wußte, habe sie das Kind ins Wasser geworfen. Vor dem Lemberger Schwurgericht wegen Meuchelmordes angeklagt, hielt sie ihre Verantwortung aufrecht. Der Pfarrer habe ihr nicht nur selbst in der Beichte Vorwürfe gemacht, sondern auch in der Predigt auf sie hingewiesen, daß sie ein jüdisches Kind erziehe, und die andern Frauen gewarnt, die gleiche Sünde zu begeben. Als sie wiederum zur Beichte kam, habe der Pfarrer sie sogleich weggejagt und ihr gesagt, erst müsse sie das Kind weggeben, dann dürfte sie wieder beichten. Sie habe sich nun gedacht, es. sei für das Kind das Beste, zu sierben, weil die Matter es nicht haben wolle und die Andersgläubigen auch von dem Kinde nichts wissen wollen. Sie habe das Kind so lieb gehabt, daß sie selbst mit ihm in den Tod gehen wollte. Zuerst habe sie das Kind ganz sanft, damit es nicht an einen Stein anschlage,, in den Bach werfen wollen. Eine unerklärliche Macht aber habe sie zurückgehalten; es war ihr, wie wenn das Kreuz, das sie auf der Brust trug, sie vom Selbstmord zurückstoße. Das Dienstmädchen Fanni E i s n e r, die uneheliche Mutter des getöteten Kindes, gab an, die Angeklagte sei zwar nach Lemberg gekommen, um ihr das Kind zu zeigen, wie gut es aussehe, und um das Kostgeld in Empfang zu nehmen; davon aber, daß sie das Kind zurücknchmen solle, habe die Angeklagte ihr nichts gesagt. Der Antrag des Verteidigers auf Vorladung des griechisch katholischen Pfarrers O b r i c z k e aus Matczyce wurde abgelehnt, weil es sich um Tatsachen handle, die unter das Beichtgeheimnis fallen. Die Geschwornen bejahten die Frage auf Meuchelmord mit acht Stimmen, wovon aber zwei das Moment der Tücke aussch'ossen. Das Urteil lautete auf Tod durch den Htrang. Die Geschwornen beschlossen einstimmig, den Gerichtshof zu bitten, daß er die Angeklagte der Gnade des Kaisers empfehle. Die Nichtigkeitsbeschwerde der Verurteilten, die Dr. Moritz Kah a ne vor dem Kassationshof vertrat, macht als Nichtigkeitsgründe außer der Nichtvernehmung des Geistlichen noch geltend, daß der Schwurgerichtshof trotz des von den Geschwornen ausgesprochenen Wunsches keine Zrsatzftagen auf Sinnesverwirrung und unwiderstehlichen Zwang zugelassrn hatte und daß in einem Falle, in welchm das Motiv geradezu ein psychologisches Rätsel darstellt, der Geisteszustand der Angeklagten nicht geprüft wurde. Generaladvokat Oberlandesgerichtsrat Hubel bekämpfte die Nichtigkeitsbeschwerde und wies besonders darauf hin, daß nach dem Protokoll die Geschwornen nicht die Zulassung der Zusatzfragen verlangten, sondern bloß den Vorsitzenden ins Beratungszimmer bitten ließen und fragten, ob sie berechtigt seien, die Stellung von Zusatzfragen zu begehren. Der Vorsitzende habe ihnen geantwortet, er müsse in diesem Falle die Verhandlung wieder aufnehmen. Die Geschwornen ließen dann offenbar ihren.Wunsch fallen. Nach mehr als einstündiger Beratung verwarf der Kassationshof die Nichtigkeitsbeschwerde und beriet dann in geheimer Sitzung über die Begnadigungsfrage. Assimilationsblüte». Aus Wels wird berichtet: Die pnnl'che Szene zwischen zwei Badegästen, die sich in der Hochsaison abspielte, fand nun beim Kreisgericht Wels ihren Abschluß Der in Bad Ischl »um Sommeraufenthalte weilende sechziajährige Oberstabsarzt Dr. Rabl bestieg am 16. Juli einen Auto-Omnibus Ischl. Unterach und wollte sich auf den Platz Nr. 1 begeben, da auch seine Fahrkarte diese Nummer aufwies. Auf diesem Platze saß aber bereits der junge Herr Viktor E b e n st e i n, Sohn eines reichen Kaufmannes aus Wien. Es kam zu einem Streite zwischen den beiden Fahrgästen und Ebenstein apostrophierte den Dr. Rabl mit den Worten: „Halt's Maul, Lausbub!" Dr. Rabl sprang darauf sehr erregt aus dem Auto-Omnibus und schrie: „Sie frecher Ju d, Sie, ich werde Ihnen schon einen Lausbuben geben!" Ebenstein versetzte nun dem Oberstabsarzte eine schallende Ohrfeige, worauf Dr. Rabl auf Ebenstem mit dem Regenschirm schlug» so daß eine regelrechte Prügelei entstand. Daraufhin kam es zu gegenseitigen Ehrenbeleidigungsklagen beim Bezirksgerichte Jsch', wo Viktor Ebenstein zu 70 Kronen Geldstrafe, Dr. Rabl zu 10 Kronen verurteilt wurde. Gegen die beiden Urteile wurde von beiden Seiten Berufung eingebracht. Bei der Berufungsverhandlung vor dem Kceisgerichte war keiner der Beteiligten persönlich erschienen, sondern nur deren Vertreter. Komisch war die Feststellung, daß Dr. Rabl, der seinem Gegner wutentbrannt znschrie. „Frecher Jud!" — selbst ein Jude ist und daß Viktor Eben st ein, der sich über den ihm. zugeschleuderten „frechen Juden" so empörte, ein Katholik ist. Das B rufungsgericht änderte das Urteil des Bezirksgerichtes Bad Ischl in der Weise ab, daß die Strafe des Viktor Ebenst ein von 70 Kronen auf 140 Kronen erhöht .wurde. Sonst blieb es hei der Entscheidung des Erstrichters. Der Vorsitzende führte in der Begründung des Berufungsurteils unter anderem aus, daß es ein Akt von Brutalität eines 24 jährigen Mannes ohne Beruf sei, einem alten, ergrauten Manne eine Ohrfeige zu versitzen. Zborvw (Galizien). Am 17. Oktober l. I. beging der bekannte Schriftsteller, ehemaliger Sekretär der „Israelitischen Allianz zu Wien" und nachmaliger Generalsekretär der Baron Htrsch-Schulstiftung für Galizien, Bukowina und Lodomerien, Herr Dr. Moritz Friedländer in Wien seinen 70. Geburts-